Arbeitsunfähigkeit & Geldleistungen: Wichtige Informationen

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 2 Juni 2023
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Die krankheits- oder verletzungsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers kann den Betrieb eines Unternehmens erheblich stören, insbesondere in kleinen Unternehmen. Wenn ein Arbeitnehmer seine Abwesenheit nicht rechtzeitig meldet oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Krankheitsurlaubs bestehen, kann dies zu Frustration führen und die Arbeitsmoral der anderen Mitarbeiter beeinträchtigen.

Ein Arbeitgeber sollte klare Regeln für den Umgang mit Arbeitsunfähigkeit festlegen, einschließlich der Meldeverfahren und der Nachweisanforderungen. In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung einer solchen Politik und erläutern, welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können, um die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter effektiv zu verwalten.

Lassen Sie uns fortfahren, indem wir tiefer in diese Thematik eintauchen und die besten Praktiken für Arbeitgeber untersuchen, um Arbeitsunfähigkeit zu minimieren und den reibungslosen Betrieb ihres Unternehmens sicherzustellen.

Definition: Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben auszuführen. Diese Einschränkung der Leistungsfähigkeit kann vorübergehend oder dauerhaft sein und erfordert in der Regel eine ärztliche Diagnose und Krankschreibung. Während der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann variieren und hängt von der Art der Erkrankung sowie der Genesungszeit des Arbeitnehmers ab. Die Arbeitsunfähigkeit stellt eine Schutzmaßnahme für den Arbeitnehmer dar, um seine Gesundheit wiederherzustellen und seine arbeitsbedingten Pflichten zu erfüllen.

Unterschied: Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfall

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Es kann verschiedene Ursachen für Arbeitsunfähigkeit geben, wie zum Beispiel Krankheiten, psychische Belastungen oder Unfälle außerhalb des Arbeitsplatzes.

Arbeitsunfall hingegen bezieht sich speziell auf einen Unfall, der während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit auftritt. Ein Arbeitsunfall kann körperliche Verletzungen, Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg umfassen. Für Arbeitsunfälle gelten besondere Regelungen, die in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft abgedeckt werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Arbeitsunfähigkeit den allgemeinen Zustand beschreibt, in dem ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist zu arbeiten, während ein Arbeitsunfall sich auf einen Unfall während der Arbeit bezieht.

Was sind die Ursachen und Gründe für die Arbeitsunfähigkeit?

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Arbeitsunfähigkeit kann durch verschiedene Faktoren und Gründe verursacht werden. Krankheiten, Verletzungen, Behinderungen oder andere medizinische Bedingungen sind häufige Auslöser für Arbeitsunfähigkeit. Körperliche Gesundheitsprobleme wie Rückenschmerzen, Erkrankungen des Bewegungsapparats oder chronische Krankheiten wie Diabetes oder Herzerkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen. Darüber hinaus können auch psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Burn-Out oder hoher Stress zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Externe Faktoren wie Arbeitsunfälle, Verletzungen, der Umgang mit gefährlichen Substanzen oder arbeitsbedingter Stress können ebenfalls dazu führen, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird. In einigen Fällen können persönliche Faktoren wie Drogenmissbrauch, Suchterkrankungen oder familiäre Probleme die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen und zu Arbeitsunfähigkeit führen.

Es ist wichtig zu erkennen, dass Arbeitsunfähigkeit erhebliche Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit eines Arbeitnehmers hat sowie auf seine Fähigkeit, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Als Arbeitgeber ist es von großer Bedeutung, die möglichen Ursachen für Arbeitsunfähigkeit zu verstehen und den betroffenen Mitarbeitern Unterstützung und Ressourcen anzubieten.

Wann müssen Arbeitnehmer ihre AU-Bescheinigung vorlegen?

Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorlegen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es erforderlich, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Dies dient dazu, dass Arbeitnehmer ihrer Nachweispflicht nachkommen. Viele Unternehmen haben eine Wartefrist von drei Tagen festgelegt. Spätestens am vierten Krankheitstag muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Dabei sind die Kalendertage und nicht die Arbeitstage maßgeblich.

Allerdings haben Arbeitgeber gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) Anspruch auf eine ärztliche Bescheinigung am ersten Tag der Erkrankung, sofern dies im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten ist und das EntgFG eine solche Bescheinigung erfordert.

Wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, sollte er den Arbeitgeber umgehend darüber informieren. In der Regel ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall das Gehalt oder den Lohn weiterzahlt. Dafür ist es wichtig, so schnell wie möglich über die Erkrankung informiert zu werden.

AU-Bescheinigung: Online-Krankschreibung ohne Arztbesuch

Auch wenn Patienten keinen Arzt vor Ort aufsuchen können, können sie sich behandeln lassen. Da die Krankschreibung auch ohne Arztbesuch online erfolgen kann, sind auch in einer solchen Situation keine Ausreden nötig. Inzwischen gibt es zahlreiche Websites, die als digitale Wartezimmer fungieren.

Dort können sie sich anmelden und Gesundheitsfragen zu ihren Beschwerden und ihrem Gesundheitszustand beantworten. Sind alle Fragen richtig beantwortet, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann online in elektronischer Form über das E-Mail-Postfach oder per Post abrufbar. In vielen Fällen stehen die Ärzte auch für Videogespräche zur Verfügung.

Kann Ihr Arbeitnehmer dagegen krankheitsbedingt nicht innerhalb einer angemessenen Zeit einen Arzt aufsuchen, ist eine nachträgliche Krankschreibung nur in Ausnahmefällen möglich. Außerdem müssen sich Ärzte an die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ihrer Krankenkassen (AU-RL) halten, um Missbrauch zu vermeiden. Daher gilt die Arbeitsunfähigkeit erst ab dem Tag der tatsächlichen Behandlung. Eine Rückdatierung ist nur mit großer Sorgfalt und in Ausnahmefällen möglich. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können mit Genehmigung für drei Tage rückwirkend ausgestellt werden.

Melde- und Mitteilungspflichten der Arbeitnehmer

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Arbeitnehmer haben bestimmte Melde- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit. Folgende Punkte sind zu beachten:

Der Arbeitnehmer muss Sie über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Zudem ist er verpflichtet, innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Arbeitsunfähigkeit nachweist. Für die Meldung und Benachrichtigung gelten folgende Optionen:

  • Der Arbeitnehmer muss Sie persönlich oder eine zuständige Stelle in Ihrem Unternehmen (wie den direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung) informieren. Alternativ kann die Krankmeldung auch an einen Verwandten oder Bekannten weitergegeben werden.

  • Die Bescheinigung kann per E-Mail, Post oder anfänglich auch telefonisch erfolgen, wenn der Arbeitnehmer Unterstützung bei der Arbeit benötigt. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nachweist. Dazu muss er ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass er nicht arbeitsfähig ist. Es gilt die Drei-Tage-Regel, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Während der regulären Arbeitszeit wird der Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht als Krankheitstag gezählt. Das Entgelt richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden. Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für die versäumte Zeit.

Der Arbeitnehmer ist Ihnen als Arbeitgeber nur dann die Krankheitsdiagnose mitzuteilen, wenn dies zum Schutz anderer Arbeitnehmer oder zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verursacher erforderlich ist. Ansonsten gilt die ärztliche Schweigepflicht hinsichtlich der Gründe für die Krankschreibung.

Auf welche Leistungen haben Arbeitnehmer Anspruch?

Ihre Arbeitnehmer haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen. Hier sind einige der wichtigsten Leistungen:

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig wird, besteht für eine bestimmte Zeit (in der Regel bis zu sechs Wochen) Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem Bruttogehalt oder Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Die Verpflichtungen des Arbeitgebers

Die Arbeitnehmer Ihres Unternehmens legen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Infolgedessen werden sie für längere Zeit abwesend sein, was es schwierig macht, die Geschäfte wie gewohnt zu führen. Doch gibt es in solchen Fällen eine Lohnzahlungspflicht für den Arbeitgeber? Bei der Entgeltzahlung im Krankheitsfall müssen Arbeitgeber bestimmte Sonderregelungen beachten, denn hier gelten besondere Regeln für die Lohnfortzahlung.

Kurz gesagt: Unter bestimmten Umständen müssen kranke Arbeitnehmer weiterhin Lohn oder Gehalt erhalten. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer eine Krankmeldung vorlegen, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Die Lohn- oder Gehaltszahlung an Ihre Mitarbeiter während ihrer Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall muss wie folgt erfolgen:

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Wenn zum Beispiel ein Schreiner sich den Arm gebrochen hat, kann er weiterarbeiten, solange er sich erholt, und erhält weiterhin seinen Lohn. In anderen Berufen können Arbeitnehmer mit derselben Krankheit früher wieder an die Arbeit zurückkehren, wenn sie nicht auf einen vollständig geheilten Arm angewiesen sind, und haben erst dann Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind.

Damit Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, muss Ihr erkrankter Arbeitnehmer mindestens vier Wochen lang ununterbrochen beschäftigt sein. Erst ab der fünften Woche der Beschäftigung besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern die Arbeitsunfähigkeit vor diesem Zeitraum festgestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Auszubildende.

Es darf nicht Ihre Schuld sein, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können. Unter bestimmten Umständen entfällt die Lohnfortzahlungspflicht. Es muss klar definiert werden, wer für das Entgeltfortzahlungsgesetz zuständig ist. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise in betrunkenem Zustand ein Fahrzeug lenkt, hat kaum Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist der einzige zulässige Grund für den Leistungsverzug. Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er zum Zeitpunkt der Diagnose aus einem anderen Grund nicht in der Lage gewesen wäre zu arbeiten, beispielsweise weil er sich in Elternzeit befand oder Überstunden abbauen wollte.

Der Arbeitgeber muss auch im Falle eines Arbeitsunfalls Lohnfortzahlung leisten. Allerdings ist es erforderlich, dass der Unfall von der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Vorfälle zu melden.

Krankengeld

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, tritt die Krankenkasse in Kraft und zahlt Krankengeld an den Arbeitnehmer aus. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts und wird für maximal 78 Wochen gezahlt.

Mutterschaftsgeld

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber gezahlt wird. Das Mutterschaftsgeld beträgt in der Regel 13 Euro pro Tag und wird für einen Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt gezahlt.

Elterngeld

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Auszeit nehmen, haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens und wird für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten gezahlt. Mehr zu Elterngeld berechnen, erfahren Sie hier.

Arbeitslosengeld

Wenn ein Arbeitnehmer arbeitslos wird, kann er Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen des Arbeitnehmers und wird für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, abhängig von der Dauer der vorherigen Beschäftigung.

Betriebliche Altersvorsorge

Viele Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorgeprogramme an, bei denen der Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Rente hat. Die genauen Bedingungen und Leistungen variieren je nach Unternehmen und Vereinbarung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ansprüche und Bedingungen für finanzielle Leistungen je nach individueller Situation, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich bei Fragen und Ansprüchen an die zuständigen Stellen wie die Krankenkasse oder das Arbeitsamt zu wenden.

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Regelungen bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit

Bei einer Arbeitsunfähigkeit sind Sie bis zu sechs Wochen lang nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Wenn Ihr Arbeitnehmer darüber hinaus krank bleibt, erhält er Krankengeld von der zuständigen Krankenkasse. Das Krankengeld kann für maximal 78 Wochen ausgezahlt werden und beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent des Nettolohns. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihrer Krankenkasse das regelmäßige Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiter mitzuteilen, um die Höhe der Krankengeldzahlungen zu ermitteln.

Es ist wichtig festzustellen, ob es sich um die gleiche Krankheit oder eine neue Krankheit handelt, wenn Ihr Arbeitnehmer sich von einer Krankheit erholt und dann erneut erkrankt, so dass er nicht mehr arbeiten kann. Im Rahmen des nahtlosen Verfahrens muss der Arbeitnehmer so schnell wie möglich eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (mit oder ohne Unterbrechung) vorlegen. Es gibt zwei mögliche Szenarien:

Wenn Ihr Arbeitnehmer aufgrund einer anderen Krankheit nicht arbeiten kann, können Sie erneut für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.

Angenommen, die vorherige Arbeitsunfähigkeit endete mindestens sechs oder zwölf Monate nach Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall sind Sie nur für einen weiteren Zeitraum von bis zu sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Nachdem Ihr Arbeitnehmer 78 Wochen lang Krankengeld erhalten hat, wird entschieden, ob er an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren kann. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt keine weitere Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkassen.

 

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Diana Tran

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Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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