Der Grundrentenzuschlag sorgt in der Praxis häufig für Rückfragen, die Arbeitgeber und HR-Teams vor neue Compliance- und Dokumentationspflichten stellen. Besonders herausfordernd: Anspruchsprüfung, Versicherungszeiten und die Kommunikation mit Mitarbeitenden transparent abzubilden. Viele Unternehmen suchen daher nach klaren Orientierungspunkten.
Was ist der Grundrentenzuschlag?
Der Grundrentenzuschlag ist ein zusätzlicher Rentenbestandteil, der langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen finanziell besserstellen soll. Er ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und wird durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) automatisch berechnet und ausgezahlt. Ziel ist es, Lebensarbeitsleistung – auch bei geringen Löhnen oder vielen Teilzeitjahren – stärker anzuerkennen.
Sind Grundrente und Grundrentenzuschlag das Gleiche?
Nein - Die Grundrente bezeichnet allgemein das Rentenpaket, das langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen unterstützen soll.
Der Grundrentenzuschlag ist die konkrete monatliche Zahlung, die diesem Ziel dient.
Praktisch relevant für HR ist vor allem der Zuschlag, da Mitarbeitende häufig hierzu konkrete Fragen stellen.
Wer hat Anspruch auf den Grundrentenzuschlag?

--> Voraussetzungen im Überblick
Eine Person hat grundsätzlich Anspruch, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Beschäftigungen).
- Lange Versicherungsbiografie, insbesondere in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten.
- Unterdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens („geringverdienende Lebensleistung“).
- Wohnsitz in Deutschland oder in der EU/Schweiz.
Die genauen Einkommensgrenzen unterliegen jährlichen Anpassungen und orientieren sich am Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
--> Rolle der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Die DRV prüft automatisch:
- Lebensarbeitszeit
- Versicherungszeiten
- Durchschnittliches Einkommen
- Persönliche Einkommensdaten (z. B. Rentenbezug, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)
Es muss kein Antrag gestellt werden. Anspruchsberechtigte erhalten den Zuschlag automatisch.
Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?
Die Höhe des Grundrentenzuschlags ist nicht pauschal, sondern hängt von der individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie ab. Entscheidend sind sowohl die geleisteten Pflichtbeiträge, die Dauer der Grundrentenzeiten als auch das relative Einkommensniveau während des Arbeitslebens. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt den Zuschlag automatisch.
📐 Berechnungsgrundlagen im Überblick
Zentrale Faktoren zur Ermittlung des Zuschlags
| Berechnungsfaktor |
Erläuterung |
| Grundrentenzeiten |
Mindestens 33 Jahre an anrechenbaren Zeiten wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. |
| Einkommensverhältnis |
Das Einkommen muss in den relevanten Jahren zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. |
| Höhe des Zuschlags |
Der Zuschlag ergibt sich aus einem Aufwertungsfaktor für Rentenpunkte, der über maximal 35 Jahre berücksichtigt wird. |
| Maximaler Zuschlag (2025) |
Bis zu 92 € pro Monat (Stand 2025; abhängig von zukünftigen Rentenanpassungen). |
| Anrechnung von Einkommen |
Einkommen oberhalb der Freibeträge (2025: ca. 1.385 € für Alleinstehende, 2.128 € für Paare) wird teilweise angerechnet und kann den Zuschlag reduzieren. |
Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner?
Je mehr Jahre mit niedrigen, aber regelmäßigen Beiträgen vorliegen und je stärker die Einkommenszeiten unter dem Durchschnitt lagen, desto höher fällt der mögliche Zuschlag aus. In der Praxis bewegt sich der monatliche Betrag häufig im Bereich von 30 bis 100 Euro, abhängig von der individuellen Biografie.
Wie wird der Grundrentenzuschlag berechnet?
Schritt-für-Schritt-Berechnung
Die Berechnung ist komplex, folgt jedoch einem einheitlichen Schema:
- Ermittlung aller relevanten Grundrentenzeiten
- Berechnung des individuellen Durchschnittseinkommens
- Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittswert
- Ermittlung des Zuschlags auf Basis der Entgeltpunkte
- Abschläge/Anrechnungen anderer Einkünfte
Das Ergebnis ist ein monatlicher Zuschlag zur regulären Altersrente.
Was bedeutet der Grundrentenzuschlag für Arbeitgeber und HR?
Auch wenn der Zuschlag nicht über die Lohnabrechnung erfolgt, ergeben sich für Arbeitgeber folgende Praxisbezüge:
- Mitarbeitende fragen häufig nach Ansprüchen und benötigen Orientierung.
- Beschäftigungszeiten, Teilzeitphasen oder Minijob-Zeiten müssen korrekt dokumentiert sein.
- HR sollte interne Nachweise aufbewahren (z. B. Beschäftigungsnachweise, Arbeitszeitdokumentation).
Shiftbase als Workforce-Management-Software unterstützt hier insbesondere durch:
- klare Zeiterfassung, die Versicherungszeiten nachvollziehbar macht
- strukturierte Personalakten, die Dokumentationspflichten erleichtern
- Datenexporte für Mitarbeitende, die Unterlagen für die DRV einreichen wollen
Häufige Fragen von Mitarbeitenden
Mitarbeitende wenden sich häufig mit folgenden Themen an HR:
- „Habe ich Anspruch auf den Zuschlag?“
- „Spielen meine Teilzeitjahre eine Rolle?“
- „Welche Unterlagen benötige ich?“
- „Wie wirkt sich der Zuschlag auf meine Rente aus?“
HR sollte hier informativ, aber ohne rechtliche Bewertung antworten.
Praktische Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Beispiel 1: Gastronomie – viele Teilzeitkräfte 🍽️
Eine langjährige Servicemitarbeiterin mit wechselnden Arbeitszeitmodellen möchte wissen, ob ihre vielen Teilzeitjahre anerkannt werden.
→ HR kann mithilfe der Arbeitszeitdokumentation aus Shiftbase genaue Beschäftigungsnachweise liefern.
Beispiel 2: Einzelhandel – mehrere Minijobphasen 🏪
Ein Mitarbeiter mit 20 Jahren Minijob-Tätigkeit fragt nach dem Zuschlag.
→ HR verweist auf die DRV-Prüfung, liefert aber strukturierte Nachweise über Beschäftigungszeiten.
Beispiel 3: Pflege – Unterbrechungen durch Familienzeit 🏥
Eine Pflegekraft hat längere Pflege- und Erziehungszeiten.
→ Diese Zeiten zählen häufig als Grundrentenzeiten und werden von der DRV automatisch berücksichtigt.