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Gefährdungsbeurteilung-Arbeitsplatz: Wichtige Informationen und Tipps

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 19 Mai 2025
In dem Bild ist ein Arbeitgeber zu sehen, der die Sicherheit am Arbeitsplatz überprüft, um mögliche Gefährdungen zu identifizieren und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Fokus liegt auf der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben, wie Sie Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und mit welchen Maßnahmen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu analysieren und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu sichern, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle, Erkrankungen oder langfristige Belastungen zu vermeiden. Dabei werden unter anderem Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe sowie die individuelle Belastung der Mitarbeitenden berücksichtigt. Eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist hierbei von besonderer Bedeutung, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern dient auch als Grundlage für einen nachhaltig sicheren Arbeitsplatz. Arbeitgeber dokumentieren damit ihre Pflichten, stärken ihre Rolle als verantwortungsbewusste Unternehmer und fördern ein gesundes, produktives Arbeitsumfeld.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie stellt ein zentrales Instrument dar, um Risiken im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen und gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dadurch werden nicht nur Mitarbeitende vor Unfällen, gesundheitlichen Schäden oder psychischen Belastungen geschützt, sondern auch betriebliche Ausfallzeiten und Kosten deutlich reduziert.

Eine gut dokumentierte Gefährdungsbeurteilung bietet Arbeitgebern zudem rechtliche Absicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann sie belegen, dass die Verantwortung im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes wahrgenommen wurde. Gleichzeitig trägt sie zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei und stärkt das Vertrauen der Beschäftigten in die Fürsorge des Unternehmens.

Darüber hinaus signalisiert eine sorgfältige Durchführung nach außen hin Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Dies wirkt sich positiv auf das Arbeitgeberimage aus und kann ein entscheidender Faktor bei der Gewinnung und langfristigen Bindung qualifizierter Fachkräfte sein.

Welche Gefährdungen müssen beurteilt werden?

 Bild eines Teams, das Risikobewertung in einem Meeting bespricht

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen alle potenziellen Gefährdungen erfasst werden, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können. Dabei ist es entscheidend, den gesamten Arbeitsplatzes, die Arbeitsabläufe sowie eingesetzte Arbeitsmittel und äußere Einflüsse zu berücksichtigen. Die folgenden Gefährdungsarten sind besonders relevant:

  • Physikalische Gefährdungen wie Lärm, Hitze, Kälte, Strahlung oder mechanische Einwirkungen

  • Chemische Gefährdungen durch Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Dämpfe oder Staub

  • Biologische Gefährdungen durch Viren, Bakterien oder Schimmelpilze, insbesondere in Gesundheits-, Pflege- oder Laborbereichen

  • Ergonomische Gefährdungen wie ungünstige Körperhaltungen, monotone Bewegungsabläufe oder unpassende Arbeitsplatzeinrichtungen

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  • Psychische Belastungen durch Zeitdruck, Überforderung, Konflikte im Team oder unklare Arbeitsanweisungen

  • Elektrische Gefährdungen durch defekte Geräte, unsachgemäße Installationen oder fehlende Schutzmaßnahmen

  • Unfall- und Verletzungsgefahren bei der Bedienung von Maschinen, auf Verkehrswegen oder durch herabfallende Gegenstände

Je nach Branche, Arbeitsbereich und eingesetzten Arbeitsmitteln können weitere spezifische Gefährdungen hinzukommen. Es ist wichtig, die Beurteilung regelmäßig zu aktualisieren und auf Veränderungen im Betrieb, neue Tätigkeiten oder Arbeitsmittel zu reagieren. Nur so kann der Schutz der Mitarbeitenden dauerhaft gewährleistet werden.

Gefährdungsbeurteilung Vorlage

Gefährdungsbeurteilung Vorlage

Erhalten Sie detaillierte Einblicke in die verschiedenen Typen der Gefährdungsbeurteilung und erfahren Sie, wie gezielte Maßnahmen die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes signifikant verbessern können.

Kostenloser Download

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?

Die Gefährdungsbeurteilung folgt einem klar definierten Ablauf, der Arbeitgebern hilft, systematisch und gesetzeskonform vorzugehen. Jeder Schritt trägt dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden im Unternehmen nachhaltig zu schützen.

🧭 1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Ermitteln Sie, welche Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Tätigkeiten im Betrieb zu beurteilen sind. Dazu zählen sowohl feste Arbeitsplätze als auch mobile Tätigkeiten oder Bildschirmarbeit. Eine Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere bei der Einrichtung und dem Betrieb einer neuen Arbeitsstätte notwendig, um potenzielle Gefahren systematisch zu identifizieren und zu bewerten.

🔍 2. Gefährdungen ermitteln

Beobachten Sie Arbeitsabläufe, identifizieren Sie potenzielle Gefahren, führen Sie Begehungen durch und sprechen Sie mit den Mitarbeitenden. Ziehen Sie bei Bedarf Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt hinzu.

⚖️ 3. Gefährdungen bewerten

Bewerten Sie den Umfang der Gefährdungsbeurteilung, der von den spezifischen Arbeitsabläufen und der Art der Tätigkeiten im Betrieb abhängt. Berücksichtigen Sie dabei, wie wahrscheinlich ein Schaden ist und welche Auswirkungen er haben könnte. Priorisieren Sie Risiken, um gezielt Maßnahmen ableiten zu können.

🛠️ 4. Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen

Leiten Sie passende Maßnahmen ab – etwa durch technische Lösungen, organisatorische Anpassungen oder persönliche Schutzausrüstung. Delegieren Sie Aufgaben an verschiedene Personen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden. Achten Sie auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit.

📄 5. Maßnahmen dokumentieren und umsetzen

Halten Sie alle Erkenntnisse und Maßnahmen schriftlich fest. Die Dokumentation ist Pflicht und dient als Nachweis gegenüber Behörden und der Berufsgenossenschaft. Arbeitgeber können dabei auf die Hilfe von Fachleuten wie Betriebsärzten und Führungskräften zurückgreifen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Sicherheit effektiv umgesetzt werden.

🔁 6. Wirksamkeit prüfen und Beurteilung regelmäßig aktualisieren

Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Maßnahmen greifen – insbesondere nach Unfällen, betrieblichen Veränderungen oder der Einführung neuer Arbeitsmittel. Dieser Prozess ist kontinuierlich und dynamisch, erfordert regelmäßige Updates und Anpassungen. Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf.

Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Bild von Arbeitsschutzmaßnahmen in einer Werkstatt

Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann vollständig, wenn sie nicht nur durchgeführt, sondern auch lückenlos dokumentiert wird. Seit die neuen Reformen des Mutterschutzgesetzes am 1. Januar 2018 in Kraft traten, ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht gemäß § 6 des Arbeitsschutzgesetzes – sie dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und als Schutz vor rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.

Eine rechtssichere Dokumentation schafft Transparenz, zeigt die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen auf und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Wesentliche Inhalte der Dokumentation

1. Beschreibung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten
Erfassen Sie detailliert alle Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel, eingesetzten Personen und konkreten Tätigkeiten, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet wurden.

2. Ermittlung und Beschreibung der Gefährdungen
Dokumentieren Sie alle identifizierten Gefährdungen, wie physikalische, chemische, ergonomische oder psychische Belastungen, sowie die zugrunde liegenden Arbeitsbedingungen.

3. Bewertung der Risiken
Halten Sie die Bewertung jeder Gefährdung schriftlich fest. Dabei sollten sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Schwere möglicher Schäden berücksichtigt werden.

4. Maßnahmenplanung und Schutzmaßnahmen
Listen Sie alle Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der Risiken auf. Dazu zählen technische, organisatorische und personenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen – inklusive Verantwortlichkeiten und Fristen.

5. Durchführung und Erfolgskontrolle der Maßnahmen
Belegen Sie die Umsetzung der Maßnahmen mit Datum und Zuständigkeit. Erfassen Sie außerdem, wie und wann deren Wirksamkeit überprüft wurde.

6. Aktualisierungen und Anpassungen
Dokumentieren Sie jede Anpassung der Gefährdungsbeurteilung – etwa bei neuen Arbeitsmitteln, veränderten Arbeitsabläufen, Umstrukturierungen oder Gesetzesänderungen.

7. Beteiligung der Beschäftigten
Nachweise über die Einbindung der Mitarbeitenden und ggf. des Betriebsrats sind wichtig, um den Beteiligungsanspruch nach dem Arbeitsschutzgesetz zu erfüllen.

Die rechtssichere Dokumentation ist mehr als ein bürokratischer Akt. Sie bildet die Grundlage für einen strukturierten Arbeitsschutzprozess, sorgt für klare Verantwortlichkeiten und trägt wesentlich zur Prävention von Unfällen, Erkrankungen und Gefahrenquellen bei. Gleichzeitig schafft sie Vertrauen bei den Angestellten, stärkt das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen und dient als Absicherung im Streitfall. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf spezifische Themen und Risiken gelegt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gezielt zu gewährleisten.

Muster zur Gefährdungsbeurteilung

Foto von Mitarbeitern, die Sicherheitsschulungen am Arbeitsplatz erhalten

Hier ist ein praxisnahes Gefährdungsbeurteilung Muster für Arbeitgeber, das Sie als Grundlage für die Erstellung oder Optimierung Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen können. Das Muster orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz und ist für verschiedene Branchen anpassbar.


Beispiel: Muster zur Gefährdungsbeurteilung

(Beispielhafte Vorlage für einen Bildschirmarbeitsplatz)

1. Allgemeine Angaben

  • Unternehmen: Muster GmbH

  • Abteilung: Verwaltung

  • Beurteilte Tätigkeit: Bildschirmarbeit

  • Beurteilte/r Arbeitsplatz/Ort: Büroarbeitsplatz, 2. OG

  • Datum der Beurteilung: 19.05.2025

  • Durchgeführt von: Max Mustermann (Sicherheitsbeauftragter)

  • Beteiligte Personen: Mitarbeitervertretung, Betriebsarzt

2. Beschreibung der Tätigkeit

  • Bildschirmarbeit mit Standard-PC

  • Nutzung von Maus und Tastatur

  • Arbeiten mit Office-Programmen und ERP-System

  • Telefonische Kommunikation über Headset

3. Identifizierte Gefährdungen

Gefährdung Beschreibung Mögliche Folgen
Ergonomische Belastung Statisches Sitzen, unpassende Tischhöhe Rückenschmerzen, Verspannungen
Beleuchtung Blendung durch Fenster, Reflexion am Bildschirm Augenbelastung, Konzentrationsschwäche
Psychische Belastung Zeitdruck durch Deadlines Stress, Erschöpfung
Technische Mängel Fehlende Höhenverstellung des Stuhls Fehlhaltungen, Unzufriedenheit
 

4. Bewertung der Gefährdungen

Gefährdung Eintrittswahrscheinlichkeit Schadensschwere Risikobewertung
Ergonomie mittel mittel mittel
Beleuchtung hoch gering mittel
Psychische Belastung hoch mittel hoch
Technische Mängel gering gering gering
 

5. Schutzmaßnahmen

Maßnahme Verantwortlich Frist Umgesetzt am
Ergonomischer Bürostuhl anschaffen Einkauf 30.06.2025
Blendschutzrollos installieren Hausverwaltung 15.06.2025
Zeitmanagement-Schulung anbieten HR Q3/2025
 

6. Dokumentation der Umsetzung

Wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die nächste Überprüfung ist für den 01.11.2025 vorgesehen.

7. Beteiligung der Beschäftigten

Die betroffenen Mitarbeitenden wurden über die Gefährdungsbeurteilung informiert und konnten Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge einbringen. Rückmeldungen wurden dokumentiert und berücksichtigt.

ℹ️ Hinweis zur Nutzung

Dieses Muster dient als Orientierungshilfe. Je nach Branche, Unternehmensgröße und Tätigkeit muss die Gefährdungsbeurteilung individuell angepasst werden. Sie können sie in Form einer Tabelle, Checkliste oder digitalen Vorlage dokumentieren – wichtig ist, dass sie nachvollziehbar, aktuell und vollständig ist.

 

Abbildung eines sicheren und gesunden Büroarbeitsplatzes

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbares Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz und gehört zu den zentralen Pflichten eines jeden Arbeitgebers. Sie ermöglicht es, Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen, Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen effektiv zu verhindern, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und so die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dauerhaft zu gewährleisten. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit, reduziert Ausfallzeiten und stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Arbeitsbedingungen.

Mit einer strukturierten Durchführung, rechtssicheren Dokumentation und regelmäßigen Aktualisierungen leisten Sie nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, sondern auch zur nachhaltigen Entwicklung Ihres Unternehmens. Nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung als Chance, um Risiken systematisch zu managen und den Arbeitsalltag für alle Beteiligten sicherer und gesünder zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden – insbesondere bei Änderungen im Betrieb, neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren oder nach Unfällen und Beinaheunfällen. Auch gesetzliche Anpassungen oder neue Erkenntnisse zum Arbeitsschutz können eine Überarbeitung erforderlich machen. Eine jährliche Überprüfung ist in vielen Betrieben bewährt, gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch ein anlassbezogener Ansatz.

  • Wird die Gefährdungsbeurteilung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, drohen dem Arbeitgeber empfindliche Konsequenzen. Nach § 25 des Arbeitsschutzgesetzes kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Kommt es infolge unterlassener Maßnahmen zu einem Arbeitsunfall, können zusätzlich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen – bis hin zur persönlichen Haftung der verantwortlichen Personen im Unternehmen. Eine lückenlose Gefährdungsbeurteilung schützt daher nicht nur Mitarbeitende, sondern auch das Unternehmen selbst.

  • Nein. Die Beurteilung muss individuell auf deine Arbeitsplätze und Gefährdungen abgestimmt sein.

  • Du kannst externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder andere Experten hinzuziehen, um die Gefährdungsbeurteilung fachlich zu unterstützen. Die rechtliche Verantwortung für die Durchführung und Umsetzung bleibt jedoch stets bei dir als Arbeitgeber. Auch bei externer Unterstützung bist du verpflichtet, die Ergebnisse zu prüfen, zu dokumentieren und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

  • Spätestens bei betrieblichen Veränderungen, neuen Gefährdungen oder regelmäßig nach festgelegten Zeitabständen.

Vorschriften
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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