Wie Sie als Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls richtig handeln

  • Verfasst von: Carin Vreede
  • Letzte Aktualisierung: 3 April 2023
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Ein Arbeitsunfall kann für alle Beteiligten, vom verletzten Mitarbeiter bis zum Arbeitgeber, ein traumatisches Erlebnis sein. Es ist wichtig zu verstehen, was ein Arbeitsunfall ist und wie beide Parteien ihn melden und handhaben sollten. Der Arbeitgeber hat im Falle eines Unfalls bestimmte Pflichten und gesetzliche Verantwortlichkeiten, damit alle Parteien abgedeckt und geschützt werden können.

In diesem Artikel besprechen wir die Definition eines Arbeitsunfalls, Versicherungsschutz in solchen Fällen, Meldeverfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Lohnzahlungen im Falle einer Verletzung oder Invalidität infolge eines Arbeitsunfalls sowie deren Folgen können für Unternehmen durch Unfälle auf ihrem Betriebsgelände entstehen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Vorfall, der sich während der Ausübung seiner Tätigkeit ereignet und zu einer Verletzung oder Krankheit führt. Dazu gehören Maschinenunfälle, Stolpern und Stürze sowie psychische Traumata durch Stress oder Mobbing. Der Vorfall muss sich während der regulären Arbeitszeit des Arbeitnehmers und auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers ereignet haben, um als Arbeitsunfall zu gelten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllen muss, damit ein Arbeitsunfall als solcher betrachtet wird und nicht nur als chronische Verletzung oder Krankheit.

Der Wegeunfall als Sonderform

Beim Pendeln kann es allzu oft zu Unfällen kommen. Unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Wohnort zur Arbeit oder umgekehrt reisen, stellt jede direkte Route zwischen den beiden Standorten einen Arbeitsweg dar und ist anfällig für potenzielle Pannen. Treffen Sie daher unbedingt Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie sich auf solche Reisen begeben!

Um den Weg zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsplatz eines Mitarbeiters zu erkennen, muss der Zweitwohnsitz als zentraler Lebensmittelpunkt für den Mitarbeiter dienen und sollte idealerweise in der Nähe des Arbeitsplatzes liegen.

Versicherte Personen müssen sich beim Pendeln zur und von der Arbeit an die folgenden Richtlinien halten. Bestimmte Ausnahmen sind jedoch zulässig:

  1. Versicherte können ihre zu Hause lebenden Kinder während des Arbeitsweges durch eine andere Person betreuen lassen.
  2. Versicherte können für den Weg zur und/oder von der Arbeit Fahrgemeinschaften nutzen.
  3. Versicherte können aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse eine Umleitung nehmen.
  4. Diesen Umweg dürfen Versicherte nehmen, wenn ein längerer Weg zu einer schnelleren Ankunft am Arbeitsplatz führt.
  5. Persönlich motivierte Umwege oder Umwege, die länger als zwei Stunden dauern, werden nicht anerkannt und sind daher nicht versichert.

§ 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) dient als Rechtsgrundlage für Wegeunfälle; weitere Informationen finden Sie dort.

Wann ist es kein Arbeitsunfall?

in Unfall kann nur dann als Arbeitsunfall eingestuft werden, wenn er in direktem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht. Unfälle, die sich in einem Betriebsgebäude ereignen, aber in keinem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen, gelten nicht als Arbeitsunfälle.

Wenn beispielsweise zwei Mitarbeiter während der Arbeitszeit in die Kantine gehen, um das Mittagessen zu bestellen, auf der Treppe ausrutschen und dabei Verletzungen erleiden, die zu einer zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit führen, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Der Mittagstisch in der Kantine gilt als private Tätigkeit, die nichts mit der Arbeitstätigkeit zu tun hat. Er wird daher als Freizeitunfall eingestuft und ist privat versicherbar.

Ebenso sind Unfälle bei privaten Sportveranstaltungen durch private Telefonate, Unfälle im Haushalt und Verkehrsunfälle, die sich außerhalb des Arbeitsweges ereignen, Beispiele für Freizeitunfälle.

Für einen angemessenen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls ist es wichtig, die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfällen und Freizeitunfällen zu verstehen. Es wird empfohlen, sich mit Versicherungsanbietern zu beraten, um die angemessene Deckung für Arbeits- und Freizeitunfälle zu ermitteln.

Arbeitsunfälle und Versicherungsschutz

Jeder, von Angestellten und Freiwilligen bis hin zu Studenten, Schülern und liebevollen Familienmitgliedern, ist abgedeckt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Diese Art von Deckung soll die Sicherheit der Versicherten an ihren Arbeitsplätzen gewährleisten und ihnen finanzielle Unterstützung bei eventuell auftretenden Verletzungen oder Berufskrankheiten bieten. Zu den Leistungen der DGUV gehören unter anderem die Erstattung von Krankheitskosten und Invaliditätsrenten.

Wann greift der Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur Unfälle, die sich am Arbeitsplatz ereignen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens, darunter:

  • Mitarbeit im Ehrenamt.
  • Kindergarten oder Schule besuchen.
  • Eine Ausbildung, die die Karriereaussichten eines Einzelnen verbessert.
  • Pflege der unmittelbaren Angehörigen in der eigenen Wohnung.
  • Erste-Hilfe-Leistungen nach einem Verkehrsunfall anbieten.

Insgesamt bietet die gesetzliche Unfallversicherung einen umfassenden Schutz für eine Reihe von Tätigkeiten, die über den reinen Arbeitsunfall hinausgehen.

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, unerwartetes Ereignis, das einem Arbeitnehmer körperlichen Schaden zufügt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Schaden durch äußere Gewalteinwirkung entstanden ist und zu einer Körper- oder Gesundheitsschädigung geführt hat. In Fällen, in denen diese Bedingungen nicht erfüllt sind und der Schaden während der Ausübung regulärer Beschäftigungsaufgaben verursacht wurde, besteht leider kein Anspruch auf Deckung aus einer abgeschlossenen Police.

Zur Veranschaulichung: Ein Mitarbeiter, der am Arbeitsplatz erstickt, ist nicht versichert, wenn dies auf ein vorübergehendes und unbeabsichtigtes Ereignis zurückzuführen ist. Dies liegt daran, dass es keine vorübergehende äußere Einwirkung auf ihren Körper gibt.

Wichtig zu beachten ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung Sachschäden in der Regel bis auf wenige Ausnahmen nicht vergütet. Betroffene können beispielsweise Anspruch auf Erstattung haben, wenn sie bei der Erstversorgung oder durch einen Unfall am Arbeitsplatz Sachschäden erleiden. Sachschäden können zerrissene Kleidung und zerbrochene Brillen/Uhren umfassen.

Wann und an wen müssen Sie einen Arbeitsunfall melden?

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitsunfälle zu melden, unabhängig davon, ob sie sich auf dem Betriebsgelände oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit ereignen. Um die Vorschriften einzuhalten, muss ein Arbeitgeber seinen Unfallbericht bei der zuständigen Organisation oder Versicherungskasse einreichen und zusätzlich die Mitarbeiter und/oder den Betriebsrat über diesen Vorfall informieren.

Wann müssen Sie einen Arbeitsunfall melden?

Alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von drei oder mehr Tagen zur Folge haben, müssen vom Arbeitgeber gemeldet werden. Diese Anforderung gilt auch bei einem Unfall mit Todesfolge, wobei die zuständige Landesbehörde und der Unfallversicherungsträger unverzüglich nach Kenntniserlangung zu verständigen sind. Auch bei schweren Massenunfällen gilt diese Regel.

Wer muss einen Arbeitsunfall melden?

Ein Unternehmen muss jeden Unfall dokumentieren, der sich am Arbeitsplatz ereignen kann. Diese Verantwortung fällt häufig der Personalabteilung zu, die für die Erstellung von Dienstplänen, die Erfassung von Arbeitszeiten und Urlaubsanträgen, die Erstellung von Gehaltsabrechnungen und die Analyse von Daten aus verschiedenen Aufgaben verantwortlich ist.

Pflichten des Arbeitgebers: Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Im Falle eines Unfalls muss die Personalabteilung gemäß dem Protokoll des Unternehmens Maßnahmen ergreifen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein genaues Ergebnis zu gewährleisten, sind hier vier einfache Schritte zu befolgen:

Schritt 1: Rufen Sie sofort den Rettungsdienst an

Bei jedem Arbeitsunfall sollten die Mitarbeiter unverzüglich Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls den Rettungsdienst kontaktieren. Je nach Schwere des Vorfalls muss möglicherweise ein Krankenwagen zur medizinischen Versorgung gerufen werden.

Schritt 2: Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig in Ihrem Erste-Hilfe-Protokoll

Unternehmen und Behörden müssen alle Unfälle, Verletzungen oder Erste-Hilfe-Leistungen innerhalb ihres Wirkungsbereichs konsequent dokumentieren. Dabei sollte nicht nur schnell, sondern auch gründlich vorgegangen werden.

Schritt 3: Der Mitarbeiter sollte einen Arzt aufsuchen

Jeder Mitarbeiter, der in einen Unfall verwickelt ist, muss ein professionelles medizinisches Gutachten einholen. Dies ist nicht nur notwendig, um die Sicherheit ihrer Gesundheit zu gewährleisten, sondern ermöglicht gegebenenfalls auch eine angemessene Entschädigung.

Schritt 4: Der Arbeitgeber sollte sich an die Versicherungskasse wenden

Der letzte Schritt besteht darin, die zuständige Versicherungskasse und/oder staatliche Behörde zu alarmieren. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Entschädigungen für jede Form von Behinderung infolge des Arbeitsunfalls sichergestellt werden können.

Was ist die Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls?

Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, muss der zuständige Unfallversicherungsträger sicherstellen, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind:

  • Es liegt eine versicherte Tätigkeit vor
  • Ein Gesundheitsschaden oder der Tod einer Person ist offensichtlich
  • Es wurde durch ein Ereignis verursacht, das von außen auf den Körper einwirkte.

Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall

Bei einem Arbeitsunfall wird für die ersten sechs Wochen der Lohn wie bei einer gewöhnlichen Krankheit übernommen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch Anspruch auf Verletztengeld, das vom zuständigen Unfallversicherungsträger in Höhe von 80 % des regelmäßigen Einkommens ausgezahlt wird.

Bei einem Arbeitsunfall eines Kindes bis zum zwölften Lebensjahr können pflegende Angehörige eine Unfallversicherung bei der Unfallversicherungsanstalt in Anspruch nehmen. Um Leistungen zu erhalten, muss ein Arzt nachweisen, dass eine spezielle Betreuung des verletzten Minderjährigen erforderlich ist.

Wie hoch ist die Entschädigung für Verletzungen bei einem Arbeitsunfall?

Um Ihren Anspruch auf Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall zu ermitteln, müssen einige Berechnungen auf der Grundlage Ihres Einkommens durchgeführt werden. Wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen beispielsweise 3.300 Euro und Ihr monatliches Nettoeinkommen 2.000 Euro beträgt, beträgt Ihr tägliches Bruttoeinkommen 110 Euro (errechnet aus 3.300 durch 30 Tage). Dann beträgt Ihr Verletztengeld 88 Euro, also 80 % von 110 Euro.

Ihr tägliches Nettoeinkommen würde dagegen 66,67 Euro betragen (errechnet aus 2.000 geteilt durch 30 Tage). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verletztengeld Ihr Nettogehalt für den Tag nicht übersteigen darf. Im obigen Beispiel würde der Arbeitnehmer also sein Nettotageseinkommen erhalten und nicht die aus dem Bruttoeinkommen errechnete Verletztenrente.

Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld infolge eines Arbeitsunfalls. In bestimmten Fällen kann ein Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, eine solche Entschädigung zu zahlen, beispielsweise wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat. Der Nachweis einer solchen Absicht kann schwierig sein, da allgemein davon ausgegangen wird, dass jeder Arbeitgeber um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter besorgt ist.

Folgen von Arbeitsunfällen für das Unternehmen

Arbeitsunfälle können erhebliche Folgen für ein Unternehmen haben. Abgesehen von ihrem Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung können sie auch zu Störungen und Chaos führen. Wenn ein Mitarbeiter längere Zeit nicht arbeiten kann, kann es notwendig sein, Aufgaben auf Projekt- oder Teamebene neu zu organisieren und zu verteilen. Dies kann zu zusätzlicher Arbeitsbelastung und verminderter Produktivität führen, was sich negativ auf das Endergebnis des Unternehmens auswirken kann.

Der Abschluss

Arbeitsunfälle sind eine ernste Angelegenheit und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Arbeitgeber müssen Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, und die zuständige Versicherungskasse und staatliche Behörde informieren, wenn sich ein Unfall ereignet. Sie müssen auch in Fällen, in denen eine Person aufgrund eines Arbeitsunfalls möglicherweise eine Verletzung oder Behinderung erlitten hat, eine angemessene Entschädigung leisten. Arbeitgeber können dazu beitragen, ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld für alle zu schaffen, indem sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter zu schützen.

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Carin Vreede

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Carin Vreede

Mit viele Jahren Erfahrung im Bereich HR hat Carin Erfahrung mit HR-Prozesse. Als Content-Marketing-Expertin setzt sie dieses Wissen in ansprechende und informative Inhalte um, die Unternehmen dabei helfen, ihre HR-Prozesse zu optimieren und ihre Mitarbeiter zu motivieren und weiter zu entwickeln.

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