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Jahreslohnsteuerbescheinigung: Pflicht für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 25 April 2025
Eine Jahreslohnsteuerbescheinigung liegt auf dem Schreibtisch eines Arbeitgebers, umgeben von weiteren Dokumenten. Die Bescheinigung enthält wichtige Informationen über Lohnsteuerabzüge, Bruttogehalt und Steuerklasse für die Arbeitnehmer des Unternehmens.

Die Jahreslohnsteuerbescheinigung ist ein zentrales Steuerdokument, das Arbeitgeber am Ende eines Kalenderjahres für ihre Beschäftigten ausstellen müssen. In diesem Artikel erhalten Sie als Arbeitgeber alle relevanten Informationen rund um Ausstellung, Inhalt, gesetzliche Voraussetzungen und mögliche Korrekturen.

Was ist eine Jahreslohnsteuerbescheinigung?

Die Jahreslohnsteuerbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Arbeitgeber am Ende eines Kalenderjahres für ihre Arbeitnehmer ausstellen. Sie dient als Nachweis über den Lohnsteuerabzug, die geleisteten Sozialabgaben, das Bruttogehalt, sowie weitere steuerlich relevante Angaben. Dieses Steuerdokument ist essenziell für die Erstellung der Steuererklärung durch den Arbeitnehmer und den Datenabgleich mit der Finanzverwaltung.

Wichtige Merkmale:

  • Enthält Informationen über den Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

  • Muss jährlich bis Ende Februar bzw. Februar des Folgejahres ausgestellt und übermittelt werden.

  • Wird über das Verfahren ELSTER in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt übermittelt.

  • Dient u. a. als Nachweis für die Beantragung von Leistungen wie BAföG, Rente oder Kurzarbeitergeld.

Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ersetzt seit Einführung der ELStAM die frühere Lohnsteuerkarte in Papierform.

  • Die Transfer Identifikationsnummer (eTIN) oder die Steuer-ID wird zur eindeutigen Zuordnung der Personen benötigt.

  • Ein ordnungsgemäß geführtes Lohnkonto bildet die Grundlage für eine korrekte Ausstellung.

Hinweis:
Die korrekte Erstellung der Bescheinigung ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch entscheidend, um spätere Korrekturen, Rückfragen oder Probleme bei der Steuererstattung zu vermeiden.

Ausstellung und Erhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Ausdruck der Jahreslohnsteuerbescheinigung für Mitarbeiterakte

Die Ausstellung der Jahreslohnsteuerbescheinigung gehört zu den zentralen Aufgaben eines jeden Arbeitgebers am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses oder spätestens zum Ende Februar des Folgejahres. Die Bescheinigung dokumentiert sämtliche Lohnsteuerabzugsmerkmale und bildet die Grundlage für die persönliche Steuererklärung der Arbeitnehmer.

📤 Wie erfolgt die Ausstellung?

  • Die Erstellung erfolgt auf Basis der im Lohnkonto gespeicherten Daten des Vorjahres.

  • Die Übermittlung an das zuständige Finanzamt findet ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Verfahren statt.

  • Für die Übermittlung werden eindeutige Identifikationsmerkmale wie die Steuer-ID oder alternativ die eTIN benötigt.

📅 Wann muss die Bescheinigung übermittelt werden?

  • Spätestens bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres.

  • Bei unterjährigem Austritt eines Mitarbeiters: Ausstellung zeitnah zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

📨 Erhalt durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der übermittelten Daten zur Verfügung zu stellen – entweder digital oder in Papierform.

Dieser Ausdruck dient als Grundlage für Anträge auf Steuererstattung, BAföG, Rente oder zum Nachweis gegenüber anderen Institutionen.

Inhalt und Struktur der Lohnsteuerbescheinigung

Die Jahreslohnsteuerbescheinigung enthält eine Vielzahl steuerlich relevanter Angaben, die für das Finanzamt, den Datenabgleich sowie die Steuererklärung von zentraler Bedeutung sind. Sie fasst die Lohnsteuer, Sozialabgaben und weitere Abzüge aus dem vergangenen Kalenderjahr übersichtlich zusammen.

📋 Welche Informationen enthält die Lohnsteuerbescheinigung?

  • Bruttoarbeitslohn: Der gesamte Arbeitslohn, inklusive geldwerter Vorteile, ohne Abzüge.

  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer: Höhe der im Jahr einbehaltenen Steuern.

  • Beiträge zur Sozialversicherung: Angaben zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Steuerklasse, Freibeträge und Kinderfreibeträge: Relevante Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Einfluss auf die Abzüge haben.

  • Zeiträume: Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, ggf. Angabe von mehreren Zeiträumen im Jahr.

  • Versorgungsbezüge oder Einmalzahlungen: Sofern zutreffend, werden auch diese aufgeführt.

  • eTIN oder Steuer-ID: Zur eindeutigen Identifikation der Person durch die Finanzverwaltung.

🧾 Muster & Form
Die Struktur ist standardisiert und entspricht den Vorgaben der deutschen Finanzverwaltung. Die Bescheinigung umfasst in der Regel mehrere Abschnitte und wird maschinenlesbar aufgebaut, um den Datentransfer zu optimieren. Bei Bedarf stellt das Bundeszentralamt für Steuern ein offizielles Muster zur Verfügung.

📎 Hinweis für Arbeitgeber

  • Die Angaben müssen exakt mit den Daten im Lohnkonto übereinstimmen.

  • Bei Unstimmigkeiten kann es zu Rückfragen durch das Finanzamt oder zu Verzögerungen bei der Steuererstattung kommen.

  • Prüfen Sie regelmäßig die Richtigkeit der Lohnabrechnung und der verwendeten Steuermerkmale.

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Fehler und Korrekturen in der Lohnsteuerbescheinigung

Trotz automatisierter Prozesse können bei der Ausstellung der Jahreslohnsteuerbescheinigung gelegentlich Fehler auftreten – etwa durch falsche Lohnsteuerabzugsmerkmale, unvollständige Daten oder fehlerhafte Angaben zu Sozialabgaben oder dem Bruttogehalt. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, solche Unstimmigkeiten umgehend zu korrigieren.

❗ Typische Fehlerquellen:

  • Falsche oder fehlende Steuer-ID bzw. eTIN

  • Unzutreffende Steuerklasse oder Freibeträge

  • Nicht korrekt erfasste Lohnbestandteile (z. B. Boni, Einmalzahlungen)

  • Fehlerhafte Zeiträume des Beschäftigungsverhältnisses

  • Falsche Angaben zu Versorgungsbezügen oder Kinderfreibeträgen

🔄 Korrekturverfahren – So gehen Sie vor:

1- Fehlerhafte Bescheinigung stornieren:
Die ursprüngliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird über das ELSTER-Verfahren mit einem Storno-Vermerk zurückgezogen.

2- Neue Bescheinigung übermitteln:
Nach Stornierung wird eine korrekte Version mit identischer Transfer Identifikationsnummer oder aktualisierter Steuernummer erneut an das Finanzamt übermittelt.

3- Information an den Arbeitnehmer:
Auch der Arbeitnehmer muss einen neuen Ausdruck der korrigierten Bescheinigung erhalten – entweder digital oder in Papierform.

Hinweis: Eine verspätete oder nicht korrigierte Meldung kann zu Nachteilen bei der Steuererklärung führen, etwa durch falsche Berechnung der Steuererstattung oder unnötige Prüfungen durch das Finanzamt.

Tipp für Arbeitgeber: Führen Sie regelmäßige Kontrollen in Ihrer Lohnabrechnung durch, um Abzüge, steuerpflichtige Bezüge und Lohnsteuerdaten korrekt zu dokumentieren. So vermeiden Sie Rückfragen, Verzögerungen und rechtliche Risiken.

HR-Mitarbeiter überprüft elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Fazit

Die Jahreslohnsteuerbescheinigung ist ein unverzichtbares Steuerdokument, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten jährlich zur Verfügung stellen müssen. Sie bildet die Grundlage für die Steuererklärung, den Datenabgleich mit dem Finanzamt und zahlreiche Anträge wie etwa auf BAföG oder Rente. Eine korrekte Ausstellung, fristgerechte Übermittlung und ein sorgfältiger Umgang mit sensiblen Lohndaten sind daher essenziell.

Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme regelmäßig überprüfen, die Lohnsteuerabzugsmerkmale stets aktuell halten und bei Bedarf umgehend Korrekturen vornehmen. So stellen Sie sicher, dass sowohl gesetzliche Vorgaben erfüllt als auch die Interessen Ihrer Arbeitnehmer gewahrt bleiben.

📊 Papierform vs. Elektronische Übermittlung der Jahreslohnsteuerbescheinigung

Kriterium Papierform Elektronische Übermittlung (ELSTER)
Übertragungsweg Ausdruck, Übergabe oder Versand per Post Digitale Übermittlung über das ELSTER-Portal
Bearbeitungszeit Länger (manuelle Prozesse, Ausdruck, Versand) Schneller durch automatisierte Datenübertragung
Datensicherheit Geringere Sicherheit (Papier kann verloren gehen) Hohe Sicherheit durch verschlüsselten Datentransfer
Fehleranfälligkeit Höher – manuelle Eingaben und Druckfehler möglich Niedriger – Datenübernahme direkt aus dem Lohnabrechnungssystem
Aufbewahrung Physische Ablage notwendig Elektronische Archivierung möglich und revisionssicher
Pflichtbestandteil Muss als Ausdruck für den Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden Muss zusätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden
Verwaltungsaufwand Höher – insbesondere bei vielen Mitarbeitern Reduziert – besonders bei digitalen HR-Prozessen
Rechtliche Anforderungen Erfüllt nur mit zusätzlicher elektronischer Übermittlung Erfüllt gesetzliche Pflicht vollständig
 

Häufig gestellte Fragen

  • In diesem Fall sollte sich der Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf Anfrage eine Kopie des Ausdrucks erneut bereitzustellen – entweder in Papierform oder digital. Achten Sie dabei auf die Übereinstimmung mit den an das Finanzamt übermittelten Daten.

  • Ja, auch bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen, sofern Lohnsteuer abgeführt wurde. Bei pauschalversteuerter Beschäftigung kann die Ausstellung jedoch entfallen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Finanzamt oder der Finanzverwaltung.

  • Ja. Stellt der Arbeitgeber nachträglich Fehler fest, muss die ursprüngliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung storniert und eine neue Version übermittelt werden. Dies geschieht über das ELSTER-System unter Berücksichtigung der korrekten Steuer-ID, Lohnsteuerabzugsmerkmale und aller relevanten Angaben.

  • Die Steuer-ID ist entscheidend für die eindeutige Zuordnung der Person bei der Datenübermittlung an das Finanzamt. Ohne gültige Identifikationsnummer kann die elektronische Übermittlung nicht korrekt erfolgen. Alternativ wird bei Bedarf die sogenannte eTIN verwendet.

  • Die Jahreslohnsteuerbescheinigung muss spätestens bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Gleichzeitig ist der Arbeitnehmer mit einem Ausdruck der Daten zu versorgen. Bei unterjährigem Ausscheiden ist die Ausstellung zeitnah nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich.

Vorschriften
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

Disclaimer

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