Personalplanung
Personalplanung gleicht Bedarf und Bestand ab. Arten, Teilbereiche, die Formel für den Nettopersonalbedarf und ein durchgerechnetes Beispiel.
Geschrieben von: Beke SchoustraAktualisiert am:
Personalplanung sorgt dafür, dass ein Betrieb zur richtigen Zeit genug Leute mit den passenden Fähigkeiten am richtigen Ort hat, und zwar zu Kosten, die er tragen kann. Sie vergleicht den künftigen Personalbedarf mit dem Personal, das da ist, und leitet daraus Maßnahmen ab: einstellen, schulen, versetzen, Arbeitszeiten anpassen oder, wenn Arbeit wegfällt, Personal abbauen.
Wie weit die Personalplanung in die Zukunft schaut, hängt von der Frage ab. Ob in drei Jahren eine zweite Filiale aufmacht, ist eine strategische Frage. Wer am Samstag die Frühschicht übernimmt, ist eine operative. Beides gehört zur Personalplanung, nur mit anderen Zahlen und anderen Werkzeugen.
Arten der Personalplanung
Die Personalplanung lässt sich auf zwei Arten einteilen: nach dem Zeithorizont und nach dem, was geplant wird.
Nach Zeithorizont: strategisch, taktisch, operativ
Ebene | Üblicher Zeitraum | Typische Frage | Beispiel aus dem Schichtbetrieb |
|---|---|---|---|
Strategisch | langfristig, oft fünf Jahre und mehr | Welche Leute brauchen wir, wenn sich das Geschäft verändert? | neue Filialen, Nachfolge für die Küchenleitung |
Taktisch | mittelfristig, etwa ein bis fünf Jahre | Welche Stellen schaffen oder besetzen wir? | zwei Ausbildungsplätze, eine zweite Schichtleitung |
Operativ | kurzfristig, bis zu einem Jahr | Wer arbeitet wann und wo? | Sommerbesetzung, Urlaubsplanung, Dienstplan der nächsten Wochen |
Die Grenzen zwischen den Ebenen sind in der Fachliteratur nicht einheitlich gezogen. Wichtiger als die genaue Jahreszahl ist, dass die Ebenen aufeinander aufbauen: Was strategisch beschlossen ist, wird taktisch in Stellen übersetzt und landet operativ im Dienstplan. Wie die kurzfristige Ebene im Detail funktioniert, steht im Beitrag zur operativen Personalplanung.
Nach Inhalt: quantitativ, qualitativ, zeitlich und räumlich
Quantitativ: Wie viele Leute oder Arbeitsstunden werden gebraucht? Das ist die Rechenarbeit, die die quantitative Personalplanung im Detail beschreibt.
Qualitativ: Welche Fähigkeiten und Nachweise müssen da sein, etwa eine Schichtleitung, eine Ersthelferin oder jemand, der die Kasse abschließen darf? Eine Qualifikationsmatrix macht das auf einem Blatt sichtbar.
Zeitlich: Wann wird der Bedarf fällig, im Tagesverlauf, über die Woche und über das Jahr mit seinen Saisonspitzen?
Räumlich: Wo wird gearbeitet, in welcher Filiale, Abteilung oder Station?
Teilbereiche der Personalplanung
Aus diesen Fragen ergeben sich die Teilbereiche, die in fast jeder Definition auftauchen. In einem kleinen Betrieb erledigt sie oft eine Person nebenbei, in größeren Unternehmen teilen sich Personalabteilung, Controlling und Filialleitungen die Arbeit.
Personalbestandsplanung: Wer ist da, mit welchen Vertragsstunden und Fähigkeiten, und wer geht absehbar, etwa durch Rente, Elternzeit oder eine auslaufende Befristung?
Personalbedarfsplanung: Wie viele Leute mit welchen Fähigkeiten werden wann gebraucht?
Personalbeschaffungsplanung: Wie wird eine Lücke geschlossen, intern oder durch Neueinstellungen, und bis wann?
Personaleinsatzplanung: Wer übernimmt welche Schicht? Im Alltag ist das der Dienstplan, mehr dazu unter Mitarbeitereinsatzplanung.
Personalentwicklungsplanung: Welche Schulungen sind nötig, damit eine Fähigkeit nicht an einer einzigen Person hängt?
Personalkostenplanung: Was kosten Bestand und Maßnahmen? Grundlage sind die Personalkosten pro Stelle.
Personalfreisetzungsplanung: Wie wird ein Überhang abgebaut, möglichst über auslaufende Befristungen, natürliche Abgänge oder weniger Stunden statt über Kündigungen?
Personalbedarf berechnen: vom Einsatzbedarf zum Nettobedarf
Im Kern ist Personalplanung eine Rechnung in drei Schritten. Zuerst kommt der Einsatzbedarf: wie viele Arbeitsstunden oder Vollzeitkräfte der Betrieb braucht, wenn alle da wären. Dazu kommt der Reservebedarf für Urlaub, Krankheit und Schulungen. Beides zusammen ergibt den Bruttopersonalbedarf. Zieht man davon das Personal ab, das im Planungszeitraum voraussichtlich da ist, bleibt der Nettopersonalbedarf.
Nettopersonalbedarf = Bruttopersonalbedarf − aktueller Personalbestand + absehbare Abgänge − feststehende Zugänge
Den Reservebedarf rechnest du am einfachsten über die Ausfallquote: Bruttobedarf = Einsatzbedarf ÷ (1 − Ausfallquote). Bei 18 % Ausfall brauchst du für 10 Vollzeitstellen rund 12,2 Vollzeitkräfte. Wer einfach 18 % aufschlägt, kommt auf 11,8 und plant zu knapp, weil auch die Reserve selbst Urlaub nimmt und krank wird.
Gezählt wird in Vollzeitäquivalenten, kurz VZÄ oder englisch FTE (Full-Time Equivalent). Zwei Teilzeitkräfte mit je 19,5 Stunden ergeben bei einer 39-Stunden-Woche zusammen 1,0 FTE. Für Teams mit vielen Teilzeitkräften und Minijobs lohnt sich eine eigene Tabelle, um FTE zu berechnen.
Die vier Arten von Personalbedarf
Zeigt die Rechnung eine Lücke, hilft es zu wissen, woher sie kommt. Üblich ist diese Einteilung:
Einsatzbedarf: die Besetzung, die der laufende Betrieb braucht.
Reservebedarf: die Leute, die zusätzlich nötig sind, weil nie alle gleichzeitig da sind, etwa für Urlaubsvertretungen und Krankheit.
Ersatzbedarf: jemand geht durch Kündigung, Rente oder Elternzeit, und die Stelle muss wieder besetzt werden.
Neubedarf, auch Zusatzbedarf: es entsteht mehr Arbeit, etwa durch eine neue Filiale, längere Öffnungszeiten oder ein neues Angebot.
Fällt Arbeit weg, spricht man von Minderbedarf oder Freisetzungsbedarf. Er gehört in dieselbe Rechnung, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Beispiel: Personalplanung für eine Bäckerei mit drei Filialen
Eine Bäckerei mit drei Filialen plant das nächste Jahr. Jede Filiale hat montags bis samstags von 6 bis 19 Uhr geöffnet. Im Verkauf stehen durchgehend zwei Personen, in den Stoßzeiten von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr eine dritte. Eine Vollzeitstelle hat 39 Stunden pro Woche, und die Ausfallquote aus dem Vorjahr liegt bei 18 %.
Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
Grundbesetzung pro Filiale | 13 Stunden × 2 Personen × 6 Tage | 156 Stunden |
Stoßzeiten pro Filiale | 5 Stunden × 6 Tage | 30 Stunden |
Einsatzbedarf, drei Filialen | 186 Stunden × 3 | 558 Stunden pro Woche |
Einsatzbedarf in Vollzeitkräften | 558 ÷ 39 | 14,3 FTE |
Bruttobedarf bei 18 % Ausfall | 14,3 ÷ 0,82 | 17,4 FTE |
Bestand heute | 9 Vollzeitkräfte + 12 Teilzeitkräfte mit 19,5 Stunden | 15,0 FTE |
Abgänge im Jahr | eine Vollzeitkraft geht in Rente, eine Teilzeitkraft in Elternzeit | 1,5 FTE |
Zugänge im Jahr | eine Auszubildende wird nach der Prüfung übernommen | 1,0 FTE |
Nettopersonalbedarf | 17,4 − 15,0 + 1,5 − 1,0 | 2,9 FTE |
Die Bäckerei muss also knapp drei Vollzeitstellen besetzen, zum Beispiel mit zwei Vollzeitkräften und zwei Teilzeitkräften mit 19,5 Stunden. Weil die Rente und die Elternzeit feste Termine haben, weiß sie auch, bis wann. Ohne Reservebedarf hätte die Rechnung −0,2 FTE ergeben, also scheinbar keinen Bedarf, und im Sommer hätte jede Urlaubswoche eine Lücke gerissen.
Die Jahresrechnung sagt, wie viele Leute die Bäckerei braucht. Ob am Samstagmorgen in Filiale zwei wirklich drei Personen im Verkauf stehen, entscheidet erst der Dienstplan. Deshalb wird die Besetzung pro Schicht aus der Rechnung zur Vorgabe für die Einsatzplanung.
Personalplanung erstellen: der Ablauf
Planungszeitraum und Ziele festlegen: Was ändert sich im nächsten Jahr, bei Öffnungszeiten, Standorten oder Angebot?
Bestand erfassen: Personen, Vertragsstunden, Fähigkeiten, Befristungen und absehbare Abgänge.
Bedarf berechnen wie im Beispiel, getrennt nach Bereichen wie Verkauf, Küche oder Lager, weil eine Stunde im Service keine Stunde in der Backstube ersetzt.
Bestand und Bedarf abgleichen und die Lücke nach Ersatzbedarf und Neubedarf aufteilen.
Maßnahmen festlegen: einstellen, intern versetzen, schulen, Stunden aufstocken oder Befristungen auslaufen lassen, jeweils mit Termin.
Umsetzen und nachsteuern: Prüf jeden Monat, ob Ausfallquote, Umsatz und Besetzung so eintreten wie geplant, und pass die Rechnung an.
Methoden der Personalbedarfsermittlung
Das Beispiel folgt der Arbeitsplatzmethode: Du gehst von den Plätzen aus, die zu jeder Zeit besetzt sein müssen. Sie passt zu Betrieben mit festen Öffnungszeiten. Daneben sind diese Methoden verbreitet:
Kennzahlenmethode: Der Bedarf folgt einer Kennzahl wie Umsatz pro Arbeitsstunde oder Gäste pro Servicekraft. In Gastronomie und Handel ist sie oft genauer als die Arbeitsplatzmethode, weil sie mit dem Geschäft mitgeht.
Stellenplanmethode: Ein Stellenplan legt fest, welche Stellen es gibt; der Bedarf ist die Differenz zu den besetzten Stellen. Üblich in Verwaltung und öffentlichem Dienst.
Trendfortschreibung: Der Bedarf der Vorjahre wird hochgerechnet. Einfach, aber blind für Brüche wie eine neue Filiale.
Schätzverfahren: Führungskräfte oder Fachleute schätzen den Bedarf, bei der Delphi-Methode in mehreren Runden. Sinnvoll, wenn es noch keine Zahlen gibt.
Was der Betriebsrat bei der Personalplanung mitreden darf
Gibt es einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn über die Personalplanung rechtzeitig und umfassend anhand von Unterlagen unterrichten, vor allem über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf und die geplanten personellen Maßnahmen. Über Art und Umfang der Maßnahmen und darüber, wie sich Härten vermeiden lassen, muss er mit dem Betriebsrat beraten (§ 92 Abs. 1 BetrVG). Der Betriebsrat kann außerdem eigene Vorschläge für die Einführung und Durchführung einer Personalplanung machen (§ 92 Abs. 2 BetrVG).
Mitbestimmen darf der Betriebsrat bei der Personalplanung selbst nicht. Anders beim Dienstplan: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung auf die Wochentage unterliegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.
Von der Jahresplanung zum Dienstplan
Für die Jahresrechnung reicht eine Tabelle mit Bestand, Bedarf, Abgängen und Zugängen pro Bereich. Schwierig wird es auf der operativen Ebene. Dort ändern sich Verfügbarkeiten, Urlaub und Krankmeldungen jede Woche, und eine Tabelle weiß nicht, wer am Samstag schon verplant ist oder wer die Kasse abschließen darf. Viele Betriebe erstellen den Schichtplan deshalb mit einem Online-Schichtplaner statt in Excel.
Eine Software für die Personaleinsatzplanung wie Shiftbase hält die Besetzung aus der Jahresrechnung als Vorgabe pro Schicht fest: Ein Zähler zeigt im Plan, wie viele Leute eingeteilt sind und wie viele gebraucht werden. Beim Einteilen siehst du Verfügbarkeiten, Abwesenheiten und Qualifikationen, und Vertragsstunden und Stundenlohn rechnen gegen ein Budget mit.
Den Plan machst du selbst oder lässt dir einen Entwurf vorschlagen, den du prüfst. Mit Shiftbase kannst du so den Dienstplan erstellen und ihn direkt an dein Team in der App schicken.
Häufig gestellte Fragen
Personalplanung ist die Planung, wie viele Mitarbeitende mit welchen Fähigkeiten ein Betrieb wann und wo braucht, und wie er diesen Bedarf deckt. Sie vergleicht den künftigen Personalbedarf mit dem vorhandenen Personal und leitet daraus Einstellungen, Schulungen, Versetzungen oder Änderungen der Arbeitszeit ab.
Nach dem Zeithorizont gibt es die strategische (langfristige), die taktische (mittelfristige) und die operative (kurzfristige) Personalplanung. Nach dem Inhalt unterscheidet man die quantitative Personalplanung (wie viele Leute), die qualitative (welche Fähigkeiten), die zeitliche (wann) und die räumliche Personalplanung (wo).
Zu den Aufgaben der Personalplanung gehören die Planung von Personalbestand, Personalbedarf, Personalbeschaffung, Personaleinsatz, Personalentwicklung und Personalkosten. Fällt Arbeit weg, kommt die Personalfreisetzungsplanung dazu.
Der Nettopersonalbedarf ist der Bruttopersonalbedarf minus der aktuelle Personalbestand plus absehbare Abgänge minus feststehende Zugänge. Der Bruttopersonalbedarf setzt sich aus dem Einsatzbedarf und dem Reservebedarf für Urlaub, Krankheit und Schulungen zusammen. Ein positives Ergebnis heißt, dass Stellen zu besetzen sind.
FTE steht in der Personalplanung für Full-Time Equivalent, auf Deutsch Vollzeitäquivalent (VZÄ). Es rechnet Teilzeit in Vollzeitstellen um: Zwei Teilzeitkräfte mit je 19,5 Stunden ergeben bei einer 39-Stunden-Woche zusammen 1,0 FTE. So lassen sich Bestand und Bedarf vergleichen, auch wenn viele in Teilzeit arbeiten.
Der Betriebsrat hat bei der Personalplanung ein Recht auf Unterrichtung und Beratung, aber kein Mitbestimmungsrecht. Nach § 92 BetrVG muss der Arbeitgeber ihn rechtzeitig und umfassend anhand von Unterlagen über den Personalbedarf und die geplanten Maßnahmen informieren und mit ihm beraten, und der Betriebsrat kann eigene Vorschläge machen. Beim Dienstplan, also bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit.
Die Personalplanung legt fest, wie viele Leute mit welchen Fähigkeiten ein Betrieb in den nächsten Monaten und Jahren braucht. Die Personaleinsatzplanung ist ihr kurzfristiger Teil: Sie verteilt die vorhandenen Leute auf konkrete Schichten, Tage und Standorte. Weil sich Verfügbarkeiten und Abwesenheiten jede Woche ändern, nutzen Schichtbetriebe dafür meist eine Personalplanung-Software.
Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.
Alle Begriffe ansehen
- ArbeitslohnArbeitslohn sind im Steuerrecht alle Einnahmen, die Beschäftigte aus ihrem Arbeitsverhältnis bekommen, in Geld oder als Sachleistung; auf ihn behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein.
- ErschwerniszulageEine Erschwerniszulage ist ein Zuschlag zum Lohn für Arbeit unter außergewöhnlich belastenden Bedingungen wie Gefahr, Hitze, Kälte, Schmutz oder Lärm.
- FTE (Vollzeitäquivalent)FTE steht für Full-Time Equivalent, auf Deutsch Vollzeitäquivalent (VZÄ): Die Kennzahl rechnet die Arbeitszeit aller Beschäftigten in volle Stellen um, 1,0 FTE ist eine Vollzeitstelle.
- GehaltskürzungEine Gehaltskürzung ist die Senkung des vereinbarten Gehalts; einseitig darf der Arbeitgeber sie nicht vornehmen, nötig sind Zustimmung oder eine wirksame Änderungskündigung.
- LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Abrechnung in Textform, die Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung erteilen: Sie zeigt den Abrechnungszeitraum, wie sich das Brutto zusammensetzt, welche Abzüge anfallen und welcher Betrag ausgezahlt wird.
- NettolohnDer Nettolohn ist der Teil des Bruttolohns, der nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung übrig bleibt.
- PrämienlohnPrämienlohn ist eine Form des Leistungslohns: Mitarbeitende bekommen einen festen Grundlohn und zusätzlich eine Prämie, deren Höhe von einer messbaren Leistung wie Menge, Qualität oder Ersparnis abhängt.
- ProvisionEine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich nach Umsatz oder abgeschlossenen Geschäften richtet, für Angestellte meist zusätzlich zu einem festen Gehalt.
- Retention Bonus (Halteprämie)Ein Retention Bonus, auf Deutsch Halteprämie oder Bleibeprämie, ist eine Prämie dafür, dass Mitarbeitende bis zu einem vereinbarten Stichtag im Betrieb bleiben.
- RüstzeitRüstzeit ist die Zeit, in der Beschäftigte sich und ihren Arbeitsplatz für die Arbeit vorbereiten oder danach aufräumen, vom Umkleiden bis zum Hochfahren der Kasse.
- SonderzahlungEine Sonderzahlung ist Geld, das der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt und das nicht für einen einzelnen Monat bestimmt ist, etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein Bonus oder eine Zahlung zum Jubiläum.
- VerpflegungsmehraufwandVerpflegungsmehraufwand sind die Mehrkosten für Essen bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; 2026 gelten im Inland Pauschalen von 14 € und 28 € pro Tag (§ 9 Abs. 4a EStG).
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