Die Lohnsteuer ist ein zentraler Bestandteil der Gehaltsabrechnung und unterliegt regelmäßigen gesetzlichen Anpassungen. Für das Jahr 2025 gibt es mehrere relevante Änderungen, die Arbeitgeber beachten sollten, um rechtssicher und effizient zu agieren.
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitslohn eines Arbeitnehmers einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Sie basiert auf dem monatlichen Bruttolohn und berücksichtigt dabei Faktoren wie Steuerklasse, Freibeträge, Kinderfreibeträge und Kirchensteuerpflicht.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer im Rahmen der Gehaltsabrechnung zu berechnen, einzubehalten und fristgerecht abzuführen. Die korrekte Anwendung der aktuellen Lohnsteuertabellen und Programmablaufpläne (PAP) ist dabei entscheidend für eine rechtssichere Abrechnung. Präzise Daten sind unerlässlich, um korrekte Ergebnisse zu erzielen, insbesondere angesichts der häufigen Änderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung.
Wie hoch ist die Lohnsteuer?
Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom zu versteuernden Einkommen, der Steuerklasse, dem Familienstand sowie möglichen Freibeträgen ab. In Deutschland gilt ein progressiver Steuertarif – das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher der prozentuale Steuersatz.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Richtwerte (Steuerklasse I, ohne Kinderfreibetrag):
Monatliches Bruttoeinkommen
Lohnsteuer (ca.)
Bis 1.008 €
0 € (Grundfreibetrag)
2.000 €
ca. 180 €
3.000 €
ca. 400 €
4.000 €
ca. 650 €
5.000 €
ca. 950 €
6.000 €
ca. 1.250 €
Hinweis für Arbeitgeber: Die genaue Lohnsteuer wird mithilfe der offiziellen Lohnsteuertabellen oder einer zertifizierten Lohnabrechnungssoftware unter Berücksichtigung aller individuellen Merkmale berechnet.
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Die lohnsteuerlichen Vorschriften legen fest, welche Abzüge vom Bruttolohn vorzunehmen sind, um den Nettolohn eines Arbeitnehmers zu berechnen. Dabei spielen unter anderem die Lohnsteuerklasse, der Kinderfreibetrag, individuelle Freibeträge sowie die Kirchensteuerpflicht eine Rolle
🔍 Zentrale gesetzliche Grundlagen:
Einkommensteuergesetz (EStG) Das EStG ist das Hauptgesetz für alle lohnsteuerlichen Vorgaben. Besonders relevant sind:
§ 38 EStG: Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommensteuer
§ 41 EStG: Anmeldung und Abführung der Steuer durch Arbeitgeber
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) Diese Verordnung konkretisiert bestimmte Aspekte des EStG, etwa zur Führung von Lohnkonten oder zur Bescheinigungspflicht.
Abgabenordnung (AO) Die AO regelt das Verfahren rund um Steuerfestsetzung, Fristen, Aufbewahrungspflichten und Betriebsprüfungen.
Jahressteuergesetze (z. B. Jahressteuergesetz 2022–2025) Diese enthalten oft aktuelle Änderungen zum Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht (z. B. Anpassungen von Freibeträgen, neue Bewertungsregeln für geldwerte Vorteile).
Programmablaufpläne (PAP) des Bundesfinanzministeriums Sie definieren die technische Umsetzung der Lohnsteuerberechnung. Die Anwendung der neuen PAP 2025 ist für Arbeitgeber verpflichtend.
📌 Neuere Entwicklungen (2020–2025):
Bürokratieentlastungsgesetz II & III: Vereinfachungen bei der elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt
Digitalisierung der Lohnsteuerdaten (ELStAM): Wegfall vieler Papierbescheinigungen
Wegfall der Fünftelregelung ab 2025 im Lohnsteuerabzug
Erhöhung des Grundfreibetrags (2025: 12.096 €) zur Abmilderung der Inflation
Praxis-Tipp für Arbeitgeber: Nutzen Sie stets aktualisierte Lohnabrechnungssoftware, prüfen Sie die gültigen PAP, und halten Sie sich über Änderungen im Jahressteuergesetz auf dem Laufenden, um Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden.
Lohnsteuerklassen und ihre Bedeutung
Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitgeber vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers einbehält. Sie gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitnehmerinnen. Sie basiert auf dem Familienstand, der Zahl der Kinder sowie ggf. einem Zweitjob. Arbeitgeber müssen bei der monatlichen Lohnabrechnung die vom Finanzamt übermittelten elektronischen ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) berücksichtigen – dazu gehört auch die Steuerklasse.
📊 Übersicht der Lohnsteuerklassen 2025
Steuerklasse
Gilt für …
Lohnsteuerliche Auswirkungen
I
Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kind
Standardabzüge, kein Freibetrag für Ehepartner
II
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
Zusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €)
III
Verheiratete mit Ehepartner in Klasse V oder ohne Einkommen
Niedrigste Lohnsteuerabzüge – sinnvoll bei großem Einkommensunterschied
IV
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
Beide Ehepartner zahlen gleichmäßig Lohnsteuer
IV mit Faktor
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, individuelle Belastung
Gerechtere Verteilung der Steuerlast, durch „Faktorverfahren“
V
Verheiratete mit Partner in Klasse III
Höchste Abzüge – bei geringerem Einkommen des Partners
VI
Zweit- oder Nebenjob
Sehr hohe Abzüge, da keine Freibeträge berücksichtigt werden
Bedeutung für Arbeitgeber
Automatische Datenübernahme: Über die ELStAM-Datenbank ruft das Lohnabrechnungssystem automatisch die gültige Steuerklasse ab.
Verantwortung zur korrekten Anwendung: Fehler bei der Steuerklassenzuordnung können zu Nachforderungen oder Rückerstattungen führen.
Tipp: Bei Neueinstellungen sollte der Mitarbeiter seine steuerliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit korrekt angeben – nur so kann die richtige Steuerklasse abgerufen werden.
Steuerklassenwechsel: Wann und wie?
Ein Steuerklassenwechsel kann bei bestimmten Ereignissen im Leben eines Arbeitnehmers notwendig werden. Dazu gehören Heirat, Scheidung, Tod des Ehepartners, Geburt oder Adoption eines Kindes sowie Änderungen im Einkommensverhältnis. Es ist wichtig, den Steuerklassenwechsel rechtzeitig zu beantragen, um die optimale Steuerklasse zu wählen und so das Nettoeinkommen zu maximieren.
Pauschalbeträge und Pauschalsätze
Bei bestimmten Lohnbestandteilen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen können Arbeitgeber Pauschalbeträge oder Pauschsteuersätze anwenden. Diese Pauschalbeträge sind auch für Lohnersatzleistungen wie das Kranken- und Arbeitslosengeld relevant. Diese vereinfachen die Lohnabrechnung, da die individuelle Besteuerung entfällt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Steuer übernimmt und die Pauschalierung rechtlich zulässig ist.
Was sind Pauschalbeträge?
Pauschalbeträge sind Freibeträge oder Richtwerte, die pauschal abgezogen werden dürfen – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand oder Einkommen. Beispiele:
Werbungskostenpauschale: 1.230 € pro Jahr (wird bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, nicht direkt in der Lohnsteuerabrechnung). Bestimmte Steuerzahler, wie z.B. Arbeitnehmer, haben Anspruch auf diesen Pauschalbetrag.
Sparerpauschbetrag: 1.000 € für Kapitalerträge (relevant bei vermögenswirksamen Leistungen)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € in Steuerklasse II
Was sind Pauschsteuersätze?
Pauschsteuersätze gelten für bestimmte Lohnbestandteile, die nicht individuell versteuert werden müssen:
Bei zusätzlicher Leistung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Jobtickets (steuerfrei bis 50 € mtl.)
ggf. pauschal 25 %
Wenn nicht steuerfrei gewährt
Wichtig: Die Anwendung von Pauschalsätzen entlastet Arbeitgeber von aufwändigen Einzelfallprüfungen – sie ersetzt aber nicht die ordnungsgemäße Dokumentation.
📌 Voraussetzungen zur Pauschalierung
Die Lohnbestandteile müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Eine Pauschalierung ist nur möglich, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist.
Arbeitgeber müssen die pauschale Steuer selbst tragen – sie darf nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Pauschalbeträge und Pauschsteuersätze bieten eine attraktive Möglichkeit zur Vereinfachung der Gehaltsabrechnung, insbesondere bei kleineren geldwerten Vorteilen oder geringfügig Beschäftigten. Sie senken den Verwaltungsaufwand und ermöglichen dennoch steuerkonforme Zusatzleistungen.
Lohnsteuer berechnen: So funktioniert's
Die Lohnsteuer wird monatlich vom Bruttolohn abgezogen und richtet sich nach folgenden Faktoren: Präzise Informationen sind notwendig, um die korrekte Berechnung der Lohnsteuer sicherzustellen.
✔️ Lohnsteuerklasse
Jeder Arbeitnehmer wird abhängig von seinem Familienstand und Beschäftigungsverhältnis einer Steuerklasse (I–VI) zugeordnet. Diese Klasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer maßgeblich – etwa durch unterschiedliche Freibeträge oder Splittingtarife für Ehepaare.
✔️ Freibeträge
Freibeträge reduzieren die Steuerlast und müssen beim Finanzamt beantragt oder automatisch (z. B. Kinderfreibetrag) über ELStAM hinterlegt sein:
Kinderfreibetrag 2025: 6.384 € jährlich (pro Kind, hälftig je Elternteil)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € jährlich
✔️ Kirchensteuerpflicht
Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen zusätzlich zur Lohnsteuer Kirchensteuer:
8 % (z. B. Bayern, Baden-Württemberg)
9 % (übrige Bundesländer)
Brutto-Netto-Rechner: Ein praktisches Tool
Ein Brutto-Netto-Rechner ist ein nützliches Tool für Arbeitnehmer, um ihr Nettoeinkommen zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt Faktoren wie das Bruttogehalt, die Steuerklasse, Lohnsteuer, Sozialabgaben und Freibeträge, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. Dieses Tool ist besonders hilfreich bei Gehaltserhöhungen, Jobwechseln oder anderen Änderungen im Einkommensverhältnis. Durch die Verwendung eines Brutto-Netto-Rechners kann der Arbeitnehmer seine finanzielle Situation besser planen und optimieren.
📊 Beispiel zur Lohnsteuerberechnung (vereinfacht)
Ein lediger Arbeitnehmer (Steuerklasse I), ohne Kinder, ohne Kirchensteuerpflicht, mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 €:
Position
Betrag (ca.)
Bruttolohn
3.500 €
Lohnsteuer
ca. 370 €
Solidaritätszuschlag
ca. 20 €
Sozialversicherungsbeiträge
ca. 700 €
Netto-Auszahlung
ca. 2.410 €
Hinweis: In der Praxis beeinflussen auch steuerfreie Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit), vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge und Zusatzleistungen die endgültige Lohnsteuerberechnung. Das Ergebnis der Berechnung ist das Nettogehalt. Zudem sind die aktuellen PAP (Programmablaufpläne) des BMF zu berücksichtigen.
Jahresfreibetrag und Kinderfreibetrag: Was Arbeitgeber wissen müssen
Der Jahresfreibetrag und der Kinderfreibetrag sind wichtige Faktoren bei der Berechnung des Nettoeinkommens. Arbeitgeber sollten wissen, wie diese Freibeträge auf das Nettogehalt ihrer Mitarbeiter auswirken. Der Jahresfreibetrag kann bei bestimmten Ausgaben, wie Fahrtkosten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen, geltend gemacht werden. Der Kinderfreibetrag hingegen wird pro Kind gewährt und kann auf zwei Lohnsteuerkarten geteilt werden. Durch die Berücksichtigung dieser Freibeträge kann der Arbeitgeber das Nettoeinkommen seiner Mitarbeiter korrekt berechnen und so die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter fördern.
Sozialabgaben und ihre Bedeutung
Sozialabgaben sind ein wichtiger Teil des Bruttogehalts und werden für verschiedene Zwecke wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung verwendet. Die Höhe der Sozialabgaben hängt von der Steuerklasse und dem Einkommen des Arbeitnehmers ab. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Bedeutung von Sozialabgaben verstehen, um die finanzielle Situation korrekt zu planen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ein Lohnsteuerrechner kann dabei helfen, die Sozialabgaben und das Nettoeinkommen zu berechnen.
Krankenkasse und Rentenversicherungspflicht
Die Krankenkasse und die Rentenversicherungspflicht sind zwei wichtige Aspekte der Sozialabgaben. Arbeitnehmer sind in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Die Rentenversicherungspflicht hingegen gilt für alle Arbeitnehmer, die ein Arbeitseinkommen erzielen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Regeln und Beiträge für Krankenkasse und Rentenversicherung verstehen, um die finanzielle Situation korrekt zu planen.
Fazit: Lohnsteuer korrekt berechnen und rechtssicher handeln
Die Lohnsteuer ist ein zentrales Element jeder Gehaltsabrechnung – und für Arbeitgeber mit großer Verantwortung verbunden. Wer sich mit Lohnsteuerklassen, Freibeträgen, gesetzlichen Vorgaben und Pauschalsätzen auskennt, kann nicht nur rechtssicher abrechnen, sondern auch effiziente Prozesse etablieren und unnötige Korrekturen vermeiden. Ein klarer Überblick über die Lohnsteuerberechnung ist dabei von großer Bedeutung.
Mit den aktuellen Regelungen für 2025, wie dem erhöhten Grundfreibetrag, der Anwendung der neuen Programmablaufpläne (PAP) und dem Wegfall der Fünftelregelung, ist es wichtiger denn je, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Häufig gestellte Fragen
Lohnsteuer wird fällig, sobald das Einkommen eines Arbeitnehmers den Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 12.096 € jährlich. Bei einem monatlichen Bruttolohn über ca. 1.008 € (ohne Kinderfreibeträge oder sonstige Abzüge) fällt erstmals Lohnsteuer an. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese direkt vom Bruttolohn einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.
Der Lohnsteuersatz ist progressiv und hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst dabei die Höhe der Lohnsteuer:
Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Lohnsteuersatz 2025 (ca.)
Bis 12.096 €
0 % (Grundfreibetrag)
12.097 € – 18.000 €
ca. 14 %–24 %
18.001 € – 62.810 €
24 %–42 % (steigend)
62.811 € – 277.825 €
42 %
Ab 277.826 €
45 % (Reichensteuer)
Die neuen PAP sind spätestens ab dem 1. März 2025 anzuwenden. Bis dahin müssen bereits erfolgte Lohnsteuerabzüge korrigiert werden.
Arbeitgeber müssen ab 2025 keine Fünftelregelung mehr im Lohnsteuerabzug anwenden. Arbeitnehmer müssen entsprechende Einkünfte selbst in ihrer Steuererklärung angeben
Arbeitgeber sollten aktuelle Lohnsteuertabellen, die neuen PAP und Nachweise über die Einhaltung des Mindestlohns bereithalten.
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