Arbeitsunfall – Schutz & Rechte!

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 14 März 2024
Arbeitsplatzsicherheit zur Vermeidung von Arbeitsunfällen

Ein Arbeitsunfall ist ein schwerwiegendes Ereignis für alle Beteiligten, inklusive des verletzten Mitarbeiters und des Arbeitgebers. Es ist wesentlich, zu wissen, was ein Arbeitsunfall ist und wie er von beiden Seiten gemeldet und gehandhabt werden sollte. Der Arbeitgeber hat dabei gesetzliche Pflichten und Verantwortungen. Dieser Artikel behandelt die Definition, Versicherungsschutz, Meldeverfahren, Lohnzahlungen bei Verletzung oder Invalidität sowie potenzielle Folgen für Unternehmen bei Arbeitsunfällen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Ereignis, das während der Arbeitstätigkeit auftritt und zu einer Verletzung oder Erkrankung führt. Dies umfasst Unfälle mit Maschinen, Stürze, sowie psychische Traumata durch Stress oder Mobbing am Arbeitsplatz. Ein Vorfall muss während der regulären Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers stattfinden, um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden. Dabei ist es wesentlich, dass der Arbeitnehmer seine beruflichen Pflichten erfüllt, damit der Vorfall nicht als chronische Verletzung oder Krankheit eingestuft wird.

Wegeunfall als Arbeitsunfall

Beim Pendeln kann es allzu oft zu Unfällen kommen. Unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Wohnort zur Arbeit oder umgekehrt reisen, stellt jede direkte Route zwischen den beiden Standorten einen Arbeitsweg dar und ist anfällig für potenzielle Pannen.

Ein Wegeunfall als Sonderform

Um den Weg zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsplatz eines Mitarbeiters als Arbeitsweg anzuerkennen, muss der Zweitwohnsitz als zentraler Lebensmittelpunkt für den Mitarbeiter dienen und idealerweise in der Nähe des Arbeitsplatzes liegen. Versicherte Personen müssen sich beim Pendeln zur und von der Arbeit an die folgenden Richtlinien halten. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen: Versicherte können ihre zu Hause lebenden Kinder während des Arbeitsweges von einer anderen Person betreuen lassen. Versicherte können Fahrgemeinschaften für den Weg zur und/oder von der Arbeit nutzen. Versicherte können aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse eine Umleitung nehmen. Dieser Umweg ist zulässig, wenn er zu einer schnelleren Ankunft am Arbeitsplatz führt. Persönlich motivierte Umwege oder Umwege, die länger als zwei Stunden dauern, werden nicht anerkannt und sind daher nicht versichert. § 8 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) dient als Rechtsgrundlage für Wegeunfälle. Weitere Informationen finden Sie dort.

Wann ist es kein Arbeitsunfall?

Ein Vorfall gilt dann nicht als Arbeitsunfall, wenn er nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Dies umfasst Unfälle während Pausen, wie z.B. in der Kantine, bei privaten Erledigungen oder Aktivitäten, die keinen Bezug zur Arbeit haben. Ebenso werden Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren, aber auf einem Umweg oder aus persönlichen Gründen erfolgen, nicht als Arbeitsunfälle angesehen. Unfälle bei privaten Veranstaltungen oder in der Freizeit, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, fallen ebenfalls nicht unter die Kategorie Arbeitsunfall.

Arbeitsunfall: Wer zahlt?

Bei einem Arbeitsunfall übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. Diese decken medizinische Behandlungen, Rehabilitation und gegebenenfalls auch Entschädigungsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit ab. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden, die im Falle eines Arbeitsunfalls einspringt. Der Arbeitgeber selbst haftet nicht direkt für die Kosten, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder grobe Fahrlässigkeit vor. In solchen Fällen können weitere rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber eingeleitet werden.

Wann und an wen müssen Sie einen Arbeitsunfall melden?

Dokumentation eines Arbeitsunfalls im Büro

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitsunfälle zu melden, unabhängig davon, ob sie sich auf dem Betriebsgelände oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit ereignen. Um den Vorschriften gerecht zu werden, muss ein Arbeitgeber den Unfallbericht bei der zuständigen Organisation oder Versicherungskasse einreichen und zusätzlich die Mitarbeiter und/oder den Betriebsrat über den Vorfall informieren.

Wann müssen Sie einen Arbeitsunfall melden?

Alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von drei oder mehr Tagen führen, müssen vom Arbeitgeber gemeldet werden. Diese Anforderung gilt auch bei einem Unfall mit Todesfolge, bei dem die zuständige Landesbehörde und der Unfallversicherungsträger unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen sind. Diese Regelung gilt auch bei schweren Massenunfällen.

Wer muss einen Arbeitsunfall melden?

Ein Unternehmen muss jeden Unfall dokumentieren, der sich am Arbeitsplatz ereignen kann. Diese Verantwortung liegt häufig bei der Personalabteilung, die für die Erstellung von Dienstplänen, die Erfassung von Arbeitszeiten und Urlaubsanträgen, die Erstellung von Gehaltsabrechnungen und die Analyse von Daten aus verschiedenen Aufgabenbereichen zuständig ist.

Pflichten des Arbeitgebers: Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Schulung zur Prävention von Arbeitsunfällen

Im Falle eines Unfalls müssen gemäß dem Unternehmensprotokoll Maßnahmen von der Personalabteilung ergriffen werden. Um einen reibungslosen Ablauf und genaue Ergebnisse zu gewährleisten, sind hier vier einfache Schritte zu befolgen:

Schritt 1: Sofort den Rettungsdienst anrufen

Bei jedem Arbeitsunfall sollten die Mitarbeiter unverzüglich Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls den Rettungsdienst kontaktieren. Je nach Schwere des Vorfalls muss möglicherweise ein Krankenwagen für die medizinische Versorgung gerufen werden.

Schritt 2: Den Vorfall sorgfältig im Erste-Hilfe-Protokoll dokumentieren

Unternehmen und Behörden müssen alle Unfälle, Verletzungen oder Erste-Hilfe-Leistungen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs konsequent dokumentieren. Dabei sollte nicht nur schnell, sondern auch gründlich vorgegangen werden.

Schritt 3: Den Arzt aufsuchen

Jeder Mitarbeiter, der in einen Unfall verwickelt ist, muss eine professionelle medizinische Untersuchung durchführen lassen. Dies ist nicht nur notwendig, um die Sicherheit ihrer Gesundheit zu gewährleisten, sondern ermöglicht gegebenenfalls auch eine angemessene Entschädigung.

Schritt 4: Die Versicherungskasse kontaktieren

Der letzte Schritt besteht darin, die zuständige Versicherungskasse und/oder staatliche Behörde zu informieren. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Entschädigungen für jede Form von Behinderung infolge des Arbeitsunfalls sichergestellt werden können.

Was ist die Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls?

Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Versicherte Tätigkeit: Der Unfall muss während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit passieren. Das bedeutet, dass der Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen muss.

  • Gesundheitsschaden oder Tod: Es muss ein Gesundheitsschaden oder der Tod einer Person vorliegen. Der Unfall muss zu einer Körper- oder Gesundheitsschädigung geführt haben.

  • Einwirkung von außen: Der Gesundheitsschaden oder Tod muss durch ein Ereignis verursacht worden sein, das von außen auf den Körper eingewirkt hat. Es muss eine äußere Gewalteinwirkung gegeben sein.

Diese Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der zuständige Unfallversicherungsträger nach Prüfung des Einzelfalls.

Arbeitsunfälle und Versicherungsschutz

Beratungsgespräch nach einem Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle und der dazugehörige Versicherungsschutz sind zentrale Elemente des Arbeitsschutzes. Geschieht ein Arbeitsunfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und bietet Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit oder bleibenden Beeinträchtigungen.

Allerdings besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle während privater Tätigkeiten, wie Pausen oder private Erledigungen, sowie bei Unfällen auf Umwegen oder aus persönlichen Gründen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft zu versichern, die für die Verwaltung der Unfallversicherung zuständig ist. Eine schnelle Meldung des Arbeitsunfalls ist essenziell, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Zudem schützt die gesetzliche Unfallversicherung bei Tätigkeiten, die über den Arbeitsplatz hinausgehen, wie ehrenamtliche Arbeit, Schulbesuch, Weiterbildung, Pflege von Angehörigen oder Erste-Hilfe-Leistungen.

Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn der Schaden nicht durch eine äußere Einwirkung entstanden ist oder während regulärer Beschäftigungsaufgaben auftritt, die nicht unter die Unfallversicherung fallen. Sachschäden werden in der Regel nicht ersetzt, außer in spezifischen Fällen wie Schäden bei Erstversorgung oder Unfällen am Arbeitsplatz.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

Arbeitsunfallversicherungsdokumente auf dem Schreibtisch

Bei einem Arbeitsunfall wird für die ersten sechs Wochen der Lohn wie bei einer gewöhnlichen Krankheit weitergezahlt. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch Anspruch auf Verletztengeld, das vom zuständigen Unfallversicherungsträger in Höhe von 80 % des regelmäßigen Einkommens ausgezahlt wird. Mehr über Lohnfortzahlung lesen Sie hier.

Wie berechnet sich das Verletztengeld?

Um das Verletztengeld zu berechnen, werden einige Schritte auf Basis des Einkommens durchgeführt. Nehmen wir an, Ihr monatliches Bruttoeinkommen beträgt 3.300 Euro und Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt 2.000 Euro. Ihr tägliches Bruttoeinkommen wäre dann 110 Euro (berechnet als 3.300 durch 30 Tage). Somit würde Ihr Verletztengeld 88 Euro betragen, was 80 % von 110 Euro entspricht.

Ihr tägliches Nettoeinkommen wäre dagegen 66,67 Euro (berechnet als 2.000 durch 30 Tage). Es ist wichtig zu beachten, dass das Verletztengeld Ihr Nettogehalt für den Tag nicht übersteigen darf. Im obigen Beispiel würde der Arbeitnehmer also sein Nettotageseinkommen erhalten und nicht die aus dem Bruttoeinkommen errechnete Verletztenrente.

Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld infolge eines Arbeitsunfalls. In bestimmten Fällen kann ein Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, eine solche Entschädigung zu zahlen, beispielsweise wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat. Der Nachweis einer solchen Absicht kann schwierig sein, da allgemein davon ausgegangen wird, dass jeder Arbeitgeber um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter besorgt ist.

Vorsichtsmaßnahmen, um einen Arbeitsunfall zu verhindern

Fazit zur Arbeitsunfall

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Arbeitsunfälle und Wegeunfälle wichtige Aspekte im Berufsleben darstellen. Die korrekte Einordnung und Handhabung solcher Unfälle ist entscheidend, sowohl für die betroffenen Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber. Es ist wesentlich, dass beide Parteien die gesetzlichen Regelungen und Meldeverfahren kennen und einhalten. Die Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung spielen eine zentrale Rolle in der Absicherung und Unterstützung nach einem Arbeitsunfall.

Arbeitsunfälle, die direkt im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen, sowie Wegeunfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Persönliche Umwege oder Aktivitäten, die keinen Bezug zur Arbeit haben, fallen hingegen nicht unter diese Regelung. Das Verständnis der Unterscheidung zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen ist für einen angemessenen Versicherungsschutz essenziell.

Die Prävention von Arbeitsunfällen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen und eine bewusste Risikominderung am Arbeitsplatz bleibt dabei ein zentrales Anliegen für Arbeitgeber, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

Human Resource
Topic: Arbeit
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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