Der Grundfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen gering ist, zahlen Sie keine Steuern. Eine Steuer wird fällig, wenn mehr als der Grundfreibetrag zu versteuerndes Einkommen ist. Die Realität sieht jedoch so aus, dass viele Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern mehr Lohnsteuer einbehalten, als sie eigentlich abführen müssten. In diesem Fall sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, was Sie mit Shiftbase sicher und einfach online tun können.
Grundfreibeträge werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, zum Beispiel bei der Vermögenssteuer. Es soll aber um den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer gehen. Damit eine einkommensteuerpflichtige Person alle Kosten des täglichen Lebens decken kann, muss sie mindestens für das Jahr nach Abzug der Steuern über einen Freibetrag verfügen.
Existenzminimum ist eine andere Bezeichnung für diesen Jahresbetrag. Steuerfreibeträge sollen einerseits einen angemessenen Lebensstandard (insbesondere für Kinder) sichern und andererseits einen Ausgleich für Inflation und Preissteigerungen bieten.
Einen Grundfreibetrag hat jeder Steuerpflichtige (Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende und Rentner). Er ist in § 32a und § 52 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Dieser Freibetrag wird im deutschen Sozialrecht (SGB XII) berechnet.
Wonach richtet sich der Grundfreibetrag für das Existenzminimum?
Der Grundfreibetrag soll Ihnen eine finanzielle Grundlage für Ihren Lebensunterhalt bieten. Als Berechnungsgrundlage wird das reale Existenzminimum herangezogen. Das steuerfreie Existenzminimum für Erwachsene und Kinder wird durch den "Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums" bestimmt. In diesem Bericht muss die föderale Regierung alle zwei Jahre über das Existenzminimum berichten.
Ab einem bestimmten Punkt müssen Sie Einkommensteuer zahlen, die von einer Reihe von Faktoren abhängt, unter anderem vom Existenzminimumbericht. Zu diesen Kosten gehören außerdem:
Zu diesen Kosten gehören außerdem:
Kleidung
Ernährung
Körperpflege
Heizkosten
Wohnung
Mobilität
Gesundheitswesen
Freizeit und Kultur
Ausbildung
Gibt es eine Grundzulage? Wie funktioniert er?
Menschen, die Geld verdienen, sollten einen Teil ihres Lohns behalten können, ohne Steuern zu zahlen. Für diese Position gibt es einen Grundfreibetrag von 10.347 Euro. Das Einkommen vieler Menschen liegt über 10.347 Euro, aber Ausgaben wie Werbungskosten drücken es. Für das Jahr 2022 war ursprünglich ein Grundfreibetrag von 9.984 Euro vorgesehen. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und vor allem der Energiepreise hat die Regierung den Grundfreibetrag auf 10.347 Euro erhöht. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Carin zum Beispiel verdient 940 Euro im Monat oder 11.280 Euro im Jahr. Zu diesen Kosten kommen noch 1.500 Euro für Benzin und Fachbücher hinzu, die sie in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben muss. Zur Deckung ihrer Werbungskosten wird ein Abzug von Carins Gehalt vorgenommen. Demnach hat Carin Anspruch auf ein zu versteuerndes Einkommen von 9.780 Euro. Der Grundfreibetrag von Carin liegt also unter ihrer Steuergrenze, und sie zahlt keine Steuern.
Grundfreibetrag und kalte Progression
In der kalten Progression decken die Einkommens- und Lohnerhöhungen kaum die Inflation ab, während mehr Steuertarif gezahlt wird, weil der Einkommensteuertarif steigt, obwohl nicht mehr Geld zur Verfügung steht. Angenommen, das Preisniveau steigt im Laufe des Jahres um 2 %, während das Einkommen des Steuerzahlers um 2 % zunimmt.
Der Anstieg der Einnahmen bedeutet jedoch, dass er mehr Steuern zahlen muss, und seine Kaufkraft sinkt im Vergleich zum Vorjahr. Eine Steuerbelastung entsteht auch, wenn man den Effekt steigender Reallöhne mit einbezieht (kalte Progression im weiteren Sinne).
Die Industrie- und Handelskammern München und Oberbayern setzen sich seit langem dafür ein, den Mittelstandsbauch abzubauen und automatische Steuererhöhungen über die kalte Progression zu verhindern.
In der Praxis ist das der Grundfreibetrag.
In Deutschland wurde der jährliche Mindestbetrag 1958 eingeführt, um allen Menschen ein Grundeinkommen zu sichern. Die jährlichen Beträge (beginnend mit 1.680 DM) wurden ab 1974 schrittweise angehoben, bis sie ab 1996 fester wurden.
Um den Lebensunterhalt zu sichern, war das Bundesverfassungsgericht das einzige, das sich verfassungsrechtlich für einen solchen Freibetrag aussprach. Seit 1996 stiegen die Freibeträge aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung fast jedes Jahr in kleinen Schritten von 100 auf 200 Euro pro Jahr. Im Jahr 2018 haben Sie insgesamt 9.000 Euro gezahlt.
Rechenbeispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 30.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr
Da 8.950 EUR kein steuerpflichtiges Einkommen sind, ist dieser Betrag steuerfrei. Über den Freibetrag von 9.000 EUR hinaus müssen Sie nur den darüber hinausgehenden Betrag versteuern (2018).
Die Freibeträge werden nicht willkürlich berechnet. Das Sozialhilferecht bildet die Grundlage für die Anwendung der Existenzminimumregelung. Wichtig ist, dass die Anzahl der Familienmitglieder und deren Lebens- und Wohnsituation berücksichtigt werden. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes II erfolgt im Wesentlichen auf die gleiche Weise.
Entscheidend sind die folgenden Kriterien:
-Ein bestimmter Satz pro Person: Ein bestimmter Satz pro Familienmitglied. Im Jahr 2012 zahlten beispielsweise Alleinstehende 4.488 Euro, Paare 8.064 Euro und Kinder 2.988 Euro.
-Die Unterkunftskosten eines Alleinstehenden beliefen sich 2012 auf 2.724 Euro, die eines Paares auf 4.344 Euro und die eines Kindes auf 2.988 Euro.
-Betriebs- und Heizkosten,
-Kinderfreibetrag für Teilhabe und Bildung wird bei der Berechnung berücksichtigt
Wie beim Hartz-IV-Berechnungsschlüssel ist die Berechnung hier sehr ähnlich.
Für die Befreiung müssen Arbeitnehmer keine gesonderten Anträge stellen. Auch auf den Steuerformularen sind keine besonderen Vermerke erforderlich. Bei der jährlichen Steuererklärung wird er automatisch berücksichtigt.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Der Grundfreibetrag wird automatisch jedem gewährt, der eine Steuererklärung abgibt. Das Finanzamt nimmt im Rahmen der Steuerveranlagung einen Abzug vom Einkommen vor. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer vom Lohn des Arbeitnehmers ein. Bei Arbeitnehmern mit den Steuerklassen I, II, III, IV und IV mit Faktor berücksichtigt der Arbeitgeber den Grundfreibetrag bereits bei der Lohnsteuerberechnung. Bei den Steuerklassen V und VI wird dieser jedoch nicht berücksichtigt. Dadurch sind die Steuerabzüge besonders hoch.
Nach Angaben des Staates benötigt ein Alleinstehender 10.347 Euro pro Jahr, um sein Existenzminimum zu sichern - das sind 862,25 Euro pro Monat. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 20.694 Euro. Alle Deutschen haben Anspruch auf den Grundfreibetrag, so dass ihnen dieses Geld zur Verfügung steht.
Die Bundesregierung legt jedes Jahr den Grundfreibetrag auf der Grundlage des Existenzminimums fest. Die Grundsätze basieren auf dem Sozialrecht. Sie umfassen die Regelbedarfe, die Kosten für Heizung, die Kosten der Unterkunft und ggf. die Teilhabe- und Bildungsbedarfe für Kinder.
Der Regelbedarf (Stand 5/2022) ist nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: "Ein Grundbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht aus Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie ohne den Anteil an Heizung und Warmwasser sowie der Teilhabe an kulturellen und sozialen Angeboten in der Gemeinschaft.
Alle zwei Jahre muss das Bundeskabinett einen Bericht über das Existenzminimum vorlegen. Nachdem die Politiker die Höhe des Grundfreibetrags festgelegt haben, entscheiden sie, wie hoch ist der Grundfreibetrag erhöht werden soll. Aufgrund der gestiegenen Preise für lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel werden die Grundfreibeträge in der Regel erhöht, um mit den gestiegenen Kosten Schritt zu halten.
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