Ein Mitarbeiter hat gekündigt oder wurde entlassen. Zwei Tage später ruft die Bundesagentur für Arbeit an: Die Arbeitsbescheinigung fehlt noch. Ohne sie kein Arbeitslosengeld — und für dich als Arbeitgeber drohen Rückfragen und Verzögerungen. Dieses Dokument erklärt, was reinmuss, wie du es richtig ausstellst und worin es sich von der Arbeitsbestätigung unterscheidet.
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- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung unverzüglich nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellen (§ 312 SGB III).
- Sie enthält: Beschäftigungszeitraum, Arbeitszeit, Vergütung, Zuschläge, Fehlzeiten, Plus-/Minusstunden und Beendigungsgrund.
- Fehlerhafte Angaben verzögern das Arbeitslosengeld des Mitarbeitenden und führen zu Rückfragen der Bundesagentur.
- Die Übermittlung erfolgt digital über sv.net oder direkt aus der Lohnbuchhaltungssoftware.
- Die Arbeitsbescheinigung ist nicht dasselbe wie eine Arbeitsbestätigung — der Unterschied steht weiter unten.
Was ist eine Arbeitsbescheinigung?
Die Arbeitsbescheinigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes offizielles Dokument, das Arbeitgeber für die Bundesagentur für Arbeit ausstellen müssen, sobald ein Arbeitsverhältnis endet oder ein Mitarbeiter Sozialleistungen beantragt. Sie enthält alle Beschäftigungsdaten, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I benötigt werden.
--> Gesetzliche Grundlage: § 312 SGB III — die Ausstellungspflicht ist zwingend und an keine Anfrage des Arbeitnehmers geknüpft.
Arbeitsbescheinigung vs. Arbeitsbestätigung: Der Unterschied
Viele Arbeitgeber verwechseln beide Dokumente oder stellen das falsche aus. Hier der direkte Vergleich:
| Kriterium | Arbeitsbescheinigung | Arbeitsbestätigung |
|---|---|---|
| Zweck | Berechnung von Arbeitslosengeld / Sozialleistungen | Nachweis der Beschäftigung für Dritte |
| Gesetzliche Pflicht | Ja — § 312 SGB III | Nein — auf Anfrage des Mitarbeitenden |
| Empfänger | Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter | Vermieter, Bank, neuer Arbeitgeber, Behörden |
| Zeitpunkt | Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Jederzeit auf Wunsch des Mitarbeitenden |
| Inhalt | Detaillierte Lohn- und Arbeitszeitdaten | Sachlicher Beschäftigungsnachweis ohne Bewertung |
| Format | Standardisiertes Formular der BA | Formfrei, kein gesetzliches Muster |
| Leistungsbewertung | Keine | Keine (kein Zeugnis) |
Wofür wird sie benötigt?
- Beantragung von Arbeitslosengeld I bei der Bundesagentur für Arbeit
- Beantragung von Bürgergeld beim Jobcenter (separates Formular nach § 57 SGB II)
- Prüfung von Anspruchszeiten (z. B. Kurzarbeit, Krankheitsphasen)
Wer fordert sie an?
- Bundesagentur für Arbeit (automatisch nach Meldung des Arbeitnehmers)
- Jobcenter
- In bestimmten Fällen auch der neue Arbeitgeber
Kurz gesagt: Die Arbeitsbescheinigung ist ein Pflichtdokument für die Arbeitsagentur mit detaillierten Lohndaten. Die Arbeitsbestätigung ist ein freiwilliger, sachlicher Nachweis für Dritte — ohne Bewertung und ohne gesetzliches Formular.
Was muss die Arbeitsbescheinigung enthalten?
Das offizielle Formular der Bundesagentur für Arbeit (§ 312 SGB III) verlangt folgende Angaben:
Persönliche Daten
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse des Mitarbeitenden
- Sozialversicherungsnummer
Beschäftigungsdaten
- Beschäftigungszeitraum (Beginn und Ende)
- Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Ausbildung, befristet)
- Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
Vergütungsdaten
- Bruttoarbeitsentgelt (aufgeschlüsselt nach Monaten)
- Zuschläge (Nacht, Sonn-/Feiertag, Schicht) — sofern regelmäßig
- Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)
- Plus- und Minusstunden aus dem Arbeitszeitkonto
- Krankheitszeiten (mit AU-Bescheinigung)
- Urlaubstage (genommener und ausstehender Urlaub)
- Mutterschutz und Elternzeit
- Unbezahlte Abwesenheiten
- Kurzarbeitszeiten
Beendigungsgrund
- Eigenkündigung, Arbeitgeberkündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende
- Datum der Beendigung
Schritt-für-Schritt: Arbeitsbescheinigung korrekt ausstellen
Schritt 1 — Arbeitszeit- und Lohndaten prüfen
Erfasste Arbeitszeiten aus dem Zeiterfassungssystem abrufen und mit dem Lohnkonto abgleichen. Besonders prüfen: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Plus- und Minusstunden gemäß Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Schritt 2 — Fehlzeiten vollständig erfassen
Alle Abwesenheiten dokumentieren: Krankheitszeiten mit AU-Nachweis, Urlaubstage (genommen und nicht genommen), Mutterschutz/Elternzeit, unbezahlte Abwesenheiten. Lücken in der Dokumentation führen zu Rückfragen der BA.
Schritt 3 — Entgeltbestandteile zusammenstellen
Grundgehalt, Zuschläge, Urlaubsentgelt, Mehrarbeitsvergütung und Kurzarbeitergeld (falls vorhanden) vollständig und korrekt aufführen. Fehler bei Zuschlägen sind die häufigste Ursache für Rückfragen.
Schritt 4 — Formular der Bundesagentur ausfüllen
Offizielles Formular: "Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III"
- Download als PDF: Bundesagentur für Arbeit
- Für Bürgergeld (ALG II): separates Formular nach § 57 SGB II
Schritt 5 — Vier-Augen-Prinzip
Abgleich mit Arbeitsvertrag und Zeitkonto, Freigabe durch Personalabteilung oder Geschäftsführung. Fehler sind nach Übermittlung schwieriger zu korrigieren.
Schritt 6 — Digital übermitteln und archivieren
Übermittlung über das sv.net-Portal der ITSG oder direkt aus der Lohnbuchhaltungssoftware. Anschließend DSGVO-konform in der digitalen Personalakte archivieren.
Branchenspezifische Besonderheiten
Gastronomie und Hotellerie
Saisonarbeit, Aushilfen und variable Schichten machen die Dokumentation aufwendig. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit müssen vollständig aufgeführt werden — auch wenn sie gering sind. Tarifrelevant: NGG.
Einzelhandel
Hoher Anteil an Teilzeitkräften und Minijobs, oft unregelmäßige Einsätze. Plus- und Minusstunden aus flexiblen Schichtmodellen müssen exakt aus dem Zeiterfassungssystem übertragen werden. Tarifrelevant: ver.di / HDE.
Pflege und Gesundheitswesen
Schichtdienste mit Nacht- und Feiertagszuschlägen, Sonderregelungen im Tarifvertrag (z. B. TVöD, TV-L). Besonders auf korrekte Auszeichnung von Bereitschaftsdienst vs. Vollarbeit achten.
Logistik und Produktion
Drei-Schicht-Betrieb bedeutet regelmäßig Nacht- und Sonntagszuschläge. Kurzarbeit-Perioden müssen separat ausgewiesen werden, da sie die Anspruchsberechnung beeinflussen.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
| Fehler | Konsequenz | Lösung |
|---|---|---|
| Zuschläge nicht vollständig aufgeführt | Rückfragen der BA, verzögertes ALG | Alle regelmäßigen Zuschläge aus dem Lohnsystem übernehmen |
| Plus-/Minusstunden fehlen | Falsche ALG-Berechnung | Zeitkonto-Saldo zum Stichtag exportieren |
| Verspätete Ausstellung | Verzögertes Arbeitslosengeld, Verwaltungsmaßnahmen | Workflow: Bescheinigung direkt bei Kündigung anstoßen |
| Falscher Beendigungsgrund | Sperrzeitrisiko für Arbeitnehmer | Eigenk. vs. Arbeitgeberk. genau unterscheiden |
| Fehlzeiten unvollständig | Fehlerhafte Anspruchsberechnung | Abwesenheitsdaten aus HR-System vollständig exportieren |
Fazit
Die Arbeitsbescheinigung ist eine der wenigen HR-Pflichten, bei denen Fehler unmittelbare Folgen für den Mitarbeitenden haben — sein Arbeitslosengeld hängt direkt von der Vollständigkeit und Korrektheit deiner Angaben ab. Gleichzeitig ist sie administrativ aufwendig, weil sie Daten aus mehreren Systemen zusammenführt: Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Abwesenheitsverwaltung.
Ein klarer Workflow — direkt bei Kündigung oder Vertragsende anstoßen, Daten aus dem System exportieren, Vier-Augen-Prinzip, digital übermitteln — macht den Unterschied zwischen einer reibungslosen Abwicklung und behördlichen Rückfragen.
Digitale HR-Lösungen wie Shiftbase halten Zeiterfassung, Abwesenheiten und Personalakte zentral und aktuell — sodass du alle benötigten Daten für die Arbeitsbescheinigung auf Knopfdruck abrufen kannst.
Häufig gestellte Fragen
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Unverzüglich nach Ende des Arbeitsverhältnisses — das Gesetz (§ 312 SGB III) schreibt keine konkrete Frist in Tagen vor, aber "unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis gilt: innerhalb weniger Tage nach Beendigung.
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Nein — die Ausstellungspflicht besteht unabhängig von einer Anfrage. Der Arbeitgeber ist von sich aus verpflichtet, das Dokument auszustellen und zu übermitteln.
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Für den Arbeitnehmer verzögert sich das Arbeitslosengeld. Der Arbeitgeber riskiert Rückfragen und Verwaltungsmaßnahmen durch die Bundesagentur. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
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Ja — und das ist der empfohlene Weg. Die Übermittlung erfolgt über sv.net (ITSG) oder direkt aus zertifizierten Lohnbuchhaltungssystemen. Papierdokumente sind weiterhin möglich, aber ineffizienter.
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Die Arbeitsbescheinigung ist ein Pflichtdokument für die Bundesagentur für Arbeit mit detaillierten Lohn- und Arbeitszeitdaten. Die Arbeitsbestätigung ist ein formloser, sachlicher Beschäftigungsnachweis für Dritte (Vermieter, Bank, neuer Arbeitgeber) — ohne gesetzliches Formular und ohne Bewertung. Beide Dokumente haben unterschiedliche Empfänger, unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
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Ja — für ALG II / Bürgergeld gilt ein eigenes Formular nach § 57 SGB II, nicht das Standardformular nach § 312 SGB III.

