Krankheitsbedingte Ausfälle bringen jeden Betrieb schnell an organisatorische Grenzen. Eine gezielte Krankheitsvertretung hilft, Arbeitsprozesse abzusichern – rechtssicher, flexibel und ohne langfristige Bindung. Hier erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber dabei beachten müssen.
Eine Krankheitsvertretung bezeichnet die vorübergehende Einstellung einer Ersatzkraft, wenn eine oder mehrere Ihrer Mitarbeitenden aufgrund einer Krankheit nicht am Arbeitsplatz erscheinen können – und das über einen längeren Zeitraum. In vielen Fällen geht es nicht nur um eine spontane Lücke für ein paar Tage, sondern um mehrwöchige oder gar monatelange Ausfälle, bei denen die Arbeitsfähigkeit ernsthaft beeinträchtigt ist.
Als Arbeitgeber stehen Sie in solchen Situationen vor mehreren Herausforderungen:
Wie bleibt der Betrieb handlungsfähig?
Wer übernimmt die Aufgaben der erkrankten Person?
Wie kann die Vertretung sinnvoll organisiert werden – ohne das bestehende Team zu überlasten?
Und nicht zuletzt: Wie gestalten Sie das Ganze rechtssicher?
Die Krankheitsvertretung ist also mehr als ein organisatorisches Thema – sie betrifft auch das Arbeitsrecht, die Mitarbeiterbindung und das betriebliche Klima.
▶️ Beispiel aus der Praxis: Stellen Sie sich vor, eine Ihrer langjährigen Teamleitungen fällt aufgrund einer Operation für mindestens vier Monate aus. Die Aufgaben im Tagesgeschäft bleiben jedoch bestehen. Eine Kollegin aus dem Team hat nicht die Kapazität, das vollständig mit abzudecken. In diesem Fall bietet sich eine gezielte Krankheitsvertretung auf Zeit an – etwa durch eine externe Fachkraft mit befristetem Arbeitsvertrag.
Diese Vertretungslösung muss transparent kommuniziert, vertraglich klar geregelt und gut in bestehende Prozesse integriert werden – damit es weder intern zu Spannungen noch später zu rechtlichen Problemen kommt.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder kurze Krankheitsausfall rechtfertigt eine externe Vertretung. In der Praxis ist die Krankheitsvertretung vor allem dann relevant, wenn:
die erkrankte Person voraussichtlich länger fehlt (mehrere Wochen oder Monate),
die Position betriebsrelevant ist (z. B. Schlüsselrollen),
oder eine erhebliche Mehrbelastung im Team zu befürchten ist.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Krankheitsvertretungen?
Die rechtliche Grundlage für die Einstellung einer Krankheitsvertretung ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert – genauer gesagt in § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG. Dort ist geregelt, dass ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vorliegt, wenn die Vertretung einer erkrankten Person erforderlich ist.
Das bedeutet konkret für Sie: Sie dürfen eine befristete Anstellung aussprechen, wenn Sie damit eine erkrankte Person vertreten lassen. Dies gilt als sogenannter Sachgrund für die Befristung – im Gegensatz zu einer sachgrundlosen Befristung, die strengen zeitlichen Begrenzungen unterliegt.
Alternativ kann die Befristung auch mit einem konkreten Enddatum versehen werden, wenn Sie über eine belastbare Rückkehrprognose verfügen (z. B. ärztlich bestätigt).
Der Grund der Befristung – also die Krankheitsvertretung – muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannt werden.
Der oder die Vertretende darf nicht dauerhaft übernommen werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die vertretene Person nicht zurückkehrt. Hier drohen rechtliche Fallstricke.
Achten Sie darauf, alle Dokumente sauber zu führen – inklusive Krankmeldung, Prognose zur Rückkehr und Vertrag der Ersatzkraft. Kommt es später zu Streitigkeiten, etwa vor dem Arbeitsgericht, sind klare Nachweise entscheidend für die Rechtswirksamkeit der Befristung.
Urteile zeigen: Gerichte erkennen die Befristung als Krankheitsvertretung nur dann an, wenn Sie als Arbeitgeber ernsthaft mit der Rückkehr der erkrankten Person rechnen durften. Bestehen erhebliche Zweifel an dieser Rückkehr – etwa nach langjähriger Arbeitsunfähigkeit ohne Besserung – kann das Gericht die Befristung für unwirksam erklären.
Eine direkte gesetzliche Höchstgrenze für die Dauer einer Krankheitsvertretung gibt es nicht – jedenfalls nicht, solange ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Das bedeutet: Solange die erkrankte Person nachweislich nicht arbeiten kann, dürfen Sie die Vertretung weiterhin befristet beschäftigen.
Allerdings gibt es zwei zentrale Aspekte, die Sie als Arbeitgeber beachten sollten:
🏢 Zumutbarkeit für das Unternehmen
Die Vertretung soll in erster Linie den Betriebsablauf absichern. Doch je länger die Krankheit dauert, desto mehr sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Wird die Befristung noch dem tatsächlichen Bedarf gerecht?
Entsteht durch ständige Verlängerungen Unsicherheit im Team?
Wäre eine Entfristung oder Umstrukturierung unter Umständen sinnvoller?
Gerade bei langanhaltender Krankheit (über 12 Monate oder mehr) geraten Unternehmen schnell in ein organisatorisches Vakuum, in dem sowohl die Vertretungskraft als auch das Team in einer Dauerausnahmesituation stecken.
👥 Zumutbarkeit für die vertretene Person
Auch die vertretende Person hat Rechte: Wird der Vertrag mehrfach verlängert, ohne klare Perspektive oder Rückmeldung zur Rückkehr der ursprünglich erkrankten Person, kann das rechtlich problematisch werden.
Beispiel aus der Rechtsprechung: In mehreren Urteilen haben Arbeitsgerichte entschieden, dass eine mehrjährige Befristung auf Grundlage einer Krankheitsvertretung nur dann zulässig ist, wenn die Rückkehr der vertretenen Person plausibel erscheint – z. B. bei schrittweiser Genesung oder laufender Reha. Gibt es keine realistische Prognose, darf der Vertrag nicht „ins Blaue hinein“ verlängert werden.
Praxis-Fazit:
Eine Krankheitsvertretung ist solange zumutbar, wie sie zur Stabilisierung des Arbeitsalltags beiträgt und rechtlich korrekt begründet ist.
Spätestens nach 18 bis 24 Monaten sollten Sie prüfen, ob eine alternative personelle Lösung sinnvoller wäre – etwa eine feste Nachbesetzung oder Reorganisation des Aufgabenbereichs.
Wichtig: Verlängern Sie einen befristeten Vertrag nicht unbegrenzt oft, sondern immer auf Basis der aktuellen Situation und mit schriftlicher Begründung.
Fazit: Krankheitsvertretung rechtssicher und pragmatisch gestalten
Krankheitsbedingte Ausfälle gehören zum Unternehmensalltag – doch sie stellen Sie als Arbeitgeber regelmäßig vor organisatorische, rechtliche und zwischenmenschliche Herausforderungen. Mit einer sorgfältig geplanten Krankheitsvertretung auf befristeter Basis können Sie diesen Ausfällen jedoch strukturiert begegnen.
Der Schlüssel liegt in der klaren vertraglichen Regelung, der nachvollziehbaren Dokumentation und einem realistischen Blick auf die Rückkehr der erkrankten Person. Dabei sollten Sie nie „ins Blaue hinein“ verlängern oder unklare Vertragsformulierungen nutzen – denn das kann schnell zu ungewollten unbefristeten Arbeitsverhältnissen führen.
Gleichzeitig bietet die Krankheitsvertretung Ihrem Unternehmen eine wertvolle Chance zur Flexibilität: Sie sichern Arbeitsabläufe, vermeiden Überlastung im Team und behalten Ihre Personalplanung im Griff – ohne dauerhaft neue Verpflichtungen einzugehen.
Tools wie Shiftbase unterstützen Sie dabei, alle Aspekte im Blick zu behalten – von der Abwesenheitsdokumentation über Vertragslaufzeiten bis hin zur gerechten Einsatzplanung Ihrer Teams. 🚀
Eine rechtssichere Krankheitsvertretung ist also kein bürokratisches Hindernis – sondern eine praktische Lösung, um Ihre Organisation auch in schwierigen Zeiten stabil zu führen.
Häufig gestellte Fragen
Eine Krankheitsvertretung ist vor allem dann sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass die erkrankte Person länger als zwei bis drei Wochen ausfallen wird – insbesondere bei Schlüsselpositionen oder hoher Belastung im Team. Die Entscheidung hängt davon ab, wie stark der Ausfall den betrieblichen Ablauf stört und ob eine interne Lösung (z. B. Umverteilung von Aufgaben) realistisch ist. Bei absehbar längerer Abwesenheit (z. B. Reha, Operation, psychische Erkrankung) ist schnelles Handeln empfehlenswert.
Der befristete Arbeitsvertrag sollte explizit den Vertretungsgrund („wegen Erkrankung von…“) benennen und eine Zweckbefristung oder ein klares Enddatum enthalten. Wichtig ist, dass Rückkehr- oder Verlängerungsszenarien schriftlich geregelt werden. Idealerweise fügen Sie eine Klausel ein, die beschreibt, was bei vorzeitiger Rückkehr passiert. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und bewahren Sie sie zusammen mit dem Arbeitsvertrag auf.
Ein erfolgreicher Übergang erfordert klare Kommunikation, Übergabeprozesse und gegebenenfalls Einbindung des Teams. Planen Sie mindestens eine Übergangsphase mit definierten Aufgaben. Die vertretene Person sollte ausreichend Zeit erhalten, um sich einzuarbeiten. Ebenso wichtig: Informieren Sie die Vertretungskraft rechtzeitig über das Vertragsende und bieten Sie ggf. Unterstützung bei der weiteren beruflichen Orientierung an – das schafft Fairness und Vertrauen.
Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.
Disclaimer
Bitte beachte, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.