Seit Juni steht fest: Der neue Mindestlohn Pflege bringt für viele Unternehmen in Deutschland spürbare Veränderungen. In diesem Artikel erfährst du auf einen Blick, was sich ab September ändert, wie sich die Kosten entwickeln und vor welchen Herausforderungen kleine Betriebe oder HR-Teams stehen.
Warum das Thema „Mindestlohn Pflege“ 2025 besonders wichtig ist
Vielleicht fragst du dich: Warum gerade jetzt über den Mindestlohn in der Pflege nachdenken? Die Antwort ist klar – 2025 wird für die Pflegebranche in Deutschland ein Jahr mit tiefgreifenden Veränderungen. Die neuen gesetzlichen Vorgaben wirken sich nicht nur auf die Löhne deiner Mitarbeitenden aus, sondern direkt auf dein Budget, deine Verträge und deinen Alltag als Arbeitgeber.
💥 Was bedeutet das konkret für dich?
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mehr Personalkosten: Ab September steigen die Pflege-Mindestlöhne – je nach Qualifikationsstufe. Das kann für kleinere Betriebe oder Pflegedienste zur Herausforderung werden.
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Vertragscheck notwendig: Bestehende Arbeitsverträge sind womöglich nicht mehr rechtskonform. Eine Überprüfung ist dringend zu empfehlen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
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deine HR-Prozesse brauchen ein Update: Von der Lohnabrechnung über die Dienstplanung bis zur Budgetprognose – alles muss auf die neuen Zahlen abgestimmt sein.
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gesellschaftliche Verantwortung: Faire Entlohnung in der Pflege ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ein Imagefaktor. In Deutschland und auch international – ob du nun Pflegekräfte aus Germany oder anderen Ländern beschäftigst.
Der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist jetzt – ob im Juni, im September oder davor. Die Anpassung kommt auf jeden Fall. Und je früher du vorbereitet bist, desto besser.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Pflege?
Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Deutschland neue Mindestlöhne für Pflegekräfte. Diese sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten bundesweit einheitlich. Die aktuellen Mindestlöhne ab diesem Datum sind:
Mindestlohn Pflege Tabelle 2025 - Vergleich 2024 (ggf. nach Qualifikationsstufen: Hilfskräfte, Fachkräfte etc.)
Datum |
Pflegehilfskräfte |
Qualifizierte Pflegehilfskräfte |
Pflegefachkräfte |
1. Februar 2024 |
14,15 € |
15,25 € |
18,25 € |
1. Mai 2024 |
15,50 € |
16,50 € |
19,50 € |
1. Juli 2025 |
16,10 € |
17,35 € |
20,50 € |
Quellen: bundesregierung.de + fokus-sozialrecht.de
Qualifizierte Pflegehilfskräfte sind Personen mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender
Diese Anpassungen wurden durch die Pflegekommission beschlossen und in der „Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ festgelegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Mindestlöhne über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 € pro Stunde beträgt.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie ihre Lohnstrukturen entsprechend anpassen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Arbeitsverträge sowie die Aktualisierung von Lohnabrechnungssystemen.
Zusätzlich zu den Lohnerhöhungen wurde auch der Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege erweitert. Seit 2024 haben Pflegekräfte mit einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche zu verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.
Für weitere Informationen und detaillierte Regelungen empfiehlt es sich, die offizielle Website der Bundesregierung oder die entsprechenden Verordnungen zu konsultieren.
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Kostenfaktor Lohn: So kalkulierst du die neuen Personalkosten
Mit den steigenden Mindestlöhnen in der Pflege wächst auch der Druck auf deine betriebliche Kalkulation. Gerade für kleinere Pflegedienste oder Einrichtungen mit engen Budgets ist es entscheidend, die neuen Lohnkosten realistisch einzuplanen.
Schritt 1: Stundenlohn mal Stundenanzahl
Der einfachste Ansatz ist:
Bruttostundenlohn x geplante Arbeitsstunden pro Monat = Grundkosten pro Mitarbeitendem
Beispiel (Pflegehilfskraft, ab Juli 2025):
Je nach Bundesland, Tarifbindung und Versicherungsstatus musst du etwa 20–30 % an Nebenkosten hinzurechnen:
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Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
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Umlagen (U1, U2, U3)
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ggf. Berufsgenossenschaftsbeiträge
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Urlaubsansprüche (z. B. ab 2024: 9 zusätzliche Urlaubstage)
Rechnung:
Schritt 3: Für alle Rollen durchrechnen
Mach das gleiche für:
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qualifizierte Pflegehilfskräfte (17,35 € ab Juli 2025)
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Pflegefachkräfte (20,50 € ab Juli 2025)
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Teilzeitkräfte und 520-€-Jobs (anteilig)
Tipp: Nutze einfache Excel-Tabellen oder Personalkostenrechner – oder binde ein digitales Tool wie Shiftbase ein, das dir die Dienstplanung und Budgetkontrolle vereinfacht.
🔍 Was du nicht vergessen darfst:
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Lohnerhöhungen gelten auch für Urlaubs- und Feiertage.
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Bereits vereinbarte freiwillige Zulagen bleiben bestehen (oder müssen ggf. neu verhandelt werden).
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Mindestlöhne gelten bundesweit, egal ob du in Hamburg, München oder auf dem Land tätig bist.
Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Die Lohnerhöhungen in der Pflegebranche kommen – ob du willst oder nicht. Die Frage ist: Wie gut bist du vorbereitet? Hier sind konkrete Schritte, die du jetzt schon einleiten solltest:
📄 Verträge prüfen und ggf. anpassen
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Schau dir bestehende Arbeitsverträge genau an: Sind die Lohnangaben noch rechtskonform?
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Achte auf Formulierungen zu „tariflicher Orientierung“ oder „gesetzlichen Mindeststandards“.
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Dokumentiere alle Anpassungen schriftlich – am besten mit Zustimmung der Mitarbeitenden.
💻 Lohnabrechnung und Systeme aktualisieren
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Stelle sicher, dass deine Lohnsoftware die neuen Mindestlöhne korrekt abbildet.
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Nutzt du externe Lohnbüros? Dann gib die neuen Sätze frühzeitig weiter.
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Plane auch für Urlaubs- und Feiertagsvergütungen, die auf Mindestlohnbasis berechnet werden.
📊 Budgetplanung neu kalkulieren
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Überarbeite dein Personalbudget unter Einbeziehung der neuen Löhne und Nebenkosten.
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Nutze dazu einfache Excel-Vorlagen oder integrierte Tools – damit behältst du Kosten, Dienste und Auslastung im Blick.
👥 Kommunikation mit Mitarbeitenden
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Informiere dein Team transparent über die Änderungen – das schafft Vertrauen.
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Nutze die Lohnerhöhung als Zeichen von Wertschätzung: „Wir investieren in gute Pflege“.
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Bereite dich auf Fragen vor (z. B. zur Lohnabrechnung, Einstufung, Entwicklungsmöglichkeiten).
📌 Förderprogramme und Ausgleich prüfen
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In manchen Bundesländern oder über Pflegekassen gibt es Förderungen oder Ausgleichszahlungen.
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Sprich mit deinem Steuerberater oder einem Branchenverband, ob du Ansprüche geltend machen kannst.
Je früher du deine Strukturen anpasst, desto entspannter wird die Umstellung. Der neue Mindestlohn ist keine Bedrohung – er ist eine Chance, deine Pflegekräfte zu binden und dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Fazit
Die Erhöhung des Mindestlohn Pflege ab Juli 2025 ist mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein Signal für mehr Wertschätzung in der Pflege. Für dich als Arbeitgeber heißt das: Planung, Kalkulation und Kommunikation müssen jetzt stimmen. Ob du einen kleinen Pflegedienst führst oder ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland leitest – deine Prozesse sollten rechtzeitig auf die neuen Lohnstrukturen vorbereitet sein.
Was können wir für dich tun?
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