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Grundrentenzuschlag richtig verstehen – typische HR-Fehler vermeiden

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 17 Dezember 2025
In ChatGPT zusammenfassen
Der HR-Manager informiert die Mitarbeiter über den Grundrentenzuschlag, der ab Juli in Kraft tritt und Rentnerinnen und Rentnern mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten zusätzliche Leistungen bieten kann. Es werden Fragen zu den Voraussetzungen und der Berechnung des Zuschlags zur Rente beantwortet, um einen Überblick über die Ansprüche und möglichen Einkommensgrenzen zu geben.

Der Grundrentenzuschlag sorgt in der Praxis häufig für Rückfragen, die Arbeitgeber und HR-Teams vor neue Compliance- und Dokumentationspflichten stellen. Besonders herausfordernd: Anspruchsprüfung, Versicherungszeiten und die Kommunikation mit Mitarbeitenden transparent abzubilden. Viele Unternehmen suchen daher nach klaren Orientierungspunkten.

    • Der Grundrentenzuschlag ist kein Pauschalbetrag, sondern wird individuell von der Deutschen Rentenversicherung berechnet.

    • Anspruch besteht nur bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (z. B. Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege).

    • Das Einkommen in diesen Jahren muss zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes liegen.

    • Die Höhe ergibt sich aus einem Aufwertungsfaktor für Rentenpunkte, der über bis zu 35 Jahre angewendet wird.

    • Der maximale Zuschlag beträgt bis zu 92 € pro Monat (Stand 2025), kann jedoch durch Rentenanpassungen variieren.

    • Einkommen oberhalb der Freibeträge (2025: 1.385 € für Alleinstehende, 2.128 € für Paare) wird teilweise angerechnet.

    • Der Zuschlag wird automatisch geprüft und ausgezahlt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.

    • In der Praxis liegt der Zuschlag häufig zwischen 30 und 100 Euro monatlich, abhängig von der individuellen Lebens- und Beitragsbiografie.

Was ist der Grundrentenzuschlag?

Der Grundrentenzuschlag ist ein zusätzlicher Rentenbestandteil, der langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen finanziell besserstellen soll. Er ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und wird durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) automatisch berechnet und ausgezahlt. Ziel ist es, Lebensarbeitsleistung – auch bei geringen Löhnen oder vielen Teilzeitjahren – stärker anzuerkennen.

Sind Grundrente und Grundrentenzuschlag das Gleiche?

Nein - Die Grundrente bezeichnet allgemein das Rentenpaket, das langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen unterstützen soll.

Der Grundrentenzuschlag ist die konkrete monatliche Zahlung, die diesem Ziel dient.

Praktisch relevant für HR ist vor allem der Zuschlag, da Mitarbeitende häufig hierzu konkrete Fragen stellen.

Wer hat Anspruch auf den Grundrentenzuschlag?

Grundrentenzuschlag Die 3 Säulen der Berechnung - Shiftbase

--> Voraussetzungen im Überblick

Eine Person hat grundsätzlich Anspruch, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Beschäftigungen).
  • Lange Versicherungsbiografie, insbesondere in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten.
  • Unterdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens („geringverdienende Lebensleistung“).
  • Wohnsitz in Deutschland oder in der EU/Schweiz.

Die genauen Einkommensgrenzen unterliegen jährlichen Anpassungen und orientieren sich am Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

--> Rolle der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Die DRV prüft automatisch:

  • Lebensarbeitszeit
  • Versicherungszeiten
  • Durchschnittliches Einkommen
  • Persönliche Einkommensdaten (z. B. Rentenbezug, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)

Es muss kein Antrag gestellt werden. Anspruchsberechtigte erhalten den Zuschlag automatisch.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?

Die Höhe des Grundrentenzuschlags ist nicht pauschal, sondern hängt von der individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie ab. Entscheidend sind sowohl die geleisteten Pflichtbeiträge, die Dauer der Grundrentenzeiten als auch das relative Einkommensniveau während des Arbeitslebens. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt den Zuschlag automatisch.

📐 Berechnungsgrundlagen im Überblick

Zentrale Faktoren zur Ermittlung des Zuschlags

Berechnungsfaktor Erläuterung
Grundrentenzeiten Mindestens 33 Jahre an anrechenbaren Zeiten wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Einkommensverhältnis Das Einkommen muss in den relevanten Jahren zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes gelegen haben.
Höhe des Zuschlags Der Zuschlag ergibt sich aus einem Aufwertungsfaktor für Rentenpunkte, der über maximal 35 Jahre berücksichtigt wird.
Maximaler Zuschlag (2025) Bis zu 92 € pro Monat (Stand 2025; abhängig von zukünftigen Rentenanpassungen).
Anrechnung von Einkommen Einkommen oberhalb der Freibeträge (2025: ca. 1.385 € für Alleinstehende, 2.128 € für Paare) wird teilweise angerechnet und kann den Zuschlag reduzieren.

Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner?

Je mehr Jahre mit niedrigen, aber regelmäßigen Beiträgen vorliegen und je stärker die Einkommenszeiten unter dem Durchschnitt lagen, desto höher fällt der mögliche Zuschlag aus. In der Praxis bewegt sich der monatliche Betrag häufig im Bereich von 30 bis 100 Euro, abhängig von der individuellen Biografie.

Wie wird der Grundrentenzuschlag berechnet?

Schritt-für-Schritt-Berechnung

Die Berechnung ist komplex, folgt jedoch einem einheitlichen Schema:

  • Ermittlung aller relevanten Grundrentenzeiten
  • Berechnung des individuellen Durchschnittseinkommens
  • Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittswert
  • Ermittlung des Zuschlags auf Basis der Entgeltpunkte
  • Abschläge/Anrechnungen anderer Einkünfte

Das Ergebnis ist ein monatlicher Zuschlag zur regulären Altersrente.

Beispielrechnung aus der Praxis

Eine Mitarbeiterin hat:

  • 36 Jahre Versicherungszeit
  • Durchschnittliches Einkommen von ca. 35 % des Bundesdurchschnitts
  • Geringe zusätzliche Renteneinkünfte

Die DRV errechnet daraus einen persönlichen Zuschlag, der monatlich zusätzlich zur Rente ausgezahlt wird – häufig zwischen 30 und 100 Euro, abhängig von persönlichen Faktoren.

(Hinweis: Die exakte Berechnung erfolgt ausschließlich durch die DRV.)

Was bedeutet der Grundrentenzuschlag für Arbeitgeber und HR?

Relevanz für Lohnabrechnung & HR-Prozesse

Auch wenn der Zuschlag nicht über die Lohnabrechnung erfolgt, ergeben sich für Arbeitgeber folgende Praxisbezüge:

  • Mitarbeitende fragen häufig nach Ansprüchen und benötigen Orientierung.
  • Beschäftigungszeiten, Teilzeitphasen oder Minijob-Zeiten müssen korrekt dokumentiert sein.
  • HR sollte interne Nachweise aufbewahren (z. B. Beschäftigungsnachweise, Arbeitszeitdokumentation).

Shiftbase als Workforce-Management-Software unterstützt hier insbesondere durch:

  • klare Zeiterfassung, die Versicherungszeiten nachvollziehbar macht
  • strukturierte Personalakten, die Dokumentationspflichten erleichtern
  • Datenexporte für Mitarbeitende, die Unterlagen für die DRV einreichen wollen


Häufige Fragen von Mitarbeitenden

Mitarbeitende wenden sich häufig mit folgenden Themen an HR:

  • „Habe ich Anspruch auf den Zuschlag?“
  • „Spielen meine Teilzeitjahre eine Rolle?“
  • „Welche Unterlagen benötige ich?“
  • „Wie wirkt sich der Zuschlag auf meine Rente aus?“

HR sollte hier informativ, aber ohne rechtliche Bewertung antworten.

Praktische Beispiele aus dem Arbeitsalltag

Beispiel 1: Gastronomie – viele Teilzeitkräfte 🍽️
Eine langjährige Servicemitarbeiterin mit wechselnden Arbeitszeitmodellen möchte wissen, ob ihre vielen Teilzeitjahre anerkannt werden.

→ HR kann mithilfe der Arbeitszeitdokumentation aus Shiftbase genaue Beschäftigungsnachweise liefern.

Beispiel 2: Einzelhandel – mehrere Minijobphasen 🏪
Ein Mitarbeiter mit 20 Jahren Minijob-Tätigkeit fragt nach dem Zuschlag.

→ HR verweist auf die DRV-Prüfung, liefert aber strukturierte Nachweise über Beschäftigungszeiten.

ℹ️ Erfahren Sie hier wie Sie Minijobber einstellen & rechtssicher verwalten.

Beispiel 3: Pflege – Unterbrechungen durch Familienzeit 🏥
Eine Pflegekraft hat längere Pflege- und Erziehungszeiten.

→ Diese Zeiten zählen häufig als Grundrentenzeiten und werden von der DRV automatisch berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen 

  • Die Höhe variiert individuell und wird durch die DRV berechnet. Häufig bewegt sie sich zwischen 30 und 100 Euro monatlich.

  • Ja. Er wird automatisch geprüft und ohne Antrag gewährt.

  • In der Regel nein. Arbeitgeber müssen lediglich eine korrekte Dokumentation der Beschäftigungszeiten sicherstellen.

  • In vielen Fällen keine zusätzlichen. Die DRV greift auf vorhandene Versicherungsdaten zu. Bei Unklarheiten können Beschäftigungsnachweise hilfreich sein.

  • Ja. Gerade in Branchen mit vielen Teilzeitkräften spielen diese Daten eine große Rolle.

Human Resource

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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