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Ablehnungsgründe Dienstplan: Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 8 Juli 2025
Der Betriebsrat muss, je nach Arbeitgeber, dem Dienstplan zustimmen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat ist die Grundlage mancher Ablehnung.

Immer wieder kommt es vor, dass Dienstpläne von Mitarbeitenden abgelehnt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig, ebenso wie die rechtlichen und organisatorischen Aspekte, mit denen sich Arbeitgeber auseinandersetzen müssen.

Eine strukturierte Dienstplangestaltung ist daher nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der rechtlichen Sicherheit und Fairness. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, bei der Erstellung von Dienstplänen nicht nur betriebliche Bedürfnisse, sondern auch gesetzliche Vorgaben und das Mitbestimmungsrecht zu beachten.

Dabei gilt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wobei die Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Dienstplangestaltung von zentraler Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Datenschutz und Dienstplanung ist die Einhaltung des Gesetzes unerlässlich, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und eine rechtssichere Gestaltung der Arbeitszeiten zu gewährleisten.

Warum Dienstplan-Ablehnungen häufiger vorkommen, als gedacht

In vielen Betrieben kommt es häufiger zu Ablehnungen von Dienstplänen, als zunächst angenommen. Das liegt nicht nur an individuellen Wünschen der Arbeitnehmer, sondern oft auch an strukturellen Schwächen in der Planung oder unzureichender Kommunikation. Häufig fehlt es an klaren Vorgaben oder einer frühzeitigen Einbindung des Betriebsrats.

Ein zentrales Problem ist dabei die unzureichende Abstimmung und Planung, die häufig zu Ablehnungen führt. Bei kurzfristigen Änderungen oder mangelnder Transparenz steigt das Risiko, dass Mitarbeitende dem Dienstplan widersprechen. Eine sorgfältige und rechtlich fundierte Erstellung ist daher essenziell.

Arbeitgeber müssen die Grundlage der Ablehnung der Dienstpläne kennen – der Arbeitnehmer hat das Recht, sich auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Sinne des Arbeitsrechts zu berufen.

Gesetzliche Grundlagen: Wann dürfen Mitarbeitende den Dienstplan ablehnen?

Die Grundlage für jede Form der Dienstplanung bildet das Arbeitszeitgesetz. Dieses definiert unter anderem die zulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausenregelungen. Zusätzlich regelt das Betriebsverfassungsgesetz das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen der Gestaltung der Dienstpläne (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG / 87 Abs. 2 BetrVG).

Eine Ablehnung des Plans durch den Betriebsrat oder einzelne Mitarbeitende kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen – etwa bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen. Darüber hinaus sind tarifliche Vereinbarungen und die Einhaltung gesetzlicher Pausenregelungen zentrale Punkte, die bei der Festlegung und Änderung von Dienstplänen beachtet werden müssen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und tarifwidrige Inhalte zu vermeiden.

Kommt es zu keiner Einigung, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens wird bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, also Arbeitgeber und Betriebsrat, die Einsetzung einer Einigungsstelle durch das Gericht veranlasst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont, dass die Einigungsstelle eine entscheidende Rolle bei der Festlegung und Verteilung der Arbeitszeiten spielt.

Die Entscheidung der Einigungsstelle ist für die Betriebsparteien bindend und orientiert sich an den Vorgaben des Arbeitsrechts sowie an bestehenden tariflichen Vereinbarungen. Die Einsetzung der Einigungsstelle kann jedoch zu zeitlichen Verzögerungen im Ablauf der Personaleinsatzplanung führen, bis ein Ergebnis erzielt und eine verbindliche Entscheidung getroffen wird.

Bei der Erstellung von Dienstplänen ist die korrekte Zuordnung der Mitarbeitenden zu Schichten sowie die Berücksichtigung von Pausen und gesetzlicher Pausenregelungen ein wesentlicher Schritt, um eine faire Verteilung der Arbeitszeiten sicherzustellen.

Eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, dessen Ergebnis im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit des Dienstplans und rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber zur Folge hat.

Mitarbeiter müssen dem Schichtplan nicht zwangsläufig zustimmen.

Häufige Ablehnungsgründe und ihre Hintergründe im Überblick

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Dienstplans betreffen vor allem die Vereinbarkeit mit dem Privatleben, gesetzliche Arbeitszeitgrenzen und mangelnde Planbarkeit. Dabei spielen insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer eine zentrale Rolle, da sie deren Rechte und Arbeitszeiten klar regeln. Besonders in der Schichtarbeit oder in Kliniken mit wechselnden Diensten kommt es regelmäßig zu Konflikten. Auch die Art der Beschäftigung – z. B. Teilzeit oder befristet – ist entscheidend. Eine transparente Kommunikation und frühzeitige Einbindung aller Beteiligten kann hier präventiv wirken.

➡️ Familiäre Verpflichtungen

Viele Arbeitnehmer lehnen Dienstpläne ab, wenn diese nicht mit familiären Pflichten, wie der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, vereinbar sind. Solche Verpflichtungen gelten als wichtiger Ablehnungsgrund, besonders wenn kurzfristige Änderungen ohne Absprache erfolgen. Die Mitarbeitervertretung kann hier vermittelnd eingreifen und helfen, individuelle Lösungen zu finden. Arbeitgeber sollten entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.

➡️ Überschreitung der Höchstarbeitszeit

Ein weiterer Ablehnungsgrund ergibt sich aus der Missachtung gesetzlicher Arbeitszeitgrenzen. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Kommt es zu Überschreitungen, etwa durch zu viele aufeinanderfolgende Dienste. kann die Ablehnung rechtlich gerechtfertigt sein. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen und Verstöße zu vermeiden.

Eine effektive Personaleinsatzplanung ist dabei unerlässlich, um die Arbeitszeiten des Personals gesetzeskonform zu organisieren und den Personalbedarf optimal zu decken.

➡️ Unzureichende Vorlaufzeit

Wenn Dienstpläne zu kurzfristig veröffentlicht oder mehrfach kurzfristig geändert werden, entsteht Unsicherheit und Unmut. Ein häufiger Kritikpunkt ist die fehlende Planbarkeit für die Mitarbeitenden. Der Ablauf beim Erstellen eines Dienstplans sollte daher in klaren Schritten erfolgen: Von der rechtzeitigen Information der Mitarbeitenden über die Einbindung des Betriebsrats bis zum letzten Schritt, der verbindlichen Festlegung und Veröffentlichung des Plans mit ausreichender Vorlaufzeit.

Hier greift das Mitbestimmungsrecht: Änderungen sollten immer mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgen. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich eine transparente Kommunikation und ein möglichst langer Planungshorizont.

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Wenn der Betriebsrat die Zustimmung zum Dienstplan verweigert, kann der Arbeitgeber erst einmal nichts tun.

Was sagt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht setzt klare Grenzen bei der Gestaltung von Dienstplänen. Verstöße können durch das Arbeitsgericht geahndet werden, wie z. B. in bekannten Fällen vor dem LAG Schleswig-Holstein. In solchen Verfahren prüft der Richter die Rechtmäßigkeit des Dienstplans und gibt eine rechtlich verbindliche Antwort auf die arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Wird ein Plan ohne Zustimmung des Betriebsrats umgesetzt, kann eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung beantragt werden. Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich frühzeitig rechtlich abzusichern und Konflikten durch eine rechtssichere Dienstplanung vorzubeugen. Auch der Verweis auf betriebliche Regelwerke oder Dienstvereinbarungen ist hilfreich, um Transparenz zu schaffen. Die Folge einer gerichtlichen Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen für Arbeitgeber und Betriebsrat haben, etwa die Verpflichtung zur Rücknahme des Dienstplans oder zur Nachbesserung der Mitbestimmung.

Wie Arbeitgeber professionell reagieren sollten

Eine professionelle Reaktion auf die Ablehnung eines Dienstplans erfordert Fingerspitzengefühl und Struktur. Arbeitgeber sollten nicht in die Konfrontation gehen, sondern die Hintergründe verstehen und im Dialog mit dem Betriebsrat nach Lösungen suchen. Der Betriebsrat ist dabei ein wichtiger Partner im Prozess der Dienstplanerstellung, dessen Einbindung zu tragfähigen und rechtssicheren Ergebnissen beiträgt. Dabei helfen klare Regelungen zur Erstellung und Anpassung von Plänen sowie festgelegte Kommunikationswege. Besonders in größeren Betrieben oder Kliniken empfiehlt es sich, die Dienstplanung als festen Bestandteil der Personalstrategie zu sehen. Die Nutzung von digitalen Planungstools kann ebenfalls zu mehr Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit führen.

💡Konkrete Tipps für Arbeitgeber:

  • Führe regelmäßige Feedbackgespräche mit Mitarbeitenden über die Gestaltung von Dienstplänen.

  • Integriere den Betriebsrat frühzeitig bei Planänderungen oder neuen Schichtmodellen.

  • Setze auf digitale Tools zur Zeiterfassung und automatisierten Planerstellung.

  • Dokumentiere alle Änderungen transparent und nachvollziehbar.

  • Nutze Schulungen, um Führungskräfte für die Mitbestimmung zu sensibilisieren.

Wie sich Planungsfehler auf die Motivation auswirken

Fehler bei der Erstellung der Dienstpläne führen nicht nur zu juristischen Risiken, sondern wirken sich auch auf die Motivation der Belegschaft aus. Wer ständig mit kurzfristigen Änderungen, unklaren Zuständigkeiten oder ungerechten Einsätzen konfrontiert ist, verliert schnell die Bindung zum Unternehmen. Ein funktionierender Dienstplan ist daher nicht nur ein rechtliches Dokument, sondern auch ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und Stärkung der Arbeitgebermarke. Zudem erhöhen zufriedene Mitarbeitende die Einsatzbereitschaft und die Teamstabilität – ein klarer Vorteil für jede Klinik oder Einrichtung.

Prävention: So lassen sich Ablehnungen im Vorfeld vermeiden

Viele Konflikte rund um den Dienstplan lassen sich durch eine vorausschauende Bekanntgabe und Einbeziehung aller Beteiligten vermeiden. Dieser Schritt soll dazu dienen, die Dienstplanpraxis zu verbessern und Konflikte im Arbeitsrecht frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Zustimmung des Betriebsrats sollte nicht als Hürde, sondern als Chance für bessere Ergebnisse verstanden werden. Regelmäßige Abstimmungen, klare Vorgaben zur Aufstellung und Nutzung digitaler Tools können helfen, den Planungsprozess effizient und fair zu gestalten. Die Einigungsstelle dient als letzte Instanz. Besser ist es, sie gar nicht erst bemühen zu müssen. Auch Schulungen zum Thema Mitbestimmung und Arbeitszeitrecht können helfen, Konflikte zu vermeiden.

So lassen sich Konflikte gezielt vermeiden:

➡️ Erstelle den Dienstplan mit ausreichend Vorlaufzeit, idealerweise im Monatsrhythmus.

➡️ Vermeide kurzfristige Änderungen, es sei denn, sie sind betrieblich zwingend notwendig und gut kommuniziert.

➡️ Nutze digitale Planungstools mit transparenten Freigabeprozessen.

➡️ Etabliere regelmäßige Treffen mit der Arbeitnehmervertretung zur Abstimmung von Dienstzeiten.

➡️ Dokumentiere Wünsche und Rückmeldungen der Mitarbeitenden, um sie in die Erstellung der Dienstpläne einzubeziehen.


Die Rolle der Einigungsstelle in Konfliktfällen

Wenn eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat trotz aller Maßnahmen nicht gelingt, kommt die Einigungsstelle ins Spiel. In solchen Fällen kann auf Antrag einer der Betriebsparteien die zwangsweise Einsetzung der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht erfolgen, wobei beide Betriebsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, im Verfahren beteiligt sind. Sie besteht aus einer neutralen Person (Vorsitz) und je einer gleichen Anzahl von Beisitzern beider Seiten. Ihre Entscheidungen sind bindend und sollen helfen, festgefahrene Situationen zu lösen. Besonders bei häufigen Änderungen oder bei Versetzungen im Betrieb kann die Einigungsstelle ein wertvolles Instrument sein. Arbeitgeber sollten daher mit dem Verfahren vertraut sein und frühzeitig transparente Prozesse etablieren.

Fazit: Fairness, Planungssicherheit und Kommunikation

Ein guter Dienstplan steht und fällt mit der Kommunikation. Wenn Arbeitgeber frühzeitig informieren, die Mitbestimmung ernst nehmen und individuelle Lebenslagen berücksichtigen, lassen sich die meisten Ablehnungen vermeiden. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von einer höheren Planungssicherheit und zufriedeneren Mitarbeitenden. Das Thema Dienstplanung ist mehr als eine Pflicht – es ist ein zentrales Element moderner Betriebsführung. Und nicht zuletzt zeigt ein fairer Umgang mit Dienstzeiten die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden.

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Digitale Unterstützung durch Tools wie Shiftbase

Um die Dienstplanung effizient, transparent und rechtssicher zu gestalten, setzen viele Unternehmen auf digitale Lösungen. Eine bewährte Option ist Shiftbase – eine Software, die speziell für die Dienstplanerstellung und Zeiterfassung entwickelt wurde. Das Tool bietet nicht nur eine übersichtliche Benutzeroberfläche, sondern auch zahlreiche Funktionen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Integration des Mitbestimmungsrechts.

Besonders praktisch: Du kannst Shiftbase kostenlos testen und dich selbst von den Vorteilen überzeugen. Das ist ideal, um neue Prozesse im Betrieb risikofrei einzuführen.

Häufig gestellte Fragen

  • Ja, das ist möglich, zum Beispiel bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder wenn familiäre Pflichten nicht berücksichtigt wurden.

  • Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 und 2 BetrVG.

  • Ja, laut BetrVG ist der Plan ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht verbindlich.

  • Nein, der Betriebsrat muss seine Ablehnung nicht begründen, auch wenn es sinnvoll für eine schnelle Einigung ist oder eine mögliche Einschaltung der Einigungsstelle vermieden werden soll.

  • In diesem Fall kann die Arbeitnehmervertretung eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragen. Bis zur Klärung darf der Plan in der Regel nicht umgesetzt werden.

    ➡️ Erfahre hier mehr dazu: Dienstplanänderung ohne Zustimmung: Warum ist das ein sensibler Punkt?

 

Personaleinsatzplanung
Topic: Dienstplan
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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