Urlaub ist nicht gleich Urlaub. Arbeitnehmer haben Anspruch auf weit mehr als nur Erholungszeit. In diesem Beitrag erhältst du einen Überblick über alle derzeitigen und aufkommenden Arten von Arbeitsurlaub – inklusive internationaler Trends, die bald auch in Deutschland relevant werden könnten. Arbeitsurlaub entwickelt sich dabei zu einem immer wichtigeren Trend, wobei Arbeitsurlaub natürlich nicht die einzige Pause von der Arbeit ist.
Was bedeutet eigentlich Arbeitsurlaub?
„Arbeitsurlaub“ umfasst alle Freistellungen, die Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen erhalten können – gesetzlich, tariflich oder per Arbeitsvertrag. In Deutschland ist der klassische Erholungsurlaub gesetzlich verankert, daneben gibt es jedoch zahlreiche weitere Freistellungen. Der Urlaubsanspruch entsteht ab Beginn des Arbeitsverhältnisses anteilig und sollte bei der Urlaubsplanung transparent berücksichtigt werden.
Gesetzlich geregelte Urlaubsarten in Deutschland
Erholungsurlaub (Mindesturlaub): Bei 5-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr (mehr per Vertrag/Tarif üblich). Das Urlaubsentgelt richtet sich i. d. R. nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten Wochen.
Krankheit/Arbeitsunfähigkeit (kein Urlaub!): Wer krank ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach EFZG – das ist rechtlich keine Urlaubsart, sondern eine bezahlte Freistellung wegen Arbeitsunfähigkeit.
Mutterschutz & Elternzeit: Gesetzlich geschützte Zeiten rund um Geburt und Betreuung. Arbeitgeberpflichten und Fristen sind klar geregelt; Urlaubsansprüche bestehen mit Besonderheiten fort.
Pflegezeit & Familienpflegezeit: Gesetzliche Freistellungen zur Betreuung naher Angehöriger – je nach Modell vollständig oder teilweise unter Fortzahlung/Teilzeit kombinierbar.
Bildungsurlaub: In vielen Bundesländern 5 Tage/Jahr für anerkannte Weiterbildungen (Landesrecht beachten).
Sonderurlaub: Bezahlte oder unbezahlte Freistellung bei besonderen Ereignissen, z. B. Hochzeit, Todesfall, Geburt, Umzug – Details per Gesetz/Tarif/Vertrag.
Ehrenamt & Jugendfreiwilligendienst: Je nach Tätigkeit bestehen Freistellungsrechte (z. B. Feuerwehr, THW) – landes-/sondergesetzlich geregelt.
Unbezahlter Urlaub: Vertraglich/tariflich oder per Einzelfallvereinbarung möglich, z. B. für längere Auszeiten. Hinweis: Urlaubsabgeltung (Auszahlung von Resturlaub) ist grundsätzlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
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Tariflich oder vertraglich geregelte Urlaubsarten
Sabbatical/Langzeiturlaub: Individuell vereinbart (Dauer, Vergütung, Rückkehr, Vertretung). Modelle reichen von Anspar-/Zeitwertkonten bis Freistellung ohne Bezahlung.
Betriebsurlaub / Zwangsurlaub: Arbeitgeberseitig angeordnet (z. B. Produktionsstillstand). Interessenausgleich, Ankündigungsfristen und Resturlaub sind zu beachten.
Unbezahlter Urlaub: Flexibel für Reisen, Projekte oder Care-Aufgaben – klare Vereinbarungen zu Sozialversicherung und Rückkehr empfehlenswert.
Neue und internationale Trends im Arbeitsurlaub
🐾 Pawternity Leave: Freistellung bei Aufnahme eines Haustiers – als Benefit in UK/USA verbreitet, in DACH im Aufbau.
🩸 Menstruationsurlaub: In einigen Ländern gesetzlich; Diskussion nimmt auch hier zu.
🧘 Mental Health/Wellbeing Days: Kurzfreistellungen zur Prävention, Fokus auf Resilienz und Produktivität.
🏳️⚧️ Gender Transition Leave: Zusätzliche Freistellung im Rahmen der Transition – starkes Signal für Inklusion & Diversity.
🌍 Climate/Volunteer Days: Freistellung für Umwelt- und Sozialengagement – CSR-positiv und mitarbeiterbindend.
Zukunftsausblick: Welche Trends könnten sich in Deutschland etablieren?
Mental Health Days, Volunteer Days sowie flexible Remote-Work-/ Workation-Kombinationen haben gute Chancen. Entscheidend sind: klare Regeln, transparente Kommunikation, saubere arbeits-/steuer-/sozialversicherungsrechtliche Umsetzung.
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Workation: Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Workation verbindet Remote-Arbeit und Ortswechsel (z. B. Ferienhaus, Coworking). Wichtig sind geeignete Unterkunft, stabile Internetverbindung und klare Spielregeln (Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Datenschutz, Versicherung). Bei Auslandseinsatz in der EU/EWR/CH ist regelmäßig eine A1-Bescheinigung nötig; außerhalb der EU ggf. Arbeitserlaubnis und lokale steuer-/arbeitsrechtliche Vorgaben prüfen.
Zusätzliche Tipps: Wie planst du deinen Arbeitsurlaub richtig?
- Arbeitsvertrag/Tarif & interne Richtlinien prüfen.
- Frühzeitig planen und Team/Vertretung abstimmen.
- Bei Auslandsaufenthalt: Visum, A1, Versicherung, Steuer/Arbeitsrecht klären.
- Prozesse digital abbilden (Beantragung, Genehmigung, Kontingente, Abrechnung).
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