In vielen deutschen Betrieben – besonders in Gastronomie, Einzelhandel, Pflege und Produktion – gehört die Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung zu den Aufgaben, die oft unter hohem Zeitdruck erledigt werden müssen. Fehler oder verspätete Angaben können jedoch zu Verzögerungen bei der Arbeitslosmeldung des Mitarbeiters und zu Rückfragen der Bundesagentur für Arbeit führen.
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Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung unverzüglich nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellen (§ 312 SGB III).
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Die Bescheinigung enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten: Arbeitszeiten, Plus-/Minusstunden, Zuschläge, Fehlzeiten und Entgeltangaben.
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Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Pflege und Logistik haben aufgrund variabler Schichten und vieler Teilzeitkräfte besondere Dokumentationsanforderungen.
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HR-Teams sollten mit einem klaren Workflow arbeiten: Zeitdaten prüfen, Abwesenheiten festhalten, Lohnbestandteile erfassen, Formular der BA ausfüllen, digital übermitteln und archivieren.
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Fehlerhafte Angaben (z. B. bei Überstunden oder Zuschlägen) führen oft zu Rückfragen der Bundesagentur für Arbeit und verzögern das Arbeitslosengeld.
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Was ist eine Arbeitsbescheinigung?
Die Arbeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Arbeitgeber für die Bundesagentur für Arbeit ausstellen müssen, sobald ein Arbeitsverhältnis endet oder ein Mitarbeiter Sozialleistungen beantragt. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes benötigt werden.
Wofür wird sie benötigt?
- Beantragung von Arbeitslosengeld I / Bürgergeld
- Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis
- Prüfung von Anspruchszeiten (z. B. Kurzarbeit oder Krankheitsphasen)
Wer fordert sie an?
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- In manchen Fällen auch der neue Arbeitgeber zur Dokumentation
📄 Arbeitsbescheinigung: Wichtige Vorlagen der Agentur für Arbeit
Für die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung bietet die Bundesagentur für Arbeit spezifische Vorlagen an, die den Prozess für Unternehmen erleichtern:
Arbeitsbescheinigung für das reguläre Arbeitslosengeld:Vorlage nach § 312 SGB III – notwendig zur Beantragung von Arbeitslosengeld I.
Arbeitsbescheinigung für Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4):
Separates Formular gemäß § 57 SGB II – erforderlich für den Bezug von ALG II.
Gesetzliche Grundlagen für Arbeitgeber
Die Pflicht zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist gesetzlich in § 312 SGB III geregelt. Arbeitgeber müssen das Dokument vollständig, korrekt und unverzüglich bereitstellen.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): relevante Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Sonn-/Feiertagsarbeit
- Tarifverträge (z. B. NGG für Gastronomie, ver.di im Einzelhandel)
- Mindestlohn- und Nachweisgesetze
- Dokumentationspflichten für Minijobs (Zoll: MiLoG)
Risiko bei Fehlern oder Verzug:
- Verzögerte Zahlung von Arbeitslosengeld
- Rückfragen der Behörde
- Verwaltungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber
Welche Angaben muss eine Arbeitsbescheinigung enthalten?
- Persönliche Daten des Mitarbeiters
- Beschäftigungszeitraum
- Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Saisonarbeit)
- Durchschnittliche Wochenarbeitszeit
- Vergütung, Zuschläge & Sonderzahlungen
- Plusstunden und Minusstunden
- Kurzarbeitszeiten
- Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Elternzeit, unbezahlte Abwesenheiten)
- Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Gerade in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Logistik entstehen viele variable Dienstzeiten, die eine präzise Dokumentation erfordern.
📥 Arbeitsbescheinigung zum Download
Sie möchten die Arbeitsbescheinigung nicht selbst erstellen? Kein Problem - Sie können die Bescheinigung auch elektronisch übermitteln - entweder direkt über Ihre Lohnbuchhaltungssoftware oder über das Ausfüll-Tool sv.net. Weitere Informationen zur digitalen Übermittlung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitsbescheinigung ausstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für HR
Dieser Workflow ist typischer Standard in deutschen HR-Abteilungen:
1️⃣ Arbeitszeit- und Lohn-Daten prüfen
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Erfasste Arbeitszeiten abrufen
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Plus-/Minusstunden gemäß Betriebsvereinbarung oder Tarifrecht validieren
2️⃣ Abwesenheiten bestätigen
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Krankheitszeiten (AU)
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Urlaubstage
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Mutterschutz & Elternzeit
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Unbezahlte Abwesenheiten
3️⃣ Entgeltbestandteile zusammenstellen
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Mehrarbeitszuschläge
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Kurzarbeitergeld (falls vorhanden)
4️⃣ Formular der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen
Offizielles Dokument: „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“
→ gibt es als PDF oder digital bei der BA.
5️⃣ Interner HR-Check
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Vier-Augen-Prinzip
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Abgleich mit Arbeitsvertrag & Zeitkonto
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Freigabe durch Personalabteilung
6️⃣ Digitale Übermittlung & Archivierung
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Upload in das eService-Portal der BA
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Ablage im HR-System oder in der digitalen Personalakte
Branchenspezifische Besonderheiten
🍽️ Gastronomie & Hotellerie 🛏️
Saisonarbeit, Aushilfen, variable Schichten.
Beispiel: Eine Servicekraft arbeitet im Sommer in wechselnden Spätdiensten – Zuschläge müssen vollständig aufgeführt werden.
--> Tarifrelevant: NGG
🏪 Einzelhandel
Hoher Anteil an Teilzeitkräften und Minijobs, oft unregelmäßige Einsätze.
Beispiel: Eine Aushilfe im Modehandel hat viele Plusstunden vor Weihnachten – wichtige Information für die BA.
--> Tarifrelevant: ver.di
🏥Pflege & Gesundheitswesen
Bereitschaftsdienst, Nachtdienste, kurzfristige Einsprünge.
Beispiel: Eine Pflegekraft hat viele unterschiedliche Dienstlängen, die korrekt erfasst werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
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Arbeitgeber müssen die Arbeitsbescheinigung sofort nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Verzögerungen können die Zahlung von Arbeitslosengeld verhindern.
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Arbeitszeiten, Plus- und Minusstunden, Zuschläge, Fehlzeiten und der genaue Beschäftigungszeitraum. Diese Daten beeinflussen die Berechnung des Arbeitslosengeldes.
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Ja. Mit Tools wie Shiftbase lassen sich Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Zuschläge digital exportieren, wodurch die manuelle Eingabe entfällt.
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Fehlerhafte Angaben führen häufig zu Rückfragen der Behörde oder verzögerter Leistungsgewährung. Besonders anfällig: Überstunden, Zuschläge und Abwesenheiten.
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Beide können die Bescheinigung anfordern. Besonders entscheidend ist sie bei der Beantragung von ALG I oder Bürgergeld.
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Gastronomie, Pflege und Logistik sollten Schichtberichte und Zeitdaten digital erfassen, um fehlerfreie und nachvollziehbare Arbeitsbescheinigungen zu gewährleisten.
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Nein. Die Arbeitsbescheinigung dokumentiert faktische Beschäftigungsdaten, während ein Arbeitszeugnis die Leistung und das Verhalten bewertet.

