In der Gastronomie und im Einzelhandel ist der Arbeitslohn weit mehr als nur die monatliche Auszahlung an Mitarbeitende – er entscheidet über korrekte Lohnabrechnungen, rechtssichere Sozialversicherungsbeiträge und zufriedene Teams. Gerade bei wechselnden Schichten, Zuschlägen und Aushilfen kann schon ein kleiner Fehler teuer werden.
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Arbeitslohn umfasst alle Geld- und Sachleistungen, die Beschäftigte aus einem Dienstverhältnis erhalten – also Gehalt, Lohn, Boni, Zuschläge und geldwerte Vorteile.
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Laut § 19 EStG gehören auch Sachbezüge (z. B. Firmenwagen, Gutscheine, Personalrabatte) zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sofern sie bestimmte Freibeträge überschreiten.
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Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt liegt in der Berechnung:
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Lohn = variabel nach geleisteten Stunden
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Gehalt = fester Monatsbetrag
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Zwischen Arbeitslohn und Arbeitsentgelt besteht eine rechtliche Unterscheidung:
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Arbeitslohn = steuerrechtlich relevant
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Arbeitsentgelt = sozialversicherungsrechtlich relevant
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Ein Arbeitslohn liegt vor, sobald Mitarbeitende über Geld oder geldwerte Vorteile tatsächlich verfügen können (Zuflussprinzip).
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Was ist Arbeitslohn?
Der Begriff Arbeitslohn beschreibt sämtliche Einnahmen, die Beschäftigte aus einem Dienstverhältnis erzielen. Laut § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen dazu alle Geld- und Sachbezüge, die „für eine Beschäftigung“ gewährt werden – unabhängig davon, ob sie regelmäßig, einmalig oder als Zusatzleistung erfolgen.
Im Gegensatz zum Arbeitsentgelt, das vor allem sozialversicherungsrechtlich definiert ist, bezieht sich der Arbeitslohn auf die steuerliche Seite der Vergütung. Er bildet somit die Grundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Welche Bestandteile gehören zum Arbeitslohn?
Der Arbeitslohn besteht aus vielen einzelnen Vergütungsarten. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, diese richtig zu erfassen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
1️⃣ Geldleistungen
Diese Bestandteile werden in bar oder per Überweisung ausgezahlt:
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Leistungsprämien und Provisionen
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Abfindungen oder Gratifikationen
2️⃣ Sachbezüge und geldwerte Vorteile
Nicht alle Vergütungen sind Geldbeträge. Auch Sachleistungen zählen zum Arbeitslohn, wenn sie einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen, z. B.:
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Dienstwagen oder Firmenfahrrad zur privaten Nutzung
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freie Mahlzeiten, Personalrabatte oder Gutscheine
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kostenlose Unterkunft oder Dienstwohnung
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Mitarbeiterhandys oder -laptops für Privatgebrauch
🚩Hinweis: Einige Sachbezüge bleiben steuerfrei, wenn sie bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten (z. B. 50 € monatlich für Gutscheine, Stand 2025).
3️⃣ Einmalzahlungen und Sondervergütungen
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Jubiläumszahlungen
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Erfolgsbeteiligungen
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Bonusprogramme
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Tantiemen für leitende Angestellte
ℹ️ Praxisbeispiel: Schichtzulagen im Einzelhandel
Eine Verkäuferin arbeitet an Sonn- und Feiertagen. Diese Zuschläge gelten als steuerfrei, solange sie die gesetzlich festgelegten Grenzen einhalten (§ 3b EStG). Bei Überschreitung wird der überschüssige Betrag steuerpflichtig.
📌Mit dem Gehaltsrechner können Sie Ihr Nettogehalt ganz einfach berechnen. Erfahren Sie, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt.
Wie wird der Arbeitslohn versteuert und abgerechnet?
Die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns richtet sich nach Art der Leistung. Arbeitgeber müssen den Bruttolohn erfassen und die entsprechenden Abzüge berechnen.
Lohnsteuer & Sozialversicherung
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Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt ab.
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Zusätzlich werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgeführt.
Pauschal besteuerter Arbeitslohn
Einige Vergütungsformen, etwa geringfügige Beschäftigungen oder Zuschüsse, dürfen pauschal versteuert werden (z. B. 25 % bei Minijobs). Das vereinfacht die Abrechnung, ist aber an Bedingungen gebunden.
Branchenspezifische Besonderheiten
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Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie freiwillig und direkt vom Gast gezahlt werden.
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Sachbezüge wie freie Mahlzeiten oder Personalwohnungen sind steuerpflichtig, müssen aber korrekt bewertet werden.
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Bei Aushilfskräften oder Minijobs gelten besondere Pauschalsteuersätze.
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Häufige Sonderformen: Umsatzprämien, Personalrabatte, Zielvereinbarungsboni.
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Rabattfreibeträge gelten bis zu 1.080 € jährlich (§ 8 Abs. 3 EStG).
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Zuschläge für Mehrarbeit oder Schichtdienst sollten transparent im System erfasst werden.
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Akkord- oder Leistungslohn wird nach Output bemessen – fehlerhafte Zeiterfassung kann hier zu Nachforderungen führen.
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In der Hotellerie sind oft Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung üblich. Diese müssen nach amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden.
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Checkliste: Was Arbeitgeber beachten müssen
| Schritt | Beschreibung | Tool-Unterstützung in Shiftbase |
|---|---|---|
| 1. Arbeitslohnarten erfassen | Alle Geld- und Sachleistungen pro Mitarbeitendem vollständig auflisten und kategorisieren. | Digitale Personalakte |
| 2. Steuerpflicht prüfen | Prüfen, ob einzelne Leistungen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind und ob Freibeträge gelten. | Auswertungen über HR-Reporting |
| 3. Lohnabrechnung erstellen | Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn korrekt berechnen und an das Lohnbüro übergeben. | Integration mit Lohnbuchhaltung über Schnittstellen |
| 4. Dokumentation sichern | Nachweise, Zuschläge, Stunden und Sachbezüge revisionssicher dokumentieren. | Zeiterfassung und Schichtplanung |
| 5. Änderungen prüfen | Gesetzliche Anpassungen, Freigrenzen und Pauschalsteuersätze regelmäßig aktualisieren. | Automatische Erinnerungen und Updates |
Wie HR-Software wie Shiftbase unterstützt
In Branchen mit wechselnden Schichten, Aushilfen und hohem Personaldruck ist die manuelle Lohnabrechnung fehleranfällig.
Mit Shiftbase lassen sich Arbeitszeiten, Zuschläge und Sachbezüge automatisch dokumentieren und exportieren – rechtskonform und zeitsparend.
✅Vorteile:
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Übersicht über alle Lohnbestandteile (inkl. Zuschläge und Boni)
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Automatische Berechnung von Überstunden und Nachtzuschlägen
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Transparente Abrechnung für Teams und Steuerberater
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Schnittstellen zu gängigen Lohnbuchhaltungsprogrammen
So behalten HR-Verantwortliche die Kontrolle – und vermeiden teure Nachzahlungen durch fehlerhafte Arbeitslohnangaben.
Fazit
Der Arbeitslohn ist das Herzstück jeder Lohnabrechnung – und in Branchen mit Schichtarbeit, Teilzeit oder Aushilfen besonders komplex. Wer alle Bestandteile korrekt erfasst, schützt sich vor Nachforderungen und schafft Vertrauen bei Mitarbeitenden.
Mit einer integrierten HR-Software wie Shiftbase wird aus Pflicht Transparenz – und aus Aufwand Effizienz.
- Pünktliche Zahlung – auch bei Feiertagen
- Automatisierte Lohnläufe & gesetzliche Konformität
- Überblick über Löhne, Zuschläge & Abwesenheiten
Häufig gestellte Fragen
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Alle Vorteile in Geld oder Geldeswert, die aus einem Dienstverhältnis stammen – also auch Sachbezüge wie Firmenwagen oder kostenlose Verpflegung.
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Der Unterschied liegt in der Berechnungsart:
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Lohn wird auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden berechnet (häufig in Gastronomie, Einzelhandel oder Produktion).
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Gehalt ist ein festes Monatsentgelt, unabhängig von der Arbeitszeit, typisch für Angestellte in Verwaltung oder Management.
Beide zählen steuerlich zum Arbeitslohn.
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Ein Arbeitslohn liegt vor, sobald dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zufließt, also er über den Betrag oder die Leistung tatsächlich verfügen kann. Das gilt z. B. bei:
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Überweisung des Gehalts
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Gewährung eines Sachbezugs (z. B. Firmenwagen, Unterkunft)
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Auszahlung von Boni oder Zuschlägen
Der Zeitpunkt des Zuflusses ist entscheidend für die Lohnsteuer – relevant z. B. bei verspäteten Zahlungen oder rückwirkenden Boni.
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Der Unterschied liegt in der rechtlichen Perspektive:
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Arbeitslohn ist ein steuerrechtlicher Begriff (§ 19 EStG) und beschreibt alle Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis.
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Arbeitsentgelt wird im Sozialversicherungsrecht (§ 14 SGB IV) verwendet und umfasst alle Einnahmen, die beitragspflichtig zur Sozialversicherung sind.
In der Praxis überschneiden sich beide Begriffe weitgehend – doch bei bestimmten Sachverhalten (z. B. steuerfreie Zuschläge) kann etwas steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig sein.
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Der Bruttolohn ist Teil des Arbeitslohns, umfasst aber nur Geldleistungen. Arbeitslohn schließt zusätzlich Sachbezüge und geldwerte Vorteile ein.
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Zum Beispiel Gutscheine bis 50 € monatlich oder Personalrabatte bis 1.080 € jährlich (Stand 2025).
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Mit automatischer Zeiterfassung, Zuschlagsberechnung und Datenexport an die Lohnbuchhaltung – wie es Shiftbase anbietet.

