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Elternzeit & Lohnfortzahlung – rechtssicher handeln

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 26 Januar 2026
In ChatGPT zusammenfassen
Elternzeit und Lohnfortzahlung in der Personalverwaltung eines Unternehmens

Inhaltsverzeichnis

Elternzeit und Lohnfortzahlung gehören zu den häufigsten Unsicherheiten im Arbeitsalltag. Besonders bei längeren Abwesenheiten, Teilzeitmodellen oder Krankheitsfällen stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob und wann eine Zahlungspflicht besteht. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen der Elternzeit in Deutschland, grenzt die wichtigsten Begriffe sauber voneinander ab und zeigt praxisnah, wie Arbeitgeber Elternzeit korrekt organisieren, dokumentieren und planen.

  • Die Elternzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre berufliche Tätigkeit nach der Geburt eines Kindes zeitweise vollständig zu unterbrechen oder zu reduzieren. Ziel ist die Betreuung und Erziehung des Kindes bei gleichzeitigem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.

    Für Arbeitgeber ist vor allem die rechtliche Abgrenzung entscheidend zwischen:

    Nicht jede Form der Abwesenheit führt automatisch zu einer Zahlungspflicht. Entscheidend ist stets, ob eine Arbeitspflicht besteht.

Besteht während der Elternzeit Anspruch auf Lohn?

--> Grundsatz: Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Der Arbeitsvertrag bleibt zwar bestehen, ruht jedoch. Da keine Arbeitsleistung erbracht wird, entfällt auch die Vergütungspflicht. Arbeitnehmer sichern ihr Einkommen in dieser Phase in der Regel über Elterngeld, das von der zuständigen Elterngeldstelle gezahlt wird.

Rechtliche Einordnung für Arbeitgeber

  • Das Arbeitsverhältnis besteht fort
  • Die Arbeitspflicht ist ausgesetzt
  • Ohne Arbeitspflicht keine Vergütungspflicht

Erst wenn tatsächlich gearbeitet wird – etwa im Rahmen einer Teilzeit während der Elternzeit – lebt der Entgeltanspruch anteilig wieder auf.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Lohnfortzahlung

Krankheit während der Elternzeit

Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Elternzeit, gilt grundsätzlich:

  • Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn keine Arbeitspflicht besteht
  • Die Elternzeit wird durch Krankheit nicht unterbrochen

--> Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter befindet sich vollständig in Elternzeit und meldet sich krank. Da keine Arbeitspflicht besteht, entsteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

--> Ausnahme: Hat die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Elternzeit eingesetzt und besteht noch ein laufender Anspruch auf Entgeltfortzahlung, kann dieser unter Umständen fortbestehen.

Teilzeit in der Elternzeit

Arbeiten Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit, ergeben sich differenzierte Pflichten für Arbeitgeber:

  • Vergütungspflicht für die vereinbarte Teilzeitarbeit
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – beschränkt auf die Teilzeitstunden

--> Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet während der Elternzeit 20 Stunden pro Woche. Erkrankt sie, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die vereinbarte Teilzeitvergütung fortzuzahlen.

Tarifverträge und freiwillige Leistungen

Abweichende Regelungen können sich ergeben aus:

  • Tarifverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • freiwilligen Zusatzleistungen des Arbeitgebers

Diese begründen jedoch keine automatische gesetzliche Zahlungspflicht und sollten stets klar dokumentiert werden.

Entgeltfortzahlung oder Elterngeld – wer zahlt wann?

Situation Zahlung durch
Elternzeit ohne Arbeitsleistung Elterngeldstelle
Krankheit ohne Arbeitspflicht Keine Zahlung
Teilzeit während der Elternzeit Arbeitgeber
Krankheit während Teilzeitarbeit Arbeitgeber (anteilig)

Sozialversicherung während der Elternzeit

  • Krankenversicherungsschutz besteht in der Regel fort
  • Beiträge werden teilweise durch den Staat getragen
  • Bei Teilzeit gelten die regulären sozialversicherungsrechtlichen Regeln

👶 Elterngeld-Rechner (vereinfachte Schätzung)

Hinweis: Das ist eine Orientierungs-Schätzung (kein offizieller Elterngeld-Rechner). Sonderfälle (Steuerklassenwechsel, Einmalzahlungen, Selbstständigkeit, Mutterschaftsgeld, ElterngeldPlus-Details etc.) sind nicht abgebildet.

1) Eingaben

1 = Einlingsgeburt, 2+ = Mehrlinge (vereinfacht).
Vereinfacht als „Geschwisterbonus“ berücksichtigt.
Wenn „Ja“, wird die Einkommensdifferenz berücksichtigt (vereinfacht).
ElterngeldPlus wird hier grob als halber Monatsbetrag geschätzt.
Status
Bereit
Wenn hier beim Klick etwas steht, läuft das Script.

2) Ergebnis

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Elternzeit aus Arbeitgebersicht korrekt verwalten

➡️ Pflichten von Arbeitgebern

  • Entgegennahme und Bestätigung von Elternzeitanträgen
  • Prüfung der Fristen
  • Diskriminierungsfreier Umgang
  • Wahrung der Rückkehrrechte

Die Elternzeit ist kein Genehmigungsprozess, sondern ein gesetzlicher Anspruch, der verwaltet werden muss.

➡️ Dokumentation und Nachweise

Eine saubere Dokumentation reduziert rechtliche Risiken, insbesondere bei:

  • Beginn und Ende der Elternzeit
  • Teilzeitvereinbarungen
  • Krankmeldungen
  • Verlängerungen oder Änderungen

➡️ Auswirkungen auf Dienst- und Einsatzplanung

Elternzeit beeinflusst die Personalplanung häufig langfristig. Typische Herausforderungen sind:

  • Planung von Vertretungen
  • Übergaben vor Beginn der Elternzeit
  • Reibungslose Rückkehr in bestehende Arbeitszeitmodelle

Digitale Unterstützung bei Elternzeit und Abwesenheiten

Digitale Personalplanung hilft Arbeitgebern, Elternzeit rechtssicher und transparent zu verwalten. Zentrale Vorteile:

  • Übersichtliche Abwesenheitsverwaltung
  • Klare Trennung von Elternzeit, Teilzeit und Krankheit
  • Frühzeitige Planung von Rückkehr und Kapazitäten

Lösungen wie Shiftbase unterstützen Unternehmen dabei, Elternzeit und Arbeitszeiten strukturiert abzubilden und rechtssicher zu organisieren.

Fazit: Elternzeit und Lohnfortzahlung sauber trennen

Für Arbeitgeber ist es entscheidend, Elternzeit, Lohnfortzahlung und Elterngeld rechtlich korrekt zu unterscheiden. Während der Elternzeit besteht grundsätzlich keine Zahlungspflicht. Bei Teilzeit oder Sonderregelungen greifen jedoch andere Pflichten. Eine strukturierte Planung, klare Dokumentation und digitale Unterstützung minimieren Risiken und sorgen für verlässliche Abläufe.

Häufig gestellte Fragen

  • Nein. Während der Elternzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gehalt vom Arbeitgeber.

  • In der Regel niemand, da das Arbeitsverhältnis ruht. Eine Ausnahme besteht bei Teilzeitarbeit.

  • Ja. Für die vereinbarte Teilzeitarbeit besteht ein Anspruch auf Entgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

  • Bei vollständiger Elternzeit übernimmt dies häufig der Staat. Bei Teilzeit zahlt der Arbeitgeber anteilig.

Payroll

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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