Minijob
Minijob 2026: Verdienstgrenze 603 €, Arbeitgeberabgaben bis 31,17 %, Rentenversicherung und Befreiung, Zeiterfassungspflicht. Mit den Pflichten für Arbeitgeber im Überblick.
Minijob-Rechner 2026
Stundenlohn und Wochenstunden eintragen. Der Rechner zeigt den Verdienst im Monat, wie viele Stunden in die 603-€-Grenze passen und welche Abgaben du an die Minijob-Zentrale zahlst.
Stand 2026: Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, Verdienstgrenze 603,00 € im Monat. Der Rechner gilt für Minijobs im Gewerbe. Den Beitrag zur Unfallversicherung legt deine Berufsgenossenschaft fest, er ist deshalb nicht enthalten.
Verdienst im Monat
602,33 €
Innerhalb der Grenze von 603,00 €
Höchstens möglich
43,38 Std.
im Monat, rund 10,01 Std. pro Woche
Kosten für dich
790,08 €
davon 187,75 € Abgaben
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | 78,30 € |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (pauschal) | 15 % | 90,35 € |
| Pauschsteuer | 2 % | 12,05 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,90 € |
| Eigenanteil Rente des Minijobbers | 3,6 % | 21,68 € |
| Auszahlung an den Minijobber | 580,65 € |
Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 € Verdienst im Monat, beim Mindestlohn von 13,90 € sind das gut 43 Stunden. Als Arbeitgeber zahlst du bis zu 31,17 % Abgaben an die Minijob-Zentrale und musst die Arbeitszeit aufzeichnen. Fehler passieren meistens an drei Stellen: die Verdienstgrenze wird überschritten, die Rentenversicherung falsch behandelt oder die Arbeitszeit nicht erfasst. Der Rechner oben zeigt, wie viele Stunden in die Grenze passen und was dich ein Minijobber kostet.
Minijob in Deutschland: Einordnung aus Arbeitgebersicht
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig eine gesetzlich festgelegte Verdienstgrenze nicht überschreitet. Ab Januar 2026 beträgt diese Grenze 603 € pro Monat. Minijobber sind weitgehend sozialversicherungsfrei, haben aber dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie reguläre Arbeitnehmende, inklusive Mindestlohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlage | Inhalt | Bedeutung für Minijob |
|---|---|---|
§ 8 SGB IV | Definition geringfügige Beschäftigung, Verdienstgrenze | Kerngrundlage: Grenze 603 € im Monat seit 2026 |
§ 6 Abs. 1b SGB VI | Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag | Weiter möglich. Seit 1. Juli 2026 lässt sich eine Befreiung einmal aufheben |
§ 249b SGB V | Pauschaler Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (13 %) | AG-Pflicht |
§ 172 Abs. 3 SGB VI | Pauschaler Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (15 %) | AG-Pflicht |
§ 17 MiLoG | Aufzeichnungspflicht Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit | Gilt für alle Minijobs, außer in Privathaushalten |
§ 3 BUrlG | Urlaubsanspruch, anteilig nach Arbeitstagen pro Woche | Gilt vollständig für Minijobber |
§ 3 EFZG | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Gilt nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG) |
Minijobgrenze 2026: Verdienstgrenze und Stunden
Die Verdienstgrenze ist dynamisch: Sie wird automatisch angepasst, wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt. Ab Januar 2026 gilt:
Parameter | Wert 2026 |
|---|---|
Monatliche Verdienstgrenze | 603 € |
Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 €/Stunde |
Maximale Stunden/Monat (bei Mindestlohn) | ca. 43,4 Stunden |
Maximale Stunden/Woche (bei 4,33 Wochen) | ca. 10 Stunden |
Midijob-Übergangsbereich ab | 603,01 € bis 2.000 €/Monat |
Wichtig: Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst, aufs Jahr gerechnet höchstens 7.236 €. Schwankt der Verdienst, darf er in einzelnen Monaten über 603 € liegen, solange der Durchschnitt stimmt. Steigt der Verdienst unvorhersehbar über die Grenze, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist das in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten unschädlich, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens 1.206 € beträgt (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Liegt der regelmäßige Verdienst über 603 €, ist es kein Minijob mehr: Dann gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit Sozialversicherungspflicht.
Abgaben für Arbeitgeber: die genauen Zahlen 2026
Das ist der meistgesuchte Punkt für Arbeitgeber in der Budgetplanung:
Abgabe | Prozentsatz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
Pauschale Krankenversicherung | 13 % | |
Pauschale Rentenversicherung | 15 % | |
Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | AAG |
Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | AAG |
Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | SGB III |
Lohnsteuer pauschal | 2 % | § 40a EStG |
Gesamt | höchstens 31,17 % | Minijob-Zentrale, Stand 2026 |
Beispielrechnung: Dein Minijobber verdient 500 € im Monat. Mit 31,17 % Abgaben kostet er dich insgesamt rund 656 €, dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Hinweis: Im gewerblichen Minijob zahlen Minijobber selbst 3,6 % ihres Verdienstes zur Rentenversicherung, die Differenz zwischen den 15 % des Arbeitgebers und dem vollen Beitragssatz von 18,6 %. Auf Antrag können sie sich davon befreien lassen.
Änderung 2026: Befreiung von der Rentenversicherung lässt sich aufheben
Minijobber im gewerblichen Minijob sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Neu seit dem 1. Juli 2026: Wer befreit ist, kann die Befreiung einmal wieder aufheben lassen und zahlt dann wieder den eigenen Anteil.
Was das bedeutet:
Die Befreiung bleibt möglich, abgeschafft wurde sie nicht.
Den Antrag auf Aufhebung stellen Minijobber schriftlich oder elektronisch bei dir als Arbeitgeber. Er wirkt ab dem Folgemonat, nicht rückwirkend.
Die Aufhebung geht nur einmal. Eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich.
Der Eigenanteil beträgt 3,6 % vom Verdienst. Bei 500 € sind das 18 € im Monat.
Was du tun musst, wenn ein Antrag kommt:
Den Tag, an dem der Antrag eingeht, in den Entgeltunterlagen festhalten
Die Beitragsgruppe ab dem Folgemonat umstellen und das der Minijob-Zentrale melden
Den Eigenanteil von 3,6 % ab dann in der Lohnabrechnung einbehalten
Arten von Minijobs
Geringfügig entlohnter Minijob
Das klassische Modell: Der Verdienst liegt im Schnitt bei höchstens 603 € im Monat. Gemeldet wird über die Minijob-Zentrale, die Abgaben zahlst du als Arbeitgeber pauschal.
Kurzfristige Beschäftigung
Zeitlich begrenzt auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Keine Verdienstgrenze, aber die Beschäftigung darf weder berufsmäßig ausgeübt werden noch regelmäßig wiederkehren. Typisch für Ernte, Saisongeschäft, Messepersonal.
Merkmal | Geringfügig entlohnt | Kurzfristig |
|---|---|---|
Verdienstgrenze | 603 €/Monat | Keine |
Zeitgrenze | Keine | 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr |
Berufsmäßigkeit | Egal | Darf nicht berufsmäßig sein |
KV-Pauschale AG | 13 % | Nein |
RV-Pauschale AG | 15 % | Nein |
Lohnsteuer pauschal | 2 % | 25 % |
Arbeitsrechtliche Ansprüche von Minijobbern
Minijobber haben dieselben grundlegenden arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte:
Anspruch | Gilt für Minijobber? | Besonderheit |
|---|---|---|
Mindestlohn (13,90 €) | Ja | Ausnahmen nur nach § 22 MiLoG, etwa für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Unterschreiten ist eine Ordnungswidrigkeit |
Gesetzlicher Urlaub | Ja | Anteilig nach Wochenarbeitstagen |
Entgeltfortzahlung Krankheit | Ja | Nach 4 Wochen Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG) |
Mutterschutz | Ja | Vollständig |
Elternzeit | Ja | Vollständig |
Kündigungsschutz | Ja | Nach 6 Monaten in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, Teilzeitkräfte zählen anteilig (§ 23 KSchG). Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten immer |
Gleichbehandlung | Ja | § 4 TzBfG: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden |
Zeiterfassungspflicht für Minijobber
Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG gilt für alle Minijobs, unabhängig von der Branche (Ausnahme: Minijobs in Privathaushalten). In den Branchen nach § 2a SchwarzArbG, etwa Gastronomie, Bau und Transport, gilt sie zusätzlich für alle Beschäftigten. Unabhängig davon müssen Arbeitgeber seit dem BAG-Beschluss von 2022 die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden erfassen.
Pflichtinhalt der Aufzeichnung:
Beginn der Arbeitszeit
Ende der Arbeitszeit
Dauer der täglichen Arbeitszeit
Aufbewahrung: mindestens 2 Jahre
Risiken ohne Dokumentation:
Bußgelder bis 50.000 € bei Zollkontrolle (§ 21 MiLoG)
Nachzahlung von Mindestlohndifferenzen
Schwache Position im Streit um Überstunden
Minijobber planen und Stunden erfassen mit Shiftbase
Mit Shiftbase planst du Minijobber im Dienstplan wie alle anderen Mitarbeitenden. Hinterlegst du die Vertragsstunden, siehst du schon beim Planen, wenn jemand mehr Stunden eingeplant hat als vereinbart.
Die Arbeitszeit erfassen deine Minijobber per App, am Tablet oder im Browser. Die Stunden landen im Arbeitszeitprotokoll, nach der Freigabe exportierst du sie als Datei oder über eine Schnittstelle für die Lohnabrechnung. Ob der Verdienst unter 603 € bleibt, prüfst du weiterhin im Lohnprogramm.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Fehler | Risiko | Lösung |
|---|---|---|
Verdienstgrenze überschritten | Kein Minijob mehr: Ab 603,01 € gilt der Übergangsbereich mit Sozialversicherungspflicht | Verdienst jeden Monat prüfen und aufs Jahr hochrechnen |
Keine Zeiterfassung | Bußgelder bis 50.000 € (§ 21 MiLoG), Nachzahlungen | Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit digital erfassen |
Antrag auf Aufhebung der RV-Befreiung nicht umgesetzt | Falsche Beiträge, Nachzahlung an die Minijob-Zentrale | Eingangsdatum festhalten, Beitragsgruppe ab dem Folgemonat umstellen und melden |
Urlaubsanspruch nicht berechnet | Nachzahlungsanspruch | Urlaub anteilig nach Arbeitstagen berechnen |
Fehlende Meldung an Minijob-Zentrale | Ordnungswidrigkeit | Anmeldung mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens nach 6 Wochen. In Branchen mit Sofortmeldepflicht spätestens bei Arbeitsbeginn |
Kurzfristig als geringfügig angemeldet | Falscher Beitragssatz | Beschäftigungsart klar vor Beginn klären |
Worauf es bei Minijobs ankommt
Minijobs sind flexibel und in vielen Branchen unverzichtbar, aber keine Grauzone ohne Pflichten. Verdienstgrenze, Zeiterfassung, die richtigen Abgaben und seit Juli 2026 die mögliche Aufhebung der RV-Befreiung brauchen feste Abläufe. Wer die Stunden digital erfasst, hat die Zahlen für die Lohnabrechnung sauber beisammen.
Mit Shiftbase hast du die Stunden deiner Minijobber im Blick: geplant im Dienstplan, erfasst per App und fertig für den Export an die Lohnabrechnung. Teste Shiftbase 14 Tage kostenlos.
Häufig gestellte Fragen
Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat: So viel darf ein Minijobber im Schnitt höchstens verdienen, aufs Jahr gerechnet 7.236 €. Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn: Bei 13,90 € entspricht sie gut 43 Stunden im Monat, ab dem 1. Januar 2027 liegt sie bei 633 €.
Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat, weil der Mindestlohn auf 13,90 € gestiegen ist. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmal wieder aufheben lassen. Die Befreiung selbst bleibt möglich.
Ein Minijobber kostet den Arbeitgeber den Verdienst plus bis zu 31,17 % Abgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und 1,17 % Umlagen (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %). Bei 500 € Verdienst sind das rund 656 € im Monat, dazu kommt die Unfallversicherung.
Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Beschäftigte, anteilig nach ihren Arbeitstagen pro Woche. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage im Jahr.
Unvorhersehbare Überschreitungen, etwa durch eine Krankheitsvertretung, sind in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten unschädlich, solange der Verdienst in diesen Monaten höchstens 1.206 € beträgt. Liegt der regelmäßige Verdienst über 603 €, ist es kein Minijob mehr. Dann gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit Sozialversicherungspflicht.
Die Arbeitszeit von Minijobbern musst du nach § 17 MiLoG erfassen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, außer bei Minijobs in Privathaushalten. Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag vorliegen und zwei Jahre aufbewahrt werden. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.
Für Minijobber eignet sich eine Software, die Dienstplan und Zeiterfassung verbindet. In Shiftbase planst du Minijobber im Dienstplan, sie erfassen ihre Stunden per App, und nach der Freigabe exportierst du die Stunden für die Lohnabrechnung. Die 603-€-Grenze prüfst du weiterhin im Lohnprogramm.
Alle Begriffe ansehen
- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- BetriebsvereinbarungEine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle im Betrieb gilt. Was sie regeln darf, besonders bei Arbeitszeit und Dienstplänen.
- Bradford-FaktorDer Bradford-Faktor gewichtet häufige kurze Fehlzeiten stärker als eine lange Krankheit. Formel, Beispiele und was in Deutschland beim Einsatz gilt.
- ElterneigenschaftDie Elterneigenschaft entscheidet, wie viel jemand in die Pflegeversicherung zahlt. Was sie bedeutet, wer als Eltern zählt und wie der Arbeitgeber sie seit 2025 digital abruft.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- LadenschlussgesetzWas vom Ladenschlussgesetz übrig ist: Ladenöffnung ist Ländersache, Bayern hat seit August 2025 ein eigenes Gesetz, und das gilt für dein Personal am Sonntag.
- LohnsteuerDie Lohnsteuer richtet sich nach Bruttolohn, Steuerklasse und Freibeträgen. Wie sie berechnet wird, wann du sie abführst und was als Arbeitgeber dazugehört.
- SchichttauschBeim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- UrlaubsbescheinigungDie Urlaubsbescheinigung zeigt, wie viel Urlaub ein Mitarbeiter im laufenden Jahr schon bekommen hat. Pflicht beim Ausscheiden, mit Muster.
- WegeunfallEin Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause. Was versichert ist, was nicht, und was Arbeitgeber melden müssen.
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