Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern in Deutschland dabei unterstützt, nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und sich um die Betreuung ihres Neugeborenen zu kümmern. Es ist eine finanzielle Hilfe, die es den Eltern ermöglicht, in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, ohne dabei finanzielle Einbußen zu erleiden.
Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes ab und kann entweder als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus beantragt werden. Der Elterngeldrechner, der von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wird, erleichtert Eltern die Berechnung des Elterngeldes.
Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für junge Familien, die in der ersten Zeit nach der Geburt ihres Kindes Zeit und Unterstützung benötigen.
Voraussetzungen für die Zahlung des Elterngeldes

Um Elterngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen Sie als Elternteil in Deutschland wohnen und Ihr Kind muss dort ebenfalls leben. Außerdem müssen Sie das Kind selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Des Weiteren müssen Sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewesen sein und ein bestimmtes Einkommen erzielt haben. Das Einkommen wird als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Für Elternteile, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, gibt es einen Mindestbetrag.
Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass Elterngeld nicht gleichzeitig mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe gezahlt werden kann. Wenn Sie vor der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezogen haben, können Sie jedoch nach der Geburt Elterngeld erhalten.
Weitere Voraussetzungen für die Zahlung des Elterngeldes betreffen den Zeitpunkt der Beantragung und die Dauer der Elternzeit. Der Antrag auf Elterngeld muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestellt werden und die Elternzeit muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums genommen werden.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihr neugeborenes Kind betreuen und erziehen möchten. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Einkommen der Eltern ab, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, jedoch maximal 1.800 Euro pro Monat. Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen hatten, erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.
Beispiel 1
Ein Vater verdient vor der Geburt 2.000 Euro netto im Monat und ist während der Elternzeit nicht erwerbstätig.
- Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro
- Nettoeinkommen nach der Geburt: 0 Euro
- Einkommensunterschied: 2.000 Euro
- Prozentsatz des Basiselterngeldes: 65 %
- Berechnung Basiselterngeld: 2.000 Euro * 65 % = 1.300 Euro
Beispiel 2
Eine Mutter verdient vor der Geburt 2.000 Euro netto im Monat und arbeitet während der Elternzeit in Teilzeit.
- Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro
- Nettoeinkommen nach der Geburt: 600 Euro
- Einkommensunterschied: 1.400 Euro
- Prozentsatz des Basiselterngeldes: 65 %
- Berechnung Basiselterngeld: 1.400 Euro * 65 % = 910 Euro
Für Eltern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und ein höheres Einkommen hatten, gibt es auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Hierbei wird das Elterngeld auf 24 Monate gestreckt und Eltern können in Teilzeit arbeiten, während sie Elterngeld Plus erhalten. Die Höhe des Elterngeldes Plus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, jedoch kann es doppelt so lang bezogen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld nicht versteuert wird, aber als Einkommen bei der Berechnung anderer Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Wohngeld berücksichtigt wird.
Elterngeld berechnen: Wichtige Parameter

Um das Elterngeld korrekt berechnen zu können, müssen mehrere wichtige Parameter berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem das Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, die Wahl zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus, der Geschwisterbonus beim Elterngeld sowie der Elterngeld-Bonus für Mehrlingsgeburten. Wir werden uns nun genauer mit diesen Parametern auseinandersetzen.
Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Das Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes. Dabei gilt: Je höher das Einkommen vor der Geburt war, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, jedoch maximal 1.800 Euro pro Monat.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit in die Berechnung des Elterngeldes einfließen. Ausgenommen davon sind jedoch Einkünfte, die während des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder Krankengeld erzielt wurden.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu wählen, was die Höhe des Elterngeldes beeinflussen kann. Außerdem gibt es noch weitere Faktoren, die die Höhe des Elterngeldes beeinflussen können, wie zum Beispiel der Geschwisterbonus oder der Bonus für Mehrlingsgeburten. Wir werden diese Faktoren im Folgenden genauer erläutern.
Basiselterngeld vs. Elterngeld plus
Basiselterngeld und Elterngeld Plus sind die beiden Varianten des Elterngeldes, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes beantragen können. Aber was ist der Unterschied zwischen den beiden?
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt und beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Elternteils vor der Geburt des Kindes, jedoch max. 1.800 Euro pro Monat. Wenn beide Elternteile Basiselterngeld beantragen, können sie es auf bis zu 14 Monate verlängern.
Elterngeldplus
Das Elterngeld Plus bietet den Eltern mehr Flexibilität, da es für einen längeren Zeitraum gezahlt wird, jedoch zu einem niedrigeren Prozentsatz des Einkommens. Es wird für bis zu 24 Monate gezahlt und beträgt 50% des durchschnittlichen Nettoeinkommens, jedoch maximal 900 Euro pro Monat. Wenn beide Elternteile Elterngeld Plus beantragen, können sie es auf bis zu 28 Monate verlängern.
Beide Optionen haben ihre Vorteile und es hängt von den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Eltern ab, welche Option für sie am besten geeignet ist.
Geschwisterbonus beim Elterngeld
Der Geschwisterbonus ist eine zusätzliche Leistung, die Familien beim Elterngeldantrag beantragen können. Dieser Bonus wird gezahlt, wenn das Elternteil, das Elterngeld bezieht, bereits ein anderes Kind hat, das zum Zeitpunkt der Geburt des neuen Kindes unter sechs Jahren alt ist.
Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des monatlichen Basiselterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro pro Monat. Er wird für maximal zwei Geschwisterkinder gezahlt, das heißt, bei zwei älteren Geschwisterkindern gibt es einen Bonus von insgesamt 20 Prozent des Basiselterngeldes.
Dieser Bonus soll Familien mit mehreren Kindern unterstützen, da die Kosten für den Lebensunterhalt in diesem Fall höher sind als bei Familien mit nur einem Kind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Geschwisterbonus nicht automatisch gezahlt wird, sondern beantragt werden muss.
Elterngeld Bonus für Mehrlingsgeburten
Eltern von Mehrlingen haben oft eine höhere finanzielle Belastung als Eltern von Einlingen. Aus diesem Grund gibt es einen besonderen Bonus für das Elterngeld, der für jede Mehrlingsgeburt gezahlt wird.
Der Mehrlingsbonus beträgt derzeit 300 Euro pro Monat und pro Kind. Dies bedeutet, dass Eltern von Zwillingen 600 Euro pro Monat und Eltern von Drillingen 900 Euro pro Monat erhalten. Der Bonus wird für die gesamte Bezugsdauer des Elterngeldes gezahlt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Mehrlingsbonus nicht mit dem Geschwisterbonus kombiniert werden kann. Wenn also bereits ein älteres Geschwisterkind vorhanden ist, das Anspruch auf den Geschwisterbonus hat, wird der Mehrlingsbonus nicht zusätzlich gezahlt.
Um den Mehrlingsbonus zu erhalten, müssen die Eltern dies bei der Beantragung des Elterngeldes angeben und eine Geburtsurkunde oder ein anderes geeignetes Dokument vorlegen, das die Mehrlingsgeburt bestätigt.
Zusätzliche Monate für Frühgeburt
Ab dem 1. September 2021 gilt für Eltern, deren Kind aus gesundheitlichen Gründen zu früh geboren wurde, das Elterngeld um zusätzliche Monate. Diese zusätzlichen Monate werden zusätzlich zum Regelanspruch gestaffelt ausgezahlt und als vorzeitige Monate bezeichnet.
Eltern, die mit einem Baby gesegnet werden, das mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin zur Welt kommt, erhalten einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Je nach Abstand zwischen dem tatsächlichen Geburtstermin und dem voraussichtlichen Geburtstermin haben werdende Eltern Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubsmonat, wenn dieser acht, zwölf oder sechzehn Wochen überschreitet. Mit dem ElterngeldPlus können Eltern maximal acht oder vier reguläre Elterngeldmonate zusätzlich gewinnen.
Elterngeld berechnen – Beispiel

Um das Elterngeld zu berechnen, muss man verschiedene Faktoren berücksichtigen. Im Folgenden wird ein Beispiel gegeben, das verdeutlicht, wie das Elterngeld berechnet werden kann.
Annika hat vor der Geburt ihres Kindes ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 2.500 Euro erzielt. Sie und ihr Mann planen, jeweils 6 Monate Elternzeit zu nehmen und Basiselterngeld zu beantragen.
Das durchschnittliche Nettoeinkommen von Annika vor der Geburt beträgt somit 2.500 Euro. Um das Basiselterngeld zu berechnen, wird dieses Einkommen herangezogen. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. Schritt: Ermittlung des monatlichen Durchschnittseinkommens Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Annika beträgt 2.500 Euro.
2. Schritt: Ermittlung des Nettoeinkommens nach der Geburt Das Elterngeld beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt. In Annikas Fall sind das 1.625 Euro pro Monat.
3. Schritt: Berechnung des Elterngeldes Das Elterngeld beträgt maximal 1.800 Euro pro Monat. In Annikas Fall erhält sie somit das Basiselterngeld in Höhe von 1.625 Euro pro Monat.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie das Elterngeld berechnet wird. Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt jedoch von vielen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen vor der Geburt, der Anzahl der Monate, in denen Elterngeld beantragt wird, und eventuellen Geschwistern.
Elterngeldrechner für Partnerschaftsbonusmonate
Der Elterngeldrechner ist ein praktisches Tool, um schnell und einfach das zu erwartende Elterngeld zu berechnen. Besonders relevant ist dabei der Elterngeldrechner für Partnerschaftsbonusmonate. Seit 2015 haben Eltern die Möglichkeit, sich die Bezugsdauer des Elterngeldes zu verlängern, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung des Kindes teilen. Hierfür gibt es den Partnerschaftsbonus, der bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld ermöglicht.
Um den Elterngeldanspruch unter Berücksichtigung des Partnerschaftsbonus zu berechnen, kann der Elterngeldrechner für Partnerschaftsbonusmonate genutzt werden. Dabei müssen die relevanten Daten, wie das Nettoeinkommen und die Anzahl der Bezugsmonate, für beide Elternteile eingegeben werden. Anschließend zeigt der Rechner die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes inklusive Partnerschaftsbonus an. So können Eltern bereits im Vorfeld abschätzen, wie sich eine gemeinsame Betreuung des Kindes auf das Elterngeld auswirkt.
Für wen soll der Elterngeldantrag erstellt werden?

Um Elterngeld beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich steht das Elterngeld Müttern und Vätern zu, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Der Antrag auf Elterngeld kann von beiden Elternteilen gestellt werden. In diesem Fall muss entschieden werden, wer das Elterngeld erhalten soll und für welchen Zeitraum. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Kind alleine betreuen und erziehen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt wie der Elternteil, der das Elterngeld beantragt.
Zudem ist es wichtig, dass das Kind nach der Geburt noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet hat. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, das die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes bildet. Auch der Partnerschaftsbonus und der Geschwisterbonus können bei der Berechnung eine Rolle spielen.
Wann Sie das Elterngeld beantragen müssen
Um das Elterngeld in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Es ist jedoch ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, da das Elterngeld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wenn Sie also den Antrag erst nach Ablauf der Frist einreichen, verlieren Sie möglicherweise einen Teil des Anspruchs.
Es gibt auch die Möglichkeit, das Elterngeld im Voraus zu beantragen, wenn Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes wissen, dass Sie eine Auszeit von der Arbeit nehmen werden. In diesem Fall können Sie den Antrag bis zu drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin stellen.
Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Einkommensnachweise und Nachweise über den Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elternzeit.
Elterngeld beantragen: Erforderliche Unterlagen

Um Elterngeld zu erhalten, muss der Antrag gestellt werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden, die in der Regel bei der örtlichen Bezirksregierung oder Stadtverwaltung angesiedelt ist. Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag online über das Elterngeldportal des Bundesfamilienministeriums einzureichen.
Für die Beantragung des Elterngelds müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis des eigenen Einkommens und gegebenenfalls der des Partners sowie Nachweise über das Arbeitsverhältnis vor der Geburt. Es ist wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da das Elterngeld rückwirkend höchstens für drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.
Nach Eingang des Antrags wird die zuständige Stelle die Berechnung des Elterngelds vornehmen und dem Antragsteller den Bescheid zukommen lassen. Es kann auch zu Nachfragen oder weiteren Anforderungen von Unterlagen kommen, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der Beantragung des Elterngeldes zu befassen und ausreichend Zeit für die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen einzuplanen.
Bei der Beantragung von Elterngeld Plus müssen zudem Nachweise über die Teilzeitbeschäftigung oder den Arbeitsausfall erbracht werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Unterlagen vollständig und richtig sind, um Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden.
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Das Elterngeld wird in der Regel bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Dabei steht den Eltern ein sogenannter Partnerschaftsbonus zu, wenn sie sich die Betreuung des Kindes während der ersten 14 Monate teilen und beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. In diesem Fall wird das Elterngeld um vier zusätzliche Monate verlängert. Wenn jedoch nur ein Elternteil das Kind betreut und der andere Vollzeit arbeitet, wird das Elterngeld nur für 12 Monate gezahlt.
Für Alleinerziehende gibt es die Möglichkeit, das Elterngeld auf bis zu 14 Monate zu verlängern. Eine Verlängerung über 14 Monate hinaus ist in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn das Kind behindert ist.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Elterngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes darstellt. Die Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Bruttoeinkommen und der Anzahl der Geschwister und Mehrlingsgeburten ab. Um das Elterngeld zu beantragen, sind bestimmte Unterlagen erforderlich, und der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden.
Durch die Nutzung von Elterngeldrechnern können Eltern schnell und unkompliziert eine Vorstellung davon erhalten, wie viel Elterngeld ihnen zusteht. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Shiftbase zwar keine Anbieter von Elterngeld ist, aber dennoch bei der Beantragung und Abrechnung helfen kann. Insgesamt ist das Elterngeld eine wichtige Leistung, die Familien hilft, die finanziellen Belastungen in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes zu bewältigen.