Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Eine komplette Anleitung

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 8 Juni 2023
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Am Arbeitsplatz haben die Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass seine Mitarbeiter bei der Arbeit vor Schäden und Risiken geschützt sind.

Zur Fürsorgepflicht gehört auch der Schutz der Arbeitnehmer vor psychischen Schäden wie Stress und Ängsten. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter in einem sicheren und gesunden Umfeld arbeiten.

Der Arbeitgeber kann seiner Fürsorgepflicht auf verschiedene Weise nachkommen. Dazu gehören Schulungen und Anleitungen zu Gesundheit und Sicherheit sowie die Durchführung von Risikobewertungen. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber Strategien und Verfahren für den Umgang mit potenziellen Unfällen und Zwischenfällen einführen.

Was bedeutet Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber für den Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers verantwortlich. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie vor Unfällen geschützt sind, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz haben und von Ihren Kollegen fair behandelt werden.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Neben Regelungen aus zahlreichen Gesetzen unterliegt sie auch dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Grundsatz von Treu und Glauben. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die branchenüblichen Leistungen zu erbringen, die er von einem verständigen Arbeitnehmer typischerweise erwarten würde.

Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten. Die Arbeitnehmer müssen stets im Interesse des Arbeitgebers handeln und rechtswidrige oder zweifelhafte Verhaltensweisen unterlassen.

Was muss der Arbeitgeber tun?  

Gemäß Paragraph 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 618 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Räume, Geräte und Ausrüstungen bereitzustellen, um die Sicherheit des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Diese Verpflichtung kann weder durch einen Arbeitsvertrag ersetzt noch eingeschränkt werden.

Auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitszeitgesetz (JarbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers festgelegt.

Die konkrete Umsetzung dieser Pflichten liegt im Ermessen des Unternehmens, sofern das Gesetz keine genauen Vorgaben macht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen einen Ausgleich zwischen ihren Interessen finden. Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise nicht die Erfüllung beruflicher Pflichten, wie Arbeiten in großen Höhen, verweigern. Allerdings sollte der Arbeitnehmer angemessene Vorkehrungen treffen, um sich bestmöglich zu schützen.

Schutz und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat eine umfassende Fürsorgepflicht in Bezug auf das Wohlergehen des Arbeitnehmers. Gesetzlich ist diese Fürsorgepflicht nicht abschließend oder konkret definiert. In jedem Fall muss ein Gericht darüber entscheiden. Um das Thema besser zu verstehen, können die folgenden Beispiele und Beschreibungen hilfreich sein.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (OSH)

Eine wesentliche Pflicht besteht darin, die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass Unfälle vermieden werden und die Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Arbeitnehmer geschützt werden. Der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers umfasst den Bereich, in dem er arbeitet oder sich während des Tages aufhält. Dazu können Kantinen, Lagerräume, Parkplätze, Treppenhäuser und das Home-Office gehören. Gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit muss der Arbeitgeber anhand der von seinen Mitarbeitern ausgehenden Gefahren feststellen, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Nach dem Gesetz müssen Sie den Arbeitsschutz in Bezug auf folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Büroausstattung, einschließlich Möbel, Maschinen, Geräte und Anlagen
  • Biologische, chemische und physikalische Belastungen
  • Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel
  • Arbeitsabläufe und -methoden
  • Arbeitszeiten
  • Ausbildung und Qualifikation der Mitarbeiter
  • Psychische Belastungen

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, ergonomische Stühle bereitzustellen, den Arbeitsplatz angemessen zu lüften und zu beleuchten, die Geräte zu warten und bei körperlich anstrengenden Arbeiten den Einsatz von Robotern zu prüfen. Darüber hinaus müssen Erste-Hilfe-Kästen, Feuerlöschgeräte und Evakuierungspläne für die Mitarbeiter bereitgestellt werden.

Anspruch auf Beschäftigung

Arbeitnehmer haben nicht nur das Recht, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erledigen, sondern der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihnen. Zum Beispiel dürfen qualifizierte Fachkräfte wie Pförtner nicht dauerhaft (gegen ihren Willen) beschäftigt werden.

Der Arbeitgeber kann Ausnahmen machen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Zum Beispiel kann ein Sturm dazu führen, dass Arbeitnehmer gezwungen werden, ein beschädigtes Gebäude aufzuräumen. Bei schlechter Auftragslage ist es möglich, dass Arbeitnehmer vorübergehend in Bereiche mit höherem Bedarf versetzt werden.

Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, können von ihrem Arbeitgeber an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz versetzt werden.

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer auch nach einer Kündigung weiterbeschäftigen, sofern die Beschäftigung nicht ihren Interessen widerspricht.

Persönlichkeitsrechte, psychische Gesundheit

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter. Regelungen und Vorschriften, die für den Betrieb des Unternehmens nicht relevant sind, sollten nicht permanent überwacht oder eingeschränkt werden.

Arbeitgeber sind nicht nur dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Diskriminierung, Einschüchterung, Beleidigung und Mobbing zu schützen, sondern auch ihre Kollegen und Geschäftspartner vor solchen Verhaltensweisen. Es liegt in ihrer Verantwortung, angemessen auf zwischenmenschliche Konflikte zu reagieren. Bei der Beurteilung der Mitarbeiter sollten sie ehrlich und fair sein.

Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Daten ihrer Beschäftigten zu schützen. Hierfür setzen sie technische und organisatorische Maßnahmen ein.

Eigentum der Mitarbeiter sicher aufbewahren

Persönliche Gegenstände, die von den Beschäftigten für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigt werden, fallen unter den Arbeitsschutz. Dazu gehören beispielsweise Busfahrkarten, Schlüssel, Geldbörsen oder Fahrräder für den Weg zur Arbeit, sowie auch Smartphones und Laptops, die privat, aber nicht beruflich genutzt werden. Der Arbeitgeber kann beispielsweise einen abschließbaren Schrank zur Verfügung stellen. Bei bestimmten Tätigkeiten benötigen die Beschäftigten möglicherweise Schutzkleidung oder Arbeitskleidung. Individuelle Vorschriften für den Arbeitsplatz sind in Arbeitsstättenverordnungen und anderen Gesetzen festgelegt.

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Nach Beendigung eines Einsatzes

Die Fürsorgepflicht besteht bereits während des Bewerbungsprozesses, des Vorstellungsgesprächs und einer Betriebsbesichtigung. Ein Arbeitgeber erstattet dem Bewerber die Reisekosten, informiert ihn ehrlich über die Arbeitsbedingungen und führt faire Verhandlungen.

Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, benachrichtigt der Arbeitgeber ihn rechtzeitig. Er erledigt alle erforderlichen administrativen Aufgaben sorgfältig, einschließlich der Freistellung für die Jobsuche und der Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

Diskriminierung und Schutz vor Verletzungen der Persönlichkeitsrechte 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Rechte jedes Arbeitnehmers zu schützen und dessen Privatsphäre zu respektieren. Das Unternehmen muss nicht nur Maßnahmen gegen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Mobbing ergreifen, sondern auch sicherstellen, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.

Konsequenzen bei Verletzung der Fürsorgepflicht

Einige Mitarbeiter, wie ältere Mitarbeiter oder schwangere Frauen, haben eine besondere Fürsorgepflicht, für die eine spezielle Behandlung erforderlich ist.

Folgen bei Verletzung der Fürsorgepflicht

Wenn ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt oder ihr nicht nachkommt, kann er haftbar gemacht werden. Hier sind die möglichen Konsequenzen:

Gefahr für Gesundheit und Leben

Ein Arbeitnehmer kann die Arbeit verweigern, wenn der Arbeitgeber eine Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht beseitigt hat. Wenn die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde unzureichend sind, können sich die Arbeitnehmer bei der Aufsichtsbehörde oder vor Gericht beschweren. Zuständige Stellen dafür sind beispielsweise Berufsverbände oder Gewerbeaufsichtsämter. Wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar und erheblich gefährdet ist, beispielsweise aufgrund von giftigen Schadstoffen in der Luft, muss er den Arbeitsplatz sofort verlassen.

Konsequenzen für den Arbeitgeber können eine Abmahnung gegen den Arbeitnehmer oder im schwerwiegenden Fall eine fristlose Kündigung mit Zahlung einer Abfindung sein. Die Entscheidung darüber trifft ein Gericht auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls. Wenn möglich, sollte zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Arbeitnehmern und dem Unternehmen zu finden, wobei der Betriebsrat kontaktiert werden kann.

Beschädigung von Eigentum

Der Arbeitgeber muss das Eigentum der Arbeitnehmer sicher aufbewahren, um Schäden und Verlust zu vermeiden.

Arbeitsunfall

Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle werden von der Berufsgenossenschaft behandelt, die die verletzten Arbeitnehmer vertritt - der Arbeitgeber haftet nicht.

Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung der Sorgfaltspflicht und Schutzvorschriften haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann Schmerzensgeld, Schadensersatz und Entschädigung für Personenschäden verlangen.

Fürsorgepflicht für Beamte

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben während des aktiven Beamtenverhältnisses und auch danach eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten. Ein Bundesbeamtengesetz regelt die Einzelheiten.

Pflichten des Arbeitgebers in besonderen Fällen

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In welchen Situationen kann ein Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nachkommen?

Akute Erkrankung

In manchen Fällen können Arbeitnehmer eine Gefahr für sich selbst, ihre Kollegen und das gesamte Unternehmen darstellen, wenn sie krank zur Arbeit kommen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Krankheit verschlimmert. Wenn die Mitarbeiter nicht in der Lage sind, sich zu konzentrieren, können Unfälle passieren. Stellen Sie sicher, dass ein kranker Arbeitnehmer nach dem Arztbesuch sicher nach Hause kommt.

In Bereichen wie dem Gaststättengewerbe und vielen körperlich anstrengenden oder gefährlichen Tätigkeiten gelten Infektionsschutzgesetze.

Mobbing, sexuelle Belästigung

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten vor vorsätzlichem, sexuell motiviertem Verhalten am Arbeitsplatz, das ihre Würde verletzt, schützen und diesbezüglich personalwirtschaftliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Mitarbeiter, die sich nicht korrekt verhalten, müssen abgemahnt, versetzt oder gekündigt werden.

Mobbing fällt in dieselbe Kategorie. Daher ist Mobbing schwer zu definieren und zu beweisen. Wie lässt sich feststellen, ob es sich bei den Beleidigungen eines Mitarbeiters um Mobbing oder um eine unfaire Behandlung durch einen Vorgesetzten handelt? Solche Beleidigungen werden von jedem anders wahrgenommen. Auch wenn es noch so schwierig ist, müssen Arbeitgeber die Fürsorgepflicht einhalten.

Bei psychischen Erkrankungen

Der Arbeitgeber muss die psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter ebenso schützen wie deren körperliche Gesundheit. Ermitteln Sie in Ihrem Unternehmen, bei welchen Tätigkeiten Ihre Mitarbeiter psychischen Belastungen ausgesetzt sind: Art der Tätigkeit, Arbeitsbelastung und Druck. Unternehmen können für diese Mitarbeiter Präventions- und Beratungsprogramme anbieten sowie Therapieprogramme für diejenigen, die Therapiedienstleistungen benötigen.

Depressionen und Burnout sind weit verbreitete psychische Erkrankungen, die häufig leistungsstarke, zuverlässige Mitarbeiter in Umgebungen mit hohem Druck betreffen. Sie sind bestrebt, ihre Ziele koste es, was es wolle, zu erreichen und setzen sich selbst unter Druck.

Eine akute Erkrankung

In manchen Fällen können Arbeitnehmer eine Gefahr für sich selbst, ihre Kollegen und das gesamte Unternehmen darstellen, wenn sie krank zur Arbeit kommen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Krankheit verschlimmert. Wenn die Mitarbeiter nicht in der Lage sind, sich zu konzentrieren, können Unfälle passieren. Sorgen Sie dafür, dass ein kranker Arbeitnehmer nach dem Arztbesuch sicher nach Hause kommt.

In Bereichen wie dem Gaststättengewerbe und vielen körperlich anstrengenden oder gefährlichen Tätigkeiten gelten Infektionsschutzgesetze.

Mobbing, sexuelle Belästigung

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten "vor vorsätzlichem, sexuell motiviertem Verhalten am Arbeitsplatz, das ihre Würde verletzt", schützen und diesbezüglich personalwirtschaftliche und arbeitsrecht liche Maßnahmen ergreifen. Mitarbeiter, die sich nicht korrekt verhalten, müssen abgemahnt, versetzt oder gekündigt werden.

Mobbing fällt in dieselbe Kategorie. Daher ist Mobbing schwer zu definieren und zu beweisen. Wie lässt sich feststellen, ob es sich bei den Beleidigungen eines Mitarbeiters um Mobbing oder um eine unfaire Behandlung durch einen Vorgesetzten handelt? Solche Beleidigungen werden von jedem anders wahrgenommen. Auch wenn es noch so schwierig ist, müssen Arbeitgeber die Fürsorgepflicht einhalten.

Bei psychischen Erkrankungen

Der Arbeitgeber muss die psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter ebenso schützen wie deren körperliche Gesundheit. In Ihrem Unternehmen sollten Sie ermitteln, bei welchen Tätigkeiten Ihre Mitarbeiter psychischen Belastungen ausgesetzt sind: Art der Tätigkeit, Arbeitsbelastung und Druck. Unternehmen können für diese Mitarbeiter Präventions- und Beratungsprogramme und für die Mitarbeiter, die Therapiedienstleistungen anbieten, Therapieprogramme anbieten.

Depressionen und Burnout sind weit verbreitete psychische Erkrankungen, die häufig leistungsstarke, zuverlässige Mitarbeiter in Umgebungen mit hohem Druck betreffen. Sie sind bestrebt, ihre Ziele zu erreichen, koste es, was es wolle, und setzen sich selbst unter Druck.

Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er den nicht ausdrücklich im Gesetz festgelegten Pflichten nachkommen will. Die Interessen des Arbeitnehmers müssen mit denen des Arbeitgebers abgewogen werden. Der Arbeitnehmer muss ein zumutbares Risiko oder eine zumutbare Einschränkung in Kauf nehmen, damit das Unternehmen wirtschaftlich arbeiten kann.

So müssen z.B. auch Arbeitnehmer vor Gefahren geschützt werden, "soweit es die Beschaffenheit der Tätigkeit zulässt", heißt es in BGB 618. So wäre beispielsweise ein Gerüstbauer nicht in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen, wenn er sich weigern würde, in großer Höhe an einer Gebäudefassade zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss jedoch Unfälle verhindern, indem er Schutzmaßnahmen ergreift.

Die Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten ergonomischen Arbeitsstuhl. Der Arbeitgeber kann andere Maßnahmen vorschlagen, z. B. regelmäßige Pausen, in denen sich der Arbeitnehmer bewegen kann. Arbeitnehmer mit ärztlich attestierten Rückenproblemen haben jedoch möglicherweise ein größeres Interesse am Schutz ihrer Gesundheit als das knappe Budget des Arbeitgebers.

Es wäre hilfreich, wenn Sie einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel besprechen würden, damit beide Seiten ihn zufriedenstellend lösen können. Oft kann man eine Situation durch einfache Maßnahmen verbessern. So sollten sie sich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus um ihre Mitarbeiter kümmern. Durch geringere Krankheitstage und eine höhere Produktivität zahlt sich das auch finanziell aus.

Hat die Verletzung der Fürsorgepflicht rechtliche Konsequenzen?

Ein Arbeitgeber, der gegen seine Fürsorgepflicht verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies kann unter anderem zu Arbeitsverweigerung seitens der Arbeitnehmer, Schadensersatzklagen oder sogar fristloser Entlassung führen. Wenn ein Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht bei Krankheit nicht nachkommt, insbesondere im Falle von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen, kann er von der Berufsgenossenschaft zur Erstattung der Kosten aufgefordert werden. Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Mitarbeiter haftet das Unternehmen unmittelbar.

 

Mitarbeiter Vorschriften
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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