Schichttausch

Beim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.

Beim Schichttausch, auch Diensttausch genannt, übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Schichten. Anna arbeitet am Samstag für Ben, Ben dafür am Dienstag für Anna. Der Dienstplan ändert sich, die Zahl der Stunden für beide bleibt meist gleich. Weil die Lage der Arbeitszeit Sache des Arbeitgebers ist, braucht ein Tausch seine Zustimmung. In Betrieben mit Betriebsrat regelt oft eine Betriebsvereinbarung, wie das abläuft.

Schichttausch, Schichtübernahme und Dienstplanänderung

Begriff

Was passiert

Wer entscheidet

Schichttausch

zwei Mitarbeitende tauschen ihre Schichten gegenseitig

die beiden schlagen vor, der Arbeitgeber stimmt zu

Schichtübernahme

jemand übernimmt eine Schicht, ohne eine andere abzugeben

wie beim Tausch; der Übernehmende arbeitet dann mehr Stunden

Offene Schicht

der Arbeitgeber stellt eine unbesetzte Schicht ein, das Team kann sie übernehmen

der Arbeitgeber gibt frei

Dienstplanänderung

der Arbeitgeber ändert den veröffentlichten Plan

der Arbeitgeber, im Rahmen des Weisungsrechts

Wann ein Arbeitgeber den Plan einseitig ändern darf und mit welcher Frist, steht unter Dienstplanänderung.

Muss der Arbeitgeber einem Schichttausch zustimmen?

Ja. Nach § 106 GewO bestimmt der Arbeitgeber, wann gearbeitet wird. Mitarbeitende können ihre Schichten deshalb nicht auf eigene Faust tauschen, sie können einen Tausch nur vorschlagen. Der Arbeitgeber darf ablehnen, etwa weil die Qualifikation nicht passt oder die Ruhezeit nicht reicht. Einen Anspruch auf einen bestimmten Tausch gibt es nicht, es sei denn, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sehen ihn vor.

Viele Betriebe erlauben den Tausch pauschal unter Bedingungen: gleiche Qualifikation, gleiche Abteilung, Meldung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Schichtbeginn. Das spart die Einzelfreigabe, ändert aber nichts daran, dass der Arbeitgeber für den Plan verantwortlich bleibt.

Die Rolle des Betriebsrats

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Das betrifft den Dienstplan und damit auch die Regeln, nach denen getauscht werden darf. Gibt es einen Betriebsrat, gehören Fristen, Zuständigkeiten und Grenzen für den Tausch typischerweise in eine Betriebsvereinbarung. Ein einzelner Tausch zwischen zwei Mitarbeitenden auf deren Wunsch braucht in der Regel keine eigene Zustimmung des Betriebsrats.

Was das Arbeitszeitgesetz beim Tausch verlangt

Ein Tausch darf die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzen, auch wenn beide Mitarbeitende einverstanden sind. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Regel

Was beim Tausch passieren kann

höchstens 8 Stunden am Tag, bis zu 10 bei Ausgleich (§ 3 ArbZG)

wer eine zweite Schicht am selben Tag übernimmt, kommt schnell darüber

11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten (§ 5 ArbZG)

Spätschicht bis 22 Uhr und getauschte Frühschicht um 6 Uhr: nur 8 Stunden Pause

Ruhetag nach Sonntagsarbeit (§ 11 ArbZG)

ein getauschter Sonntag braucht einen Ersatzruhetag

Jugendliche in der Regel nur von 6 bis 20 Uhr (§ 14 JArbSchG)

eine getauschte Spät- oder Nachtschicht kann für Jugendliche verboten sein

In manchen Branchen, etwa im Gastgewerbe und in Krankenhäusern, darf die Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn sie an anderer Stelle ausgeglichen wird. Die Grenzen im Einzelnen erklären die Einträge Höchstarbeitszeit und Jugendschutzgesetz und Arbeitszeiten.

Zuschläge, Minijob und Überstunden

Zuschläge folgen der Arbeit. Wer die getauschte Nacht- oder Sonntagsschicht arbeitet, bekommt den Zuschlag, wer sie abgegeben hat, nicht. Das gilt auch für die Steuerfreiheit von Zuschlägen, die nur für tatsächlich geleistete Stunden gilt. Wie das abgerechnet wird, steht unter Zeitzuschläge.

Bei Minijobbern kann ein Tausch die Verdienstgrenze von 603 € im Monat (2026) gefährden, wenn die übernommene Schicht länger oder besser bezahlt ist. Und wer bei einer Schichtübernahme mehr Stunden arbeitet als vereinbart, macht Überstunden oder baut Plusstunden auf.

Krank nach dem Tausch

Wird jemand krank, nachdem ein Tausch freigegeben wurde, zählt für die Entgeltfortzahlung die Schicht, die nach dem geänderten Dienstplan für ihn angesetzt war (§ 4 EFZG). Wer also die Samstagsschicht übernommen hat und am Samstag krank ist, bekommt das Entgelt für diese Schicht, in der Regel einschließlich der Zuschläge für diese Schicht. Die abgegebene Schicht muss der andere trotzdem arbeiten. Für die Lücke braucht es dann eine Krankheitsvertretung.

Schichttausch dokumentieren

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Der Tausch muss deshalb im Dienstplan und in der Zeiterfassung ankommen, damit beide Mitarbeitende mit den richtigen Stunden abgerechnet werden. Was die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Einzelnen verlangt, steht in einem eigenen Eintrag.

Wo noch mit Papier gearbeitet wird, hilft ein kurzes Protokoll:

Muster: Protokoll Schichttausch

Mitarbeiter/in 1: [Name] übernimmt die Schicht am [Datum], [Uhrzeit von–bis], Abteilung [ ].
Mitarbeiter/in 2: [Name] übernimmt dafür die Schicht am [Datum], [Uhrzeit von–bis], Abteilung [ ].
Beide sind mit dem Tausch einverstanden.

Unterschriften: [Mitarbeiter/in 1], [Mitarbeiter/in 2]
Freigegeben am [Datum] durch [Name, Funktion]

Typische Fehler beim Schichttausch

Fehler

Folge

Tausch per WhatsApp ohne Freigabe

niemand weiß, wer tatsächlich arbeitet; Lücken und Doppelbesetzungen

Ruhezeit nicht geprüft

Verstoß gegen § 5 ArbZG, für den der Arbeitgeber haftet

Dienstplan nicht aktualisiert

falsche Stunden und Zuschläge in der Abrechnung

Qualifikation übersehen

zum Beispiel keine Fachkraft oder kein Ersthelfer in der Schicht

Minijob-Stunden nicht im Blick

die Verdienstgrenze wird überschritten

Schichten tauschen in Shiftbase

In Shiftbase veröffentlichst du offene Schichten und lässt sie dein Team übernehmen. Kann jemand nicht, schlägt er einen Tausch vor und du gibst ihn mit einem Tipp frei. In der App kann dein Team eine Schicht tauschen oder übernehmen, wenn sich Pläne ändern. Nach deiner Freigabe aktualisiert sich der Dienstplan für alle.

Häufig gestellte Fragen

Ein Schichttausch ist der gegenseitige Tausch von Schichten zwischen zwei Mitarbeitenden. Einer übernimmt die Schicht des anderen und gibt dafür eine eigene ab. Der Arbeitgeber muss zustimmen, weil er die Lage der Arbeitszeit bestimmt.

Der Arbeitgeber darf einen Schichttausch ablehnen, zum Beispiel wenn die Qualifikation nicht passt oder die Ruhezeit nicht eingehalten wird. Einen Anspruch auf einen Tausch gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen.

Diensttausch und Schichttausch meinen dasselbe: Zwei Mitarbeitende tauschen ihre Dienste. Der Begriff Diensttausch ist häufig im Gesundheitswesen und im öffentlichen Dienst zu hören.

Der Betriebsrat bestimmt über den Dienstplan und die Regeln für den Tausch mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), meist in einer Betriebsvereinbarung. Ein einzelner Tausch auf Wunsch zweier Mitarbeitender braucht in der Regel keine eigene Zustimmung des Betriebsrats.

Beim Schichttausch bekommt den Nachtzuschlag, wer die Nachtschicht tatsächlich arbeitet. Zuschläge folgen der geleisteten Arbeit, nicht dem ursprünglichen Dienstplan.

Wer nach einem freigegebenen Schichttausch krank wird, bekommt Entgeltfortzahlung für die Schicht, die nach dem geänderten Dienstplan angesetzt war. Die abgegebene Schicht muss der Tauschpartner trotzdem arbeiten.

Einen Schichttausch dokumentiert man im Dienstplan und in der Zeiterfassung, damit beide mit den richtigen Stunden abgerechnet werden. Auf Papier reicht ein Protokoll mit Namen, getauschten Schichten, Unterschriften und Freigabe.

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