Was sind Minusstunden?
Zu Minusstunden, auch Soll-Unterschreitung oder Kurzarbeit genannt, kommt es, wenn ein Arbeitnehmer weniger als die vertraglich vereinbarten Stunden arbeitet. Wenn Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vorsieht, Sie aber nur 38 Stunden arbeiten, fallen zwei Minusstunden an.
Wie werden Minusstunden erfasst?
Minusstunden fallen jedoch nur dann an, wenn der Arbeitnehmer die Minderarbeit zu vertreten hat und die volle Arbeitszeit hätte leisten können. In der Praxis kommt es typischerweise aus verschiedenen Gründen zu Minusstunden, wie zum Beispiel:
- Spät mit der Arbeit beginnen
- Überstunden in den Mittagspausen machen
- Persönliche Besorgungen während der Arbeitszeit erledigen
- Arbeit vorzeitig beenden
Es ist wichtig zu beachten, dass Minusstunden nicht berücksichtigt werden, wenn kein System zur Erfassung der Arbeitszeiten vorhanden ist. Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit können einen kürzeren Arbeitstag oder eine längere Pause dadurch ausgleichen, dass sie an einem anderen Tag länger arbeiten.
Erwähnenswert ist, dass Minusstunden nicht verfallen und nur durch den Ausgleich des Fehlbetrags durch Mehrarbeit behoben werden können.
Wie viele Minusstunden sind erlaubt?

Arbeitnehmer empfinden es oft als reizvoll, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu können. Allerdings kann das Ansammeln zu vieler Minusstunden aufgrund unzureichender Arbeit Anlass zur Sorge hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit geben. Umgekehrt stellt sich die Frage, wie viele Minusstunden akzeptabel oder angemessen sind, wenn ein Arbeitgeber dauerhaft zu wenig Arbeit hat.
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung hinsichtlich der zulässigen Anzahl von Minusstunden für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Solche Einzelheiten sollten im Arbeitsvertrag festgelegt werden, da sie von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sind. Allerdings können übertriebene Minusstunden zu Lohnkürzungen oder sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, daher sollten sich Arbeitgeber an die in den Tarifverträgen festgelegten Bedingungen halten. Im Notfall ist es ratsam, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, um Möglichkeiten zur Reduzierung der angesammelten Summe der Minusstunden auszuloten.
Viele Menschen fragen sich, ob es ein ähnliches Konzept wie die Überstundenvergütung für Minusstunden gibt, aber die Antwort ist nein. Bei der Überstundenvergütung handelt es sich in der Regel um die Zahlung oder den Freistellungsanspruch für durchschnittliche Überstunden, die über einen längeren Zeitraum, in der Regel mehr als ein Jahr, geleistet werden. Umgekehrt gibt es keinen etablierten Mechanismus, um einer Unterschreitung der Arbeitszeit entgegenzuwirken.
Keine Minusstunden: Arbeitgeber-Pflichten im Überblick
Arbeitszeitkonten werden häufig von Arbeitgebern verwendet, um die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen und zu verwalten. Allerdings kann es vorkommen, dass auf diesen Konten unzulässige Minusstunden erscheinen, die dem Arbeitnehmer nicht angerechnet werden dürfen.
Krankheit und Abwesenheit
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, ist er arbeitsunfähig und die Arbeitsgesetze schützen seine Rechte in solchen Situationen eindeutig. Wenn sich ein Mitarbeiter ordnungsgemäß krankmeldet und aus gesundheitlichen Gründen abwesend ist, sollen ihm keine Nachteile entstehen. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass bei Krankheitstagen fälschlicherweise Minusstunden im Arbeitszeitkonto ausgewiesen werden. In solchen Fällen ist es ratsam, sich zunächst an die Personalabteilung zu wenden, um eventuelle Buchungsfehler zu beheben, bevor Sie rechtlichen Rat einholen.
Urlaubsanspruch
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und sollten für die Ausübung dieses Rechts nicht bestraft werden. Urlaubstage sollten nicht als Fehlzeiten gezählt werden, und es gilt derselbe Grundsatz wie bei Krankheitstagen. Wenn die Inanspruchnahme von Urlaubstagen zu Minusstunden im Arbeitszeitkonto führt, liegt meist ein unbeabsichtigter Fehler vor. Mitarbeiter sollten dieses Problem unverzüglich der zuständigen Abteilung mitteilen und sicherstellen, dass ihr Urlaubsanspruch korrekt erfasst wird.
Feiertage
An Feiertagen wie dem 1. Mai oder Pfingstmontag haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf einen freien Tag. Daher sollten an diesen Tagen keine Minusstunden den Arbeitnehmern zugeschrieben werden. Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten müssen, können Anspruch auf einen Gehaltszuschlag oder einen Freizeitausgleich haben. Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese Rechte zu respektieren und sicherzustellen, dass die Arbeitszeitkonten der Arbeitnehmer ihre Abwesenheit an Feiertagen genau widerspiegeln.
Fortbildungs- und Bildungsurlaub
Die Situation bezüglich Weiterbildung und Bildungsurlaub ist nicht immer einfach. Dies hängt von den konkreten Umständen und der Art der Ausbildung ab. Wenn ein Arbeitgeber eine Fortbildung vorschreibt, liegt es nicht in der Verantwortung des Arbeitnehmers, wenn die Arbeit während dieser Zeit unterbrochen wird. Folglich kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Ausbildungszeit keine Sollstunden vorschreiben. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber bezahlten Urlaub gewähren, wenn ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend macht.
Angenommen, ein Arbeitnehmer entscheidet sich dafür, sich während seiner regulären Arbeitszeit weiterzubilden, ohne vom Arbeitgeber vorgeschriebene Schulungen oder Bildungsurlaub. In diesem Fall kann von ihm verlangt werden, die für die Schulung aufgewendete Zeit nachzuholen. In solchen Fällen ist es unbedingt erforderlich, Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten und eine einvernehmliche Lösung bezüglich des Arbeitszeitkontos zu finden.

Kann der Arbeitgeber zu Minusstunden zwingen?
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter manchmal früher nach Hause schicken, wenn nicht genügend Arbeit vorhanden ist. Obwohl die Mitarbeiter anfangs vielleicht darüber erfreut sind, können Fragen zu den Auswirkungen auf ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt aufkommen.
Wenn der Arbeitgeber für die Kurzarbeit verantwortlich ist, ist es nicht die Schuld des Arbeitnehmers, dass es an Arbeit mangelt. Der Mitarbeiter hat seine Dienste angeboten und seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber nach § 615 BGB zum vollen Ausgleich des Arbeitsausfalls verpflichtet. Der Arbeitnehmer darf für die fehlenden Stunden nicht verantwortlich gemacht oder bestraft werden und die Stunden sollten nicht von seinem Arbeitszeitkonto abgezogen werden. Daher können sich die Arbeitnehmer entspannen und sicher sein, dass ihr Gehalt durch die Zwangsverkürzung nicht beeinträchtigt wird.
Es verhält sich anders, wenn im Arbeitsvertrag eine schwankende Wochenarbeitszeit, etwa in der Hoch- und Nebensaison, geregelt ist. In solchen Fällen kann es in der Nebensaison zu geplanten Arbeitszeitverkürzungen kommen, die durch erhöhte Arbeitszeiten in der Hochsaison ausgeglichen werden.
Minusstunden anordnen: Sind Sie verpflichtet?
Wenn Sie einen Saisonjob oder einen Job ohne feste Arbeitszeiten haben, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie früher als geplant von der Arbeit freistellt. Auch wenn es schön sein kann, etwas mehr Freizeit zu haben, kann es dennoch stressig sein, gezwungen zu sein, unbezahlte Stunden in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise befürchten Sie, weniger Geld zu verdienen, und sind sich möglicherweise nicht sicher, ob dies arbeitsrechtlich zulässig ist. Es stellt sich natürlich die Frage, ob man diese „Minus“-Stunden akzeptieren muss und wie sie geregelt sind.
In Deutschland regelt § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Problematik der Minusstunden. Nach diesem Gesetz ist der Arbeitgeber auch dann verpflichtet, das volle Arbeitsentgelt zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsausfall nicht zu vertreten hat und sich für die Arbeit zur Verfügung gestellt hat. Dies wird als „Annahmeverzug“ bezeichnet. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber wegen Arbeitsmangels nicht einfach weniger zahlen.
Bei dauerhafter Unterauslastung und unzureichender Auslastung der Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber den Lohn nicht einseitig kürzen. Stattdessen sollten etwaige Änderungen der Arbeitszeiten oder Stellenpositionen durch einen neuen Vertrag erfolgen.
Es ist jedoch zu beachten, dass, wenn der Arbeitgeber mehr Arbeitsstunden anbietet, als er dauerhaft leisten kann, was zu einem Mangel an Arbeit führt, der zusätzliche Verdienst des Arbeitnehmers aus anderen Jobs oder Beschäftigungen vom Lohn abgezogen werden kann. Dieser Abzug gilt auch für Situationen, in denen der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, eine andere Stelle anzunehmen, sich aber dagegen entschieden hat. In solchen Fällen kann der Lohn entsprechend der versäumten Arbeit angepasst werden.
Generell ist es für den Arbeitgeber unerlässlich, seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Gehalts nachzukommen und für ausreichende Arbeitsmöglichkeiten seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Das Verständnis Ihrer Rechte als Arbeitnehmer und die Kenntnis der Arbeitsgesetze können Ihnen dabei helfen, mit schwierigen Situationen umzugehen, wie beispielsweise mit Minusstunden, und stellen Sie sicher, dass Sie eine angemessene Vergütung für Ihre Arbeit erhalten.
Folgen bei Kündigung und Verrechnung mit Urlaub

Wenn sich ein Arbeitnehmer dazu entscheidet, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und noch Minusstunden verbleiben, werden diese Stunden vom Endgehalt abgezogen. Die Anzahl der Stunden, die abgezogen werden, richtet sich nach den im Arbeitsvertrag genannten Bedingungen.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit einem Urteil vom 15. November 2011 einen präzedenzfall geschaffen. In dem Fall eines Klägers, der für ein Kurunternehmen tätig war, kam es im Winter zu reduzierten Schwimmbadbesuchen, was im Laufe der Zeit zu einer Anhäufung von Minusstunden führte. Trotz der saisonbedingt unterschiedlichen Arbeitszeiten zahlte der Arbeitgeber das ganze Jahr über den gleichen Lohn.
Die Klägerin machte geltend, dass sie die ungleiche Stundenverteilung nicht zu vertreten habe und bestand auf der vertraglich vereinbarten 40-Stunden-Woche. Darüber hinaus behauptete sie, dass ihr die Minusstunden erst mit Erhalt der Kündigung mitgeteilt worden seien und kein Arbeitszeitkonto vorhanden sei. Das Gericht gab der Klägerin Recht und führte aus, dass der Ausgleichsabzug für Minusstunden aufgrund des Fehlens eines Arbeitszeitkontos ungerechtfertigt sei. Folglich war der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohndifferenz zu erstatten.
Wenn Ihnen eine Kündigung bevorsteht und Ihr Arbeitgeber beabsichtigt, Ihr Gehalt aufgrund von Minusstunden ohne Arbeitszeitkonto einzubehalten, empfiehlt es sich, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsbeistand aufzusuchen.
Mit Urlaub verrechnen möglich?
Das mag wie eine clevere Lösung erscheinen, wenn sich das Ende eines Abrechnungszeitraums nähert, ist jedoch leider nicht möglich. Während einige Leute vielleicht darüber nachdenken, mehrere Stunden als bezahlten Urlaub auszugeben, um zusätzliche Arbeit zu vermeiden, ist es wichtig zu beachten, dass Urlaub nur für zukünftige Zeiträume und nicht rückwirkend garantiert werden kann. Sie können zwar noch Resturlaub in Anspruch nehmen, um dessen Verfall zu verhindern, die Minusstunden müssen Sie jedoch gesondert nachholen.
Arbeitszeitkonto: Überstunden und Minusstunden nachweisen
Das Konzept eines Arbeitszeitkontos ist unerlässlich für die Erfassung der vielfältigen Arbeitszeiten von Mitarbeitern, die nicht einer regulären Arbeitszeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr folgen. Verschiedene Faktoren wie unregelmäßige Auftragsarbeiten, Schichtarbeit oder Saisonbeschäftigung erschweren die genaue Vorhersage der einzelnen Arbeitszeiten. Um diesem Problem entgegenzuwirken, nutzen viele Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto, das als digitale oder papierbasierte Aufzeichnung der bereits geleisteten oder noch abzuleistenden Stunden eines Arbeitnehmers dient.
Es ist zu beachten, dass der Begriff „Minusstunden“ im arbeitsrechtlichen Rahmen nur dann verwendet werden kann, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto ausdrücklich vereinbart wurde. Das Arbeitszeitkonto umfasst die Dokumentation sowohl von Überstunden als auch von Minusstunden.
Es ist zu betonen, dass die bloße übliche Verwendung eines Arbeitszeitkontos in einem bestimmten Beruf nicht automatisch zur Rechtsverbindlichkeit führt. Dem Arbeitszeitkonto muss der Arbeitnehmer persönlich zustimmen, entweder durch einen Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer klare und transparente Informationen darüber erhalten, unter welchen Umständen Minusstunden entstehen können und ob solche bereits vorliegen.
Die am weitesten verbreitete Form des Arbeitszeitkontos ist das sogenannte Gleitzeitkonto. Dieses System sieht Grenzen für Überstunden und Minusstunden vor. Während die Mitarbeiter eine gewisse Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung haben, gibt es eine festgelegte Kernarbeitszeit, die eingehalten werden muss. Bei Minusstunden innerhalb eines Gleitzeitkontos, etwa wenn ein Mitarbeiter seine Arbeit später beginnt und beendet, können diese Stunden in der Regel durch eine etwas längere Arbeitszeit an einem anderen Tag ausgeglichen werden.
Hat ein Arbeitnehmer weniger Stunden gearbeitet als vereinbart, kann der daraus resultierende Fehlbetrag nicht auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden. Typischerweise ist im Arbeitsvertrag eine Ausgleichsfrist für die Bewältigung von Minusstunden festgelegt. Es ist von entscheidender Bedeutung, Minusstunden proaktiv innerhalb des festgelegten Zeitrahmens anzugehen und zu reduzieren. Andernfalls kann es zu Lohnabzügen für den Arbeitnehmer kommen.
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Minusstunden im Jurastudium - FAQ
Die Minusstunden im Arbeitsrecht können komplex sein und wichtige Fragen aufwerfen. Es kann zu Minusstunden kommen, wenn Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern nicht ausreichend Arbeit zur Verfügung gestellt wird und es dadurch zu einem Arbeitsausfall kommt. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass Arbeitgeber ohne entsprechende rechtliche Begründung Minusstunden erfassen.
Während Arbeitnehmer in Deutschland verschiedene Schutzmaßnahmen genießen, gibt es kein spezifisches "Arbeitnehmergesetz", das Minusstunden und ähnliche Themen regelt. Obwohl das Arbeitszeitgesetz die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit festlegt, gibt es keine Begrenzung der Minusstunden als "Mindestarbeitszeit". Arbeitszeiten und damit Minusstunden werden im weiteren Rahmen des Arbeitsrechts behandelt, das eine Reihe von Rechtsvorschriften umfasst, die auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse zugeschnitten sind.
Grundsätzlich können Minusstunden nur dann gültig abgerechnet werden, wenn ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist. Zudem ist ihre Verrechnung bzw. Erfassung nicht einfach.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Minusstunden ein komplexes Thema im Arbeitsrecht sind, das Arbeitnehmer oft vor Herausforderungen stellt. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und zu verstehen, welche Umstände dazu führen können, dass Minusstunden gültig oder ungültig sind. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie in der Regel nicht dazu gezwungen werden können, Minusstunden zu leisten, es sei denn, es liegt eine rechtliche Grundlage vor.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Minusstunden im Falle einer Kündigung nicht verfallen und ausgeglichen werden müssen. Wenn Arbeitnehmer Minusstunden haben, sollten sie sich immer an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden, um ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Interessen vertreten werden.