Elternzeit verkürzen: Ein praktischer Leitfaden

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 18 August 2023
Paar bespricht die Möglichkeit, die Elternzeit zu verkürzen

Um die Elternzeit effizient zu gestalten, bedarf es einer sorgfältigen Planung, einer offenen Kommunikation und formeller Vereinbarungen zwischen den werdenden Eltern und ihren Arbeitgebern. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt zwar den rechtlichen Rahmen vor, doch unvorhergesehene Umstände werfen oft Fragen auf. Ist es möglich, die ursprünglich beantragte Elternzeit zu ändern? Welche Fristen gelten für die Verkürzung eines solchen Urlaubs? 

Anpassungen der Elternzeit sind mit vorheriger Ankündigung und Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Allerdings kann der Arbeitgeber eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Umgekehrt sind Verlängerungen der Elternzeit möglich, wenn der Anspruch darauf bestehen bleibt und rechtzeitig ein Antrag gestellt wird. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Möglichkeiten zur Verkürzung der Elternzeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine Art Freistellung von der Arbeit, die es Müttern und Vätern ermöglicht, sich bis zu drei Jahre lang um ihre Kinder zu kümmern. Dieser Zeitraum ist unbezahlt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Elternzeit ist, dass Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und für die Pflege und Erziehung des Kindes verantwortlich sind. Die Elternzeit beginnt grundsätzlich mit der Geburt des Kindes; für Mütter verkürzt sie sich jedoch um die Dauer des Mutterschutzes. Die Elternzeit kann bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Wichtige Informationen

Für die Beantragung der Elternzeit gibt es derzeit kein spezielles Formular. Wichtig ist, dass Sie einen schriftlichen Antrag stellen und diesen unterschreiben. Ein Musterformular finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA). Außerdem muss Ihr Arbeitgeber nach § 16 Abs. 1 BEEG bestätigen, dass Sie Elternzeit in Anspruch genommen haben.

Elternzeitdauer ändern: Ist das möglich?

Ja, in bestimmten Situationen ist das möglich. Wenn jemand seine Elternzeit vorzeitig beenden möchte, muss er oder sie einen schriftlichen Antrag stellen und die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen. Mütter können beispielsweise bei einer weiteren Schwangerschaft ihre Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen.

  • Das Kind oder ein anderes Kind der betreffenden Person verstirbt.
  • Ein Elternteil wird schwer krank, schwer behindert oder verstirbt.
  • Die finanzielle Situation der Familie ist sehr angespannt.
  • Für Väter: Ein neues Kind wird während der Elternzeit geboren.

In diesen Fällen muss der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung treffen. Lehnt er den Antrag ab, muss dies schriftlich erfolgen und auf dringenden betrieblichen Gründen beruhen.

Wichtig: Stirbt das zu betreuende Kind während der Elternzeit, endet die Elternzeit automatisch drei Wochen nach dem Tod des Kindes. Stirbt das Kind vor Beginn der Elternzeit, wird die Elternzeit abgebrochen.

Ist es möglich, die Elternzeit später zu verlängern?

Frau bei der Planung zur Verkürzung ihrer Elternzeit

Ja, eine Verlängerung der Elternzeit ist möglich, wenn Sie das Einverständnis Ihres Arbeitgebers haben und noch ungenutzte Elternzeitmonate übrig sind. Beachten Sie die 24-monatige „Bindungsfrist“, wenn Ihr Kind zwischen 1 und 3 Jahren alt ist. Nach Ablauf des Bindungszeitraums von zwei Jahren benötigen Sie nicht mehr die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Wenn Sie mehr über die Verlängerung der Elternzeit wissen möchten, lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zum Thema „Elternzeit verlängern“.

Arbeitszeit nach Elternurlaub reduzieren?

Nein, nach der Elternzeit besteht kein automatisches Recht auf Teilzeitarbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Die Arbeitsbedingungen kehren nach dem Ende der Elternzeit zu den vorherigen Bedingungen zurück, d.h., Sonderregelungen wie Teilzeitarbeit sind nicht garantiert. Arbeitnehmer können jedoch eine Teilzeitarbeit gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) beantragen.

Wichtig: Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dieser Schutz beginnt spätestens eine Woche vor Ablauf der Anmeldefrist für die Elternzeit und gilt nicht zwischen zwei getrennten Elternzeitabschnitten.

Vorgehensweise bei der Verkürzung der Elternzeit

Die Verkürzung der Elternzeit erfordert eine sorgfältige Abwägung und klare Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Hier eine vereinfachte Anleitung:

  • Persönliches Gespräch initiieren: Vereinbaren Sie ein Treffen mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihre Pläne zur Verkürzung der Elternzeit zu besprechen.

  • Zustimmung einholen: Bei Einverständnis des Arbeitgebers lassen Sie sich die Änderungen schriftlich bestätigen, inklusive des neuen Enddatums der Elternzeit.

  • Schriftlichen Antrag stellen: Bei Zögern des Arbeitgebers verfassen Sie ein formloses Schreiben, in dem Sie die Verkürzung der Elternzeit beantragen.

  • Arbeitszeiten definieren: Legen Sie Ihren gewünschten Arbeitsplan dar und geben Sie an, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten möchten.

  • Rechtzeitige Antwort fordern: Bitten Sie höflich um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.

  • Alternativen prüfen: Bei Ablehnung des Antrags erkunden Sie andere mögliche Regelungen, die für Sie und Ihren Arbeitgeber passend sind.

Eine offene und effektive Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber ist entscheidend, um eine Lösung zu finden, die sowohl Ihren Bedürfnissen als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.

Arbeiten während des Elternurlaubs: Ist das möglich?

Arbeitnehmerin plant seine Elternzeitverkürzung

Ja, es ist möglich, während des Elternurlaubs zu arbeiten. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, während des Elternurlaubs durchschnittlich bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten bzw. 30 Stunden, wenn das Kind vor dem 1. September 2021 geboren wurde. Diese Regelung ist für beide Seiten von Vorteil: Der Arbeitgeber behält wertvolles Fachwissen, während die Arbeitnehmer Arbeit und Elternschaft miteinander vereinbaren können.

Für Unternehmen mit mehr als fünfzehn Beschäftigten gilt das "besondere Teilzeitgesetz". Nach diesem Gesetz können Arbeitnehmer, die sich im Elternurlaub befinden, mit einer reduzierten Arbeitszeit von 15 bis 32 (oder 30) Wochenstunden weiterarbeiten. Um diese Teilzeitregelung zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung.
  • Mindestens zwei Monate Teilzeitarbeit.
  • Einreichung eines schriftlichen Antrags sieben Wochen vor dem geplanten Beginn (für Kinder unter drei Jahren) bzw. dreizehn Wochen vorher (für Kinder zwischen 4 und 8 Jahren).
  • Angabe des Datums des Beginns, der Dauer und der Wochenstunden der Teilzeitarbeit im Antrag.

Auch wenn die Arbeitszeit bereits während des Elternurlaubs reduziert wurde, ist eine weitere Reduzierung möglich, es sei denn, der Arbeitgeber lehnt dies aus dringenden betrieblichen Gründen ab. Die Ablehnung sollte schriftlich erfolgen, wobei die genannten Fristen einzuhalten sind:

  • Vier Wochen für beantragte Teilzeitarbeit für Kinder von 1 bis 3 Jahren.
  • Acht Wochen für Kinder von 4 bis 8 Jahren.
  • Generell vier Wochen bei Geburten vor dem 1. Juli 2015.

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers während des Elternurlaubs auch für einen anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten oder sich selbständig machen können.

Fazit

Die Dauer des Elternurlaubs kann je nach den individuellen Umständen des Arbeitnehmers entweder verkürzt oder verlängert werden. In beiden Fällen muss der Arbeitnehmer rechtzeitig einen Antrag stellen, um die Änderung der Elternzeitregelung zu veranlassen. In Situationen, in denen unmittelbare betriebliche Notwendigkeiten auftreten, behält der Arbeitgeber das Vorrecht, Anträge nach eigenem Ermessen abzulehnen. Shiftbase, eine umfassende Lösung, bietet die Möglichkeit, verschiedene Formen von Abwesenheiten mühelos zu beobachten, systematisch darzustellen und effizient zu überwachen – und das alles mit nur einem einzigen Klick!

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Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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