Ab dem 1. Januar 2026 steht in Deutschland eine erneute Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns bevor. Viele Arbeitgeber, HR-Manager und Arbeitnehmer fragen sich: Wie hoch wird der neue Mindestlohn ausfallen – und welche Auswirkungen hat die Erhöhung auf Minijobs, Teilzeitstellen und Arbeitsverträge?
Was ändert sich beim Mindestlohn 2026?
Die Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze in Deutschland. Ab 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn erneut angepasst – basierend auf der allgemeinen Lohnentwicklung und Tarifabschlüssen.
| Datum | Mindestlohn | prozentuale Erhöhung |
|---|---|---|
| Januar 2015 | 8,50 € | 0 |
| Januar 2017 | 8,84 € | 4 % |
| Januar 2019 | 9,19 € | 4 % |
| Januar 2020 | 9,35 € | 1,7 % |
| Januar 2021 | 9,50 € | 1,6 % |
| Juli 2021 | 9,60 € | 1,1 % |
| Januar 2022 | 9,82 € | 2,3 % |
| Juli 2022 | 10,45 € | 6,4 % |
| Oktober 2022 | 12,00 € | 14,8 % |
| Januar 2024 | 12,41 € | +3,4 % |
| Januar 2025 | 12,82 € | +3,3 % |
| Januar 2026 | 13,90 € | +8,4 % |
Die genaue Höhe wird durch die Mindestlohnkommission im Sommer 2025 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Entwicklung soll vor allem Inflation ausgleichen und niedrigere Einkommen stabilisieren. Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf höhere Personalkosten und angepasste Lohnabrechnungen einstellen.
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn für neue Arbeitsverträge – und wie kann ich davon profitieren?
Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2025 12,82 € brutto pro Stunde. Dieser Wert gilt als Basis für alle neuen Arbeitsverträge, sofern keine tariflichen Vereinbarungen höhere Löhne vorsehen. Ab 2026 soll der Betrag voraussichtlich auf 13,20 € bis 13,50 € steigen.
Was bedeutet das für neue Arbeitsverträge?
- Arbeitgeber müssen bei neuen Verträgen ab 2026 den jeweils gültigen Mindestlohn berücksichtigen.
- Arbeitnehmer können den Mindestlohn als Verhandlungsspielraum nutzen, besonders bei Zusatzqualifikationen oder Schichtbereitschaft.
- HR-Abteilungen sollten Vertragsvorlagen rechtzeitig aktualisieren, um Rechtskonformität sicherzustellen.
So profitieren Arbeitnehmer konkret
✅Höheres Grundgehalt: Jede gearbeitete Stunde bringt mehr ein.
✅Bessere Sozialleistungen: Höhere Beiträge in Renten- und Arbeitslosenversicherung.
✅Mehr Transparenz: Mindestlohnpflicht sorgt für faire Bezahlung.
✅Verhandlungschance: Neue Verträge können über den Mindestlohn hinausgehen, besonders bei Fachkräftemangel.
Tipp: Nutze Zeiterfassungs-Tools wie Shiftbase, um sicherzustellen, dass alle gearbeiteten Stunden korrekt dokumentiert und nach neuem Mindestlohn vergütet werden.

Wie wirkt sich die aktuelle Mindestlohnhöhe auf Teilzeit- und Minijobangebote aus?
--> Wie verändert sich die Minijob-Grenze durch den neuen Mindestlohn?
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die monatliche Verdienstgrenze.
🔎Rechenbeispiel: Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde liegt die neue Minijob-Grenze bei rund 603 € im Monat (bei 43 Arbeitsstunden).
Damit steigt die monatliche Verdienstgrenze im Vergleich zu früheren Jahren deutlich an, was Minijobbern etwas mehr finanziellen Spielraum ermöglicht, ohne die Grenze zur Sozialversicherungspflicht zu überschreiten.
Arbeitgeber sollten prüfen, ob bestehende Verträge angepasst werden müssen, um Überschreitungen und damit Sozialversicherungspflicht zu vermeiden.
Auswirkungen auf Teilzeitbeschäftigte
- Mehr Einkommen bei gleichbleibender Stundenzahl
- Höhere Lohnnebenkosten für Arbeitgeber
- Eventuell Anpassung von Schichtplänen oder Vertragsstunden
🔎 Beispiel: Eine Teilzeitkraft mit 25 Stunden pro Woche erhält statt 1.350 € künftig etwa 1.507 € monatlich brutto (bei 13,90 € Mindestlohn).
Damit steigt das monatliche Einkommen um rund 157 €, was eine Lohnerhöhung von etwa 11,6 % bedeutet – ein spürbarer Unterschied für viele Beschäftigte im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Dienstleistungssektor.
--> Teilzeit Mindestlohn: Was müssen Arbeitgeber wissen? - Erfahre hier mehr dazu.
Was sollten Arbeitnehmer 2026 beachten?
- Lohnabrechnung prüfen: Stimmt der Stundenlohn mit dem gesetzlichen Mindestlohn überein?
- Arbeitszeitdokumentation führen: Besonders bei Minijobs wichtig, um Stunden korrekt nachzuweisen.
- Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen: Wer mehr Verantwortung übernimmt, kann auch über dem Mindestlohn verdienen.
- Gespräch mit Arbeitgeber suchen: Über Arbeitszeitmodelle, Vertragsänderungen oder Lohnerhöhungen sprechen.
📌 Der Mindestlohn-Rechner ermittelt dein Monatsgehalt basierend auf deinem Stundenlohn und Ihrer Arbeitszeit.
Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und HR
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen aktualisieren – neue Stundenlöhne in der Lohnsoftware hinterlegen.
- Arbeitsverträge überprüfen – besonders bei Minijobbern und Saisonkräften.
- Digitale Zeiterfassung nutzen – Systeme wie Shiftbase ermöglichen die automatische Berechnung von Stundenlöhnen, Plusstunden und Zuschlägen.
- Transparente Kommunikation mit Mitarbeitenden – frühzeitige Information über neue Lohnstrukturen schafft Vertrauen.
Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen
Der Mindestlohn in Deutschland ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt, das seit dem 1. Januar 2015 gilt. Es legt fest, dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn haben – unabhängig von Branche, Beschäftigungsform oder Unternehmensgröße.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Diese Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft, um eine faire und wirtschaftlich vertretbare Entscheidung sicherzustellen.
⚖️ Gesetzliche Grundlage und Zuständigkeiten
- Mindestlohngesetz (MiLoG): Regelt Anspruch, Zahlung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Veröffentlicht die Entscheidungen der Kommission im Bundesgesetzblatt.
- Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit – FKS): Überwacht die Einhaltung der Mindestlohnpflicht in Unternehmen.
- EU-Richtlinien: Seit 2023 gilt eine EU-weite Mindestlohnrichtlinie, die faire Löhne und Transparenz fördern soll.
Aktuelle Entwicklungen für 2026
- Inflationsausgleich und Kaufkraftsicherung
- Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen
- Anpassung der Minijob- und Midijob-Grenzen
- Digitale Nachweispflichten im Rahmen des Nachweisgesetzes und der Arbeitszeiterfassungspflicht
Die offizielle Bekanntgabe des neuen Satzes für 2026 wird voraussichtlich im Sommer 2025 durch die Bundesregierung erfolgen. Unternehmen sollten die Veröffentlichung aufmerksam verfolgen, um Verträge, Lohnabrechnungen und Zeitkonten rechtzeitig anzupassen.
Praxis-Tipp: Mit einer digitalen Lösung wie Shiftbase behaltest du Änderungen beim Mindestlohn im Blick – von der Arbeitszeiterfassung bis zur automatisierten Lohnberechnung – und bleiben jederzeit gesetzeskonform.
Fazit – Mindestlohn 2026 im Überblick
Der Mindestlohn 2026 wird voraussichtlich bei 13,90 € liegen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig vorbereiten:
- Arbeitgeber: Kostenplanung, Vertragsprüfung, Digitalisierung
- Arbeitnehmer: Lohnkontrolle, Arbeitszeiterfassung, Weiterbildung
Eine durchdachte Vorbereitung sichert Transparenz, Fairness und Effizienz im betrieblichen Alltag.
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Häufig gestellte Fragen
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Die genaue Höhe steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich bei 13,90 € liegen.
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Ja, alle Arbeitnehmer – unabhängig vom Beschäftigungsumfang – profitieren von der Erhöhung.
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Die Mindestlohnkommission orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und Tarifabschlüssen.
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Wenn der aktuelle Stundenlohn unter der neuen Grenze liegt – ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindestlohn einzuhalten.
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Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 500.000 € führen.
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Mit Tools wie Shiftbase lassen sich Arbeitszeiten, Löhne und Schichten automatisch berechnen und gesetzeskonform dokumentieren.
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Grundsätzlich gilt der Mindestlohn bundesweit. Tarifverträge können jedoch höhere Löhne vorschreiben.

