In vielen Betrieben – besonders im Einzelhandel, der Gastronomie, Hotellerie, Pflege und Produktion – stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Was passiert mit Minusstunden am Jahresende, wenn Schichten schwanken, Reservierungen ausfallen oder die Auslastung unerwartet sinkt? Für HR, Teamleitungen und Arbeitgeber geht es dabei nicht nur um Fairness, sondern auch um rechtliche Sicherheit.
Was passiert mit Minusstunden am Jahresende?
Minusstunden dürfen am Jahresende nur verrechnet werden, wenn:
- sie rechtmäßig entstanden sind,
- der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Minusstunden ausdrücklich erlaubt,
- keine betriebsbedingten Ursachen zugrunde liegen,
- keine Mindestlohnunterschreitung entsteht.
Nicht zulässig:
Minusstunden, die wegen Auftragsmangel, schlechter Auslastung, Stornierungen oder Schichtabsagen entstehen. ➡️ Diese trägt immer der Arbeitgeber.
Wer haftet für Minusstunden am Jahresende?
-
--> Nein.
Wenn Mitarbeitende arbeitsbereit waren, die Schicht aber aus betrieblichen Gründen entfällt, trägt der Arbeitgeber laut Betriebsrisikolehre die Verantwortung. Die Stunden dürfen nicht als Minusstunden stehen bleiben oder vom Gehalt abgezogen werden.
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Diese dürfen am Jahresende verrechnet werden, wenn:
- der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag dies erlaubt,
- die Arbeitszeit sauber dokumentiert wurde,
- keine Mindestlohnverletzung entsteht.
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Dann dürfen Minusstunden nicht entstehen und nicht verrechnet werden. In Shiftbase werden Plus- und Minusstunden nur berechnet, wenn ein zulässiges Regelset hinterlegt ist.
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Nur rechtmäßig entstandene Minusstunden sind anrechenbar. Betriebsbedingte Minusstunden entfallen vollständig.
Branchenbeispiele: Wo entstehen am Jahresende Risiken?
🏪Einzelhandel
Beispiel: Nach Weihnachtsgeschäft sinkt im Januar die Kundenfrequenz. Schichten werden gestrichen.
➡️ Im DACH-Raum gelten hier häufig Tarifverträge des Einzelhandels, die klare Regelungen zu Arbeitszeitkonten enthalten.
🍴Gastronomie & Hotellerie
Beispiel: Wintereinbruch → massive Reservierungsstornierungen.
➡️ Kein Minusstundenaufbau zulässig.
🏥Pflege & Gesundheitswesen
Beispiel: Mitarbeitende tauschen Schichten, ohne Ausgleich zu leisten.
➡️ Zulässige Minusstunden – wenn tariflich erlaubt (z. B. TVöD, AVR, DRK).
⚙️Produktion & Logistik
Beispiel: Maschinenstillstand, fehlende Lieferungen.
➡️ Betriebsrisiko → keine Minusstunden.
Welche Optionen haben Arbeitgeber am Jahresende?
--> Übertragung ins neue Jahr
Die häufigste Lösung, besonders in Schichtbetrieben. Vorteil: faire, transparente Möglichkeit zum Ausgleich.
--> Ausgleich durch zusätzliche Schichten
Praktisch, wenn im Folgejahr Peak-Phasen bevorstehen (z. B. Saisonstart in der Gastro oder Frühjahrshoch im Handel).
--> Verrechnung mit dem Gehalt
Nur möglich, wenn:
- Mitarbeitende Minusstunden verschuldet haben,
- eine explizite Rechtsgrundlage besteht,
- Mindestlohn gewahrt bleibt.
--> Streichung der Minusstunden
Angemessen, wenn:
- betriebsbedingt,
- keine Regelung vorhanden,
- Dokumentation lückenhaft.
Viele Unternehmen löschen am Jahresende betriebsbedingte Minusstunden pauschal, um Streitfälle zu vermeiden.
HR-Workflow zum Jahresende (praxisnah & realistisch)
1. Verträge & Tarifwerke prüfen
- Arbeitsvertrag: Minusstunden-Regelung vorhanden?
- Tarifvertrag: Gilt z. B. NGG, TVöD oder ver.di?
- Betriebliche Vereinbarungen vorhanden?
2. Arbeitszeitkonten prüfen
- Abwesenheiten prüfen
- Zeiterfassung abgleichen
- nicht genehmigte Schichten identifizieren
➡️ In Shiftbase werden Plus- & Minusstunden automatisch aktualisiert, inkl. Plausibilitätsprüfung.
3. Ursachenanalyse durchführen
- War der Mitarbeitende arbeitsbereit?
- Wurde die Schicht abgesagt?
- Liegt Arbeitgeberverzug vor?
- Liegt ein Systemfehler vor?
4. Entscheidung treffen
- Verrechnen
- Übertragen
- Streichen
5. Dokumentation & Kommunikation
- Entscheidung dokumentieren
- Mitarbeitende informieren
- Zeitkonto in Shiftbase abschließen
📌 Der Arbeitszeitrechner ermöglicht es dir, deine tägliche Arbeitszeit basierend auf Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausendauer zu kalkulieren.
Wie Shiftbase Minusstunden rechtssicher macht
- Automatische Berechnung der Plus-/Minusstände
- Live-Abgleich: Dienstplan vs. tatsächliche Arbeitszeit
- Regelsets für Tarifverträge & interne Policies
- Transparente App für Mitarbeitende
- Optimale Grundlage für Jahresabschluss & Audits
✔ Self-Check: Minusstunden rechtskonform behandeln
Bewerte jede Frage – je mehr Rot und Gelb, desto höher dein HR- und Compliance-Risiko:
| Prüffrage | Ja | Unsicher | Nein |
|---|---|---|---|
| Gibt es eine gültige arbeitsrechtliche Grundlage (Vertrag, BV, Tarifvertrag)? | |||
| Sind die Minusstunden rechtmäßig entstanden (kein Organisationsrisiko des Arbeitgebers)? | |||
| Sind alle Arbeitszeiten vollständig und revisionssicher dokumentiert? | |||
| Wird bei Verrechnung zu keinem Zeitpunkt der Mindestlohn unterschritten? | |||
| Gibt es eine definierte Jahresend-Strategie (Übertragen / Verrechnen / Streichen) nach klaren Regeln? | |||
| Ist die Entscheidung für Mitarbeitende nachvollziehbar kommuniziert und dokumentiert? | |||
| Sind kurzfristige Dienstplanänderungen und Ausfälle (z. B. Schichtabsagen) sauber nachweisbar? | |||
| Werden Homeoffice- und mobile Arbeitszeiten genauso zuverlässig erfasst wie vor Ort? | |||
| Ist dokumentiert, ob Minusstunden auf Arbeitgeberseite (Organisation, Schichtausfall) oder Mitarbeitendenseite entstanden sind? |
Auswertung (Ampel):
Viele grüne Felder → Du bist auf einem guten Weg.
Mehrere gelbe Felder → Prozesse schärfen, Dokumentation verbessern.
Mehrere rote Felder → hohes Risiko: arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen möglich.
Wenn du unsicher bist, wie du Minusstunden, Dienstpläne und Zeitkonten rechtskonform managen sollst, unterstützt Shiftbase dich mit transparenter Zeiterfassung und klaren Zeitkonten.
Häufig gestellte Fragen
-
Diese Stunden gelten als betriebsbedingt und dürfen nicht angerechnet werden.
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Ja, wenn Mitarbeitende sie verursacht haben und eine vertragliche Grundlage existiert.
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Betriebsbedingte Schwankungen führen nicht zu verrechenbaren Minusstunden.
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Ja, häufigste Lösung in Schichtbetrieben.
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Nur rechtmäßig entstandene Minusstunden dürfen verrechnet werden.
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Nein. Beides darf nicht zur Minusstundenreduzierung genutzt werden.
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Shiftbase berechnet Stundenstände automatisch, verhindert Fehler und sorgt für transparente Kommunikation.

