In vielen Unternehmen gehören Plusstunden längst zum Alltag. Besonders in dynamischen Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Hotellerie, in denen Nachfrage, Personalverfügbarkeit und externe Faktoren täglich variieren, braucht es flexible Arbeitszeitmodelle.
Doch was oft als pragmatische Lösung beginnt, wird schnell zum rechtlichen oder operativen Risiko – etwa wenn Plusstunden nicht sauber dokumentiert, falsch ausgeglichen oder ungleich verteilt werden.
In Kürze zusammengefasst
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Plusstunden entstehen, wenn Mitarbeitende mehr arbeiten als laut Vertrag vorgesehen – innerhalb eines zulässigen Rahmens (z. B. Gleitzeit, Arbeitszeitkonto).
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Sie sind nicht automatisch Überstunden, unterliegen aber denselben arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften (z. B. § 3 und § 5 ArbZG).
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Eine klare vertragliche oder betriebliche Regelung ist entscheidend – etwa zur Entstehung, zum Abbau und zur Auszahlung von Plusstunden.
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Risiken bei fehlender Kontrolle reichen von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz über Mitarbeiterunzufriedenheit bis hin zu finanziellen Mehrkosten.
Was versteht man unter Plusstunden?
Plusstunden entstehen, wenn Mitarbeitende mehr arbeiten als vertraglich vorgesehen – innerhalb der zulässigen Regelarbeitszeit. Anders als klassische Überstunden bewegen sie sich meist noch unterhalb gesetzlicher Obergrenzen und basieren oft auf Arbeitszeitkonten oder Gleitzeitmodellen.
Beispiel: Eine Verkäuferin mit 20 h/Woche arbeitet in einer Aktionswoche 24 h. Die 4 Mehrstunden gelten als Plusstunden – vorausgesetzt, sie werden später durch Freizeit oder Vergütung ausgeglichen.
🔍 Unterschied Plusstunden vs. Überstunden
| Kriterium | Plusstunden | Überstunden |
|---|---|---|
| Grundlage | Innerhalb vertraglicher Flexzeit oder Gleitzeit | Überschreitung gesetzlicher Grenzen |
| Vergütungspflicht | Nur bei fehlendem Ausgleich | Ja, sofern nicht durch Freizeit abgegolten |
| Dokumentationspflicht | Ja, z. B. nach § 16 ArbZG | Ja, explizit durch ArbZG geregelt |
| Typische Branchen | Gastronomie, Einzelhandel, Hotellerie | Alle |
Warum sind Plusstunden in manchen Branchen Alltag?
In personalintensiven, volatil ausgelasteten Sektoren sind Plusstunden keine Ausnahme, sondern Notwendigkeit. Das betrifft insbesondere:
🎯 Branchenspezifische Ursachen
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Plötzlicher Gästeansturm bei gutem Wetter
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Personalengpässe durch Krankheit
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Verlängerte Öffnungszeiten an Wochenenden
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Aktionswochen, Feiertagsgeschäft
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Kurzfristige Schichtumstellungen
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Aushilfen arbeiten spontan länger
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Früh‑Check-ins / Spät‑Check-outs
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Großveranstaltungen oder Messen
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Mehrarbeit im Housekeeping oder Service
Wie stark eine moderne Lösung wie Shiftbase den Alltag im Schichtbetrieb verbessern kann, zeigt das Beispiel der De Heidbäcker GmbH:
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70 % Zeitersparnis bei der Dienstplanerstellung im Vergleich zu früher
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20 % höhere Genauigkeit durch automatische Verfügbarkeitsprüfung und Konfliktanzeige
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30 % mehr Mitarbeiterzufriedenheit, insbesondere durch transparente Kommunikation und digitale Planverfügbarkeit
„Für mich ist das ein Unterschied wie Tag und Nacht. Die Arbeitserleichterung und die eingesparte Zeit sind wirklich beeindruckend,“
- Yvonne, Personalleiterin, De Heidbäcker GmbH
Plusstunden & Gesetz: Was ist erlaubt?
Rechtlich gelten Plusstunden als Arbeitszeit – sie unterliegen also denselben Schutzmechanismen wie jede andere Form von Erwerbsarbeit.
Wichtige Regelungen (Deutschland)
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§ 3 ArbZG: Maximal 8 Stunden täglich, erweiterbar auf 10 bei Ausgleich
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§ 5 ArbZG: Mindestens 11 Stunden Ruhezeit
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§ 16 ArbZG: Pflicht zur Zeiterfassung (auch bei Vertrauensarbeitszeit)
Was fehlt im Gesetz?
Es gibt keine explizite Regelung zu einer "Höchstzahl an Plusstunden" – aber Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen setzen meist konkrete Grenzen (z. B. max. 20–30 h/Monat).
📚 Vergleich der gesetzlichen Rahmenbedingungen im DACH-Raum
| Aspekt | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Tägliche Höchstarbeitszeit | 8 Stunden, ausweitbar auf 10 h bei Ausgleich (§ 3 ArbZG) | 8 Stunden, max. 12 h mit Betriebsvereinbarung (AZG §§ 3–7) | 9 Stunden (Art. 9 ArG); bis zu 11 h bei gleitender Arbeitszeit möglich |
| Ruhezeit zwischen Diensten | 11 Stunden (§ 5 ArbZG) | 11 Stunden (§ 12 AZG), Verkürzung auf 8 h in Ausnahmefällen | 11 Stunden (Art. 15 ArG) |
| Pflicht zur Zeiterfassung | Ja – nach § 16 ArbZG + BAG-Urteil (2022), auch bei Vertrauensarbeitszeit | Ja – für alle Mitarbeitenden, Ausnahmen bei leitenden Angestellten | Ja – laut ArGV1 Art. 73 ff., Pflicht zur Aufzeichnung der effektiven Arbeitszeit |
| Gesetzliche Regelung zu Plusstunden | Nicht explizit – ergibt sich aus Gesamtarbeitszeit + Tarifverträgen | Teilweise über Kollektivverträge geregelt, keine explizite gesetzliche Definition | Keine spezifische Regelung – Begriff meist über Betriebsordnung oder GAV definiert |
| Tarif- oder Betriebsvereinbarung erforderlich? | Ja – insbesondere zur Definition, Abgeltung und Verfall von Plusstunden | Ja – oft Voraussetzung für flexible Modelle (z. B. Durchrechnung, Gleitzeit) | Ja – häufig notwendig im Rahmen eines GAV (Gesamtarbeitsvertrag) oder Hausreglements |
Risiken bei fehlender Kontrolle
Wenn Plusstunden nicht strukturiert erfasst, ausgewertet und kommuniziert werden, können sie sich schnell zu einem ernsthaften Risiko für das Unternehmen entwickeln. Arbeitsrechtlich drohen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, etwa durch unzulässige Tagesarbeitszeiten, fehlende Ruhezeiten oder unvollständige Zeiterfassung. Solche Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und bei behördlichen Prüfungen – etwa durch das Zollamt im Rahmen der Mindestlohnkontrolle – zu rechtlichen Problemen führen.
Auch aus finanzieller Sicht ist die unkontrollierte Ansammlung von Plusstunden problematisch. Werden Plusstunden zu spät erkannt und erst rückwirkend ausgezahlt, kann das zu ungeplanten Mehrkosten führen – insbesondere, wenn sie nicht im Personalbudget berücksichtigt wurden. Sozial wirkt sich eine intransparente Praxis negativ auf die Mitarbeiterbindung aus. Wenn Mitarbeitende ihre Plusstunden nicht einsehen können oder der Eindruck entsteht, dass diese „verloren gehen“, leidet das Vertrauen und es kommt schneller zu Konflikten im Team.
Nicht zuletzt beeinträchtigt ein fehlendes Plusstundenmanagement die operative Planung. Ohne verlässliche Daten zur tatsächlichen Arbeitszeit lassen sich Dienstpläne schlechter optimieren, Belastungsspitzen schwerer identifizieren und Personaleinsatzkosten nicht effektiv steuern. Unternehmen, die Plusstunden nicht aktiv managen, setzen sich also unnötigen Risiken aus – rechtlich, finanziell, kulturell und organisatorisch.
So gelingt das Plusstunden-Management mit Shiftbase
Eine digitale Zeiterfassungs- und Planungslösung wie Shiftbase hilft dabei, Plusstunden systematisch, transparent und rechtssicher zu steuern.
Schritt-für-Schritt-Workflow
1️⃣ Vertragliche Grundlagen klären
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Definition von Plusstunden im Arbeitsvertrag
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Regulierter Umgang in Betriebsvereinbarungen
2️⃣ Dienstplanung mit Puffer
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Vorab geplante Flexschichten für Spitzenzeiten
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Automatische Abgleichung von Soll-/Ist-Zeiten
3️⃣ Digitale Zeiterfassung (per App/Terminal)
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Exakte Erfassung der Arbeitszeit → Plusstunden sichtbar
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Mitarbeitende sehen ihren aktuellen Kontostand live
4️⃣ Alerts & Reporting
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Warnmeldungen bei Schwellenwerten (z. B. 20 Stunden)
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Exporte für Lohnbuchhaltung & Betriebsrat
5️⃣ Ausgleichslogik definieren
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Automatischer Freizeitausgleich vor Monatsende
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Alternativ: Auszahlung gemäß Betriebsregel
Fazit: Plusstunden sind gestaltbar – mit Strategie und System
Plusstunden sind keine Ausnahmeerscheinung, sondern ein fester Bestandteil moderner Arbeitsrealitäten. Der Unterschied liegt darin, ob Sie sie kontrollieren – oder von ihnen kontrolliert werden.
Mit einem Tool wie Shiftbase integrieren Sie das Plusstundenmanagement in Ihre bestehende Dienstplanung, erfassen Zeiten rechtssicher und sorgen für Fairness und Transparenz im Team.
Häufig gestellte Fragen
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Ja, wenn vertraglich geregelt. Üblich: 3–6 Monate. Danach: automatischer Abbau oder Auszahlung. [§ 195 BGB: Verjährung 3 Jahre]
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Sie müssen ausgeglichen oder vergütet werden, sofern keine andere Regelung vorliegt. Eine saubere Dokumentation ist essenziell für die Abrechnung.
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Ja. Wer im geplanten Ausgleichszeitraum krank wird, hat ggf. Anspruch auf Nachholung – je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung.
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Das ist branchenabhängig. In der Regel gelten mehr als 30–35 Plusstunden im Monat als kritisch. Ab 20 Stunden sollten Ausgleichsmaßnahmen geplant werden.
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Nein. Plusstunden können auch durch Freizeit ausgeglichen werden – das muss jedoch vertraglich, tariflich oder betrieblich geregelt sein. Ohne klare Regelung entsteht häufig ein Anspruch auf Auszahlung.
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Plusstunden entstehen meist durch ungeplante Mehrarbeit, während Gleitzeitguthaben Teil eines vorher vereinbarten Gleitzeitmodells sind. Rechtlich gelten für beide Formen die gleichen Arbeitszeitgrenzen, aber der Kontext und die Abrechnungsweise unterscheiden sich.
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Moderne Zeiterfassungssysteme wie Shiftbase bieten Echtzeit-Einblick ins Plusstundenkonto – für Mitarbeitende und Führungskräfte. Dadurch wird ersichtlich, wann Plusstunden entstanden sind, wie sie verwendet wurden und ob ein Ausgleich ansteht.

