Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Sicher am Arbeitsplatz

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 15 März 2024
Foto von einem Team, das eine Anti-Mobbing-Schulung durchführt, ein Aspekt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Am Arbeitsplatz ist es die Pflicht des Arbeitgebers, für das Wohl seiner Beschäftigten zu sorgen. Dies umfasst den Schutz vor physischen und psychischen Schäden, indem ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleistet wird.

Was bedeutet Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber für den Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers verantwortlich. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie vor Unfällen geschützt sind, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz haben und von Ihren Kollegen fair behandelt werden.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Neben Regelungen aus zahlreichen Gesetzen unterliegt sie auch dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Grundsatz von Treu und Glauben. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die branchenüblichen Leistungen zu erbringen, die er von einem verständigen Arbeitnehmer typischerweise erwarten würde.

Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten. Die Arbeitnehmer müssen stets im Interesse des Arbeitgebers handeln und rechtswidrige oder zweifelhafte Verhaltensweisen unterlassen.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Gesetz

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist im deutschen Arbeitsrecht verankert und bildet einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Sie ergibt sich vorrangig aus § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die zusammen den rechtlichen Rahmen für die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern abstecken.

Nach § 618 BGB muss der Arbeitgeber die Arbeitsräume, Maschinen und Gerätschaften so einrichten und unterhalten sowie die Arbeits- und Produktionsverfahren so regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur der Dienstleistung gestattet. Dies schließt auch Schutzmaßnahmen gegen psychische Belastungen ein.

Das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert diese allgemeine Fürsorgepflicht weiter und verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dazu gehört die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Ergreifung von Schutzmaßnahmen sowie die Unterrichtung und Anweisung der Beschäftigten.

Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften kann für den Arbeitgeber ernsthafte Konsequenzen haben, darunter Bußgelder, Schadensersatzforderungen und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Verfolgung. Daher ist es essentiell, dass Arbeitgeber sich kontinuierlich über die aktuellen Vorschriften im Arbeitsrecht informieren und diese umsetzen, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.

Schutz und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

schadenersatz menü,  Foto von Mitarbeitern bei einer Sicherheitsschulung, angeboten aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat eine umfassende Fürsorgepflicht in Bezug auf das Wohlergehen des Arbeitnehmers. Gesetzlich ist diese Fürsorgepflicht nicht abschließend oder konkret definiert. In jedem Fall muss ein Gericht darüber entscheiden. Um das Thema besser zu verstehen, können die folgenden Beispiele und Beschreibungen hilfreich sein.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (OSH):

Eine wesentliche Pflicht besteht darin, die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass Unfälle vermieden werden und die Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Arbeitnehmer geschützt werden. Der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers umfasst den Bereich, in dem er arbeitet oder sich während des Tages aufhält. Dazu können Kantinen, Lagerräume, Parkplätze, Treppenhäuser und das Home-Office gehören. Gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit muss der Arbeitgeber anhand der von seinen Mitarbeitern ausgehenden Gefahren feststellen, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Nach dem Gesetz müssen Sie den Arbeitsschutz in Bezug auf folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Büroausstattung, einschließlich Möbel, Maschinen, Geräte und Anlagen

  • Biologische, chemische und physikalische Belastungen

  • Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel

  • Arbeitsabläufe und -methoden

  • Arbeitszeiten

  • Ausbildung und Qualifikation der Mitarbeiter

  • Psychische Belastungen

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, ergonomische Stühle bereitzustellen, den Arbeitsplatz angemessen zu lüften und zu beleuchten, die Geräte zu warten und bei körperlich anstrengenden Arbeiten den Einsatz von Robotern zu prüfen. Darüber hinaus müssen Erste-Hilfe-Kästen, Feuerlöschgeräte und Evakuierungspläne für die Mitarbeiter bereitgestellt werden.

Anspruch auf Beschäftigung

Arbeitnehmer haben nicht nur das Recht, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erledigen, sondern der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihnen. Zum Beispiel dürfen qualifizierte Fachkräfte wie Pförtner nicht dauerhaft (gegen ihren Willen) beschäftigt werden.

Der Arbeitgeber kann Ausnahmen machen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Zum Beispiel kann ein Sturm dazu führen, dass Arbeitnehmer gezwungen werden, ein beschädigtes Gebäude aufzuräumen. Bei schlechter Auftragslage ist es möglich, dass Arbeitnehmer vorübergehend in Bereiche mit höherem Bedarf versetzt werden.

Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, können von ihrem Arbeitgeber an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz versetzt werden.

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer auch nach einer Kündigung weiterbeschäftigen, sofern die Beschäftigung nicht ihren Interessen widerspricht.

Persönlichkeitsrechte, psychische Gesundheit

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter. Regelungen und Vorschriften, die für den Betrieb des Unternehmens nicht relevant sind, sollten nicht permanent überwacht oder eingeschränkt werden.

Arbeitgeber sind nicht nur dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Diskriminierung, Einschüchterung, Beleidigung und Mobbing zu schützen, sondern auch ihre Kollegen und Geschäftspartner vor solchen Verhaltensweisen. Es liegt in ihrer Verantwortung, angemessen auf zwischenmenschliche Konflikte zu reagieren. Bei der Beurteilung der Mitarbeiter sollten sie ehrlich und fair sein.

Foto von einem Team, das eine Anti-Mobbing-Schulung durchführt, ein Aspekt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. - e mail arbeitsverhältnis

Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Daten ihrer Beschäftigten zu schützen. Hierfür setzen sie technische und organisatorische Maßnahmen ein.

Eigentum der Mitarbeiter sicher aufbewahren

Persönliche Gegenstände, die von den Beschäftigten für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigt werden, fallen unter den Arbeitsschutz. Dazu gehören beispielsweise Busfahrkarten, Schlüssel, Geldbörsen oder Fahrräder für den Weg zur Arbeit, sowie auch Smartphones und Laptops, die privat, aber nicht beruflich genutzt werden. Der Arbeitgeber kann beispielsweise einen abschließbaren Schrank zur Verfügung stellen. Bei bestimmten Tätigkeiten benötigen die Beschäftigten möglicherweise Schutzkleidung oder Arbeitskleidung. Individuelle Vorschriften für den Arbeitsplatz sind in Arbeitsstättenverordnungen und anderen Gesetzen festgelegt.

Nach Beendigung eines Einsatzes

Die Fürsorgepflicht besteht bereits während des Bewerbungsprozesses, des Vorstellungsgesprächs und einer Betriebsbesichtigung. Ein Arbeitgeber erstattet dem Bewerber die Reisekosten, informiert ihn ehrlich über die Arbeitsbedingungen und führt faire Verhandlungen.

Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, benachrichtigt der Arbeitgeber ihn rechtzeitig. Er erledigt alle erforderlichen administrativen Aufgaben sorgfältig, einschließlich der Freistellung für die Jobsuche und der Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

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Diskriminierung und Schutz der Persönlichkeitsrechte

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Rechte jedes Arbeitnehmers zu schützen und dessen Privatsphäre zu respektieren. Das Unternehmen muss nicht nur Maßnahmen gegen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Mobbing ergreifen, sondern auch sicherstellen, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.

Was fällt unter die Pflichten des Arbeitgebers?

Bild eines ergonomischen Arbeitsplatzes, gestaltet nach den Prinzipien der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers fallen eine Reihe von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten, die sicherstellen sollen, dass die Arbeitnehmer in einer sicheren und gesundheitsförderlichen Umgebung arbeiten können. Diese Pflichten umfassen:

  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds durch präventive Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Dazu gehört die Bereitstellung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Sicherheitsschulungen.

  • Psychische Gesundheit: Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßigem Stress und psychischen Belastungen. Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um ein positives Arbeitsklima zu fördern und Konflikte konstruktiv zu lösen.

  • Einhaltung von Arbeitszeiten: Gewährleistung, dass die Arbeitszeitregelungen, inklusive Überstunden und Pausen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährden.

  • Schutz vor Mobbing und Diskriminierung: Schaffung einer Arbeitsumgebung, die frei von Mobbing, Diskriminierung und Belästigung ist. Dies schließt präventive Maßnahmen und die Bereitstellung von Beschwerdemechanismen ein.

  • Datenschutz: Sicherstellung, dass die personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer entsprechend den Datenschutzgesetzen behandelt werden.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in besonderen Fällen

In besonderen Situationen erfordert die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angepasste oder zusätzliche Maßnahmen:

  • Bei akuten Erkrankungen: Stellen Arbeitgeber fest, dass ein Mitarbeiter krank zur Arbeit kommt und dadurch sich selbst oder andere gefährdet, müssen sie den Mitarbeiter nach Hause schicken oder für medizinische Betreuung sorgen.

  • In Krisensituationen: Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder Pandemien müssen Arbeitgeber spezielle Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Schwangerschaft und Mutterschutz: Arbeitgeber müssen schwangere Mitarbeiterinnen besonders schützen und die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz einhalten, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu sichern.

  • Bei psychischen Erkrankungen: Erkennen Arbeitgeber Anzeichen von psychischen Belastungen oder Erkrankungen bei Mitarbeitern, sollten sie Unterstützung anbieten, z.B. durch betriebliche Gesundheitsförderungsprogramme oder Zugang zu therapeutischen Maßnahmen.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist umfassend und erfordert eine aktive Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen und dem Wohlbefinden der Mitarbeiter. Sie ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern trägt auch zu einer positiven Unternehmenskultur und zur Produktivität bei.

Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Foto von einem Mitarbeitergespräch über Arbeitsbelastung, unterstützt durch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er den nicht ausdrücklich im Gesetz festgelegten Pflichten nachkommen will. Die Interessen des Arbeitnehmers müssen mit denen des Arbeitgebers abgewogen werden. Der Arbeitnehmer muss ein zumutbares Risiko oder eine zumutbare Einschränkung in Kauf nehmen, damit das Unternehmen wirtschaftlich arbeiten kann.

So müssen z.B. auch Arbeitnehmer vor Gefahren geschützt werden, "soweit es die Beschaffenheit der Tätigkeit zulässt", heißt es in BGB 618. So wäre beispielsweise ein Gerüstbauer nicht in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen, wenn er sich weigern würde, in großer Höhe an einer Gebäudefassade zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss jedoch Unfälle verhindern, indem er Schutzmaßnahmen ergreift.

Die Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten ergonomischen Arbeitsstuhl. Der Arbeitgeber kann andere Maßnahmen vorschlagen, z. B. regelmäßige Pausen, in denen sich der Arbeitnehmer bewegen kann. Arbeitnehmer mit ärztlich attestierten Rückenproblemen haben jedoch möglicherweise ein größeres Interesse am Schutz ihrer Gesundheit als das knappe Budget des Arbeitgebers.

Es wäre hilfreich, wenn Sie einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel besprechen würden, damit beide Seiten ihn zufriedenstellend lösen können. Oft kann man eine Situation durch einfache Maßnahmen verbessern. So sollten sie sich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus um ihre Mitarbeiter kümmern. Durch geringere Krankheitstage und eine höhere Produktivität zahlt sich das auch finanziell aus.

Konsequenzen bei Verletzung der Fürsorgepflicht

Einige Mitarbeiter, wie ältere Mitarbeiter oder schwangere Frauen, haben eine besondere Fürsorgepflicht, für die eine spezielle Behandlung erforderlich ist. Das sind die Folgen bei Verletzung der Fürsorgepflicht:

Gefahr für Gesundheit und Leben

Ein Arbeitnehmer kann die Arbeit verweigern, wenn der Arbeitgeber eine Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht beseitigt hat. Wenn die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde unzureichend sind, können sich die Arbeitnehmer bei der Aufsichtsbehörde oder vor Gericht beschweren. Zuständige Stellen dafür sind beispielsweise Berufsverbände oder Gewerbeaufsichtsämter. Wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar und erheblich gefährdet ist, beispielsweise aufgrund von giftigen Schadstoffen in der Luft, muss er den Arbeitsplatz sofort verlassen.

Konsequenzen für den Arbeitgeber können eine Abmahnung gegen den Arbeitnehmer oder im schwerwiegenden Fall eine fristlose Kündigung mit Zahlung einer Abfindung sein. Die Entscheidung darüber trifft ein Gericht auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls. Wenn möglich, sollte zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Arbeitnehmern und dem Unternehmen zu finden, wobei der Betriebsrat kontaktiert werden kann.

Beschädigung von Eigentum

Der Arbeitgeber muss das Eigentum der Arbeitnehmer sicher aufbewahren, um Schäden und Verlust zu vermeiden.

Arbeitsunfall

Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle werden von der Berufsgenossenschaft behandelt, die die verletzten Arbeitnehmer vertritt - der Arbeitgeber haftet nicht.

Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung der Sorgfaltspflicht und Schutzvorschriften haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann Schmerzensgeld, Schadensersatz und Entschädigung für Personenschäden verlangen.

Fürsorgepflicht für Beamte

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben während des aktiven Beamtenverhältnisses und auch danach eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten. Ein Bundesbeamtengesetz regelt die Einzelheiten.

Bild eines Arbeitgebers, der einen Krankenstand bespricht – ein Beispiel für die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Fazit

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein fundamentaler Bestandteil des Arbeitsrechts, der das Wohl und die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewährleistet. Sie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, von der Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfeldes bis hin zum Schutz der psychischen Gesundheit. Die Erfüllung dieser Pflichten ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern fördert auch eine positive Arbeitsatmosphäre, steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und trägt letztlich zum Erfolg des Unternehmens bei. In besonderen Fällen erfordert die Fürsorgepflicht eine angepasste Herangehensweise, um auf spezifische Risiken und Bedürfnisse der Mitarbeiter einzugehen. Die aktive Umsetzung der Fürsorgepflicht ist somit essenziell für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und das Wohlergehen aller Beschäftigten.

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Human Resource
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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