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Raucherpausen Arbeitszeit: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 17 September 2025
In ChatGPT zusammenfassen
Raucher und Nichtraucher am Arbeitsplatz – Mitarbeitende während der Arbeitszeiten; Rauchen während der Arbeitszeit sorgt bei Arbeitnehmern oft für Diskussionen über Fairness und Pausenregelung.

Inhaltsverzeichnis

Raucherpausen sorgen in vielen Betrieben für Diskussionen – vor allem, wenn unklar ist, ob sie zur Arbeitszeit zählen oder nachgearbeitet werden müssen. Das Arbeitszeitgesetz schweigt sich dazu aus, was zu Unsicherheiten und Konflikten im Team führen kann. Dieser Artikel zeigt, wie Unternehmen das Thema fair, rechtssicher und praxisnah regeln können.

Warum sind Raucherpausen im Arbeitszeitkontext überhaupt ein Thema?

Raucherpausen sind im betrieblichen Alltag nach wie vor ein viel diskutiertes Thema – und das nicht ohne Grund. Sie betreffen gleich mehrere sensible Bereiche: Arbeitszeit, Gleichbehandlung, Produktivität, Gesundheitsschutz und nicht zuletzt den Betriebsfrieden. Während manche Mitarbeitende regelmäßig für eine Zigarette nach draußen gehen, bleiben andere konsequent am Arbeitsplatz. Die Frage, ob diese Pausen zur Arbeitszeit zählen oder ob sie zusätzlich nachgearbeitet werden müssen, führt häufig zu Diskussionen – sowohl innerhalb des Teams als auch zwischen Führungskräften und Personalabteilungen.

Aus Arbeitgebersicht stellt sich vor allem eine zentrale Frage: Wie lassen sich Raucherpausen fair und rechtssicher in den betrieblichen Alltag integrieren, ohne Konflikte oder rechtliche Risiken zu provozieren?

Denn eines ist klar: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine explizite Regelung zu Raucherpausen. Es spricht nur von Ruhepausen – also von längeren Unterbrechungen der Arbeit, die der Erholung dienen. Die kurze Zigarette zwischendurch fällt also nicht automatisch unter die gesetzlich geregelte Pausenzeit. Und genau hier beginnt die Grauzone.

Typische Herausforderungen für Unternehmen:

  • Fehlende Transparenz: Ohne Regelung bleibt unklar, wie viele Raucherpausen genommen werden dürfen – und ob sie erfasst werden müssen.

  • Unmut im Team: Nichtrauchende Mitarbeitende empfinden häufig eine Benachteiligung, wenn Kollegen regelmäßig fehlen, ohne dass dies ausgeglichen wird.

  • Produktivitätseinbußen: Häufige Unterbrechungen können den Arbeitsfluss und die Effizienz beeinträchtigen – vor allem in kleinen Teams oder bei zeitkritischen Aufgaben.

  • Rechtliche Unsicherheiten: Ohne klare Dokumentation der Pausenzeiten droht der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug – mit entsprechenden Konsequenzen.

Raucherpausen sind kein Randthema, sondern betreffen Kernfragen des modernen Arbeitsalltags – von der Personalführung über das Arbeitsrecht bis hin zur Unternehmenskultur. Wer hier proaktiv handelt, schützt nicht nur sich selbst vor unnötigem Ärger, sondern schafft auch eine fairere und klarere Arbeitsumgebung für alle Beteiligten.

📌Wichtig: Mit dem Arbeitszeitrechner können Sie Ihre tägliche Arbeitszeit ganz einfach anhand von Beginn, Ende und Pausenlänge ermitteln.

 
 

Gehören Raucherpausen zur vergüteten Arbeitszeit?

Kurz und deutlich: Nein, Raucherpausen zählen in der Regel nicht zur bezahlten Arbeitszeit – es sei denn, es gibt im Unternehmen eine andere explizite Regelung.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) unterscheidet klar zwischen Arbeitszeit und Ruhepausen. Raucherpausen gelten weder als notwendige Arbeitsunterbrechung noch als gesetzlich geregelte Ruhepause (wie etwa die 30 Minuten bei einer Arbeitszeit über sechs Stunden). Sie sind freiwillige Unterbrechungen, die in der Regel nicht bezahlt werden müssen.

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte haben sich bereits mehrfach mit dieser Frage beschäftigt. Der Tenor ist eindeutig:
Ohne betriebliche Vereinbarung oder ausdrückliche Duldung durch die Unternehmensleitung besteht kein Anspruch darauf, dass Raucherpausen als Arbeitszeit vergütet werden.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Unternehmen führte ein Zeiterfassungssystem ein, das explizit vorsah, dass sich Mitarbeitende beim Verlassen des Arbeitsplatzes – etwa zum Rauchen – ausstempeln müssen. Ein Mitarbeitender klagte dagegen und berief sich auf „betriebliche Übung“. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch: Freiwillig gewährte Raucherpausen ohne ausdrückliche Vereinbarung begründen keinen automatischen Vergütungsanspruch.

Was bedeutet das für die Praxis?

Raucherpausen dürfen nicht einfach auf Kosten des Unternehmens genommen werden, wenn keine klare Absprache besteht. Damit entsteht Handlungsbedarf:

  • Wenn Zeiterfassung genutzt wird, sollte Raucherpausen transparent dokumentiert und als arbeitsfreie Zeit verbucht werden.

  • In Unternehmen ohne digitale Erfassung empfiehlt sich eine eindeutige Regelung per Betriebsvereinbarung oder Richtlinie.

  • Ohne jede Regelung entsteht schnell Ungleichbehandlung – und im schlimmsten Fall auch Misstrauen oder Konflikte im Team.

Fazit: Raucherpausen sind Privatsache – und keine vergütungspflichtige Arbeitszeit, es sei denn, das Unternehmen entscheidet sich bewusst für eine andere Regelung.

Gesetzliche Pausenzeiten laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeit pro Tag Mindestpausenzeit Aufteilung erlaubt? Bezahlte Pause?
Bis 6 Stunden Keine Pflichtpause Nur bei freiwilliger Regelung im Betrieb
Über 6 bis 9 Stunden 30 Minuten Ja, z. B. 2 × 15 Minuten Nur bei freiwilliger Regelung im Betrieb
Über 9 Stunden 45 Minuten Ja, z. B. 3 × 15 Minuten Nur bei freiwilliger Regelung im Betrieb
 

Wichtige Hinweise:

  • Raucherpausen sind nicht Teil dieser gesetzlichen Pausenregelungen.

  • Die Pausen müssen im Voraus feststehen – spontane Unterbrechungen gelten nicht als Ruhepause.

  • Ruhepausen dürfen frühestens nach einer Stunde Arbeitszeit und spätestens nach sechs Stunden genommen werden.

  • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Vergütung von Pausen – es sei denn, es ist betrieblich vereinbart.

Wie sorgt man für Fairness zwischen Rauchenden und Nichtrauchenden?

Raucherpausen sind nicht nur eine arbeitsorganisatorische, sondern auch eine soziale Herausforderung.
Denn während einige regelmäßig zur Zigarette greifen, bleiben andere konzentriert am Arbeitsplatz – ohne zusätzliche Unterbrechungen. Das sorgt schnell für Spannungen, vor allem wenn Raucherpausen nicht erfasst oder geregelt sind. Die Frage der Fairness steht dabei oft im Mittelpunkt: Warum sollte jemand für mehr Pausen faktisch bezahlt werden – und jemand anderes nicht?

Mögliche Konfliktpunkte im Arbeitsalltag:

  • Nichtrauchende fühlen sich benachteiligt, weil sie durchgehend arbeiten, während andere mehrfach am Tag pausieren.

  • Rauchende Mitarbeitende nehmen sich oft zusätzliche Pausen, ohne dass dies formell dokumentiert oder nachgeholt wird.

  • Teamklima leidet, wenn Ungleichbehandlung nicht angesprochen oder strukturell aufgefangen wird.

Was können Unternehmen tun?

1. Transparenz schaffen
Offene Kommunikation ist entscheidend. Pausenregelungen sollten klar kommuniziert und schriftlich festgehalten werden – am besten als Teil der Betriebsordnung oder einer Vereinbarung mit dem Team oder Betriebsrat.

2. Gleiches Recht für alle – bei klaren Spielregeln
Wenn Raucherpausen gewährt werden, dann unter nachvollziehbaren Bedingungen. Beispielsweise: Nur außerhalb der bezahlten Arbeitszeit, mit Ausstempeln über ein Zeiterfassungssystem, und in einem definierten Rahmen pro Tag.

3. Alternativen für Nichtrauchende schaffen
Wer keine Raucherpausen braucht, kann andere kurze Unterbrechungen nutzen – z. B. für einen kurzen Spaziergang, frische Luft, einen Kaffee im Pausenraum oder einfach bewusstes Abschalten. Diese Auszeiten können je nach Arbeitsmodell ebenfalls erlaubt und erfasst werden.

4. Mitarbeitende gleichwertig behandeln, nicht gleich machen
Ziel ist nicht absolute Gleichmacherei, sondern gleiche Spielregeln für unterschiedliche Bedürfnisse. Raucher haben andere Pausengewohnheiten – Nichtrauchende andere. Fairness entsteht, wenn die Rahmenbedingungen für alle nachvollziehbar und gerecht sind.

5. Vorbildfunktion der Führungskräfte nutzen
Wenn Teamleitungen und Vorgesetzte selbstbewusst und konsequent mit dem Thema umgehen, folgen die meisten dem Beispiel. Konsequente, aber faire Umsetzung stärkt die Glaubwürdigkeit der Führung.

Fairness bedeutet nicht, allen das Rauchen zu verbieten – sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, die Gleichbehandlung und gegenseitigen Respekt fördern. Und genau das stärkt langfristig nicht nur die Stimmung im Team, sondern auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Betriebs.

Zählen Raucherpausen zur Arbeitszeit?


In der Regel: nein.

Raucherpausen gehören grundsätzlich nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, es sei denn, es gibt im Betrieb eine ausdrückliche Regelung oder es wird durch betriebliche Übung stillschweigend toleriert. Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) macht hierzu keine speziellen Vorgaben – es unterscheidet lediglich zwischen Arbeitszeit und gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen. Kurze Unterbrechungen zum Rauchen zählen nicht automatisch dazu.

Was bedeutet das konkret?

  • Wer während der Arbeitszeit raucht, unterbricht die Arbeit freiwillig – das ist kein Teil der gesetzlichen Pausenregelung.

  • Unternehmen dürfen verlangen, dass sich Rauchende für diese Pausen ausstempeln (z. B. mithilfe einer Zeiterfassungssoftware ).

  • Gibt es keine Regelung zur Erfassung, kann das zu Problemen führen – besonders bei der Abrechnung der Arbeitszeit und im Hinblick auf Gleichbehandlung im Team.

Ein Blick in die Rechtsprechung

Die Gerichte sehen Raucherpausen nicht als Arbeitszeit an, wenn sie nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber gestattet oder bezahlt werden. Ein bekanntes Urteil des Bundesarbeitsgerichts betont, dass „betriebliche Übung“ allein nicht ausreicht, um daraus einen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen abzuleiten.

Typische Praxis in Unternehmen

Regelung im Betrieb Raucherpause zählt zur Arbeitszeit?
Keine Regelung / keine Erfassung In der Praxis oft toleriert, aber rechtlich problematisch
Mit Ausstempeln und Zeiterfassung Nein, Pause ist unbezahlte Arbeitszeit
Durch Betriebsvereinbarung erlaubt Ja, wenn explizit als Arbeitszeit definiert
Pausen werden mit Ruhezeiten verrechnet Möglich, aber erfordert klare Kommunikation und Dokumentation

Raucherpausen sind nicht automatisch Arbeitszeit – sie müssen entweder nachgearbeitet, erfasst oder vertraglich geregelt sein. Ohne klare Vorgaben entsteht schnell Unklarheit und Ungleichbehandlung. Eine transparente Lösung, z. B. über digitale Zeiterfassung, kann hier für Fairness und Rechtssicherheit sorgen.

Was passiert, wenn keine klare Regelung zu Raucherpausen besteht?

Fehlt eine klare Regelung zu Raucherpausen, entsteht schnell ein ungesunder Graubereich im Arbeitsalltag. Was anfangs vielleicht als „kleine Auszeit“ toleriert wird, kann sich im Laufe der Zeit zu einem echten Betriebsproblem entwickeln – sowohl auf rechtlicher als auch auf zwischenmenschlicher Ebene.

Die häufigsten Folgen:

🚫 Ungleichbehandlung im Team
Wenn einige Mitarbeitende regelmäßig für eine Zigarette pausieren – ohne Zeiterfassung – während andere durcharbeiten, entsteht Unmut und Frustration. Vor allem Nichtrauchende fühlen sich benachteiligt, weil sie scheinbar weniger Pausen machen dürfen.

⏱️ Fehlzeiten ohne Kontrolle
Ohne feste Spielregeln bleibt offen, wie oft und wie lange die Pausen dauern. Dies führt zu nicht dokumentierten Arbeitszeitunterbrechungen, was wiederum Probleme bei der Lohnabrechnung, der Zeiterfassung und der Arbeitsorganisation mit sich bringt.

⚠️ Risiko von Arbeitszeitbetrug
Wenn Raucherpausen nicht erfasst und trotzdem voll als Arbeitszeit gewertet werden, kann das rechtlich kritisch werden – insbesondere bei Gleitzeit- oder Vertrauensarbeitszeitmodellen. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

💥 Konflikte im Team
Missverständnisse rund um das Thema Rauchen – vor allem bei fehlender Transparenz – können die Arbeitsatmosphäre nachhaltig belasten. Das wirkt sich direkt auf die Teamdynamik und Motivation aus.

🧱 Erschwerte spätere Änderungen
Wird über Jahre hinweg geduldet, dass Rauchpausen nicht dokumentiert werden, kann sich daraus eine sogenannte betriebliche Übung entwickeln. Das erschwert spätere Änderungen und kann juristische Auseinandersetzungen zur Folge haben.

Warum sich proaktives Handeln lohnt

Ein Unternehmen, das klar kommuniziert und schriftlich regelt, ob, wie und wann Raucherpausen erlaubt sind, schafft Verbindlichkeit, Fairness und Transparenz. Das schützt nicht nur vor Konflikten, sondern auch vor rechtlichen Risiken – und stärkt das Vertrauen in die Führungsstruktur.

Shiftbase kann dabei helfen, individuelle Pausenregelungen technisch sauber umzusetzen – etwa durch Ausstempelfunktionen, flexible Pausenmodelle und automatische Arbeitszeitberichte. 🚀

Besprechung zur Raucherpausenregelung im Büro – Diskussion über Rauchen am Arbeitsplatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fazit: Klare Regelung statt Grauzone

Raucherpausen zählen nicht automatisch zur Arbeitszeit – und genau deshalb sollte dieses Thema im Unternehmen nicht dem Zufall überlassen werden. Wer keine klaren Vorgaben trifft, riskiert Missverständnisse, Unmut im Team und rechtliche Unsicherheiten. Gerade in Betrieben ohne definierte Pausenregelung kann schnell der Eindruck entstehen, dass Rauchende ungerecht bevorzugt werden, während Nichtrauchende leer ausgehen. Das belastet das Betriebsklima und erschwert eine faire Führungskultur.

Eine transparente Regelung schafft hier Abhilfe – sei es über eine Betriebsvereinbarung, eine verbindliche Hausordnung oder klare Regelungen im Arbeitsvertrag. Wichtig ist, dass alle Mitarbeitenden wissen, was erlaubt ist, wie Pausen zu nehmen sind und ob sie dokumentiert oder nachgearbeitet werden müssen. So entsteht Verlässlichkeit im Alltag und das Vertrauen innerhalb des Teams wird gestärkt.

Digitale Systeme wie Shiftbase können diese Prozesse deutlich erleichtern. Mit wenigen Klicks lassen sich individuelle Pausenregelungen technisch abbilden – inklusive Ausstempeln, automatischer Erfassung und Auswertung. Das spart nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern sorgt auch für ein hohes Maß an Fairness und Nachvollziehbarkeit.

Letztlich ist nicht das Rauchen das Problem, sondern der fehlende Rahmen. Wer rechtzeitig klare, gerechte und nachvollziehbare Strukturen schafft, schafft auch Raum für ein respektvolles und produktives Miteinander – unabhängig davon, ob jemand raucht oder nicht.

Häufig gestellte Fragen

  • Nicht zwangsläufig. Auch wenn Raucherpausen jahrelang geduldet wurden, bedeutet das nicht automatisch, dass sie zur bezahlten Arbeitszeit gehören. Aber Achtung: Lange Toleranz kann zur sogenannten „betrieblichen Übung“ führen, was eine spätere Änderung erschwert. Wer künftig eine andere Regelung einführen möchte, sollte dies frühzeitig und schriftlich ankündigen – am besten mit Übergangsphase und transparentem Dialog.

  • Nur wenn die Rahmenbedingungen klar sind. Ohne Regelung oder dokumentierte Zeiterfassung ist ein Abzug rechtlich riskant. Arbeitgeber sollten daher ein Zeiterfassungssystem nutzen, das das Ausstempeln bei Raucherpausen ermöglicht. Erst dann kann sauber zwischen vergüteter und nicht vergüteter Zeit unterschieden werden.

  • In diesem Fall greift das Direktionsrecht: Wer sich nicht an betriebliche Anweisungen hält, verstößt gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Nach vorheriger Ermahnung sind bei wiederholtem Fehlverhalten sogar arbeitsrechtliche Schritte möglich – bis hin zur Abmahnung. Wichtig ist, dass die Regelung zuvor klar kommuniziert und nachvollziehbar dokumentiert wurde.

Zeiterfassung Vorschriften

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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