Lohnkosten
Lohnkosten sind Bruttolohn plus Arbeitgeberanteil, Umlagen und Berufsgenossenschaft. So berechnest du sie 2026, mit Beispiel für 3.000 € brutto.
Lohnkosten sind alles, was du als Arbeitgeber für die Arbeit deiner Mitarbeitenden zahlst: den Bruttolohn und die Lohnnebenkosten, die obendrauf kommen. Bei 3.000 € brutto sind das 2026 rund 3.639 € im Monat, bevor die Umlagen U1 und U2 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft dazukommen.
Unten findest du die Sätze für 2026, ein durchgerechnetes Beispiel und die Stellen, an denen du deine Lohnkosten im Alltag wirklich steuern kannst.
Was gehört zu den Lohnkosten?
Deine Lohnkosten setzen sich aus vier Teilen zusammen:
Bruttolohn: Grundlohn, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Prämien sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge teilst du dir mit deinen Mitarbeitenden, in der Regel zur Hälfte.
Umlagen: U1 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, U2 für Leistungen bei Mutterschaft und U3, die Insolvenzgeldumlage. Die U1 zahlst du nur, wenn du nicht mehr als 30 Mitarbeitende beschäftigst, U2 und U3 zahlen fast alle Arbeitgeber. Die Umlagen trägst du allein.
Beitrag zur Berufsgenossenschaft: Das ist die gesetzliche Unfallversicherung. Auch sie zahlst du allein. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von deiner Branche und deiner Lohnsumme ab.
Für Minijobs bis 603 € im Monat gilt eine Ausnahme: Statt der normalen Beiträge zahlst du Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.
Arbeitgeberanteile 2026 im Überblick
Versicherung | Beitragssatz | Dein Anteil als Arbeitgeber |
|---|---|---|
Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % |
Zusatzbeitrag Krankenversicherung | im Schnitt 2,9 %, je nach Krankenkasse | die Hälfte, im Schnitt 1,45 % |
Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (in Sachsen 1,3 %) |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Insolvenzgeldumlage (U3) | 0,15 % | 0,15 % |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht 2026
Zusammen sind das rund 21,3 % des Bruttolohns. Die Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 2026 sind das 5.812,50 € im Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung von 0,6 % zahlen deine Mitarbeitenden allein.
Lohnkosten berechnen: ein Beispiel mit 3.000 € brutto
Die Formel:
Lohnkosten = Bruttolohn + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung + Umlagen + Beitrag zur Berufsgenossenschaft
So sieht das für eine Vollzeitkraft mit 3.000 € brutto im Monat aus, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag:
Position | Betrag |
|---|---|
Bruttolohn | 3.000,00 € |
Krankenversicherung (7,3 %) | 219,00 € |
Zusatzbeitrag (1,45 %) | 43,50 € |
Pflegeversicherung (1,8 %) | 54,00 € |
Rentenversicherung (9,3 %) | 279,00 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 39,00 € |
Insolvenzgeldumlage (0,15 %) | 4,50 € |
Lohnkosten ohne U1, U2 und Berufsgenossenschaft | 3.639,00 € |
Die Sätze für U1 und U2 legt deine Krankenkasse fest, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft deine Berufsgenossenschaft. Beide Werte bekommst du von dort und rechnest sie noch dazu.
Bei 40 Stunden pro Woche bezahlst du rund 173 Stunden im Monat, also rund 21 € Lohnkosten pro bezahlter Stunde. Pro tatsächlich gearbeiteter Stunde liegt der Wert höher, weil du auch Urlaub, Feiertage und Krankheitstage bezahlst.
Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Personalkosten, Arbeitskosten: der Unterschied
Die vier Begriffe gehen im Alltag oft durcheinander. So grenzt du sie ab:
Lohnnebenkosten sind alles, was du über den Bruttolohn hinaus zahlst: Arbeitgeberanteile, Umlagen und Berufsgenossenschaft.
Lohnkosten sind Bruttolohn plus Lohnnebenkosten.
Personalkosten fassen den Begriff weiter. Dazu gehören auch Recruiting, Einarbeitung, Weiterbildung und Arbeitskleidung.
Arbeitskosten ist vor allem ein Begriff der amtlichen Statistik. Laut Destatis kostete eine geleistete Arbeitsstunde in Deutschland 2025 im Schnitt 45,00 €, im Gastgewerbe 27,40 € und im Handel 37,20 €.
Lohnkosten senken, ohne Personal abzubauen
Meist entstehen zu hohe Lohnkosten durch Schichten, die sich überschneiden, und durch eine Besetzung, die nicht zu dem passt, was im Betrieb gerade los ist. Hier setzt du an:
Besetzung am Umsatz ausrichten: Vergleiche die geplanten Stunden mit dem Umsatz, den du pro Tag erwartest. Ein ruhiger Dienstag braucht nicht dieselbe Besetzung wie ein Samstag, an dem viel los ist.
Überstunden früh sehen: Überstunden und Zuschläge treiben die Lohnkosten, und oft fällt das erst in der Lohnabrechnung auf. Behalte die Vertragsstunden deshalb schon beim Planen im Blick.
Arbeitszeiten sauber erfassen: Vergessenes Ausstempeln und großzügiges Runden kosten dich jeden Monat Geld. Mit einer digitalen Zeiterfassung bezahlst du die Stunden, die wirklich gearbeitet wurden.
Eine Lohnkostenquote festlegen: Teile die Lohnkosten durch den Umsatz und nimm das Ergebnis mal 100. Welcher Wert zu dir passt, hängt von Branche und Konzept ab. Wichtig ist, dass du ein Ziel festlegst und es jede Woche prüfst.
Im Premium Plan und im Enterprise Plan siehst du mit Performance in Shiftbase schon beim Planen, was deine Schichten an Lohn kosten. Du legst pro Abteilung ein Lohnkostenziel fest, und der Dienstplan zeigt dir grün, gelb oder rot, bevor jemand einstempelt. Shiftbase rechnet dabei mit den Stundenlöhnen deiner Mitarbeitenden, ohne Lohnnebenkosten. Für die vollen Lohnkosten schlägst du rund 21 % auf.
Lohnkosten in der Rechnung ausweisen: Musterrechnung für Handwerksbetriebe
Rechnest du Arbeiten im Haushalt von Privatkundschaft ab, stehen die Lohnkosten auf der Rechnung am besten getrennt vom Material. Deine Kundschaft kann dann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nutzen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Für das Material gilt die Ermäßigung nicht.
Außerdem setzt das Gesetz voraus:
Die Kundschaft hat eine Rechnung bekommen und per Überweisung auf dein Konto gezahlt. Barzahlung zählt nicht.
Der Haushalt liegt in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
Für die Arbeiten wurden keine zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüsse aus öffentlicher Förderung genutzt.
Position | Menge | Einzelpreis | Summe |
|---|---|---|---|
Arbeitszeit Monteur | 6 Std. | 45,00 € | 270,00 € |
Material (Schlösser, Schrauben) | pauschal | 80,00 € | 80,00 € |
Summe netto | 350,00 € | ||
zzgl. 19 % USt | 66,50 € | ||
Gesamtbetrag | 416,50 € |
In dieser Rechnung sind 270,00 € netto Arbeitskosten ausgewiesen.
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Häufig gestellte Fragen
Zu den Lohnkosten gehören der Bruttolohn und die Lohnnebenkosten: der Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Umlagen U1, U2 und U3 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Ausgaben für Recruiting oder Weiterbildung zählen zu den Personalkosten.
2026 liegen die Lohnkosten bei 3.000 € brutto bei rund 3.639 € im Monat, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 %. Dazu kommen U1, U2 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, deren Höhe von deiner Krankenkasse und deiner Branche abhängt.
Der Arbeitgeberanteil liegt 2026 bei rund 21,15 % des Bruttolohns: 7,3 % Krankenversicherung, im Schnitt 1,45 % Zusatzbeitrag, 1,8 % Pflegeversicherung, 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung. In Sachsen zahlst du 1,3 % statt 1,8 % zur Pflegeversicherung. Die Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.
Lohnkosten sind Bruttolohn plus Lohnnebenkosten, also das, was dich die Arbeit deiner Mitarbeitenden kostet. Arbeitskosten ist vor allem ein Begriff der amtlichen Statistik und wird meist pro geleisteter Arbeitsstunde angegeben. Laut Destatis waren das 2025 in Deutschland im Schnitt 45,00 €, im Gastgewerbe 27,40 €.
Meist entstehen zu hohe Lohnkosten durch Schichten, die sich überschneiden, und durch eine Besetzung, die nicht zu dem passt, was im Betrieb los ist. Im Premium Plan siehst du mit Performance in Shiftbase schon beim Planen, was dein Dienstplan an Stundenlöhnen kostet, und streichst die überflüssige Schicht am ruhigen Dienstag, bevor sie gearbeitet wird.
Wenn deine Privatkundschaft die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nutzen will, ja. Sie kann 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr, und die Ermäßigung gilt nicht für das Material. Außerdem braucht sie eine Rechnung und muss per Überweisung zahlen.
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