Minijob

Minijob 2026: Verdienstgrenze 603 €, Arbeitgeberabgaben bis 31,17 %, Rentenversicherung und Befreiung, Zeiterfassungspflicht. Mit den Pflichten für Arbeitgeber im Überblick.

Minijob-Rechner 2026

Stundenlohn und Wochenstunden eintragen. Der Rechner zeigt den Verdienst im Monat, wie viele Stunden in die 603-€-Grenze passen und welche Abgaben du an die Minijob-Zentrale zahlst.

Stand 2026: Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, Verdienstgrenze 603,00 € im Monat. Der Rechner gilt für Minijobs im Gewerbe. Den Beitrag zur Unfallversicherung legt deine Berufsgenossenschaft fest, er ist deshalb nicht enthalten.

Angaben zum Minijobber

Verdienst im Monat

602,33 €

Innerhalb der Grenze von 603,00 €

Höchstens möglich

43,38 Std.

im Monat, rund 10,01 Std. pro Woche

Kosten für dich

790,08 €

davon 187,75 € Abgaben

Abgaben des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale
Krankenversicherung (pauschal)13 %78,30 €
Rentenversicherung (pauschal)15 %90,35 €
Pauschsteuer2 %12,05 €
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,33 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,90 €
Eigenanteil Rente des Minijobbers3,6 %21,68 €
Auszahlung an den Minijobber580,65 €

Minijobber musst du nach § 17 MiLoG mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen. In Shiftbase stempeln sie per App oder am Tablet, und du siehst schon im Dienstplan, wenn jemand mehr Stunden eingeplant hat als vereinbart.

Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 € Verdienst im Monat, beim Mindestlohn von 13,90 € sind das gut 43 Stunden. Als Arbeitgeber zahlst du bis zu 31,17 % Abgaben an die Minijob-Zentrale und musst die Arbeitszeit aufzeichnen. Fehler passieren meistens an drei Stellen: die Verdienstgrenze wird überschritten, die Rentenversicherung falsch behandelt oder die Arbeitszeit nicht erfasst. Der Rechner oben zeigt, wie viele Stunden in die Grenze passen und was dich ein Minijobber kostet.

Minijob in Deutschland: Einordnung aus Arbeitgebersicht

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig eine gesetzlich festgelegte Verdienstgrenze nicht überschreitet. Ab Januar 2026 beträgt diese Grenze 603 € pro Monat. Minijobber sind weitgehend sozialversicherungsfrei, haben aber dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie reguläre Arbeitnehmende, inklusive Mindestlohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. 

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage

Inhalt

Bedeutung für Minijob

§ 8 SGB IV

Definition geringfügige Beschäftigung, Verdienstgrenze

Kerngrundlage: Grenze 603 € im Monat seit 2026

§ 6 Abs. 1b SGB VI

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag

Weiter möglich. Seit 1. Juli 2026 lässt sich eine Befreiung einmal aufheben

§ 249b SGB V

Pauschaler Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (13 %)

AG-Pflicht

§ 172 Abs. 3 SGB VI

Pauschaler Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (15 %)

AG-Pflicht

§ 17 MiLoG

Aufzeichnungspflicht Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit

Gilt für alle Minijobs, außer in Privathaushalten

§ 3 BUrlG

Urlaubsanspruch, anteilig nach Arbeitstagen pro Woche

Gilt vollständig für Minijobber

§ 3 EFZG

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Gilt nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG)

Minijobgrenze 2026: Verdienstgrenze und Stunden

Die Verdienstgrenze ist dynamisch: Sie wird automatisch angepasst, wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt. Ab Januar 2026 gilt:

Parameter

Wert 2026

Monatliche Verdienstgrenze

603 €

Gesetzlicher Mindestlohn

13,90 €/Stunde

Maximale Stunden/Monat (bei Mindestlohn)

ca. 43,4 Stunden

Maximale Stunden/Woche (bei 4,33 Wochen)

ca. 10 Stunden

Midijob-Übergangsbereich ab

603,01 € bis 2.000 €/Monat

Wichtig: Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst, aufs Jahr gerechnet höchstens 7.236 €. Schwankt der Verdienst, darf er in einzelnen Monaten über 603 € liegen, solange der Durchschnitt stimmt. Steigt der Verdienst unvorhersehbar über die Grenze, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist das in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten unschädlich, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens 1.206 € beträgt (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Liegt der regelmäßige Verdienst über 603 €, ist es kein Minijob mehr: Dann gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit Sozialversicherungspflicht.

Abgaben für Arbeitgeber: die genauen Zahlen 2026

Das ist der meistgesuchte Punkt für Arbeitgeber in der Budgetplanung:

Abgabe

Prozentsatz

Rechtsgrundlage

Pauschale Krankenversicherung

13 %

§ 249b SGB V

Pauschale Rentenversicherung

15 %

§ 172 Abs. 3 SGB VI

Umlage U1 (Krankheit)

0,8 %

AAG

Umlage U2 (Mutterschaft)

0,22 %

AAG

Insolvenzgeldumlage

0,15 %

SGB III

Lohnsteuer pauschal

2 %

§ 40a EStG

Gesamt

höchstens 31,17 %

Minijob-Zentrale, Stand 2026

Beispielrechnung: Dein Minijobber verdient 500 € im Monat. Mit 31,17 % Abgaben kostet er dich insgesamt rund 656 €, dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Hinweis: Im gewerblichen Minijob zahlen Minijobber selbst 3,6 % ihres Verdienstes zur Rentenversicherung, die Differenz zwischen den 15 % des Arbeitgebers und dem vollen Beitragssatz von 18,6 %. Auf Antrag können sie sich davon befreien lassen.

Änderung 2026: Befreiung von der Rentenversicherung lässt sich aufheben

Minijobber im gewerblichen Minijob sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Neu seit dem 1. Juli 2026: Wer befreit ist, kann die Befreiung einmal wieder aufheben lassen und zahlt dann wieder den eigenen Anteil.

Was das bedeutet:

  • Die Befreiung bleibt möglich, abgeschafft wurde sie nicht.

  • Den Antrag auf Aufhebung stellen Minijobber schriftlich oder elektronisch bei dir als Arbeitgeber. Er wirkt ab dem Folgemonat, nicht rückwirkend.

  • Die Aufhebung geht nur einmal. Eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich.

  • Der Eigenanteil beträgt 3,6 % vom Verdienst. Bei 500 € sind das 18 € im Monat.

Was du tun musst, wenn ein Antrag kommt:

  • Den Tag, an dem der Antrag eingeht, in den Entgeltunterlagen festhalten

  • Die Beitragsgruppe ab dem Folgemonat umstellen und das der Minijob-Zentrale melden

  • Den Eigenanteil von 3,6 % ab dann in der Lohnabrechnung einbehalten

Arten von Minijobs

Geringfügig entlohnter Minijob

Das klassische Modell: Der Verdienst liegt im Schnitt bei höchstens 603 € im Monat. Gemeldet wird über die Minijob-Zentrale, die Abgaben zahlst du als Arbeitgeber pauschal.

Kurzfristige Beschäftigung

Zeitlich begrenzt auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Keine Verdienstgrenze, aber die Beschäftigung darf weder berufsmäßig ausgeübt werden noch regelmäßig wiederkehren. Typisch für Ernte, Saisongeschäft, Messepersonal.

Merkmal

Geringfügig entlohnt

Kurzfristig

Verdienstgrenze

603 €/Monat

Keine

Zeitgrenze

Keine

3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr

Berufsmäßigkeit

Egal

Darf nicht berufsmäßig sein

KV-Pauschale AG

13 %

Nein

RV-Pauschale AG

15 %

Nein

Lohnsteuer pauschal

2 %

25 %

Arbeitsrechtliche Ansprüche von Minijobbern

Minijobber haben dieselben grundlegenden arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte:

Anspruch

Gilt für Minijobber?

Besonderheit

Mindestlohn (13,90 €)

Ja

Ausnahmen nur nach § 22 MiLoG, etwa für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Unterschreiten ist eine Ordnungswidrigkeit

Gesetzlicher Urlaub

Ja

Anteilig nach Wochenarbeitstagen

Entgeltfortzahlung Krankheit

Ja

Nach 4 Wochen Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG)

Mutterschutz

Ja

Vollständig

Elternzeit

Ja

Vollständig

Kündigungsschutz

Ja

Nach 6 Monaten in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, Teilzeitkräfte zählen anteilig (§ 23 KSchG). Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten immer

Gleichbehandlung

Ja

§ 4 TzBfG: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden

Zeiterfassungspflicht für Minijobber

Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG gilt für alle Minijobs, unabhängig von der Branche (Ausnahme: Minijobs in Privathaushalten). In den Branchen nach § 2a SchwarzArbG, etwa Gastronomie, Bau und Transport, gilt sie zusätzlich für alle Beschäftigten. Unabhängig davon müssen Arbeitgeber seit dem BAG-Beschluss von 2022 die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden erfassen.

Pflichtinhalt der Aufzeichnung:

  • Beginn der Arbeitszeit

  • Ende der Arbeitszeit

  • Dauer der täglichen Arbeitszeit

  • Aufbewahrung: mindestens 2 Jahre

Risiken ohne Dokumentation:

  • Bußgelder bis 50.000 € bei Zollkontrolle (§ 21 MiLoG)

  • Nachzahlung von Mindestlohndifferenzen

  • Schwache Position im Streit um Überstunden

Minijobber planen und Stunden erfassen mit Shiftbase

Mit Shiftbase planst du Minijobber im Dienstplan wie alle anderen Mitarbeitenden. Hinterlegst du die Vertragsstunden, siehst du schon beim Planen, wenn jemand mehr Stunden eingeplant hat als vereinbart.

Die Arbeitszeit erfassen deine Minijobber per App, am Tablet oder im Browser. Die Stunden landen im Arbeitszeitprotokoll, nach der Freigabe exportierst du sie als Datei oder über eine Schnittstelle für die Lohnabrechnung. Ob der Verdienst unter 603 € bleibt, prüfst du weiterhin im Lohnprogramm.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler

Risiko

Lösung

Verdienstgrenze überschritten

Kein Minijob mehr: Ab 603,01 € gilt der Übergangsbereich mit Sozialversicherungspflicht

Verdienst jeden Monat prüfen und aufs Jahr hochrechnen

Keine Zeiterfassung

Bußgelder bis 50.000 € (§ 21 MiLoG), Nachzahlungen

Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit digital erfassen

Antrag auf Aufhebung der RV-Befreiung nicht umgesetzt

Falsche Beiträge, Nachzahlung an die Minijob-Zentrale

Eingangsdatum festhalten, Beitragsgruppe ab dem Folgemonat umstellen und melden

Urlaubsanspruch nicht berechnet

Nachzahlungsanspruch

Urlaub anteilig nach Arbeitstagen berechnen

Fehlende Meldung an Minijob-Zentrale

Ordnungswidrigkeit

Anmeldung mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens nach 6 Wochen. In Branchen mit Sofortmeldepflicht spätestens bei Arbeitsbeginn

Kurzfristig als geringfügig angemeldet

Falscher Beitragssatz

Beschäftigungsart klar vor Beginn klären

Worauf es bei Minijobs ankommt

Minijobs sind flexibel und in vielen Branchen unverzichtbar, aber keine Grauzone ohne Pflichten. Verdienstgrenze, Zeiterfassung, die richtigen Abgaben und seit Juli 2026 die mögliche Aufhebung der RV-Befreiung brauchen feste Abläufe. Wer die Stunden digital erfasst, hat die Zahlen für die Lohnabrechnung sauber beisammen.

Mit Shiftbase hast du die Stunden deiner Minijobber im Blick: geplant im Dienstplan, erfasst per App und fertig für den Export an die Lohnabrechnung. Teste Shiftbase 14 Tage kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat: So viel darf ein Minijobber im Schnitt höchstens verdienen, aufs Jahr gerechnet 7.236 €. Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn: Bei 13,90 € entspricht sie gut 43 Stunden im Monat, ab dem 1. Januar 2027 liegt sie bei 633 €.

Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat, weil der Mindestlohn auf 13,90 € gestiegen ist. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmal wieder aufheben lassen. Die Befreiung selbst bleibt möglich.

Ein Minijobber kostet den Arbeitgeber den Verdienst plus bis zu 31,17 % Abgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und 1,17 % Umlagen (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %). Bei 500 € Verdienst sind das rund 656 € im Monat, dazu kommt die Unfallversicherung.

Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Beschäftigte, anteilig nach ihren Arbeitstagen pro Woche. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage im Jahr.

Unvorhersehbare Überschreitungen, etwa durch eine Krankheitsvertretung, sind in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten unschädlich, solange der Verdienst in diesen Monaten höchstens 1.206 € beträgt. Liegt der regelmäßige Verdienst über 603 €, ist es kein Minijob mehr. Dann gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit Sozialversicherungspflicht.

Die Arbeitszeit von Minijobbern musst du nach § 17 MiLoG erfassen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, außer bei Minijobs in Privathaushalten. Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag vorliegen und zwei Jahre aufbewahrt werden. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

Für Minijobber eignet sich eine Software, die Dienstplan und Zeiterfassung verbindet. In Shiftbase planst du Minijobber im Dienstplan, sie erfassen ihre Stunden per App, und nach der Freigabe exportierst du die Stunden für die Lohnabrechnung. Die 603-€-Grenze prüfst du weiterhin im Lohnprogramm.

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