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Elterneigenschaft: Wichtige Infos für Eltern in der Pflegeversicherung

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 27 Juni 2025
Bild einer Familie – Veranschaulichung der Elterneigenschaft

Die Elterneigenschaft spielt eine zentrale Rolle in der Pflegeversicherung – besonders für Arbeitgeber. In diesem Artikel klären wir, was zählt, welche Nachweise nötig sind und was sich durch gesetzliche Änderungen seit Juli 2023 verändert hat.

Was ist Elterneigenschaft und deren Bedeutung?

Elterneigenschaft bezeichnet den rechtlichen und sozialen Status einer Person als Elternteil eines Kindes. Dieser Status ist nicht nur auf biologische Eltern beschränkt, sondern schließt auch Adoptiveltern, Stiefeltern und in einigen Fällen Pflegeeltern mit ein. Es geht dabei um weit mehr als die biologische Verbindung, denn die Elterneigenschaft bringt eine Fülle von Rechten und Pflichten mit sich, die das Wohl des Kindes sicherstellen sollen.

Die Bedeutung der Elterneigenschaft ist vielschichtig. Sie begründet zum einen die rechtliche Verantwortung der Eltern für das Kind, die sowohl Fürsorge als auch Erziehung umfasst. Zum anderen etabliert sie auch eine soziale und emotionale Bindung, die für die Entwicklung des Kindes von zentraler Bedeutung ist. Dabei spielen auch Aspekte wie Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht eine entscheidende Rolle.

In der Praxis manifestiert sich die Elterneigenschaft in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens und der Gesellschaft. Sie beeinflusst die Interaktionen zwischen Eltern und Kindern, aber auch die Beziehungen zu Institutionen wie Schulen, Krankenkassen und Behörden. Beispielsweise sind Eltern dazu verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, und haben gleichzeitig das Recht, Entscheidungen in Bezug auf die Erziehung und Bildung des Kindes zu treffen.

Zusätzlich hat die Elterneigenschaft auch steuerliche Implikationen. Eltern können beispielsweise von Steuervorteilen wie dem Kinderfreibetrag profitieren. Auch im Bereich der Sozialversicherung, insbesondere bei der Pflegeversicherung, spielt die Elterneigenschaft eine bedeutende Rolle, da sie die Beitragssätze und Leistungen beeinflussen kann.

Letztendlich ist die Elterneigenschaft ein komplexes Konstrukt, das sowohl rechtliche als auch soziale Dimensionen umfasst. Sie definiert nicht nur die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf die gesellschaftlichen und individuellen Verpflichtungen und Rechte der beteiligten Personen.

Ein Elternteil hält sein Kind in den Armen, während sie in einem Park stehen. Das Bild symbolisiert die Elterneigenschaft und könnte in Zusammenhang mit Themen wie Pflegeversicherung und Nachweis der Elterneigenschaft stehen.

Gibt es Unterschiede bei leiblichen Kindern gegenüber Adoptivkindern und Stiefkindern?

Ja, es gibt wichtige, aber klar geregelte Unterschiede – vor allem in Bezug auf den Nachweis der Elterneigenschaft. Für Arbeitgeber ist dabei weniger entscheidend, welche Art von Elternschaft vorliegt, sondern ob ein anerkannter Nachweis erbracht wird.

Leibliche Kinder

Leibliche Kinder gelten automatisch als Nachweis der Elterneigenschaft, sobald eine Geburtsurkunde mit der Mitarbeiterin als Elternteil vorgelegt wird.
📄 Nachweis: Geburtsurkunde mit Nennung des Elternteils.

Adoptivkinder

Adoptiveltern gelten gleichgestellt mit leiblichen Eltern. Das bedeutet, dass sie vom Beitragszuschlag für Kinderlose befreit sind, sobald eine formale Adoption vorliegt.
📄 Nachweis: Adoptionsbeschluss oder Geburtsurkunde nach der Adoption mit Nennung des Adoptivelternteils.

Stiefkinder

Hier wird es differenzierter: Stiefeltern können dann als Eltern gelten, wenn sie das Kind in häuslicher Gemeinschaft betreuen und versorgen – das heißt, sie übernehmen faktisch Elternverantwortung. Das alleinige Vorhandensein einer Ehe oder Partnerschaft mit dem leiblichen Elternteil reicht nicht automatisch aus.
📄 Nachweis: Kombination aus Meldebescheinigung (gemeinsamer Wohnsitz) + Geburtsurkunde des Kindes + ggf. Nachweis über Sorgeverantwortung.

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Warum ist der Nachweis der Elterneigenschaft relevant für die Beitragsberechnung?

Seit dem 01.07.2023 gilt ein gestaffelter Beitragssatz in der Pflegeversicherung, der abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob Elterneigenschaft nachgewiesen wurde.

Für die Beitragsberechnung bedeutet das:

  • Personen ohne Elterneigenschaft zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6 %.

  • Der Zuschlag entfällt, wenn mindestens ein Kind nachgewiesen wird.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, den korrekten Pflegeversicherungsbeitrag zu berechnen und abzuführen – inklusive oder ohne Zuschlag.

Was bedeutet das konkret für die abrechnende Stelle (Arbeitgeber)?

Arbeitgebende Stellen müssen:

1️⃣ Erfassen, ob Mitarbeitende unter die Definition „mit Elterneigenschaft“ fallen.
2️⃣ Einen formalen Nachweis anfordern und dokumentieren.
3️⃣ Den Beitrag zur Pflegeversicherung entsprechend richtig berechnen.
4️⃣ Bei fehlendem Nachweis den gesetzlichen Zuschlag anwenden – auch wenn die Person Kinder hat.

Liegt kein Nachweis vor, muss der Beitragszuschlag berechnet und abgeführt werden. Dabei ist es irrelevant, ob Kinder tatsächlich vorhanden sind – entscheidend ist allein der offiziell eingereichte Nachweis gegenüber der beitragsabführenden Stelle.

Müssen Arbeitgeber die Angaben und Nachweise zur Elterneigenschaft aufbewahren?

Ja – und zwar aus mehreren Gründen. Als Arbeitgeber sind Sie nicht nur verpflichtet, die korrekte Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung sicherzustellen, sondern sollten auch alle Dokumente und Angaben zur Elterneigenschaft systematisch archivieren.

Warum ist das wichtig?

✅ Die Unterlagen können bei Sozialversicherungsprüfungen durch Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen angefordert werden.

✅ Sie dienen als Beleg, dass du den richtigen Pflegeversicherungsbeitrag abführst – mit oder ohne Zuschlag.

✅ Im Streitfall mit Beschäftigten bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Shiftbase-Tipp: Nutze unsere digitale Personalakte zur DSGVO-konformen Archivierung von Nachweisen und Angaben – effizient, zentral und rechtssicher.

Übergangszeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025: Was gilt hier?

Zwischen dem 01.07.2023 und dem 30.06.2025 gilt ein gesetzlich geregelter Übergangszeitraum im Rahmen der Neuregelung der Pflegeversicherung.

📝 Was bedeutet das konkret?

  • In dieser Zeit sind beide Nachweisverfahren für die Elterneigenschaft zulässig.

  • Arbeitgeber und Beschäftigte haben mehr Flexibilität bei der Einreichung geeigneter Nachweise (z. B. Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid, Adoptionsnachweis).

  • Die Regelung ermöglicht eine sanfte Umstellung, ohne dass Personen durch Formalitäten benachteiligt werden.

⚠️ Hinweis für Arbeitgeber:

Auch wenn während des Übergangszeitraums mehr Spielraum besteht, gilt:
Ohne formellen Nachweis der Elterneigenschaft musst du als Arbeitgeber weiterhin den Beitragszuschlag für Kinderlose erheben.

📌 Empfehlung:

  • Informiere Mitarbeitende frühzeitig über den Übergangszeitraum.

  • Weise auf die Notwendigkeit der Nachweisvorlage hin.

  • Dokumentiere sämtliche eingereichten Angaben und Nachweise gewissenhaft.

Bestimmte Aspekte der Elterneigenschaft

Icon der Hand, die Geburtsurkunde für Elterneigenschaft unterschreibt

Die Elterneigenschaft beeinflusst zahlreiche Bereiche des Lebens und bringt spezifische Rechte und Pflichten mit sich. Einige der wichtigsten Aspekte betreffen die Pflegeversicherung, die Krankenkasse und die Sozialversicherung. Diese Bereiche sind von zentraler Bedeutung, da sie die finanzielle und gesundheitliche Absicherung der Familie sicherstellen.

Elterneigenschaft Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und bietet finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Eltern und Kinder sind in bestimmten Fällen voneinander abhängig. Beispielsweise kann der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer höher sein als für Eltern. Dieser zusätzliche Beitrag, auch Beitragszuschlag genannt, dient der finanziellen Absicherung der Pflegeversicherung. Darüber hinaus können auch die Leistungen, die im Pflegefall gezahlt werden, von der Elterneigenschaft beeinflusst werden.

Krankenkasse Elterneigenschaft

In Bezug auf die Krankenkasse hat die Elterneigenschaft ebenfalls weitreichende Implikationen. Kinder sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung eines Elternteils familienversichert, bis sie ein bestimmtes Alter erreichen oder selbst erwerbstätig werden. Diese Familienversicherung ermöglicht es, dass Kinder ohne zusätzliche Kosten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Es ist jedoch wichtig, dass die Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Nachweise erbringen, um diesen Status aufrechtzuerhalten.

Sozialversicherung Elterneigenschaft

Die Elterneigenschaft spielt auch im Bereich der Sozialversicherung eine bedeutende Rolle. Sie kann die Höhe der Beiträge und die Ansprüche auf bestimmte Leistungen beeinflussen. So erhalten Eltern beispielsweise Kindergeld, und unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch von Erziehungsgeld, Elterngeld oder anderen Unterstützungsleistungen profitieren. Diese Leistungen sollen die finanzielle Belastung von Familien mindern und sicherstellen, dass Kinder in einem stabilen und förderlichen Umfeld aufwachsen können.

Zusammengefasst zeigen diese Aspekte der Elterneigenschaft, wie vielschichtig und bedeutend die Rolle der Eltern im Sozialversicherungssystem ist. Sie unterstreichen die Bedeutung der finanziellen und gesundheitlichen Absicherung von Familien und die Unterstützung, die der Staat in verschiedenen Lebenslagen bietet.

Eine glückliche Familie steht zusammen im Freien, umgeben von Natur. Die Eltern und ihre Kinder lächeln, was die elterneigenschaft und die Freude am Familienleben symbolisiert.

Fazit: Elterneigenschaft – ein Muss für korrekte Beitragsabrechnung

Die Elterneigenschaft ist für Arbeitgeber mehr als nur eine Information – sie ist ein gesetzlich relevanter Nachweis, der direkte Auswirkungen auf die Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags hat.

Seit der Reform zum Beitragszuschlag für Kinderlose im Juli 2023 ist es zwingend notwendig, dass Arbeitgebende die Nachweise zur Elterneigenschaft einfordern, korrekt dokumentieren und bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Dank des Übergangszeitraums bis 30. Juni 2025 stehen unterschiedliche Nachweisformen zur Verfügung – trotzdem bleibt die Verantwortung für die korrekte Beitragsabführung bei der beitragsabführenden Stelle, also beim Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

  • Ja, unbedingt. Die Dokumente dienen der Beweissicherung bei Prüfungen durch die Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger.

  • Ab dem Tag der Lebendgeburt entfällt der Zuschlag. Als Arbeitgeber musst du den Beitrag ab diesem Zeitpunkt anpassen – auch rückwirkend.

  • Ja, sobald sie pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegekasse sind, zählt der Status der Elterneigenschaft.

  • Auch Stiefeltern, die im selben Haushalt leben und Verantwortung tragen, können nach aktueller Rechtslage als elternähnlich gelten – Nachweis erforderlich.

  • Die Nachweise müssen auch der neuen Pflegekasse vorliegen. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeitenden auf diesen Punkt aktiv hinweisen.

Human Resource
Topic: Eltern
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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