Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Grundlagen zur Berechnung des Elterngeldes zu kennen – nicht nur, um Mitarbeiter kompetent zu beraten, sondern auch um die nötigen Unterlagen bereitzustellen.
📌Hinweis: Shiftbase ist kein Anbieter von Elterngeldleistungen, sondern eine unabhängige Plattform, das ihnen helfen möchte, das komplexe Thema Elterngeld besser zu verstehen. Wir bieten Informationen, um den Prozess der Beantragung und Berechnung von Elterngeld zu erleichtern.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise unterbricht.
Warum ist das Elterngeld relevant?
Elterngeld berechnen ist nicht nur für werdende Eltern relevant, sondern auch für Arbeitgeber, HR-Teams und Führungskräfte. Fehler bei der Berechnung oder unvollständige Entgeltangaben führen häufig zu Rückfragen der Elterngeldstelle, Verzögerungen bei der Auszahlung oder rechtlichen Unsicherheiten.
Wer die Grundlagen der Elterngeld Höhe, des Bemessungszeitraums und der Arbeitgeberpflichten kennt, spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und stellt reibungslose HR-Prozesse sicher.
Ziel des Elterngeldes:
- finanzielle Absicherung in der frühen Familienphase
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Ermöglichung von Teilzeitmodellen nach der Geburt
Wie wird Elterngeld berechnet?
--> Grundprinzip der Berechnung
Das Elterngeld basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Davon wird ein bestimmter Prozentsatz als Lohnersatz gezahlt.
--> Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum umfasst grundsätzlich die letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Bestimmte Monate können ausgeklammert werden, z. B. bei:
- Mutterschaftsgeldbezug
- Elterngeldbezug für ein älteres Kind
- krankheitsbedingtem Einkommensausfall
--> Welche Einkünfte zählen?
Berücksichtigt wird ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:
- regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt
- steuerpflichtige Zuschläge
Vom Brutto werden abgezogen:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Beiträge zur Sozialversicherung
Ergebnis: durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
--> Welche Zahlungen werden nicht berücksichtigt?
- einmalige Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, je nach Ausgestaltung)
- Einkünfte aus Minijobs oder Nebentätigkeiten (fallabhängig)
- frühere Elterngeldleistungen
--> Ersatzrate: Wie viel Elterngeld wird gezahlt?
Die Ersatzrate ist einkommensabhängig:
- 65 % bei höherem Einkommen
- steigend bis zu 100 % bei sehr niedrigem Einkommen
Zusätzlich gelten feste Grenzen:
- Mindestbetrag: 300 € pro Monat
- Höchstbetrag: 1.800 € pro Monat
Rechenbeispiel
Ausgangsdaten:
- Nettoeinkommen vor Geburt: 2.200 €
- Ersatzrate: 65 %
Berechnung: 2.200 € × 65 % = 1.430 € Elterngeld pro Monat
➡️ Dieser Betrag entspricht dem Basiselterngeld.
👶 Elterngeld-Rechner (vereinfachte Schätzung)
Hinweis: Das ist eine Orientierungs-Schätzung (kein offizieller Elterngeld-Rechner). Sonderfälle (Steuerklassenwechsel, Einmalzahlungen, Selbstständigkeit, Mutterschaftsgeld, ElterngeldPlus-Details etc.) sind nicht abgebildet.
1) Eingaben
2) Ergebnis
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Elterngeld-Modelle im Vergleich
| Modell | Dauer | Monatlicher Betrag |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | kürzer | höher |
| ElterngeldPlus | doppelt so lang | ca. halbiert |
| Partnerschaftsbonus | flexibel | abhängig von Arbeitszeit |
Wann eignet sich welches Modell?
- Basiselterngeld: bei vollständiger Erwerbsunterbrechung
- ElterngeldPlus: bei reduzierter Arbeitszeit während der Elternzeit
- Partnerschaftsbonus: wenn beide Eltern gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten
Elterngeld und Teilzeit während der Elternzeit
Bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit wird das Elterngeld auf Basis der Einkommensdifferenz berechnet.
Beispiel:
- Netto vor Elternzeit: 2.200 €
- Netto in Teilzeit: 1.200 €
- Einkommensdifferenz: 1.000 €
Das Elterngeld ersetzt anteilig diese Differenz.
➡️ Für HR ist dies besonders relevant, da Arbeitszeitmodelle und Entgeltänderungen exakt dokumentiert werden müssen.
Elterngeld und Arbeitgeberpflichten
Was müssen Arbeitgeber leisten?
- korrekte Entgeltbescheinigungen für die Elterngeldstelle
- formale Erfassung der Elternzeit
- Dokumentation von Arbeitszeitänderungen
- Unterstützung bei Rückfragen der Behörden
Typische Fehler aus HR-Sicht
- falsch definierter Bemessungszeitraum
- unvollständige oder fehlerhafte Entgeltangaben
- manuelle Excel-Listen ohne Prüfbarkeit
- unklare Teilzeitregelungen während der Elternzeit
Elterngeld, Elternzeit und Lohnabrechnung
Elterngeld ist für HR-Abteilungen vor allem ein Prozess-Thema. Elternzeit, Teilzeitmodelle und Entgeltabrechnung müssen sauber ineinandergreifen.
Digitale Workforce-Management-Lösungen wie Shiftbase unterstützen dabei:
- Elternzeiten revisionssicher zu dokumentieren
- Arbeitszeiten transparent zu erfassen
- abrechnungsrelevante Daten zentral bereitzustellen
Fazit: Elterngeld richtig berechnen – für Eltern und Arbeitgeber
Elterngeld ist mehr als eine staatliche Leistung. Für Unternehmen ist es eng mit HR-Prozessen, Elternzeitmanagement und Lohnabrechnung verknüpft. Wer die Berechnungslogik kennt und auf saubere Daten setzt, vermeidet Verzögerungen, reduziert Rückfragen und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Häufig gestellte Fragen
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Das Elterngeld basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt.
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Ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende.
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Arbeitgeber stellen Gehaltsnachweise bereit und bestätigen relevante Einkommensdaten, die für die Elterngeldberechnung erforderlich sind.
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Ja, genau dafür ist es gedacht. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält Elterngeld Plus über einen längeren Zeitraum.
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Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
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Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz erhöhen.
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Je nach Modell bis zu 14 Monate, mit ElterngeldPlus entsprechend länger.

