Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Grundlagen zur Berechnung des Elterngeldes zu kennen – nicht nur, um Mitarbeiter kompetent zu beraten, sondern auch um die nötigen Unterlagen bereitzustellen.
📌Hinweis:Shiftbase ist kein Anbieter von Elterngeldleistungen, sondern eine unabhängige Plattform, das ihnen helfen möchte, das komplexe Thema Elterngeld besser zu verstehen. Wir bieten Informationen, um den Prozess der Beantragung und Berechnung von Elterngeld zu erleichtern.
Das Elterngeld soll den Einkommensausfall nach der Geburt eines Kindes teilweise kompensieren. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen (ansonsten 12 Monate). Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, kann Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus nutzen.
📌 Aktuelle Änderungen 2025 für Arbeitgeber auf einem Blick
Einkommensgrenze: Ab 1. April 2025 beträgt die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Form der Elternzeitanmeldung: Ab Mai 2025 ist die Anmeldung der Elternzeit in Textform (z. B. per E-Mail) möglich.
Wegfall der Einkommensminderungsüberprüfung: Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden, entfällt die bisher notwendige Überprüfung einer Einkommensminderung bei bestimmten Ausklammerungs- und Verschiebetatbeständen.
Einkommensgrenzen im Wandel
Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wurden die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld angepasst. Diese Änderungen gelten ab dem 1. April 2025 und betreffen vor allem gutverdienende Familien. Die folgende Übersicht zeigt die bisherigen und die neuen Regelungen im direkten Vergleich.
📊 Vergleich: Alte und neue Einkommensgrenzen für Elterngeld
Zeitraum
Max. zu versteuerndes Einkommen für Anspruch auf Elterngeld
Gilt für
Bis 31. März 2025
250.000 € (Alleinerziehende) 300.000 € (Paare)
Geburten bis 31.03.2025
Ab 1. April 2025
175.000 € (einheitlich)
Geburten ab 01.04.2025
Wichtig: Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Kalenderjahres vor der Geburt – nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen.
🎯 Was bedeutet das für Eltern & Arbeitgeber?
Eingeschränkter Anspruch für Gutverdiener: Viele Paare mit doppeltem Einkommen, die bisher Anspruch hatten, könnten ab April 2025 keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.
Arbeitgeber sollten frühzeitig informieren: Um Enttäuschungen oder Planungsfehler zu vermeiden, sollten Personalverantwortliche ihre Mitarbeitenden frühzeitig über die neuen Grenzen aufklären – z. B. bei Schwangerschaftsmitteilungen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld 2025 unterstützt weiterhin Eltern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten betreuen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen der betreuenden Person vor der Geburt, jedoch unterliegt es neuen gesetzlichen Änderungen, die ab dem 1. April 2025 (Einkommensgrenzen) und dem 1. Mai 2025 (Antrag & Prüfung) gelten.
Beispiel 1 – Vater ohne Erwerbstätigkeit
Ein Vater verdient vor der Geburt 2.000 Euro netto im Monat und ist während der Elternzeit nicht erwerbstätig.
Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro
Nettoeinkommen nach der Geburt: 0 Euro
Basiselterngeld: 2.000 € × 67 % = 1.340 Euro monatlich
Dieses Beispiel entspricht dem Regelfall für Eltern mit einem mittleren Einkommen (zwischen 1.000 € und 1.200 € netto), für das eine Ersatzrate von 67 % gilt.
Beispiel 2 – Mutter mit Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
Eine Mutter verdient vor der Geburt 2.000 Euro netto im Monat und arbeitet während der Elternzeit in Teilzeit weiter (600 Euro netto monatlich).
Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro
Nettoeinkommen nach der Geburt: 600 Euro
Einkommensverlust: 1.400 Euro
Basiselterngeld: 1.400 € × 67 % = 938 Euro monatlich (vereinfachte Darstellung zur Veranschaulichung)
In der Praxis wird das Elterngeld unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (wie progressive Steuerklasse, Ausklammerungstatbestände etc.) berechnet. Dieses Beispiel zeigt eine vereinfachte Orientierung, wie sich Teilzeitarbeit auf die Leistung auswirken kann.
Elterngeld Plus
Elterngeld Plus richtet sich an Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten (max. 32 Std./Woche). Es gilt:
Zahlung über bis zu 24 Monate möglich
Höhe: 50 % des regulären Basiselterngeldes
Vorteil: Verlängerte finanzielle Unterstützung bei paralleler Erwerbstätigkeit
Beispiel: → Bei einem Basiselterngeld von 1.340 € beträgt das Elterngeld Plus: 670 € monatlich über 24 Monate
Partnerschaftsbonus
Wird von beiden Eltern gleichzeitig in Teilzeit gearbeitet (je 24–32 Std./Woche für 4 aufeinanderfolgende Monate), gewährt der Staat:
4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus pro Elternteil
Steuer & Sozialleistungen
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:
Es wird bei der Berechnung des Steuersatzes auf andere Einkünfte berücksichtigt
Es zählt als Einkommen bei der Prüfung auf zusätzliche Sozialleistungen, wie:
Wohngeld
Bürgergeld (ehemals ALG II)
Kinderzuschlag
Elterngeld berechnen: Wichtige Parameter
Die Höhe des Elterngeldes wird anhand mehrerer Faktoren individuell berechnet. Für Arbeitgeber ist es hilfreich, diese Parameter zu kennen, um Mitarbeitende bei der Antragstellung bestmöglich zu unterstützen.
1. Nettoeinkommen vor der Geburt
Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Kalendermonat der Geburt ist die Grundlage für die Berechnung. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) zählen nicht dazu.
2. Einkommensersatzrate
Je nach Einkommen variiert der Prozentsatz, der ersetzt wird:
Einkommen unter 1.000 €: bis zu 100 % Ersatzrate
Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 €: 67 %
Einkommen über 1.200 €: 65 %
3. Höchstsatz und Mindestsatz
Höchstbetrag: 1.800 € monatlich (Basiselterngeld)
Mindestbetrag: 300 € monatlich
4. Teilzeitbeschäftigung während Elterngeldbezug
Arbeiten Eltern während der Elternzeit in Teilzeit (max. 32 Std./Woche), wird das Differenzeinkommen berechnet. Daraus ergibt sich ein reduzierter Elterngeldanspruch oder ein Wechsel auf Elterngeld Plus.
5. Bezugsdauer
Basiselterngeld: bis zu 14 Monate (bei geteilter Elternzeit)
Elterngeld Plus: bis zu 28 Monate
Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate pro Elternteil bei gleichzeitiger Teilzeit
6. Einkommensgrenze (ab 1. April 2025)
Der Anspruch auf Elterngeld besteht nur, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt unter 175.000 € liegt – gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende.
📌In Deutschland haben Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld. Der Elterngeldrechner und der Elterngeld-Schnellrechner unterstützen Sie dabei, Ihren individuellen Anspruch auf Elterngeld zu berechnen.
Elterngeldrechner für Partnerschaftsbonusmonate
Die Partnerschaftsbonusmonate ermöglichen Eltern eine verlängerte Elterngeldförderung, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Besonders interessant für Arbeitgeber: Eine gute Planung der Arbeitszeiten kann den Anspruch sichern – und Mitarbeitende länger im Unternehmen halten.
🧩 Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus (Stand 2025)
Um die vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monate pro Elternteil zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig in Teilzeit
Die wöchentliche Arbeitszeit liegt zwischen 24 und 32 Stunden
Der Zeitraum umfasst mindestens vier aufeinanderfolgende Monate
Beide Elternteile beziehen währenddessen Elterngeld Plus
Hinweis für Arbeitgeber: Die tatsächliche Arbeitszeit pro Woche muss exakt geplant und dokumentiert sein, damit der Anspruch bestehen bleibt.
📊 Elterngeldrechner – Beispiel Partnerschaftsbonus
Stelle dir vor, beide Elternteile haben je ein Nettoeinkommen von 2.000 € vor der Geburt.
Berechnungsbasis:
Basiselterngeld: 2.000 € × 65 % = 1.300 €
Elterngeld Plus: 1.300 € ÷ 2 = 650 € pro Monat
Partnerschaftsbonusmonate:
Beide Elternteile erhalten für je vier zusätzliche Monate jeweils 650 € Elterngeld Plus
Mitarbeitende rechtzeitig auf den Partnerschaftsbonus hinweisen
Antragstellung und Bezugsdauer des Elterngeldes
Die Beantragung von Elterngeld ist ein zentraler Schritt für Eltern nach der Geburt eines Kindes. In diesem Abschnitt erfährst du, wer Elterngeld beantragen kann, welche Fristen zu beachten sind und wie lange Elterngeld gezahlt wird – abgestimmt auf die gesetzlichen Änderungen ab 2025.
Wer kann Elterngeld beantragen?
Der Elterngeldantrag kann von verschiedenen Personengruppen gestellt werden:
👶 Biologische Eltern Sowohl Mütter als auch Väter haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie sich nach der Geburt aktiv um ihr Kind kümmern. Die vorherige Erwerbstätigkeit ist keine Voraussetzung, kann aber die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.
🧾 Adoptiveltern Auch Adoptiveltern sind bezugsberechtigt. Der Elterngeldanspruch beginnt ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in den Haushalt – unabhängig vom Alter des Kindes (max. bis zum 8. Lebensjahr).
👤 Elternteil in Elternzeit Wer seine berufliche Tätigkeit unterbricht oder reduziert, um sich der Kinderbetreuung zu widmen, kann Elterngeld erhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Elternzeit zu bestätigen und notwendige Einkommensnachweise auszustellen.
⏳ Teilzeitarbeitende Eltern Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit (max. 32 Stunden/Woche) arbeiten, können Elterngeld Plus beantragen. Dieses Modell verlängert den Bezugszeitraum und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes variiert je nach gewähltem Modell (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) und den individuellen Umständen der Familie. Wichtig ist, dass der Antrag auf Elterngeld spätestens sieben Wochen nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht wird.
Wann Sie das Elterngeld beantragen müssen
Damit Eltern Elterngeld erhalten können, ist eine fristgerechte Antragstellung entscheidend:
Frist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle eingehen.
Wichtig: Elterngeld wird nicht rückwirkend für Zeiträume vor der Antragstellung gezahlt. Ein verspäteter Antrag führt zu einem Verlust des Anspruchs für zurückliegende Monate.
📥 Antrag vor der Geburt vorbereiten
Wenn bereits vor der Geburt klar ist, dass Elternzeit geplant ist, kann der Antrag auf Elterngeld bis zu drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin vorbereitet und gestellt werden.
Damit die Bearbeitung schnell und reibungslos erfolgt, sollten folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweise über Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
Tipp für Arbeitgeber: Informiere Mitarbeitende frühzeitig über diese Fristen und unterstütze bei der Ausstellung von Einkommensnachweisen und Elternzeitbescheinigungen.
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Die Bezugsdauer des Elterngeldes richtet sich nach dem gewählten Modell und der Familiensituation:
👪 Standardregelung:
Basiselterngeld: bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen
Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen
Alleinerziehende: bis zu 14 Monate allein möglich
🔄 Elterngeld Plus & Partnerschaftsbonus:
Elterngeld Plus: Auszahlung über den doppelten Zeitraum bei Teilzeit (bis zu 28 Monate)
Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate je Elternteil möglich, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit (24–32 Std./Woche) arbeiten
💬 Sonderfälle:
Bei besonderen Lebenslagen (z. B. Behinderung des Kindes) kann eine Verlängerung über 14 Monate hinaus beantragt werden.
📆 Bezugsdauer des Elterngeldes
Die Bezugsdauer hängt vom gewählten Modell und der Familiensituation ab:
Modell
Bezugsdauer
Besonderheiten
Basiselterngeld
Bis zu 14 Monate
Wenn sich beide Elternteile beteiligen (mind. 2 Monate pro Elternteil). Alleinerziehende: volle 14 Monate allein möglich.
Elterngeld Plus
Bis zu 28 Monate
Halbierter monatlicher Betrag, dafür doppelter Zeitraum. Ideal bei Teilzeitbeschäftigung.
Partnerschaftsbonus
+4 Monate je Elternteil
Wenn beide Eltern für mindestens 4 Monate gleichzeitig 24–32 Std./Woche arbeiten.
Fazit: Elterngeld richtig planen – mit Wissen & Weitblick
Das Elterngeld bietet jungen Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung in der ersten Lebensphase ihres Kindes. Für Arbeitgeber bedeutet das: Je besser sie über Fristen, Anspruchsregelungen und Berechnungsgrundlagen informiert sind, desto wirkungsvoller können sie ihre Mitarbeitenden begleiten – sei es durch Beratung, Teilzeitmodelle oder eine reibungslose Bescheinigung von Einkommensnachweisen.
Mit den gesetzlichen Änderungen ab 2025 wird die Antragstellung moderner und klarer geregelt – gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine frühzeitige, strukturierte Planung. Wer die verschiedenen Modelle – Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus – gezielt einsetzt, kann nicht nur den maximalen Nutzen herausholen, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken.
Ob Mutter, Vater, Alleinerziehend oder adoptierend: Eine gute Vorbereitung macht den Unterschied. Arbeitgeber leisten dabei einen wertvollen Beitrag.
Häufig gestellte Fragen
Das Elterngeld basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt.
Ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende.
Arbeitgeber stellen Gehaltsnachweise bereit und bestätigen relevante Einkommensdaten, die für die Elterngeldberechnung erforderlich sind.
Ja, genau dafür ist es gedacht. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält Elterngeld Plus über einen längeren Zeitraum.
Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
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