Unternehmensformen: Übersicht - Alles auf einen Blick

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 28 März 2024
Berater erläutert Unternehmensformen im Blick

Die richtige Unternehmensform ist im Wirtschaftsraum essenziell. In Deutschland unterscheiden wir hauptsächlich zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Erstere, wie Einzelunternehmen, bergen ein persönliches Haftungsrisiko, während letztere durch begrenzte Haftung das Privatvermögen schützen. Dieser Artikel beleuchtet wichtige Aspekte und Ausnahmen bei der Wahl der optimalen Unternehmensform, bietet Einblicke in Haftungs- und Gründungsprozesse und unterstützt Sie dabei, Ihre Unternehmensinteressen effektiv abzusichern.

Was sind Unternehmensformen?

Unternehmensformen sind rechtliche Gestaltungsformen, unter denen ein Unternehmen betrieben werden kann. Sie definieren den rechtlichen Rahmen, der für die Gründung, Führung, Haftung und Besteuerung eines Unternehmens relevant ist. Die Wahl der Unternehmensform ist entscheidend, da sie nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche, betriebswirtschaftliche und persönliche Konsequenzen für die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für die Investoren hat.

Es gibt verschiedene Kategorien von Unternehmensformen, die in zwei Hauptgruppen unterteilt werden können: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften basieren in der Regel auf einer persönlichen Beteiligung der Gesellschafter am Unternehmensgeschehen, wobei die persönliche Haftung und die persönlichen Beziehungen eine größere Rolle spielen. Beispiele für Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

Kapitalgesellschaften hingegen legen den Fokus auf das investierte Kapital. Die Gesellschafter haften in der Regel nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen, sondern nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Unternehmergesellschaft (UG).

Neben diesen klassischen Formen gibt es auch Mischformen wie die GmbH & Co. KG, die Elemente von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften kombiniert, sowie spezielle Formen für gemeinnützige Aktivitäten, wie zum Beispiel die gemeinnützige GmbH (gGmbH).

Die Wahl der passenden Unternehmensform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der geschäftlichen Tätigkeit, der Anzahl der Gesellschafter, der Kapitalbedarf und der Risikobereitschaft der Unternehmer. Jede Unternehmensform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die bei der Gründung eines Unternehmens sorgfältig abgewogen werden müssen.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Hier ist eine einfache Tabelle, die einige der gängigsten Unternehmensformen in Deutschland zusammenfasst, einschließlich ihrer Merkmale bezüglich Haftung, Kapitalerfordernisse und der Anzahl der Gründer.

Unternehmensformen in Tabelle

Unternehmensform Haftung Kapitalerfordernisse Anzahl der Gründer
Einzelunternehmen Unbeschränkt persönlich Kein Mindestkapital 1
GbR  Unbeschränkt persönlich, gesamtschuldnerisch Kein Mindestkapital 2+
OHG Unbeschränkt persönlich, gesamtschuldnerisch Kein Mindestkapital 2+
KG Komplementäre unbeschränkt persönlich, Kommanditisten bis Einlage Kein Mindestkapital 2+ (min. 1 Komplementär & 1 Kommanditist)
GmbH Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Mindestkapital 25.000 € 1+
UG Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Ab 1 €, Stammkapital 1+
AG Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Mindestkapital 50.000 € 1+
GmbH & Co. KG Komplementär (GmbH) beschränkt, Kommanditisten bis Einlage Kein Mindestkapital für KG, 25.000 € für GmbH 2+ (min. 1 GmbH & 1 Kommanditist)


Diese Tabelle dient als allgemeine Übersicht und kann je nach spezifischen Umständen eines Unternehmens variieren. Es ist wichtig, bei der Wahl der Unternehmensform auch steuerliche Aspekte und Fragen der Unternehmensführung zu berücksichtigen. 

Einzelunternehmen

  • Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die von einer einzelnen Person betrieben werden. Typischerweise sind Einzelunternehmen klein, wobei der Inhaber persönlich für alle Geschäftsbereiche verantwortlich ist.

  • Freiberufler bieten ihre Dienste selbstständig an, häufig in kreativen oder spezialisierten Branchen.

  • Kleine Unternehmen sind in der Regel in Privatbesitz und haben einen geringeren Betriebsumfang.

Partnerschaften

Unter den Personengesellschaften gibt es verschiedene Varianten, wie zum Beispiel:

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Eine einfache Partnerschaftsform, bei der Individuen oder Unternehmen gemeinsam ein Geschäft betreiben, ohne eine separate juristische Person zu bilden.

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft): Eine formellere Partnerschaft, in der die Partner gemeinschaftlich ein Geschäft betreiben und sowohl Gewinne als auch Verbindlichkeiten teilen.

  • KG (Kommanditgesellschaft): Eine Partnerschaftsform, die mindestens einen voll haftenden Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten umfasst, deren Haftung auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist.

Kapitalgesellschaften

Diese sind eigenständige juristische Personen und bieten eine Haftungsbeschränkung für die Eigentümer (Aktionäre). Zu den gängigen Formen gehören:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Eine verbreitete Form für kleine bis mittelgroße Unternehmen in Deutschland.

  • UG (Unternehmergesellschaft): Eine Sonderform der GmbH mit niedrigerem Mindestkapital.

  • AG (Aktiengesellschaft): Eine Gesellschaft, deren Anteile potenziell an der Börse gehandelt werden können.

  • Limited: Eine Kapitalgesellschaftsform, die häufig im Vereinigten Königreich und anderen Ländern des Commonwealth verwendet wird.

Gemischte Formen

  • GmbH & Co. KG: Eine Kombination aus einer Kommanditgesellschaft und einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin.

  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien): Eine Gesellschaftsform, bei der einige Gesellschafter beschränkt haften und deren Anteile an der Börse gehandelt werden können.

Diese grundlegenden Unternehmensformen besitzen jeweils spezifische rechtliche Strukturen und Auswirkungen. Abhängig von Ihren Geschäftszielen können Sie die Form auswählen, die für die Gründung und Führung Ihres Unternehmens am besten geeignet ist.

Überblick und Leitfaden für Einzelunternehmen

Unternehmer feiert Wahl der Unternehmensform Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen, auch als Ein-Personen-Unternehmen bekannt, bietet mehrere Vorteile. Es erfordert keine Anfangsinvestitionen, und die Registrierungskosten sind in der Regel niedrig, typischerweise zwischen 30 und 40 Euro. Die Gründungskosten sind minimal, und steuerlich können Sie als Freiberufler agieren oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.

Als Einzelunternehmer könnten Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sein, es gibt jedoch Ausnahmen: Diese Pflicht entfällt, wenn Ihr Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 60.000 Euro oder Ihr Gesamtumsatz unter 600.000 Euro bleibt.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Betreiben eines Handelsgewerbes Sie zum Kaufmann gemäß § 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) macht. Freiberufler und kleine Unternehmen sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Im Gegensatz zu Freiberuflern haben Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, sich freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten eines Kaufmanns.

Einzelunternehmer haften persönlich mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen, einschließlich Bankkonten, Immobilien und sonstigen Wertgegenständen. Diese Haftung ist allerdings nicht begrenzt, was eine umfassende Haftpflichtversicherung, die sowohl persönliche als auch geschäftliche Risiken abdeckt, ratsam macht.

In der Regel leitet der Inhaber das Einzelunternehmen selbst, er kann jedoch bestimmte Verantwortlichkeiten an Mitarbeiter delegieren oder Vollmachten erteilen, insbesondere in gewerblich geführten Einzelunternehmen. Alternativ ist die Erteilung einer Generalvollmacht gemäß § 167 BGB möglich.

Zusammenfassung des Einzelunternehmens:

  • Gründer: Nur eine Person
  • Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich
  • Gründung: Einfach, kostengünstig, informell
  • Haftung: Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Steuern: Zahlung von Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer

Unternehmer unterschreibt Dokumente zur Unternehmensform

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die offizielle Anmeldung der GbR beim Gewerbeamt ist nicht zwingend, es sei denn, es wird ein gewerbliches Unternehmen betrieben.

Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten: Die GbR ist auch als BGB-Gesellschaft bekannt, benannt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Für die Gründung einer GbR ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden kann. Ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Jeder Gesellschafter muss sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Geschäftstätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" für das Finanzamt ausfüllen.

Freiberufler sind von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung ausgenommen. Da die GbR eine Personengesellschaft ist, haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, ohne gesetzliche Begrenzungen. Eine individuelle Verteilung der Haftung unter den Gesellschaftern kann im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

Die Geschäftsführung der GbR liegt in der Verantwortung aller Gesellschafter. Sollten bestimmte Aufgaben wie Buchhaltung, Überwachung oder Vertragsverhandlungen an einzelne Gesellschafter delegiert werden, muss dies im Gesellschaftsvertrag verankert sein.

Kurzüberblick über die GbR:

  • Gründer: Mindestens zwei
  • Kapital: Nicht erforderlich
  • Gründung: Einfach, kostengünstig, formlos
  • Haftung: Persönliche unbeschränkte Haftung
  • Steuern: Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Unternehmensform, bei der kein Mindestkapital erforderlich ist und die Gesellschafter unbeschränkt haften, also mit ihrem persönlichen Vermögen. Zur Gründung einer OHG sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen notwendig. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt durch einen Notar, ist aber nicht zwingend für die Rechtsfähigkeit erforderlich, jedoch für die Haftungsbeschränkung gegenüber Dritten. Die Gesellschafter können einen Geschäftsführer mit der Leitung der Gesellschaft beauftragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Freiberufler oder Kleinunternehmer keine OHG gründen können, da sie kein Handelsgewerbe betreiben. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der einzelnen Partner können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Die OHG muss eine doppelte Buchführung durchführen und einen Jahresabschluss sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfahren Sie hier.

Kurzüberblick über die OHG:

  • Gründer/Gesellschafter: Mindestens zwei
  • Kapital: Nicht erforderlich
  • Haftung: Unbeschränkt
  • Gründung: Erfordert eine formlose Vereinbarung, Eintragung ins Handelsregister empfohlen
  • Steuern: Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer (für juristische Personen)

Risiken der Unternehmensform Einzelunternehmen analysiert

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) setzt sich aus mindestens einem voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem Teilhafter (Kommanditist) zusammen, der nur mit seiner Kapitaleinlage haftet. Der Vorteil einer KG liegt in der Flexibilität der Haftungsverteilung. Komplementäre führen das Unternehmen und tragen die unbeschränkte Haftung, während Kommanditisten in der Regel nicht aktiv am Management teilnehmen und ihre Haftung auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt ist.

Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung einer KG. In Bezug auf die Haftung gilt: Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, Komplementäre hingegen unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden, was durch einen Notar erfolgt. Nach der Eintragung genießen die Kommanditisten ihren beschränkten Haftungsschutz.

Überblick über die KG:

  • Gründer/Gesellschafter: Mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist.
  • Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung: Mischform – beschränkt für Kommanditisten, unbeschränkt für Komplementäre.
  • Gründung: Einfaches Verfahren, aber notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages notwendig.
  • Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer können anfallen.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Unternehmensvermögen beschränkt ist. Die AG trägt die rechtliche Verantwortung für ihre Verbindlichkeiten, wodurch das persönliche Vermögen der Aktionäre geschützt wird. Die Gründung einer AG ist komplexer und setzt ein Mindeststammkapital von 50.000 Euro voraus, das in bar oder in Form von Sacheinlagen erbracht werden kann.

Die AG muss einen Aufsichtsrat haben, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht und den Vorstand überwacht. Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenständig und ist verpflichtet, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln und ihr keinen Schaden zuzufügen. Selbst wenn nur eine Person alle Aktien hält, ist die Gründung einer "kleinen AG" möglich, aber ein dreiköpfiger Aufsichtsrat bleibt erforderlich.

Überblick über die AG:

  • Gründer/Aktionäre: Kann von einer Person gegründet werden.
  • Kapital: Mindestens 50.000 Euro erforderlich.
  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Gründung: Formelles Verfahren, notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
  • Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer.

Foto einer Beratungssitzung über Unternehmensformen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH, oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine beliebte Rechtsform aufgrund ihres Haftungsschutzes. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, und es ist ein notarieller Gesellschaftsvertrag notwendig. Die GmbH ist eine juristische Person und kann somit selbstständig Verträge abschließen und ist steuerpflichtig.

Für die Führung einer GmbH ist ein oder mehrere Geschäftsführer notwendig, die entweder Gesellschafter sein können oder externe Manager. Die Gesellschafterversammlung hat bestimmte Kontrollbefugnisse und Zuständigkeiten, wie zum Beispiel die Genehmigung des Jahresabschlusses. Bei GmbHs mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben. Seit dem 1. August 2022 ist es durch das Gesetz zur Digitalisierung des Gründungsverfahrens von Kapitalgesellschaften und zur Änderung weiterer handelsrechtlicher Vorschriften möglich, Gesellschaftsverträge auch online zu beurkunden.

Die GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufweisen, wobei bei der Gründung auch eine Einzahlung der Hälfte dieses Betrags, also 12.500 Euro, möglich ist. Grundsätzlich beschränkt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Bei Pflichtverletzungen, wie z.B. verspäteter Insolvenzantragstellung, können Geschäftsführer auch persönlich haftbar gemacht werden.

Eine spezielle Form ist die gGmbH für gemeinnützige Zwecke, die steuerliche Begünstigungen genießen kann. Hierbei muss der gemeinnützige Zweck klar im Vordergrund stehen und verfolgt werden.

Überblick über die GmbH:

  • Mindestanzahl von Gründern: 1
  • Mindestkapital: 25.000 Euro (kann mit 12.500 Euro gegründet werden)
  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Gründung: Erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag
  • Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Die UG ist oft als "Mini-GmbH" bekannt und kann mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Sie dient als Einstiegsmodell für eine vollwertige GmbH und kann später in diese umgewandelt werden. Nach der Gründung muss eine UG jährlich 25% ihres Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, das für eine GmbH notwendig wäre.

Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Betriebsvermögen beschränkt. Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise der Nichtanmeldung einer Insolvenz oder bei Verstößen gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften, kann jedoch auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführer entstehen. Die Gründung einer UG erfordert ebenfalls einen notariellen Gesellschaftsvertrag, der seit dem 1. August 2022 auch online abgeschlossen werden kann.

Überblick über die UG:

  • Gründer/Gesellschafter: Mindestens eine Person
  • Stammkapital: Mindestens 1 Euro
  • Haftung: Beschränkt, aber mit bestimmten Ausnahmen
  • Gründungsverfahren: Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist erforderlich, kann aber online erfolgen
  • Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer

Steuervorschriften für verschiedene Unternehmensformen

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine interessante Rechtsform, die die Vorteile verschiedener Gesellschaftsformen kombiniert. Hier sind einige zusätzliche Informationen und Klarstellungen:

Eine GmbH & Co. KG kombiniert Elemente einer GmbH mit denen einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese Unternehmensform wird oft gewählt, um die Haftungsrisiken für die beteiligten Gesellschafter zu minimieren. In dieser Konstellation ist die GmbH der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und die natürlichen oder juristischen Personen sind die Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften.

Die Haftungsbeschränkung ist ein Hauptmerkmal der GmbH & Co. KG. Während die GmbH als Komplementär unbeschränkt haftet, ist die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Geschäftsführer oder Gesellschafter der GmbH unter bestimmten Umständen persönlich haften können, beispielsweise bei Pflichtverletzungen oder unerlaubten Handlungen.

Die Gründung einer GmbH & Co. KG erfordert tatsächlich kein festgelegtes Mindestkapital für die KG selbst, jedoch muss die GmbH als Komplementär die für GmbHs geltenden Vorschriften einhalten, einschließlich der Erfordernis eines Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro. Wenn das Startkapital ein Problem darstellt, kann eine UG (haftungsbeschränkt) als Alternative zur GmbH als Komplementär dienen, wodurch die Gründung einer UG & Co. KG ermöglicht wird.

Die Geschäftsführung der KG wird von der GmbH übernommen, und die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Diese können gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sein, aber das ist keine Voraussetzung. Die Geschäftsführer müssen nicht unbedingt Kommanditisten der KG sein.

Insgesamt bietet die GmbH & Co. KG eine flexible Unternehmensstruktur mit beschränkter Haftung und kann in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein, insbesondere wenn es um die Haftungsbegrenzung für Investoren (Kommanditisten) und die operative Flexibilität geht. Beachten Sie jedoch, dass diese Rechtsform auch einen höheren administrativen Aufwand bedeutet, da sowohl die GmbH als auch die KG buchführungs- und publikationspflichtig sind.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist tatsächlich eine recht einzigartige und flexible Rechtsform, die sowohl Merkmale einer Personen- als auch einer Kapitalgesellschaft aufweist. Sie ermöglicht es, Kapital durch die Ausgabe von Aktien zu beschaffen, während gleichzeitig die Unternehmenskontrolle durch die persönlich haftenden Gesellschafter (oft die Gründer oder langjährige Eigentümer) beibehalten wird.

Die Struktur einer KGaA umfasst die folgenden Schlüsselelemente:

  • Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre): Diese Gesellschafter führen die Geschäfte und haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Es gibt keine Beschränkung für die Anzahl der Komplementäre, und es kann sowohl natürliche als auch juristische Personen geben.

  • Kommanditaktionäre: Diese Aktionäre sind die Investoren, die Kapital beisteuern, aber nicht aktiv am Management teilnehmen. Ihre Haftung ist auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt.

  • Vorstand: Die KGaA kann einen Vorstand haben, insbesondere wenn keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter fungiert. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

  • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat überwacht die Führung des Unternehmens durch die persönlich haftenden Gesellschafter und hat bestimmte Mitbestimmungsrechte. Die Bildung eines Aufsichtsrats ist gesetzlich vorgeschrieben und muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

  • Hauptversammlung: Die Hauptversammlung der Kommanditaktionäre hat bestimmte Grundrechte, die nicht entzogen werden können, wie z.B. die Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, Änderungen des Gesellschaftsvertrags und die Auflösung der Gesellschaft.

Die Gründung einer KGaA erfordert die Aufbringung eines Mindestkapitals von 50.000 Euro sowie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Nach der Gründung muss die KGaA in das Handelsregister eingetragen werden.

Bei der Wahl der für Sie richtigen Rechtsform sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie z.B. Haftungsfragen, Steuerbelastung, Kapitalbeschaffung, Entscheidungsfindung und Kontrolle über das Unternehmen. Die KGaA kann eine attraktive Option für Unternehmensgründer sein, die Kapital von Investoren aufnehmen, aber dennoch die operative Kontrolle über das Unternehmen behalten möchten.

Schritte zur Auswahl der richtigen Unternehmensform

Häufig gestellte Fragen

  • Die häufigsten Unternehmensformen in Deutschland sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und das Einzelunternehmen.

  • Wichtige Faktoren sind Haftung, Steuerrecht, Kapitalbedarf, Buchführungspflicht, die Anzahl der Gründer, die Unternehmensführung und -struktur sowie langfristige Geschäftsziele.

  • Ja, es ist möglich, die Rechtsform eines Unternehmens zu wechseln. Dieser Prozess wird als Umwandlung bezeichnet und kann rechtliche, steuerliche sowie finanzielle Implikationen haben.

  • Die Unternehmensform bestimmt, welche Steuern zu zahlen sind, wie z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Jede Form hat spezifische Vorschriften und Steuersätze.

  • GmbHs und UGs bieten eine beschränkte Haftung, die das persönliche Vermögen der Eigentümer schützt. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie der OHG und der KG haften die Eigentümer hingegen unbeschränkt.

Management
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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