Pendlerpauschale

Pendlerpauschale 2026: Einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km. Regeln, Beispiele, Tabelle, HR-Tipps & Jobticket-Vorteile – kurz erklärt.

Dieser Artikel erklärt die Pendlerpauschale – verständlich für Mitarbeitende und mit Praxisbezug für HR und Führungskräfte. Sie erfahren, wer Anspruch hat, wie die Pauschale berechnet wird (, und welche Sonderfälle (z. B. Homeoffice, Sammelpunkt) zu beachten sind.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzug für den Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Abgesetzt wird die einfache Strecke pro Arbeitstag – unabhängig vom Verkehrsmittel (Ausnahme: Flug).

Abgrenzung & Sonderfälle

  • Erste Tätigkeitsstätte: Vom Arbeitgeber fest zugeordneter, ortsfester Arbeitsplatz.

  • Dienstreise vs. Arbeitsweg: Dienstreisen sind anders zu behandeln (Reisekosten), die Pendlerpauschale gilt nur für den täglichen Arbeitsweg.

  • Verkehrsmittel: Gilt z. B. für Auto, ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß (nicht für Flug).

  • ÖPNV-Höchstbetrag: Grundsätzlich 4.500 € pro Jahr (tatsächliche höhere Ticketkosten können ansetzbar sein). Beim (eigenen/überlassenen) Pkw gibt es keinen Höchstbetrag.

Für Arbeitgeber & HR

  • Relevanz v. a. für Mitarbeitende in der Steuererklärung, nicht für die Lohnabrechnung.

  • Transparenz zu Arbeitstagen/Homeoffice reduziert Fehlannahmen.

  • Mit Shiftbase lassen sich Arbeitstage, Schichten und Homeoffice-Tage sauber dokumentieren – als Grundlage für korrekte, interne Kommunikation zur Pendlerpauschale.

Nutzen Sie den Arbeitstage-Rechner, um die Anwesenheit Ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Diese Daten sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Pendlerpauschale.

Ab wann gilt die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer unabhängig von der tatsächlichen Entfernung ihres Arbeitsweges ab dem ersten Kilometer Anspruch auf die Pauschale haben. Früher war es so, dass die Pendlerpauschale erst ab einer bestimmten Mindestentfernung geltend gemacht werden konnte, doch diese Regelung wurde geändert, um eine gerechtere Behandlung aller Pendler zu gewährleisten. Dadurch können jetzt mehr Arbeitnehmer von der Pendlerpauschale profitieren und ihre Pendelkosten steuerlich absetzen.

Wer bekommt die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zur Verfügung, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad unterwegs sind. Entscheidend ist die Entfernung, die zurückgelegt werden muss, um zur Arbeit zu gelangen.

Um die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Arbeitstage: Die Pauschale kann nur für tatsächlich geleistete Arbeitstage geltend gemacht werden. Urlaubs- oder Krankheitstage werden nicht berücksichtigt.

  • Entfernung: Es muss eine regelmäßige und nachweisbare Strecke zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz bestehen. Die Entfernung wird in der Regel in Kilometern angegeben.

  • Art des Arbeitswegs: Es spielt keine Rolle, welches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt wird. Sowohl Arbeitnehmer, die mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß pendeln, haben Anspruch auf die Pendlerpauschale.

  • Steuerliche Veranlagung: Die Pendlerpauschale wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben und die Pauschale dort angeben.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Pendlerpauschale in jedem Land unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, die steuerlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu prüfen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Pauschale korrekt beantragt wird.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Kurzantwort (2025): 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km – einfache Strecke pro Arbeitstag. Für ÖPNV gilt grundsätzlich ein Höchstbetrag von 4.500 €, beim Pkw kein Höchstbetrag (höhere tatsächliche ÖPNV-Kosten können angesetzt werden).

Tabelle: Pendlerpauschale 2021–2026

Jahr

1–20 km

ab 21. km

Hinweis

2021

0,30 €

0,35 €

Befristete Erhöhung ab 21. km gestartet.

2022

0,30 €

0,38 €

Erhöhung auf 38 ct vorgezogen (urspr. 2024).

2023

0,30 €

0,38 €

Weiterhin befristet bis 2026.

2024

0,30 €

0,38 €

Unverändert.

2025

0,30 €

0,38 €

Unverändert.

2026*

0,38 € ab dem 1. km

—

Geplant/Referenten- bzw. Kabinettsstand, gesetzgeberischer Vorbehalt.

*Geplante Reform: einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer ab 01.01.2026; bis zum endgültigen Gesetz bitte Hinweis „vorbehaltlich Beschluss“ führen.

Zusatz: Die Staffelungen 2021–2025 sind in den Lohnsteuer-Hinweisen (LStH) Anhang Entfernungspauschalen dokumentiert.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Thema

2025

2026 (geplant)

Hinweis

Satz je km

1–20 km: 0,30 € | ab 21. km: 0,38 €

0,38 € ab dem 1. km

2026 vorbehaltlich finalem Gesetz

Strecke

Einfache Entfernung pro Arbeitstag

Einfache Entfernung pro Arbeitstag

Hin- & Rückweg zählen nicht

Formel

(km bis 20 × 0,30 € + km ab 21 × 0,38 €) × Arbeitstage

(km gesamt × 0,38 €) × Arbeitstage

Arbeitstage: Urlaub/Krank/HO abziehen

Einordnung

Werbungskosten in der Steuererklärung

Werbungskosten in der Steuererklärung

Nicht Teil der Lohnabrechnung

Pauschbetrag

1.230 € (Schwelle)

1.230 € (Schwelle)

Wirkung erst oberhalb der Schwelle

Höchstbetrag ÖPNV

Grundsätzlich 4.500 €/Jahr

n. v. (keine Änderung angekündigt)

Tatsächlich höhere Ticketkosten ansetzbar

Höchstbetrag Pkw

Keiner

Keiner

Eigenes/überlassenes Kfz

Rechenbeispiele (schnell vergleichen)

➡️Kurzer Weg (12 km, 210 Arbeitstage)

  • 2025: 12 × 0,30 € × 210 = 756 €

  • 2026 (geplant): 12 × 0,38 € × 210 = 957,60 €

➡️Längerer Weg (35 km, 220 Arbeitstage)

  • 2025: 20 × 0,30 € × 220 = 1.320 € + 15 × 0,38 € × 220 = 1.254 € ⇒ 2.574 €

  • 2026 (geplant): 35 × 0,38 € × 220 = 2.926,00 €

➡️Teil-Homeoffice (30 km, 190 Arbeitstage, z. B. 30 HO-Tage)

  • 2025: 20 × 0,30 € × 190 = 1.140 € + 10 × 0,38 € × 190 = 722 € ⇒ 1.862 €

  • 2026 (geplant): 30 × 0,38 € × 190 = 2.166,00 €

Hinweise: Es zählt stets die einfache Strecke pro Arbeitstag. 2026-Werte sind geplant (gesetzgeberischer Vorbehalt).

Arbeitgeber-Leitfaden (Probleme → Lösungen)

⚡Problem 1: Unklare Kommunikation & falsche Erwartungen

Symptom: Mitarbeitende rechnen falsch (Hin-/Rückweg statt einfache Strecke, Arbeitstage zu hoch, Homeoffice ignoriert).
Auswirkung: Frust, Rückfragen, Zeitaufwand in HR.

💡Lösung (sofort umsetzbar):

  • Mobilitätsrichtlinie (1–2 Seiten) mit: Definitionen: erste Tätigkeitsstätte, einfache Strecke, Homeoffice-Tage. Optionen: Jobticket, Fahrkostenzuschuss, Parken/Fahrrad. Nachweise: Wie Arbeitstage/HO-Tage dokumentiert werden.

  • Standardkommunikation: Kurzmail + Intranet-FAQ vor der Steuer­saison (Q1) und Reminder in Q4.

  • Shiftbase einsetzen: Zeiterfassung/Abwesenheiten → korrekte Arbeitstagebasis (Urlaub/Krankheit automatisch raus). Schichtplanung → Pendlergruppen (>30 km) erkennen und gezielt informieren. Dokumente → Richtlinie & Zuschussvereinbarungen versioniert ablegen.

⚡Problem 2: Zeitaufwändige Erfassung & Payroll-Fragen

Symptom: Excellisten, uneinheitliche Lohnarten, Korrekturläufe.
Auswirkung: Fehlerkosten, Compliance-Risiko.

💡Lösung (prozesssicher):

  • Lohnarten sauber definieren (z. B. „Jobticket Zuschuss steuerfrei“ zusätzlich zum Lohn).

  • Genehmigungs-Workflow: Antrag → HR-Prüfung → Freigabe → automatische Zuordnung in Payroll-Export.

  • Shiftbase einsetzen: Notizen/Tags pro Mitarbeitendem (Jobticket aktiv, Zuschusshöhe, Start/Ende). Payroll-Export mit klaren Feldzuordnungen an Lohnsystem.

  • Kontrolle: Monatsreport „Zuschuss aktiv vs. Nutzung“ an Teamleitungen.

✅Mini-Checkliste:

  • Lohnart benannt & dokumentiert

  • Zuschusshöhe + Förderbedingungen festgelegt

  • Export getestet (Stichprobe 10 Mitarbeitende)

⚡Problem 3: Budget & Benefit-ROI

Symptom: Mitarbeitende setzen volle Jahrestage an, obwohl HO-Tage vorliegen.
Auswirkung: Nachfragen, ggf. spätere Korrekturen.

💡Lösung (klar & fair):

  • HO-Policy: Meldepflicht & tägliche Erfassung.

  • Team-Bestätigung: Monatsabschluss mit Report (HO-Quote je Person).

  • Guides: Kurzanleitung „Arbeitstage realistisch berechnen“ mit Beispiel.

Workflow (monatlich, 15 Min):

  1. Report „Arbeitstage/HO“ ziehen → 2) Auffälligkeiten markieren → 3) Teamleitung bestätigt → 4) Archiv im Personalakt.

⚡Problem 4: Benefit-ROI unklar (Jobticket vs. Gehaltserhöhung)

Symptom: Budgetdebatte ohne Zahlen.
Auswirkung: Zögerliche Einführung, geringe Nutzung.

💡Lösung (entscheidungsreif):

  • Kosten-Nutzen-Vergleich auf Team-Ebene (ÖPNV-Quote, Pendel­distanz, Fluktuation).

  • Pilot mit 20 % der Belegschaft (6–8 Wochen), Messwerte definieren.

  • KPIs: Nutzung, Krankentage, Pünktlichkeit, Schichttausch-Rate.

⚡Problem 5: Sonderfälle (Sammelpunkt, wechselnde Einsatzorte)

Symptom: Verwirrung zwischen Arbeitsweg und Reisekosten.
Auswirkung: Falsche Beratung intern, Unsicherheit bei Mitarbeitenden.

💡Lösung (standardisiert):

  • Entscheidungsbaum in der Richtlinie: Feste Zuordnung? → erste Tätigkeitsstätte. Sammelpunkt/weit­räumiges Gebiet? → Regelungen definieren, Beispiele geben.

  • Einsatzorte im Dienstplan eindeutig kennzeichnen; Kommentare für Sammelpunktfälle.

Schritt-für-Schritt-Workflows für HR

Übersicht zur Pendlerpauschale und Entfernungspauschale mit aktuellen Kilometersätzen, dem Höchstbetrag von 4.500 Euro sowie Hinweisen zur Berechnung mit einem Pendlerpauschale Rechner für die Steuererklärung.

Workflow A: Pendlerpauschale-Kommunikation pro Saison

Ziel: Weniger Rückfragen, richtige Erwartungen, höhere Nutzung von Jobticket & Richtlinien.

Q1 – Kick-off (Steuersaison):

  1. Kurzmail an alle: „Pendlerpauschale 2025 in 60 Sekunden“ (einfache Strecke, Arbeitstage, HO-Tage).

  2. Intranet-FAQ veröffentlichen (Q&A, Tabelle, Mini-Beispiele).

  3. Hinweisbox „Stand: 27.10.2025 | 2026 geplant: 0,38 €/km ab 1. km“.

Q2 – Datenbasis festigen:

  1. Homeoffice-Quote je Team prüfen.

  2. Report „Arbeitstage vs. Abwesenheiten“ teilen; Ausreißer klären.

  3. Reminder an Teamleitungen: Monatsbestätigung freigeben.

Q3 – Sommer/Urlaub:

  1. Mini-Reminder „Arbeitstage realistisch ansetzen (Urlaub/Krankheit/HO)“.

  2. Check: Neue Mitarbeitende erhalten Onboarding-Snippet zur Pauschale & Jobticket.

Q4 – Jahresende:

  1. Year-End-Check (Adresse/Entfernung/Verkehrsmittel geändert?).

  2. FAQ-Update + Ausblick 2026.

  3. „Danke & To-do 2026“ an Führungskräfte (Lessons Learned, KPIs).

KPIs: Rückfragen ↓, FAQ-Aufrufe ↑, Lesebestätigungen ↑.

Workflow B: Jobticket einführen (8 Wochen)

Ziel: Steuer-/SV-freier Benefit (zusätzlich zum Lohn) sauber in Prozesse integrieren.

Woche 1–2 – Grundlagen:

  1. Anbieter & Tarif prüfen, Zuschussbetrag definieren.

  2. Mitbestimmung: Betriebs-/Personalrat einbinden.

  3. Lohnart anlegen („Jobticket steuer-/sv-frei, zusätzlich zum Lohn“).

Woche 3–4 – System & Richtlinie:

  1. Tags/Felder („Jobticket aktiv“, Zuschuss, Start/Ende).

  2. Mobilitätsrichtlinie finalisieren (Antrag, Änderung/Kündigung, Nachweise).

  3. Test-Export an die Lohnabrechnung (Stichprobe 10 Fälle).

Woche 5–6 – Kommunikation & Antrag:

  1. Rollout-Mail + Intranet-FAQ + Aushang.

  2. Self-Service-Formular.

  3. Schulung Teamleitungen (5–10 Min Huddle).

Woche 7–8 – Pilot & Kontrolle:

  1. Pilot mit 20 % der Belegschaft starten.

  2. KPI-Dashboard: Nutzungsquote, Pünktlichkeit, Schichtabdeckung.

  3. Korrekturen/Feinschliff, Go-Live für alle.

KPIs: Korrekturläufe ↓, Nutzungsquote ↑, Zeit pro Fall ↓.

Workflow C: Homeoffice & Arbeitstage sauber dokumentieren

Ziel: Realistische Arbeitstage als Basis für Pendlerpauschale-Kommunikation.

Setup (einmalig):

  1. HO als Abwesenheitsart definieren.

  2. Kurzanleitung „HO melden“ (App-Screens, 3 Schritte).

  3. Verantwortlichkeiten festlegen (Mitarbeitende melden, Teamleitung prüft, HR archiviert).

Monatlich:

  1. Report „Arbeitstage/HO je Person“ ziehen.

  2. Teamleitung bestätigt Abweichungen.

  3. Archivierung im Personalakt (PDF/Note).

KPIs: Abweichungen „geplant vs. bestätigt“ ↓, Bestätigungsquote ↑.

Workflow D: Sonderfälle sauber einordnen (Sammelpunkt, wechselnde Einsatzorte)

Ziel: Verlässliche Abgrenzung Arbeitsweg vs. Reisekosten.

Entscheidungsbaum (Kurzfassung):

  1. Feste Zuordnung zu einer ortsfesten Einrichtung? → erste Tätigkeitsstätte → Pendlerpauschale.

  2. Sammelpunkt/weitläufiges Gebiet? → Sonderregeln dokumentieren (Beispiele).

  3. Dienstreise (vorübergehende Auswärtstätigkeit)? → Reisekosten.

Umsetzung:

  • Dienstplan in Shiftbase: Einsatzort immer eindeutig benennen.

  • Kommentarfeld bei Sammelpunktfällen verwenden (kurzer Standardtext).

  • Mini-FAQ „Sonderfälle in 60 Sekunden“ verlinken.

KPIs: Korrekturanfragen ↓, Sonderfall-Dokumentationen vollständig ↑.

Workflow E: Payroll-Export fehlerfrei gestalten

Ziel: Zuschüsse & Hinweise ohne Nacharbeiten in die Lohnabrechnung übergeben.

Schritte:

  1. Lohnartenliste erstellen (Bezeichnung, Steuer-/SV-Status, Kontierung).

  2. Export-Mapping: Felder korrekt zuordnen.

  3. Testlauf mit 10 Datensätzen (Vier-Augen-Prinzip).

  4. Monatsroutine: Export → Plausi-Check → Übergabe an Lohnbüro.

  5. Incident-Log führen (Fehlerursache, Fix, Owner).

KPIs: Fehlerrate im Export ↓, Durchlaufzeit ↓.

Workflow F: Jahresend-Check (30–45 Minuten)

Ziel: Sauberer Abschluss & Aktualisierung für das Folgejahr.

To-do-Liste:

  1. Adressänderungen, Entfernungen, Verkehrsmittel checken.

  2. Richtlinie aktualisieren (Stand & ggf. 2026: 0,38 €/km ab 1. km).

  3. KPI-Review (Nutzung Jobticket, Pünktlichkeit, Rückfragen).

  4. Kommunikationsplan Q1 festlegen (Mail + Intranet + Poster).

  5. Lessons Learned in Confluence/Drive ablegen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Pauschale wird nur in der Steuererklärung der Mitarbeitenden berücksichtigt, nicht in der Lohnabrechnung.

Voraussichtlich 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer (einheitlich) — vorbehaltlich endgültiger Gesetzesbeschlüsse.

Eine erste Tätigkeitsstätte sollte vertraglich festgelegt werden. HR-Tools wie Shiftbase helfen, Einsatzorte transparent zu dokumentieren.

Wer von zu Hause arbeitet, erhält keine Pendlerpauschale, kann aber die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Arbeitgeber sollten Homeoffice-Regelungen klar dokumentieren.

Ja, steuer- und sv-frei (zusätzlich zum Lohn). Nettovorteil > Gehaltserhöhung gleicher Bruttosumme; weniger Payroll-Komplexität als Einzelfall-Erstattungen.

Nein. Es zählt die einfache Strecke je Arbeitstag, nicht die Anzahl der Fahrten.

Dann greift der Pauschbetrag – die Pendlerpauschale wirkt sich erst darüber hinaus auf die Steuer aus.

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