Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle im Betrieb gilt. Was sie regeln darf, besonders bei Arbeitszeit und Dienstplänen.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt Fragen, die den ganzen Betrieb oder eine Gruppe von Beschäftigten betreffen, und gilt für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4 BetrVG). Niemand muss sie einzeln unterschreiben.

Beide Seiten unterschreiben sie, und der Arbeitgeber muss sie im Betrieb so auslegen, dass jeder sie lesen kann, am Schwarzen Brett oder im Intranet. Im öffentlichen Dienst heißt das Gegenstück Dienstvereinbarung und wird mit dem Personalrat geschlossen.

Was eine Betriebsvereinbarung regeln darf

Bei vielen Themen hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG). Der Arbeitgeber kann dann nicht allein entscheiden, und kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Für Betriebe mit Schichtarbeit sind das die wichtigsten:

• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen und die Verteilung auf die Wochentage, also auch Dienst- und Schichtpläne
• vorübergehende Mehr- oder Kurzarbeit, etwa Überstunden
• Urlaubsgrundsätze und der Urlaubsplan
• technische Einrichtungen, die Leistung oder Verhalten überwachen können, zum Beispiel Zeiterfassung oder eine Dienstplan-App
• die Ausgestaltung von mobiler Arbeit

Daneben gibt es freiwillige Betriebsvereinbarungen (§ 88 BetrVG), etwa zu Desk-Sharing oder Gesundheitsmanagement, die keiner der beiden erzwingen kann.

Was eine Betriebsvereinbarung nicht darf

Löhne und Arbeitsbedingungen, die üblicherweise ein Tarifvertrag regelt, darf eine Betriebsvereinbarung nicht regeln, es sei denn, der Tarifvertrag lässt es ausdrücklich zu (§ 77 Abs. 3 BetrVG). Sie darf außerdem nicht gegen Gesetze verstoßen. Und sie verschlechtert keinen Arbeitsvertrag: Steht im Vertrag etwas Günstigeres, gilt der Vertrag.

Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat?

Ohne Betriebsrat gibt es keine Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber regelt die Dinge dann über die Arbeitsverträge, über einheitliche Regeln für alle, die er bekannt gibt, oder über sein Weisungsrecht. Das Weisungsrecht deckt zum Beispiel den Dienstplan, solange Vertrag und Arbeitszeitgesetz eingehalten sind. Wird später ein Betriebsrat gewählt, greift für diese Themen die Mitbestimmung.

Kündigung und Nachwirkung

Eine Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Ging es um ein Thema mit echter Mitbestimmung, etwa die Arbeitszeit, gilt sie danach weiter, bis eine neue Regelung steht. Freiwillige Betriebsvereinbarungen enden dagegen mit Ablauf der Frist.

Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeit und Zeiterfassung

Wer in einem Betrieb mit Betriebsrat eine digitale Zeiterfassung oder eine Dienstplan-Software einführt, schließt dazu meistens eine Betriebsvereinbarung. Typische Inhalte: welche Daten erfasst werden, wer sie sehen darf, wie lange sie gespeichert werden und dass sie nicht zur Leistungskontrolle einzelner dienen. Dazu kommen oft Regeln zum Arbeitszeitkonto und dazu, wie kurzfristig ein Dienstplan geändert werden darf (Dienstplanänderung).

In Shiftbase stempelt das Team per App, und Shiftbase rechnet die Stunden mit Pausen und Zuschlägen nach den Regeln, die du einmal hinterlegst. Mehr dazu unter Zeiterfassung.

Häufig gestellte Fragen

Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie gilt unmittelbar für alle Beschäftigten in ihrem Geltungsbereich, ohne dass sie einzeln unterschreiben müssen.

Eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat gibt es nicht. Ohne Betriebsrat regelt der Arbeitgeber die Dinge über die Arbeitsverträge, über einheitliche Regeln für alle oder über sein Weisungsrecht.

Der Betriebsrat muss bei Dienst- und Schichtplänen mitbestimmen, weil sie Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit festlegen. Viele Betriebe regeln das in einer Betriebsvereinbarung, damit nicht jeder einzelne Plan verhandelt werden muss.

Eine Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei Themen mit echter Mitbestimmung, etwa der Arbeitszeit, gilt sie weiter, bis eine neue Regelung steht.

Für eine digitale Zeiterfassung braucht ein Betrieb mit Betriebsrat dessen Zustimmung, weil sie Leistung oder Verhalten überwachen kann. Meistens wird das in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ohne Betriebsrat ist keine nötig.

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