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Arbeitsbescheinigung: Pflichten, Inhalte & Anleitung für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 3 April 2026
Themen: Ein Arbeitnehmer erhält seine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die wichtige Informationen für die Beantragung von Arbeitslosengeld enthält. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Agentur für Arbeit und ist entscheidend für den Anspruch auf finanzielle Leistungen.

Inhaltsverzeichnis

Ein Mitarbeiter hat gekündigt oder wurde entlassen. Zwei Tage später ruft die Bundesagentur für Arbeit an: Die Arbeitsbescheinigung fehlt noch. Ohne sie kein Arbeitslosengeld — und für dich als Arbeitgeber drohen Rückfragen und Verzögerungen. Dieses Dokument erklärt, was reinmuss, wie du es richtig ausstellst und worin es sich von der Arbeitsbestätigung unterscheidet.

    • Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung unverzüglich nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellen (§ 312 SGB III).
    • Sie enthält: Beschäftigungszeitraum, Arbeitszeit, Vergütung, Zuschläge, Fehlzeiten, Plus-/Minusstunden und Beendigungsgrund.
    • Fehlerhafte Angaben verzögern das Arbeitslosengeld des Mitarbeitenden und führen zu Rückfragen der Bundesagentur.
    • Die Übermittlung erfolgt digital über sv.net oder direkt aus der Lohnbuchhaltungssoftware.
    • Die Arbeitsbescheinigung ist nicht dasselbe wie eine Arbeitsbestätigung — der Unterschied steht weiter unten.

Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes offizielles Dokument, das Arbeitgeber für die Bundesagentur für Arbeit ausstellen müssen, sobald ein Arbeitsverhältnis endet oder ein Mitarbeiter Sozialleistungen beantragt. Sie enthält alle Beschäftigungsdaten, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I benötigt werden.

--> Gesetzliche Grundlage: § 312 SGB III — die Ausstellungspflicht ist zwingend und an keine Anfrage des Arbeitnehmers geknüpft.

Arbeitsbescheinigung vs. Arbeitsbestätigung: Der Unterschied

Viele Arbeitgeber verwechseln beide Dokumente oder stellen das falsche aus. Hier der direkte Vergleich:

Kriterium Arbeitsbescheinigung Arbeitsbestätigung
Zweck Berechnung von Arbeitslosengeld / Sozialleistungen Nachweis der Beschäftigung für Dritte
Gesetzliche Pflicht Ja — § 312 SGB III Nein — auf Anfrage des Mitarbeitenden
Empfänger Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Vermieter, Bank, neuer Arbeitgeber, Behörden
Zeitpunkt Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Jederzeit auf Wunsch des Mitarbeitenden
Inhalt Detaillierte Lohn- und Arbeitszeitdaten Sachlicher Beschäftigungsnachweis ohne Bewertung
Format Standardisiertes Formular der BA Formfrei, kein gesetzliches Muster
Leistungsbewertung Keine Keine (kein Zeugnis)


Wofür wird sie benötigt?

  • Beantragung von Arbeitslosengeld I bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Beantragung von Bürgergeld beim Jobcenter (separates Formular nach § 57 SGB II)
  • Prüfung von Anspruchszeiten (z. B. Kurzarbeit, Krankheitsphasen)

Wer fordert sie an?

  • Bundesagentur für Arbeit (automatisch nach Meldung des Arbeitnehmers)
  • Jobcenter
  • In bestimmten Fällen auch der neue Arbeitgeber

Kurz gesagt: Die Arbeitsbescheinigung ist ein Pflichtdokument für die Arbeitsagentur mit detaillierten Lohndaten. Die Arbeitsbestätigung ist ein freiwilliger, sachlicher Nachweis für Dritte — ohne Bewertung und ohne gesetzliches Formular.

Was muss die Arbeitsbescheinigung enthalten?

Das offizielle Formular der Bundesagentur für Arbeit (§ 312 SGB III) verlangt folgende Angaben:

Persönliche Daten

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse des Mitarbeitenden
  • Sozialversicherungsnummer

Beschäftigungsdaten

  • Beschäftigungszeitraum (Beginn und Ende)
  • Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Ausbildung, befristet)
  • Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit

Vergütungsdaten


Fehlzeiten

  • Krankheitszeiten (mit AU-Bescheinigung)
  • Urlaubstage (genommener und ausstehender Urlaub)
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Unbezahlte Abwesenheiten
  • Kurzarbeitszeiten

Beendigungsgrund

  • Eigenkündigung, Arbeitgeberkündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende
  • Datum der Beendigung

Schritt-für-Schritt: Arbeitsbescheinigung korrekt ausstellen

Schritt 1 — Arbeitszeit- und Lohndaten prüfen

Erfasste Arbeitszeiten aus dem Zeiterfassungssystem abrufen und mit dem Lohnkonto abgleichen. Besonders prüfen: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Plus- und Minusstunden gemäß Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Schritt 2 — Fehlzeiten vollständig erfassen

Alle Abwesenheiten dokumentieren: Krankheitszeiten mit AU-Nachweis, Urlaubstage (genommen und nicht genommen), Mutterschutz/Elternzeit, unbezahlte Abwesenheiten. Lücken in der Dokumentation führen zu Rückfragen der BA.

Schritt 3 — Entgeltbestandteile zusammenstellen

Grundgehalt, Zuschläge, Urlaubsentgelt, Mehrarbeitsvergütung und Kurzarbeitergeld (falls vorhanden) vollständig und korrekt aufführen. Fehler bei Zuschlägen sind die häufigste Ursache für Rückfragen.

Schritt 4 — Formular der Bundesagentur ausfüllen

Offizielles Formular: "Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III"

Schritt 5 — Vier-Augen-Prinzip

Abgleich mit Arbeitsvertrag und Zeitkonto, Freigabe durch Personalabteilung oder Geschäftsführung. Fehler sind nach Übermittlung schwieriger zu korrigieren.

Schritt 6 — Digital übermitteln und archivieren

Übermittlung über das sv.net-Portal der ITSG oder direkt aus der Lohnbuchhaltungssoftware. Anschließend DSGVO-konform in der digitalen Personalakte archivieren.

Branchenspezifische Besonderheiten

Gastronomie und Hotellerie

Saisonarbeit, Aushilfen und variable Schichten machen die Dokumentation aufwendig. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit müssen vollständig aufgeführt werden — auch wenn sie gering sind. Tarifrelevant: NGG.

Einzelhandel

Hoher Anteil an Teilzeitkräften und Minijobs, oft unregelmäßige Einsätze. Plus- und Minusstunden aus flexiblen Schichtmodellen müssen exakt aus dem Zeiterfassungssystem übertragen werden. Tarifrelevant: ver.di / HDE.

Pflege und Gesundheitswesen

Schichtdienste mit Nacht- und Feiertagszuschlägen, Sonderregelungen im Tarifvertrag (z. B. TVöD, TV-L). Besonders auf korrekte Auszeichnung von Bereitschaftsdienst vs. Vollarbeit achten.

Logistik und Produktion

Drei-Schicht-Betrieb bedeutet regelmäßig Nacht- und Sonntagszuschläge. Kurzarbeit-Perioden müssen separat ausgewiesen werden, da sie die Anspruchsberechnung beeinflussen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler Konsequenz Lösung
Zuschläge nicht vollständig aufgeführt Rückfragen der BA, verzögertes ALG Alle regelmäßigen Zuschläge aus dem Lohnsystem übernehmen
Plus-/Minusstunden fehlen Falsche ALG-Berechnung Zeitkonto-Saldo zum Stichtag exportieren
Verspätete Ausstellung Verzögertes Arbeitslosengeld, Verwaltungsmaßnahmen Workflow: Bescheinigung direkt bei Kündigung anstoßen
Falscher Beendigungsgrund Sperrzeitrisiko für Arbeitnehmer Eigenk. vs. Arbeitgeberk. genau unterscheiden
Fehlzeiten unvollständig Fehlerhafte Anspruchsberechnung Abwesenheitsdaten aus HR-System vollständig exportieren


Fazit

Die Arbeitsbescheinigung ist eine der wenigen HR-Pflichten, bei denen Fehler unmittelbare Folgen für den Mitarbeitenden haben — sein Arbeitslosengeld hängt direkt von der Vollständigkeit und Korrektheit deiner Angaben ab. Gleichzeitig ist sie administrativ aufwendig, weil sie Daten aus mehreren Systemen zusammenführt: Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Abwesenheitsverwaltung.

Ein klarer Workflow — direkt bei Kündigung oder Vertragsende anstoßen, Daten aus dem System exportieren, Vier-Augen-Prinzip, digital übermitteln — macht den Unterschied zwischen einer reibungslosen Abwicklung und behördlichen Rückfragen.

Digitale HR-Lösungen wie Shiftbase halten Zeiterfassung, Abwesenheiten und Personalakte zentral und aktuell — sodass du alle benötigten Daten für die Arbeitsbescheinigung auf Knopfdruck abrufen kannst.

 Häufig gestellte Fragen

  • Unverzüglich nach Ende des Arbeitsverhältnisses — das Gesetz (§ 312 SGB III) schreibt keine konkrete Frist in Tagen vor, aber "unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis gilt: innerhalb weniger Tage nach Beendigung.

  •  Nein — die Ausstellungspflicht besteht unabhängig von einer Anfrage. Der Arbeitgeber ist von sich aus verpflichtet, das Dokument auszustellen und zu übermitteln.

  • Für den Arbeitnehmer verzögert sich das Arbeitslosengeld. Der Arbeitgeber riskiert Rückfragen und Verwaltungsmaßnahmen durch die Bundesagentur. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder verhängt werden.

  • Ja — und das ist der empfohlene Weg. Die Übermittlung erfolgt über sv.net (ITSG) oder direkt aus zertifizierten Lohnbuchhaltungssystemen. Papierdokumente sind weiterhin möglich, aber ineffizienter.

  • Die Arbeitsbescheinigung ist ein Pflichtdokument für die Bundesagentur für Arbeit mit detaillierten Lohn- und Arbeitszeitdaten. Die Arbeitsbestätigung ist ein formloser, sachlicher Beschäftigungsnachweis für Dritte (Vermieter, Bank, neuer Arbeitgeber) — ohne gesetzliches Formular und ohne Bewertung. Beide Dokumente haben unterschiedliche Empfänger, unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

  • Ja — für ALG II / Bürgergeld gilt ein eigenes Formular nach § 57 SGB II, nicht das Standardformular nach § 312 SGB III.

     

     

     

     

     

     

Human Resource

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

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