Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das als Gesetz des Unternehmens dient und durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zustande kommt. Nach der Definition des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) stellt sie die von beiden Parteien getroffenen Entscheidungen dar und vertritt die Interessen der Belegschaft.
Betriebsvereinbarungen können freiwillig abgeschlossen werden, sie können aber auch erzwungen werden, wenn Verhandlungen scheitern. Eine Betriebsvereinbarung ist eine allgemeine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, die vom Betriebsrat ausgehandelt wird.
Trotz der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers hat der Betriebsrat erheblichen Einfluss auf die in einer Betriebsvereinbarung getroffenen Entscheidungen. Der Betriebsrat hat weitreichende Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte, was seine Handlungsfähigkeit sichert und eine faire Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern fördert.
Unternehmen müssen sich der Bedeutung von Betriebsvereinbarungen bewusst sein, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, harmonische Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern und ein produktives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Wer schließt Betriebsvereinbarungen ab?

Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist eine gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und des Betriebsrats. Ein Betriebsrat ist erforderlich, um das Verfahren einzuleiten, und die Verhandlungen zwischen beiden Parteien beginnen. Sie legen gemeinsam die konkreten Einzelheiten fest, und jeder Arbeitnehmer oder jede Gewerkschaft hat das Recht, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Außerdem ist der Betriebsratsvorsitzende nur befugt, Entscheidungen mit anderen zu treffen.
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann eine Schlichtungsstelle angerufen werden, um die Angelegenheit zu regeln. Darüber hinaus unterliegen Betriebsvereinbarungen einer fairen Kontrolle, und das Arbeitsgericht kann ihre Gültigkeit überprüfen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle Beteiligten ein faires Mitspracherecht haben und dass das Ergebnis gerecht ist.
Wann gilt die Vereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist obligatorisch und gilt sofort für alle Beschäftigten des Unternehmens, unabhängig von ihrer Position oder ihren Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die vor Ort, in der Ferne oder von zu Hause aus arbeiten, sowie für Beamte, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Eine erzwingbare Betriebsvereinbarung bleibt so lange gültig, bis sie durch eine neue Regelung ersetzt wird, was als Nachwirkung bezeichnet wird. Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen müssen die beteiligten Parteien jedoch ausdrücklich eine Nachwirkung vereinbaren, da diese nicht automatisch gilt. Ein Tarifvertrag, ein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die während des Nachwirkungszeitraums geschlossen werden, können die Vereinbarung aufheben. Zu beachten ist, dass eine Regelungsabrede nicht als Vereinbarung im Sinne des BetrVG gilt.
Wann endet die Vereinbarung?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie eine Betriebsvereinbarung enden kann.
- Erstens kann sie zu einem vorher vereinbarten Termin oder bei Erreichen eines bestimmten Ziels enden.
- Zweitens kann sie von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, wobei diese Frist im Vertrag angepasst werden kann. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich.
- Drittens kann die Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich gekündigt werden.
Gibt es mehrere Betriebsvereinbarungen zum selben Thema, so hat die jüngste Vereinbarung Vorrang.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Betriebsvereinbarung nicht das einzige Instrument ist, mit dem die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vertreten werden können. Die arbeitsrechtlichen Anforderungen ändern sich ständig, und Unternehmer und Personalverantwortliche sollten ihr Wissen regelmäßig aktualisieren. Der "Themenbrief Arbeitsrecht" ist ein hilfreiches Hilfsmittel, das aktuelle arbeitsrechtliche Themen beleuchtet und Tipps für die Umsetzung im Arbeitsalltag gibt.
Um in Sachen Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen auf dem Laufenden zu bleiben, gibt es das Seminar "Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber". Das eintägige Seminar vermittelt den Teilnehmern das nötige Basiswissen für eine rechtssichere und kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Formen der Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung kann verschiedene Aspekte abdecken, je nach dem Umfang des Unternehmens, den Befugnissen des zuständigen Gremiums und der Anwendbarkeit des vereinbarten Inhalts. Die Verhandlungen über die Betriebsvereinbarung können auf verschiedenen Ebenen stattfinden, etwa auf Abteilungs-, Unternehmens- oder Konzernebene.
Bei großen Unternehmen kann ein Konzernbetriebsrat eine gemeinsame Konzernbetriebsvereinbarung beschließen, die die Interessen der Arbeitnehmer auf Konzernebene vertritt. Die vom Konzernbetriebsrat ausgehandelte Betriebsvereinbarung gilt für alle Unternehmen, die zum Konzern gehören. Der Betriebsrat jedes Unternehmens innerhalb des Konzerns muss ihr jedoch zustimmen.
In einigen großen Unternehmen können mehrere Betriebsräte Entscheidungen mit engem Bezug zur Belegschaft treffen. In solchen Unternehmen wird häufig ein Zentralbetriebsrat gebildet, der zentrale Betriebsvereinbarungen aushandelt, die für den gesamten Betrieb gelten. Solche Verträge regeln in der Regel Fragen, die die gesamte Belegschaft betreffen, wie z. B. die Regelung des Parkens am Standort.
Eine Betriebsvereinbarung kann auch nur für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern gelten, wenn Vertreter dieser Arbeitnehmer die Entscheidung treffen. Eine solche reguläre Betriebsvereinbarung ist ebenso verbindlich wie eine Gruppen- oder Gesamtbetriebsvereinbarung.
Wie funktioniert die Einführung einer Betriebsvereinbarung?
Um eine Vereinbarung zu erzielen, sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Legen Sie den Grund für die Vereinbarung fest und bestimmen Sie, für wen sie bestimmt ist. Am besten ist es, alle Einzelheiten im Voraus zu planen.
- Stellen Sie fest, ob der Betriebsrat ein Mitspracherecht hat und ob eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann.
- Prüfen Sie, ob bestehende Gesetze, Tarifverträge oder Arbeitsverträge das Thema abdecken. Ist dies der Fall, haben diese Vereinbarungen Vorrang vor einer neuen Vereinbarung.
- Bereiten Sie Argumente vor, die Sie dem Betriebsrat oder dem Arbeitgeber vorlegen können.
- Führen Sie Verhandlungen und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann jede Partei eine Entscheidung der Einigungsstelle (Arbeitsgericht) beantragen.
Beispiel einer Betriebsvereinbarung
Manuela ist seit sechs Jahren bei Amelia beschäftigt. Vor kurzem hat das Unternehmen einen Betriebsrat gegründet und eine Betriebsvereinbarung ausgearbeitet. Laut dieser Vereinbarung haben alle Arbeitnehmer, die fünf Tage pro Woche arbeiten, Anspruch auf mindestens 26 Urlaubstage.
In Amelias Arbeitsvertrag sind jedoch 30 Urlaubstage für eine Fünf-Tage-Woche festgelegt. Obwohl die Betriebsvereinbarung 26 Tage vorsieht, gilt das Günstigkeitsprinzip, und Amelias Arbeitsvertrag hat Vorrang vor der Vereinbarung, so dass sie Anspruch auf 30 Tage Urlaub hat.
Fallbeispiele Home Office und Kurzarbeit
Wie bereits erwähnt, stellen sich bei der Regelung des grundlegenden Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Mitbestimmungsfragen.
Home-Office oder mobiles Arbeiten
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Homeoffice oder mobiles Arbeiten einführen wollen, sollten Sie unbedingt daran denken, dass Ihr Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Aspekte wie Arbeitszeiten, technische Überwachung und Arbeitsschutz müssen berücksichtigt werden. Um verbindliche Richtlinien festzulegen, muss eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt und ausgearbeitet werden. Diese Vereinbarung sollte folgende Details regeln:
- Welche Mitarbeiter kommen für Home Office/Mobile Working in Frage?
- Wie viele Arbeitstage sollen aus der Ferne erbracht werden?
- Welche IT-Systeme werden verwendet?
- Wie werden die Arbeitszeiten für Telearbeiter geregelt?
- Welche besonderen Datenschutzbestimmungen gelten?
Wenn sichergestellt ist, dass diese Einzelheiten vereinbart und in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden, wird dies dazu beitragen, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein klares Einvernehmen über die Bedingungen der Fernarbeit besteht.
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Was wird in einer Betriebsvereinbarung geregelt?
Eine Betriebsvereinbarung regelt die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Sie gilt nur für das jeweilige Unternehmen, dessen Arbeitgeber den Vertrag unterzeichnet, und kann auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern beschränkt werden. Solche Vereinbarungen können Fragen im Zusammenhang mit den Aufgaben eines Betriebsrats und sozialen Fragen abdecken. Die Bereiche, die in den Vertrag aufgenommen werden können, sind:
- Arbeitszeiten, einschließlich Gleitzeit und Stundenkonten
- Urlaubsplanung
- Pausenregelungen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Einstellungs- und Kündigungsverfahren
- Kleiderordnung
- Schichtarbeit
- Verhalten gegenüber Kunden
Diese Regelungen müssen sich jedoch an das Gesetz halten und dürfen nur dann von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, wenn sie für die Arbeitnehmer vorteilhafter sind. Die Vereinbarung kann zwar über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, darf aber nicht in das Privatleben des Arbeitnehmers eingreifen.
Wie lange gelten Betriebsvereinbarungen?
Betriebsvereinbarungen können für einen begrenzten oder unbegrenzten Zeitraum abgeschlossen werden. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, es sei denn, es wird eine längere Frist vereinbart. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und auch wenn ein Kündigungsgrund nicht zwingend erforderlich ist, darf er nicht willkürlich sein.
Gültige Betriebsvereinbarungen haben eine dauerhafte Wirkung und bleiben so lange in Kraft, bis eine neue Vereinbarung über denselben Gegenstand ersetzt wird. Wenn beispielsweise eine befristete Vereinbarung über mobile Arbeit ausläuft, gilt sie so lange, bis eine neue Vereinbarung zum selben Thema genehmigt und in Kraft gesetzt wird. Die Auswirkungen der älteren Vereinbarung entfallen, sobald die neue Vereinbarung in Kraft tritt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen haben jedoch keine dauerhafte Wirkung.
Was gilt: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag hat Vorrang vor einer Betriebsvereinbarung, auch wenn er für die Arbeitnehmer ungünstigere Bedingungen vorsieht. Wenn der Tarifvertrag beispielsweise 28 Urlaubstage vorsieht, während die Betriebsvereinbarung 30 vorsieht, gelten nur 28 Tage. Allerdings gelten Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder, während Betriebsvereinbarungen für alle Beschäftigten des Unternehmens gelten. Tarifverträge mit einer Öffnungsklausel können geändert werden, so dass der Arbeitgeber andere Bedingungen durchsetzen kann.
Die Betriebsvereinbarung hat Vorrang vor einem Arbeitsvertrag. Wenn der Vertrag beispielsweise 25 Urlaubstage vorsieht und die Vereinbarung 30, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Urlaubstage. Es gilt jedoch der Grundsatz der Günstigkeit, d. h. wenn der Arbeitsvertrag bessere Bedingungen bietet, hat er Vorrang. Der Zeitpunkt des Arbeitsvertrags im Verhältnis zur Betriebsvereinbarung spielt keine Rolle, da eine vereinbarte Gleitzeit für alle Arbeitnehmer gilt, unabhängig vom Datum der Unterzeichnung.
Arbeitnehmer, die freiwillig auf günstigere Bedingungen verzichten, benötigen die Zustimmung des Betriebsrats, mit Ausnahme von Führungskräften, deren Verträge verbindlich sind. Standardvereinbarungen sind im Gegensatz zu schriftlichen Vereinbarungen nicht verbindlich und gelten nur für einzelne Arbeitnehmer und nicht für mehrere Personen.
Muster einer Betriebsvereinbarung
Wichtig ist, dass vorgefertigte Vorlagen für Betriebsvereinbarungen nur als grobe Orientierung und nicht als Blaupause für alle Regelungen angesehen werden sollten. Auf der Grundlage dieser Vorlagen sollten mit professioneller Unterstützung einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei individuelle Regelungen für das jeweilige Unternehmen erarbeitet werden.
Bei der Erstellung einer Vorlage für eine Betriebsvereinbarung sollten am Beispiel der Kurzarbeit die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
- Geltungsbereich: Legen Sie fest, für welche Arbeitnehmer die Vereinbarung gilt, einschließlich etwaiger Ausnahmen für leitende Angestellte.
- Zielsetzung: Legen Sie das Ziel der Vereinbarung klar fest, z. B. die Verhinderung drohender Entlassungen von Mitarbeitern durch Arbeitszeitverkürzung.
- Betroffene Bereiche: Nennen Sie das Unternehmen oder die Abteilung, für die die Vereinbarung gilt.
- Beschäftigte: Erstellen Sie eine Liste mit den Namen der betroffenen Mitarbeiter.
- Umfang der Verkürzung: Geben Sie an, in welchem Umfang die Arbeitszeit reduziert werden soll.
- Urlaubsanspruch: Legen Sie dar, wie der Urlaubsanspruch während der Kurzarbeitsphase gewährt wird.
- Arbeitszeitguthaben: Geben Sie an, ob ein angespartes Arbeitszeitguthaben während der Kurzarbeitsphase genutzt werden kann.
- Fristen: Legen Sie die Vorankündigungsfrist für etwaige Betriebsratsmaßnahmen fest.
- Mögliche Verlängerung oder vorzeitige Beendigung: Erwägen Sie je nach aktueller Situation eine Verlängerung oder vorzeitige Beendigung der Kurzarbeitsphase.
- Entlassungen aus dem Betriebs: Stellen Sie fest, ob Ausschlüsse für einen bestimmten Zeitraum gelten.
- Entgelt: Legen Sie fest, wie der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld beantragt, wie das ursprüngliche Gehalt gezahlt wird, wenn die Agentur für Arbeit kein Kurzarbeitergeld zahlt, und ob es Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt.
- Einigung im Falle von Meinungsverschiedenheiten: Bilden Sie eine paritätische Kommission oder legen Sie das Entscheidungsverfahren der Schlichtungsstelle fest.
- Laufzeit, Beendigung, Frist und Ausschluss von Folgewirkungen: Legen Sie Laufzeit, Beendigung, Frist und eventuellen Ausschluss von Nachwirkungen der Betriebsvereinbarung fest.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis von Betriebsvereinbarungen ein entscheidender Aspekt des Personalmanagements ist, der für rechtskonforme und faire Regelungen innerhalb einer Organisation sorgt. Eine Betriebsvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der eine Reihe von Themen wie Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubsansprüche und Lohnsätze regelt.
Der Hauptzweck einer Betriebsvereinbarung besteht darin, klare und einheitliche Regeln und Grundsätze für das Verhalten der Arbeitnehmer und die Pflichten des Arbeitgebers festzulegen und so Streitigkeiten zu vermeiden und die Produktivität zu fördern. Sie trägt auch dazu bei, eine positive Arbeitsplatzkultur zu schaffen, in der sich die Mitarbeiter wertgeschätzt und geschützt fühlen.
Unternehmen müssen Rechtsexperten konsultieren und die einschlägigen Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass die Arbeitsvereinbarungen rechtskonform sind. Die Arbeitgeber müssen auch effektiv mit den Arbeitnehmern kommunizieren und sie in den Verhandlungs- und Umsetzungsprozess einbeziehen. Dies kann das Vertrauen, den Respekt und die Transparenz am Arbeitsplatz fördern.