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Lohn- und Gehaltsabrechnung: Berechnung & Praxisleitfaden

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 21 April 2026
Arbeitgeber prüft Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Stundenzettel und Gehaltsunterlagen am Schreibtisch

Inhaltsverzeichnis

Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Entgeltabrechnung – drei Begriffe, ein Prozess. Und jeden Monat dieselben Fehler: falsche Stunden, vergessene Zuschläge, Mindestlohn knapp unterschritten. Dieser Leitfaden zeigt, was rechtlich Pflicht ist, wie die Berechnung funktioniert – und wie du den Prozess mit DATEV automatisierst.

    • Lohn- und Gehaltsabrechnung beschreiben denselben Prozess – die monatliche Abrechnung der Vergütung. Der Unterschied liegt in der Berechnungsbasis: Stundenlohn (variabel) vs. Festgehalt (konstant).
    • Der rechtlich korrekte Oberbegriff lautet Entgeltabrechnung (§ 108 GewO).
    • Gesetzliche Pflicht: Arbeitgeber müssen bei jeder Vergütungszahlung eine Abrechnung in Textform ausstellen.
    • Bruttolohn = Grundvergütung + Zuschläge (Nacht, Sonn-/Feiertag, Überstunden) + Sachbezüge.
    • Nacht- und Sonntagszuschläge sind steuerfrei nach § 3b EStG – wenn sie korrekt ausgewiesen werden.
    • Die häufigsten Fehler entstehen nicht bei der Steuerberechnung, sondern bei der Zeiterfassung und der Zuschlagsermittlung.
    • DATEV-Integration: Shiftbase exportiert Abrechnungsdaten direkt an DATEV – kein manueller Datentransfer.

Was ist eine Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist das monatliche Dokument, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zeigt, wie sich ihre Bruttovergütung in den ausgezahlten Nettobetrag verwandelt. Sie enthält alle relevanten Informationen zu Einkommen, Abzügen, Zuschlägen und Sozialversicherungsbeiträgen.

Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Entgeltabrechnung – was ist der Unterschied?
Alle drei Begriffe beschreiben denselben Vorgang: die monatliche Vergütungsabrechnung.

  • Lohnabrechnung: Für Mitarbeitende mit Stundenlohn – der Bruttobetrag variiert monatlich je nach geleisteten Stunden und Zuschlägen.
  • Gehaltsabrechnung: Für Festangestellte mit gleichbleibendem Monatsgehalt.
  • Entgeltabrechnung: Der rechtlich korrekte Oberbegriff nach § 108 GewO – im Alltag selten verwendet.

Gesetzliche Grundlage: § 108 GewO – Arbeitgeber müssen bei jeder Lohnzahlung eine Abrechnung in Textform ausstellen.

Die Abrechnung erfüllt mehrere wichtige Funktionen:

  • Transparenz: Mitarbeitende verstehen, wie sich ihre Vergütung zusammensetzt.
  • Rechtssicherheit: Arbeitgeber erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten.
  • Nachweisfunktion: Die Abrechnung dient als Dokument bei Streitfällen oder Behördenprüfungen.
  • Kontrolle: Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Mitarbeitende können Angaben überprüfen.

Lohnabrechnung vs. Gehaltsabrechnung: Die Unterschiede im Überblick

Merkmal Lohnabrechnung (Stundenlohn) Gehaltsabrechnung (Festgehalt)
Berechnungsbasis Stundenlohn × geleistete Stunden Gleichbleibender Monatsbetrag
Monatlicher Bruttobetrag Variiert je nach Stunden und Zuschlägen Konstant (außer bei Änderungen)
Zuschläge Häufig – Nacht, Sonn-/Feiertag, Überstunden Seltener, oft pauschal geregelt
Zeiterfassung Zwingend erforderlich als Abrechnungsgrundlage Wichtig, aber Brutto unabhängig davon
Typische Branchen Gastronomie, Einzelhandel, Logistik, Handwerk, Pflege, Produktion Büro, Verwaltung, IT, Management
Hauptfehlerquelle Falsche Stunden, fehlende Zuschläge, Mindestlohn unterschritten Fehlende Sonderzahlungen, falsche Steuerklasse


Was sind die gesetzliche Grundlagen?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung muss mit mehreren gesetzlichen Regelungen übereinstimmen:

Pflichtangaben in der Abrechnung

Nach § 108 GewO muss jede Abrechnung folgende Angaben enthalten:

Persönliche Angaben

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Personalnummer des Mitarbeitenden
  • Steuerklasse und Identifikationsnummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Abrechnungszeitraum

Steuerklassen im Überblick

Steuerklasse Beschreibung
I Ledig, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend ohne Kinder
II Alleinerziehende mit bestimmten Voraussetzungen
III Verheiratet – Ehepartner verdient nicht oder geringfügig
IV Verheiratet – beide Partner berufstätig mit ähnlichem Einkommen
V Ehepartner des Steuerpflichtigen in Klasse III
VI Nebeneinkünfte bei bestehender Hauptbeschäftigung


Vergütungsbestandteile

Abzüge

  • Lohnsteuer (je nach Steuerklasse)
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls zutreffend)
  • Sozialversicherungsbeiträge: Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung

Ergebnis

  • Nettolohn und Auszahlungsbetrag
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Bruttovergütung berechnen

Gehaltsabrechnung (Festgehalt)

Bei Festangestellten ist der Bruttobetrag konstant. Abweichungen entstehen durch:

  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit
  • Boni und Sonderzahlungen
  • Teilmonatliche Abrechnungen bei Ein- oder Austritt

Lohnabrechnung (Stundenlohn)

Grundformel: Stundenlohn × geleistete Stunden + Zuschläge + Sachbezüge = Bruttolohn

Beispielrechnung – Servicekraft in der Gastronomie:

Position Berechnung Betrag
Grundstundenlohn 13,90 € × 140 Std. 1.946,00 €
Überstunden (12 Std.) 13,90 € × 1,25 × 12 208,50 €
Nachtzuschlag (25 %) 13,90 € × 0,25 × 20 Std. 69,50 €
Sonntagszuschlag (50 %) 13,90 € × 0,50 × 8 Std. 55,60 €
Essensgutschein (Sachbezug) pauschal 50,00 €
Gesamtbrutto   2.329,60 €

Steuerfreiheit nach § 3b EStG: Nacht- und Sonntagszuschläge sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und der Stundenlohn unter 25 € liegt. Zuschläge müssen einzeln mit Stundenzahl, Prozentsatz und Betrag ausgewiesen sein – eine pauschale Angabe reicht nicht.

Sozialversicherungsbeiträge

Vom Bruttolohn werden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen:

Versicherungsart AN-Anteil (ca.) Anmerkung
Rentenversicherung 9,3 % je 50 % AN / AG
Krankenversicherung 7,3 % + Zusatzbeitrag je 50 % AN / AG
Pflegeversicherung 1,7 % (+ 0,6 % Kinderlose) je 50 % AN / AG
Arbeitslosenversicherung 1,3 % je 50 % AN / AG
Unfallversicherung 100 % AG, separat

Beiträge gelten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (wird jährlich angepasst). Bei Stundenlöhnern mit schwankenden Monatsverdiensten ist die Grenze monatlich zu prüfen.

Mindestlohn: Die wichtigste Fehlerquelle bei Stundenlöhnern

Bei Stundenlöhnern gilt: Der Bruttostundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Seit Januar 2025 beträgt er 13,90 €/Stunde (Stand: April 2026 – aktuellen Satz prüfen).

Kritische Punkte für Arbeitgeber:

  • Zuschläge dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Der Grundstundenlohn muss bereits den Mindestlohn erreichen.
  • Bei Minijobs gilt der Mindestlohn ebenfalls: er begrenzt faktisch die maximale Stundenzahl pro Monat.
  • Nachträgliche Korrekturen bei Mindestlohnverstößen sind teuer. Zoll-Prüfungen können bis zu 2 Jahre zurückgehen, Bußgelder bis 500.000 €.

Besonderheiten: Minijob und Teilzeit

Minijob (630-€-Grenze)

  • Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben (Rentenversicherung 15 %, Krankenversicherung 13 %, Pauschsteuer 2 %).
  • Keine regulären Sozialversicherungsabzüge beim Arbeitnehmer.
  • Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  • Die 630-€-Grenze gilt für den monatlichen Bruttolohn – bei Überschreitung wird der Job sozialversicherungspflichtig.

Kurzfristige Beschäftigung

Für Saisonkräfte und kurzfristige Beschäftigungen (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) gelten abweichende Regelungen zur Sozialversicherungspflicht.

Teilzeit mit variablen Stunden

Bei Teilzeitkräften mit variabler Stundenzahl ist die Zeiterfassung besonders wichtig – sie ist die einzige Grundlage für die korrekte Lohnberechnung.

Schritt-für-Schritt: Abrechnung erstellen

Schritt 1 – Arbeitszeiten und Daten erfassen
Zeiterfassungsdaten für den Abrechnungszeitraum exportieren. Alle Schichten, Pausen, Überstunden und Fehlzeiten prüfen. Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit oder Sonderurlaub berücksichtigen.

Schritt 2 – Zuschläge identifizieren
Welche Stunden fallen in Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszeiten? Welche Überstunden wurden geleistet? Zuschlagssätze aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag anwenden.

Schritt 3 – Mindestlohn prüfen
Grundstundenlohn ≥ aktueller Mindestlohn? Bei Minijobs: 630-€-Grenze eingehalten?

Schritt 4 – Bruttovergütung berechnen
Grundlohn + Zuschläge + Sachbezüge + Sonderzahlungen = Gesamtbrutto.

Schritt 5 – Steuer- und Sozialabzüge berechnen
Lohnsteuer nach Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträge nach aktuellen Beitragssätzen. Steuerfreie Zuschläge separat ausweisen.

Schritt 6 – Abrechnung ausstellen und archivieren
In Textform aushändigen (digital oder Papier). Archivierung mindestens 10 Jahre (§ 147 AO).

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler Konsequenz Lösung
Falsche Stundenzahl übernommen Über- oder Unterzahlung Zeiterfassung täglich aktualisieren, nicht monatlich rückwirkend
Zuschläge fehlen oder falsch berechnet Nachzahlungsanspruch des Mitarbeitenden Schichtplan und Zeiterfassung automatisch verknüpfen
Mindestlohn unterschritten Bußgeld bis 500.000 €, Zoll-Prüfung Stundennachweis monatlich gegen Mindestlohn prüfen
Steuerfreie Zuschläge nicht separat ausgewiesen Steuerfreiheit entfällt bei Prüfung Zuschläge immer mit Stundenzahl, Prozentsatz und Betrag ausweisen
Falsche Steuerklasse hinterlegt Falsche Lohnsteuerabzüge Stammdaten regelmäßig auf Aktualität prüfen
Minijob-Grenze überschritten ohne Korrektur Nachträgliche Sozialversicherungspflicht Monatliche Kontrolle der kumulierten Verdienste


Branchenbeispiel: Gastronomie und Schichtbetriebe

In Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel und Pflege sind Abrechnungen besonders komplex. Typische Faktoren:

Ein Restaurant mit 20 Mitarbeitenden muss monatlich unterschiedliche Stundenkonten, Wochenendzuschläge, Krankmeldungen und kurzfristige Schichtänderungen berücksichtigen. Ohne digitale Zeiterfassung entstehen hier schnell Fehler und zeitaufwendige Korrekturen.

DATEV-Integration: Lohnabrechnung automatisieren

Shiftbase ist direkt mit DATEV verbunden – dem führenden Lohnabrechnungssystem für Steuerberater und Unternehmen in Deutschland. Das bedeutet:

  • Arbeitszeiten, Zuschläge und Überstunden werden in Shiftbase erfasst.
  • Die Daten werden automatisch für den DATEV-Export aufbereitet.
  • Kein manueller Datentransfer, keine Tippfehler, keine doppelte Datenpflege.
  • Steuerberater und Lohnbuchhaltung erhalten exakt die Daten, die sie für die Abrechnung benötigen.

Mehr zur DATEV-Integration

Praxis-Tipp für HR-Manager: Tools wie Shiftbase verbinden Schichtplanung, Zeiterfassung und Lohnabrechnung in einem System. Stunden, Zuschläge und Überstunden fließen automatisch in die Abrechnungsdaten – und werden direkt an DATEV übergeben.

Gehaltsabrechnung-Vorlage
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Fazit

Lohn- und Gehaltsabrechnung beschreiben denselben Prozess mit unterschiedlicher Berechnungsgrundlage. Die Komplexität liegt nicht in der Steuerberechnung selbst – sie liegt in der sauberen Datengrundlage: korrekte Arbeitszeiterfassung, vollständige Zuschlagsermittlung und lückenlose Dokumentation.

Wer Stundenlöhner oder Schichtmitarbeitende beschäftigt, braucht eine verlässliche Zeiterfassung als Fundament. Tools wie Shiftbase verbinden Schichtplanung, Zeiterfassung und DATEV-Export in einem System – damit die Abrechnung jeden Monat stimmt.

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Häufig gestellte Fragen

  • Ja – § 108 GewO verpflichtet Arbeitgeber, bei jeder Vergütungszahlung eine Abrechnung in Textform auszustellen. 
  • Die Lohnabrechnung gilt für Mitarbeitende mit Stundenlohn – der Bruttobetrag variiert monatlich. Die Gehaltsabrechnung gilt für Festangestellte mit gleichbleibendem Monatsgehalt. Der Abrechnungsprozess ist in beiden Fällen identisch. 
  • Ja – und zwar mit Stundenzahl, Prozentsatz und Betrag. Nur so gilt die Steuerfreiheit nach § 3b EStG. Eine pauschale Angabe reicht nicht. 
  • Mindestens 10 Jahre gemäß § 147 AO. Für Sozialversicherungszwecke ebenfalls 10 Jahre empfohlen. 
  • Fehler sofort der Personalabteilung melden. Arbeitgeber müssen die Abrechnung korrigieren und gegebenenfalls eine Rückrechnung durchführen. Bei Mindestlohnverstößen kann der Zoll prüfen und Bußgelder bis 500.000 € verhängen. 

  • Nein – § 108 GewO verlangt „Textform", nicht zwingend digital. Papier ist weiterhin zulässig, digital ist jedoch effizienter. 

  • HR-Software wie Shiftbase automatisiert die Zeiterfassung, dokumentiert Zuschläge korrekt und exportiert alle Daten direkt an DATEV. Dadurch sparen HR-Teams Zeit und erhöhen die Genauigkeit der Abrechnungen. 

Payroll

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

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