Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag regelt Lohn, Arbeitszeit, Zuschläge und Urlaub für viele Arbeitsverhältnisse zugleich. Für wen er gilt und was der Arbeitsvertrag davon abweichen darf.
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Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Er legt fest, was in einer Branche oder einem Unternehmen mindestens gilt: der Lohn je Entgeltgruppe, die Wochenarbeitszeit, Zuschläge, Urlaub und Kündigungsfristen.
In einem Betrieb mit Schichtarbeit, etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel, steckt der Tarifvertrag damit in jeder Schicht. Er bestimmt den Stundenlohn, den Sonntagszuschlag und die Zahl der Urlaubstage. Ob er für eine bestimmte Mitarbeiterin gilt, hängt an der Tarifbindung, also daran, wer in welchem Verband Mitglied ist und was in ihrem Arbeitsvertrag steht.
Was ist ein Tarifvertrag?
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) beschreibt den Tarifvertrag in zwei Teilen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien untereinander, und er enthält Rechtsnormen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (§ 1 Abs. 1 TVG). Geschlossen werden muss er schriftlich (§ 1 Abs. 2 TVG).
Tarifvertragsparteien sind auf der einen Seite Gewerkschaften, auf der anderen einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände (§ 2 Abs. 1 TVG). Das Recht, sich zu Verbänden zusammenzuschließen und Arbeitsbedingungen ohne den Staat auszuhandeln, schützt Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, und man nennt es Tarifautonomie.
Ein einzelner Beschäftigter kann keinen Tarifvertrag schließen. Was er mit seinem Arbeitgeber vereinbart, steht im Arbeitsvertrag. Der Tarifvertrag setzt den Rahmen, in dem dieser Arbeitsvertrag steht, und gilt für viele Arbeitsverhältnisse zugleich.
Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
Tarifverträge lassen sich auf zwei Arten unterscheiden: nach den Parteien, die sie schließen, und nach dem, was sie regeln.
Art | Wer ihn schließt | Was er abdeckt |
|---|---|---|
Flächentarifvertrag (auch Verbands- oder Branchentarifvertrag) | Gewerkschaft und Arbeitgeberverband | Alle Mitgliedsbetriebe des Verbands in einer Branche und Region |
Haustarifvertrag (auch Firmentarifvertrag) | Gewerkschaft und ein einzelner Arbeitgeber | Nur dieses Unternehmen |
Entgelttarifvertrag (Lohn- oder Gehaltstarifvertrag) | Beide Formen möglich | Die Höhe von Lohn und Gehalt je Entgeltgruppe |
Manteltarifvertrag | Beide Formen möglich | Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Kündigungsfristen |
Ein Flächentarifvertrag bindet nur Betriebe, die im Verband Mitglied sind. Viele Arbeitgeberverbände bieten zusätzlich eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung an, die sogenannte OT-Mitgliedschaft. Der Betrieb nutzt dann Beratung und Netzwerk des Verbands, ist an dessen Tarifverträge aber nicht gebunden. Haustarifverträge findet man vor allem bei größeren Unternehmen, die eigene Regeln für ihr Haus aushandeln.
Inhaltlich trennen viele Branchen die Lohntabelle von den übrigen Arbeitsbedingungen. Die Entgelttabelle wird regelmäßig neu verhandelt, der Manteltarifvertrag mit Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen bleibt oft deutlich länger unverändert. Welche Tätigkeit in welche Entgeltgruppe gehört, steht je nach Branche im Manteltarifvertrag oder in einem eigenen Rahmentarifvertrag.
Was regelt ein Tarifvertrag?
Der größte Teil eines Tarifvertrags sind Regeln für die Arbeitsverhältnisse. In Betrieben mit Schichtarbeit sind das vor allem diese Punkte:
die Entgeltgruppen und der Stundenlohn oder das Monatsgehalt je Gruppe, oft gestaffelt nach Berufsjahren
die regelmäßige Wochenarbeitszeit und die Regeln für Mehrarbeit und Überstunden
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Urlaubstage über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Probezeit und Kündigungsfristen
Ausschlussfristen, nach denen nicht eingeforderte Ansprüche verfallen
Daneben hat jeder Tarifvertrag einen Teil, der nur die Tarifvertragsparteien selbst bindet. Die wichtigste Folge daraus ist die Friedenspflicht: Solange der Tarifvertrag läuft, darf die Gewerkschaft für die darin geregelten Fragen nicht streiken. Regeln zu betrieblichen Fragen, etwa zur Ordnung im Betrieb, gelten für alle Beschäftigten, sobald der Arbeitgeber tarifgebunden ist (§ 3 Abs. 2 TVG).
Tarifbindung: für wen ein Tarifvertrag gilt
Nicht jeder, der in der Branche arbeitet, fällt automatisch unter den Tarifvertrag. Er kommt auf drei Wegen in ein Arbeitsverhältnis.
Beide Seiten sind tarifgebunden
Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der den Tarifvertrag selbst geschlossen hat (§ 3 Abs. 1 TVG). Ist der Arbeitgeber Mitglied im Verband und die Mitarbeiterin Mitglied der Gewerkschaft, gelten die Regeln des Tarifvertrags zwischen beiden unmittelbar und zwingend (§ 4 Abs. 1 TVG). Sie müssen dafür in keinem Arbeitsvertrag stehen.
Der Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag
Steht im Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel, etwa „Es gelten die Tarifverträge des Gastgewerbes in der jeweils gültigen Fassung", gilt der Tarifvertrag als Teil des Vertrags. Ob der Beschäftigte in der Gewerkschaft ist, spielt dann keine Rolle. Weil die Geltung hier auf dem Vertrag beruht, können Arbeitgeber und Beschäftigter sie auch gemeinsam per Vertragsänderung wieder ändern.
Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf gemeinsamen Antrag von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband für allgemeinverbindlich erklären, wenn ein Ausschuss aus Vertretern beider Seiten zustimmt und die Erklärung im öffentlichen Interesse liegt (§ 5 Abs. 1 TVG). Mit dieser Allgemeinverbindlicherklärung gilt der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich auch für Arbeitgeber und Beschäftigte, die bisher nicht tarifgebunden waren (§ 5 Abs. 4 TVG). Welche Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, veröffentlicht das BMAS in einem Verzeichnis.
Beispiel: ein Restaurant, drei Arbeitsverträge
Angenommen, ein Restaurant ist Mitglied im Arbeitgeberverband, der für das Gastgewerbe seines Bundeslands mit der Gewerkschaft NGG einen Tarifvertrag geschlossen hat. Im Team arbeiten drei Menschen mit drei verschiedenen Ausgangslagen:
Die Köchin ist Mitglied der NGG. Für sie gilt der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend, auch wenn ihr Arbeitsvertrag ihn mit keinem Wort erwähnt.
Der Kellner ist in keiner Gewerkschaft, aber sein Arbeitsvertrag verweist auf die Tarifverträge des Gastgewerbes. Für ihn gilt der Tarifvertrag über diese Klausel.
Die Aushilfe im Minijob ist kein Mitglied und hat einen Vertrag ohne Verweis. Für sie gelten ihr Arbeitsvertrag und das Gesetz, beim Lohn also mindestens der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 MiLoG).
Damit im Team nicht zwei Lohnsysteme nebeneinander laufen, verweisen tarifgebundene Betriebe häufig in jedem Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag. Dann gelten für alle dieselben Entgeltgruppen und Zuschläge, und im Dienstplan muss niemand unterscheiden, wer in der Gewerkschaft ist.
Günstigkeitsprinzip: Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, was gilt?
Gilt ein Tarifvertrag kraft Tarifbindung oder Allgemeinverbindlichkeit, darf der Arbeitsvertrag nur zugunsten des Beschäftigten davon abweichen, oder dort, wo der Tarifvertrag eine Abweichung selbst erlaubt (§ 4 Abs. 3 TVG). Das ist das Günstigkeitsprinzip. Eine Klausel, die schlechter ist als der Tarif, kommt nicht zum Zug; an ihre Stelle tritt die tarifliche Regel.
Zurück ins Restaurant: Im Arbeitsvertrag der Köchin steht, dass alle Zuschläge mit dem Stundenlohn abgegolten sind. Der Manteltarifvertrag sieht einen Zuschlag für Sonntagsarbeit vor. Für die Köchin zählt der Tarifvertrag, sie bekommt den Sonntagszuschlag trotzdem. Zahlt das Restaurant dem Kellner dagegen einen Euro pro Stunde mehr, als seine Entgeltgruppe vorsieht, bleibt es bei dem höheren Lohn. Mehr als der Tarif ist also immer erlaubt, weniger nur, wenn der Tarifvertrag es über eine Öffnungsklausel zulässt.
Der Tarifvertrag steht über dem Arbeitsvertrag, aber nicht über jedem Gesetz. Den Mindestlohn darf auch ein Tarifvertrag nicht unterschreiten. Manche Gesetze lassen Abweichungen durch Tarifvertrag ausdrücklich zu: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt zum Beispiel, die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit es erfordert und die Kürzung später ausgeglichen wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).
Auch eine Betriebsvereinbarung kann den Tarifvertrag nicht ersetzen. Lohn und Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, dürfen nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, außer der Tarifvertrag lässt ergänzende Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zu (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Wie ein Tarifvertrag entsteht und wie lange er gilt
Neue Tarifverträge entstehen in Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft stellt ihre Forderungen, der Arbeitgeberverband oder der einzelne Arbeitgeber antwortet mit einem Angebot. Ist der alte Tarifvertrag ausgelaufen, endet mit ihm die Friedenspflicht, und die Gewerkschaft kann mit Streiks Druck machen.
Kommen beide Seiten nicht weiter, kann eine Schlichtung helfen. Eine Kommission aus Vertretern beider Parteien und unparteiischen Schlichtern erarbeitet eine Empfehlung. Nehmen Gewerkschaft und Arbeitgeber sie an, ist die Tarifrunde beendet. Während der Schlichtung gilt Friedenspflicht.
Die Laufzeit steht im Vertrag, oder er gilt, bis eine Seite ihn kündigt. Tritt ein Betrieb vorher aus dem Arbeitgeberverband aus, bleibt er an den laufenden Tarifvertrag gebunden, bis dieser endet (§ 3 Abs. 3 TVG). Auch danach fallen die Regeln nicht einfach weg: Sie gelten weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt (§ 4 Abs. 5 TVG). In dieser Nachwirkung sind sie allerdings nicht mehr zwingend, ein neuer oder geänderter Arbeitsvertrag darf dann auch ungünstigere Regeln enthalten.
Gelten in einem Betrieb für dieselben Beschäftigten Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften mit unterschiedlichem Inhalt, ist dort nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft anwendbar, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat (§ 4a Abs. 2 TVG).
Was ein Tarifvertrag von dir als Arbeitgeber verlangt
Neben Lohn und Arbeitszeit bringt ein Tarifvertrag einige Pflichten mit, die im Alltag leicht untergehen:
Bekannt machen: Die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge musst du im Betrieb bekannt machen (§ 8 TVG), so dass dein Team sie einsehen kann.
Im Nachweis nennen: Die schriftliche Niederschrift der Vertragsbedingungen enthält einen allgemeinen Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge (§ 2 Abs. 1 NachwG). Den ganzen Tariftext musst du dort nicht wiedergeben.
Richtig eingruppieren: Jede Tätigkeit gehört in eine Entgeltgruppe. Wer zu niedrig eingruppiert, schuldet die Differenz.
Fristen beachten: Auf entstandene tarifliche Ansprüche kann ein Beschäftigter nur in einem von den Tarifparteien gebilligten Vergleich verzichten, und sie können nicht verwirken. Fristen, nach denen sie verfallen, kann nur der Tarifvertrag selbst festlegen (§ 4 Abs. 4 TVG).
Welcher Tarifvertrag für deinen Betrieb in Frage kommt, erfährst du am schnellsten bei deinem Arbeitgeberverband. Außerdem führt das BMAS ein Tarifregister mit allen geltenden Tarifverträgen (§ 6 TVG), in das jeder Einsicht nehmen kann.
Vor- und Nachteile eines Tarifvertrags
Für Arbeitgeber spart ein Flächentarifvertrag die Lohnverhandlung mit jeder einzelnen Person, und die Friedenspflicht sorgt für eine Laufzeit ohne Streik. Betriebe im selben Verband zahlen nach denselben Regeln, der Wettbewerb läuft also nicht über die Löhne. Dafür hast du weniger Spielraum. Nach unten darfst du nicht abweichen, auch wenn eine Saison schlecht läuft, und jede Tariferhöhung gilt ab ihrem Stichtag für alle, für die der Tarifvertrag gilt.
Für Beschäftigte heißt Tarif vor allem Verlässlichkeit. Lohn, Zuschläge und Urlaub stehen fest und werden in jeder Tarifrunde neu verhandelt. Nachteile sehen manche darin, dass gute Leute nach derselben Tabelle bezahlt werden wie alle in ihrer Gruppe, und dass tarifliche Ausschlussfristen Ansprüche schneller verfallen lassen können, als es ohne Tarifvertrag der Fall wäre.
Der Tarifvertrag im Dienstplan: Stunden, Zuschläge, Urlaub
In einem Schichtbetrieb liest kaum jemand den Tariftext, aber jeder Dienstplan setzt ihn um. Die tarifliche Wochenarbeitszeit bestimmt, mit wie vielen Stunden eine Vollzeitkraft eingeplant wird. Die Zuschläge entscheiden, was eine Sonntags- oder Nachtschicht kostet. Und der Tarifurlaub legt fest, wie viele Urlaubstage du übers Jahr einplanen musst.
Ein Rechenbeispiel mit runden Zahlen, nicht aus einem echten Tarifvertrag: Die Entgeltgruppe des Kellners sieht 15,00 € pro Stunde vor, der Manteltarifvertrag 50 % Zuschlag für Sonntagsarbeit. Eine Sonntagsschicht von 8 Stunden kostet dann 120,00 € Grundlohn und 60,00 € Zuschlag, zusammen 180,00 € ohne die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Stehen jeden Sonntag drei Servicekräfte im Plan, kostet der Sonntag 540,00 € statt 360,00 € an einem Werktag.
In der Zeiterfassung von Shiftbase legst du die Zuschläge aus deinem Tarifvertrag einmal an, etwa für Sonntag, Feiertag oder Nacht. Danach rechnet Shiftbase sie für jede gestempelte Schicht aus. Den Stundenlohn aus der Entgeltgruppe trägst du in der Personalakte ein, und beim Erstellen des Dienstplans siehst du, wenn jemand seine Vertragsstunden überschreitet. Die Stunden gehen mit ihren Zuschlägen in den Lohnbericht und als Export an dein Lohnbüro, auch DATEV-kompatibel. Welche Sätze gelten, steht in deinem Tarifvertrag: Shiftbase rechnet mit dem, was du hinterlegst.
Häufig gestellte Fragen
Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Er regelt Mindestbedingungen für viele Arbeitsverhältnisse auf einmal, etwa Lohn je Entgeltgruppe, Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub und Kündigungsfristen. Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).
Ein Tarifvertrag gilt nicht automatisch für alle Mitarbeiter. Er gilt für Beschäftigte, die Mitglied der Gewerkschaft sind, wenn auch der Arbeitgeber tarifgebunden ist, für alle, deren Arbeitsvertrag auf ihn verweist, und für die ganze Branche, wenn er allgemeinverbindlich ist. Viele tarifgebundene Arbeitgeber verweisen deshalb in jedem Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag.
Ein Arbeitgeber muss nach Tarif zahlen, wenn er selbst tarifgebunden ist und die Beschäftigte in der Gewerkschaft ist, wenn der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist oder wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Gilt keiner dieser Fälle, ist er an keinen Tarif gebunden, muss aber mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Mehr verdienen als im Tarifvertrag ist immer erlaubt. Nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) darf der Arbeitsvertrag vom Tarifvertrag abweichen, wenn die Abweichung für den Beschäftigten günstiger ist. Weniger als der Tarif ist nur zulässig, wenn der Tarifvertrag es selbst erlaubt.
Der Arbeitgeber muss die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge im Betrieb bekannt machen (§ 8 TVG), so dass die Beschäftigten sie einsehen können. In der schriftlichen Niederschrift der Vertragsbedingungen genügt ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge (§ 2 Abs. 1 NachwG).
Hält sich ein Arbeitgeber nicht an einen geltenden Tarifvertrag, können Beschäftigte die tariflichen Ansprüche einfordern und vor dem Arbeitsgericht einklagen. Tarifliche Ansprüche verwirken nicht, viele Tarifverträge enthalten aber Ausschlussfristen. Wer einen fehlenden Zuschlag zu spät geltend macht, kann ihn deshalb verlieren.
Ein Tarifvertrag gilt für die vereinbarte Laufzeit oder bis zu seiner Kündigung. Danach wirken seine Regeln nach, bis eine andere Abmachung sie ersetzt (§ 4 Abs. 5 TVG). Ein Betrieb, der aus dem Arbeitgeberverband austritt, bleibt an den laufenden Tarifvertrag gebunden, bis dieser endet.
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- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- BetriebsvereinbarungEine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle im Betrieb gilt. Was sie regeln darf, besonders bei Arbeitszeit und Dienstplänen.
- Bradford-FaktorDer Bradford-Faktor gewichtet häufige kurze Fehlzeiten stärker als eine lange Krankheit. Formel, Beispiele und was in Deutschland beim Einsatz gilt.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- LadenschlussgesetzWas vom Ladenschlussgesetz übrig ist: Ladenöffnung ist Ländersache, Bayern hat seit August 2025 ein eigenes Gesetz, und das gilt für dein Personal am Sonntag.
- LohnsteuerDie Lohnsteuer richtet sich nach Bruttolohn, Steuerklasse und Freibeträgen. Wie sie berechnet wird, wann du sie abführst und was als Arbeitgeber dazugehört.
- RuhezeitZwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wann sie kürzer sein darf, was sie unterbricht und Beispiele aus dem Schichtplan.
- SchichttauschBeim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- VerdienstbescheinigungDie Verdienstbescheinigung ist der Vordruck, auf dem du einem Amt den Verdienst bestätigst. Welcher Zeitraum zählt und wohin Zuschläge gehören.
- Weiterbeschäftigung nach RenteneintrittWeiterbeschäftigung nach Renteneintritt: wie der Vertrag weiterläuft, was für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt und wann die Aktivrente greift.
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