In der heutigen Arbeitswelt ist das Verständnis von Dokumenten wie der Praktikumsbescheinigung unerlässlich, sowohl für Arbeitgeber als auch für Praktikanten. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die Praktikumsbescheinigung, deren Bedeutung, Form und notwendige Inhalte.
Was ist eine Praktikumsbescheinigung?
Sie betreuen regelmäßig Praktikanten oder bieten Pflichtpraktika an? Dann stellt sich irgendwann die Frage: Müssen Sie eine Praktikumsbescheinigung ausstellen?
Ja – laut § 109 der Gewerbeordnung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, auf Wunsch eine solche Bescheinigung auszustellen. Diese dient der Praktikantin oder dem Praktikanten als Nachweis für das absolvierte Praktikum – unabhängig davon, ob es sich um ein Schülerpraktikum, Berufspraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.
Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus?
Eine Praktikumsbescheinigung ist ein formales Dokument, das den Nachweis über ein absolviertes Praktikum liefert – ohne Bewertung der Leistung, im Gegensatz zum Praktikumszeugnis. Sie ist sachlich, kurz und enthält alle wesentlichen Informationen über das Praktikum.
🧾 Beispiel: Aufbau einer Praktikumsbescheinigung
Hier sehen Sie, wie eine typische Praktikumsbescheinigung aussehen kann:
Praktikumsbescheinigung
Hiermit bestätigen wir, dass
[Name der Praktikantin / des Praktikanten], geboren am [Geburtsdatum],
vom [Startdatum] bis zum [Enddatum]
ein Praktikum in unserem Unternehmen, der [Name des Unternehmens], absolviert hat.
Das Praktikum fand im Bereich [Abteilung / Einsatzbereich] statt.
Dabei war die Praktikantin / der Praktikant u.a. mit folgenden Tätigkeiten betraut:
- [Aufgabe 1]
- [Aufgabe 2]
- [Aufgabe 3]
Das Praktikum wurde im Rahmen eines [Pflichtpraktikums / freiwilligen Praktikums / Schülerpraktikums] durchgeführt.
Ort, Datum
Unterschrift und Name der betreuenden Person
Funktion / Abteilung
Stempel des Unternehmens (optional)
✅ Tipp für Arbeitgeber
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Verwenden Sie klare, sachliche Formulierungen.
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Verzichten Sie auf Wertungen oder persönliche Einschätzungen.
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Achten Sie auf vollständige Angaben: Name, Zeitraum, Tätigkeiten, Kontaktdaten, Unterschrift.
Worin liegt der Unterschied zwischen Praktikumsbescheinigung und -zeugnis?
Der Unterschied zwischen einer Praktikumsbescheinigung und einem Praktikumszeugnis liegt im Zweck, Umfang und Inhalt des jeweiligen Dokuments – und ist für Sie als Arbeitgeber wichtig zu kennen, um rechtlich und inhaltlich korrekt zu handeln.
Praktikumsbescheinigung vs. Praktikumszeugnis
Kriterium | Praktikumsbescheinigung | Praktikumszeugnis |
---|---|---|
Pflicht? | Ja, laut § 109 GewO auf Wunsch auszustellen | Nein, freiwillig (außer anders vertraglich geregelt) |
Inhalt | Neutrale Bestätigung über Dauer, Ort und Aufgaben | Zusätzlich mit Bewertung von Verhalten, Leistung, Motivation etc. |
Ton & Formulierung | Sachlich, neutral, faktenbasiert | „Wohlwollend“, codiert, manchmal mit Zwischenzeilen zu lesen |
Dauer des Praktikums | Gilt für jede Praktikumsform (auch Kurzpraktika) | Meist bei längeren oder relevanten Praktika üblich |
Rechtliche Grundlage | § 109 Gewerbeordnung | Keine gesetzliche Verpflichtung, aber durch Arbeitsrechtspraxis anerkannt |
Zielgruppe | Schulen, Hochschulen, Behörden (für Nachweiszwecke) | Arbeitgeber, Bewerbungsverfahren (als Leistungsnachweis) |
Kurz gesagt:
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Die Praktikumsbescheinigung ist ein neutraler Nachweis, dass das Praktikum stattgefunden hat.
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Das Praktikumszeugnis ist ein qualifiziertes Dokument, das zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbewertung enthält – ähnlich wie ein Arbeitszeugnis.
Ist eine Praktikumsbescheinigung Pflicht?
📘 Gesetzliche Grundlage
§ 109 Abs. 1 GewO sagt:
„Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit.“
Auch ein Praktikum gilt rechtlich als Arbeitsverhältnis im weiteren Sinne, und damit fällt auch ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum unter diesen Paragrafen – zumindest dann, wenn die bescheinigte Tätigkeit auf Wunsch nachgewiesen werden soll.
✅ Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
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Sie müssen eine Praktikumsbescheinigung ausstellen, wenn sie angefragt wird.
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Die Bescheinigung darf sich ausschließlich auf Art und Dauer des Praktikums beziehen (kein Zwang zur Bewertung!).
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Eine qualifizierte Beurteilung (also ein Praktikumszeugnis) ist nicht verpflichtend, kann aber freiwillig erstellt werden.
📄 Das muss die Praktikumsbescheinigung enthalten:
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Name und Geburtsdatum der Praktikantin / des Praktikanten
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Zeitraum des Praktikums
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Tätigkeitsbereich bzw. Abteilung
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Firmenname und Anschrift
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Unterschrift und Datum
Praktikumsbescheinigung verloren: Gilt ein Anspruch auf Ersatz?
Ja, in der Regel haben Praktikanten einen Anspruch auf eine Ersatzbescheinigung, sofern der Verlust plausibel nachgewiesen werden kann. Auch wenn das Gesetz keine explizite Regelung dazu vorgibt, ergibt sich dieser Anspruch mittelbar aus § 109 GewO, da das Recht auf einen Nachweis über Art und Dauer der Tätigkeit weiterhin besteht – unabhängig davon, ob die Originalbescheinigung noch vorliegt.
Was tun bei Verlust der Praktikumsbescheinigung? Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Arbeitgeber informieren
Wenden Sie sich möglichst zeitnah an die Personalabteilung oder den zuständigen Praktikumsbetreuer, der die ursprüngliche Bescheinigung ausgestellt hat.
2. Verlust dokumentieren
In manchen Fällen wird eine formlose schriftliche Erklärung verlangt, die z. B. Folgendes enthält:
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Wann die Bescheinigung verloren ging
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Wie es dazu kam (z. B. Umzug, Wasserschaden, etc.)
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Wofür die neue Bescheinigung benötigt wird
3. Interne Richtlinien beachten
Einige Unternehmen haben festgelegte Prozesse für die Ausstellung von Ersatzdokumenten. Halten Sie sich an die Vorgaben oder Formulare, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden.
4. Ersatzbescheinigung ausstellen lassen
Sobald der Vorgang dokumentiert ist, kann eine neue Praktikumsbescheinigung mit gleichem Inhalt erstellt werden.
5. Unterschrift & Stempel
Die Ersatzbescheinigung sollte – genau wie das Original – von einer befugten Person unterschrieben und (wenn möglich) mit dem Firmenstempel versehen sein.
🔒 Hinweis für Arbeitgeber
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Eine Ersatzbescheinigung dient als vollwertiger Nachweis, solange sie inhaltlich identisch zum Original ist.
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Um Missbrauch zu vermeiden, sollten interne Archivsysteme gepflegt werden, in denen die Ausstellung von Praktikumsbescheinigungen dokumentiert ist
Fazit: Praktikumsbescheinigung – klein, aber bedeutsam
Die Praktikumsbescheinigung mag auf den ersten Blick wie ein schlichtes Dokument wirken – doch sie ist ein wichtiger Nachweis über absolvierte praktische Erfahrungen. Für Praktikant/innen unterstützt sie den beruflichen Werdegang, für Arbeitgeber sichert sie eine professionelle Dokumentation des Praktikumsverhältnisses.
Ob im Rahmen eines Pflichtpraktikums, freiwilligen Praktikums oder Schülerpraktikums: Die Bescheinigung gehört zum Abschluss eines jeden Praktikums dazu – rechtlich abgesichert durch § 109 GewO. Sie sollte sachlich, vollständig und korrekt formuliert sein.
Geht die Bescheinigung einmal verloren, kann auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden – vorausgesetzt, der Verlust wird nachvollziehbar dokumentiert.
Häufig gestellte Fragen
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Ja, laut § 109 GewO sind Sie verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über Art und Dauer des Praktikums auszustellen – unabhängig davon, ob es sich um ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum handelt.
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Die Bescheinigung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
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Name und Geburtsdatum der Praktikantin / des Praktikanten
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Zeitraum des Praktikums
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Abteilung und kurze Beschreibung der Tätigkeiten
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Angaben zum Praktikumsbetrieb
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Unterschrift und idealerweise Firmenstempel
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Die Praktikumsbescheinigung ist ein neutraler Nachweis ohne Bewertung.
Ein Praktikumszeugnis hingegen enthält eine Leistungsbeurteilung und ist freiwillig.
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Ja. Bei Verlust oder Beschädigung kann eine Ersatzbescheinigung erstellt werden – vorausgesetzt, die Angaben zum Praktikum lassen sich im Unternehmen nachvollziehen.