Schichttausch
Beim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.
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Beim Schichttausch, auch Diensttausch genannt, übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Schichten. Anna arbeitet am Samstag für Ben, Ben dafür am Dienstag für Anna. Der Dienstplan ändert sich, die Zahl der Stunden für beide bleibt meist gleich. Weil die Lage der Arbeitszeit Sache des Arbeitgebers ist, braucht ein Tausch seine Zustimmung. In Betrieben mit Betriebsrat regelt oft eine Betriebsvereinbarung, wie das abläuft.
Schichttausch, Schichtübernahme und Dienstplanänderung
Begriff | Was passiert | Wer entscheidet |
|---|---|---|
Schichttausch | zwei Mitarbeitende tauschen ihre Schichten gegenseitig | die beiden schlagen vor, der Arbeitgeber stimmt zu |
Schichtübernahme | jemand übernimmt eine Schicht, ohne eine andere abzugeben | wie beim Tausch; der Übernehmende arbeitet dann mehr Stunden |
Offene Schicht | der Arbeitgeber stellt eine unbesetzte Schicht ein, das Team kann sie übernehmen | der Arbeitgeber gibt frei |
Dienstplanänderung | der Arbeitgeber ändert den veröffentlichten Plan | der Arbeitgeber, im Rahmen des Weisungsrechts |
Wann ein Arbeitgeber den Plan einseitig ändern darf und mit welcher Frist, steht unter Dienstplanänderung.
Muss der Arbeitgeber einem Schichttausch zustimmen?
Ja. Nach § 106 GewO bestimmt der Arbeitgeber, wann gearbeitet wird. Mitarbeitende können ihre Schichten deshalb nicht auf eigene Faust tauschen, sie können einen Tausch nur vorschlagen. Der Arbeitgeber darf ablehnen, etwa weil die Qualifikation nicht passt oder die Ruhezeit nicht reicht. Einen Anspruch auf einen bestimmten Tausch gibt es nicht, es sei denn, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sehen ihn vor.
Viele Betriebe erlauben den Tausch pauschal unter Bedingungen: gleiche Qualifikation, gleiche Abteilung, Meldung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Schichtbeginn. Das spart die Einzelfreigabe, ändert aber nichts daran, dass der Arbeitgeber für den Plan verantwortlich bleibt.
Die Rolle des Betriebsrats
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Das betrifft den Dienstplan und damit auch die Regeln, nach denen getauscht werden darf. Gibt es einen Betriebsrat, gehören Fristen, Zuständigkeiten und Grenzen für den Tausch typischerweise in eine Betriebsvereinbarung. Ein einzelner Tausch zwischen zwei Mitarbeitenden auf deren Wunsch braucht in der Regel keine eigene Zustimmung des Betriebsrats.
Was das Arbeitszeitgesetz beim Tausch verlangt
Ein Tausch darf die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzen, auch wenn beide Mitarbeitende einverstanden sind. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Regel | Was beim Tausch passieren kann |
|---|---|
höchstens 8 Stunden am Tag, bis zu 10 bei Ausgleich (§ 3 ArbZG) | wer eine zweite Schicht am selben Tag übernimmt, kommt schnell darüber |
11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten (§ 5 ArbZG) | Spätschicht bis 22 Uhr und getauschte Frühschicht um 6 Uhr: nur 8 Stunden Pause |
Ruhetag nach Sonntagsarbeit (§ 11 ArbZG) | ein getauschter Sonntag braucht einen Ersatzruhetag |
Jugendliche in der Regel nur von 6 bis 20 Uhr (§ 14 JArbSchG) | eine getauschte Spät- oder Nachtschicht kann für Jugendliche verboten sein |
In manchen Branchen, etwa im Gastgewerbe und in Krankenhäusern, darf die Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn sie an anderer Stelle ausgeglichen wird. Die Grenzen im Einzelnen erklären die Einträge Höchstarbeitszeit und Jugendschutzgesetz und Arbeitszeiten.
Zuschläge, Minijob und Überstunden
Zuschläge folgen der Arbeit. Wer die getauschte Nacht- oder Sonntagsschicht arbeitet, bekommt den Zuschlag, wer sie abgegeben hat, nicht. Das gilt auch für die Steuerfreiheit von Zuschlägen, die nur für tatsächlich geleistete Stunden gilt. Wie das abgerechnet wird, steht unter Zeitzuschläge.
Bei Minijobbern kann ein Tausch die Verdienstgrenze von 603 € im Monat (2026) gefährden, wenn die übernommene Schicht länger oder besser bezahlt ist. Und wer bei einer Schichtübernahme mehr Stunden arbeitet als vereinbart, macht Überstunden oder baut Plusstunden auf.
Krank nach dem Tausch
Wird jemand krank, nachdem ein Tausch freigegeben wurde, zählt für die Entgeltfortzahlung die Schicht, die nach dem geänderten Dienstplan für ihn angesetzt war (§ 4 EFZG). Wer also die Samstagsschicht übernommen hat und am Samstag krank ist, bekommt das Entgelt für diese Schicht, in der Regel einschließlich der Zuschläge für diese Schicht. Die abgegebene Schicht muss der andere trotzdem arbeiten. Für die Lücke braucht es dann eine Krankheitsvertretung.
Schichttausch dokumentieren
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Der Tausch muss deshalb im Dienstplan und in der Zeiterfassung ankommen, damit beide Mitarbeitende mit den richtigen Stunden abgerechnet werden. Was die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Einzelnen verlangt, steht in einem eigenen Eintrag.
Wo noch mit Papier gearbeitet wird, hilft ein kurzes Protokoll:
Muster: Protokoll Schichttausch
Mitarbeiter/in 1: [Name] übernimmt die Schicht am [Datum], [Uhrzeit von–bis], Abteilung [ ].
Mitarbeiter/in 2: [Name] übernimmt dafür die Schicht am [Datum], [Uhrzeit von–bis], Abteilung [ ].
Beide sind mit dem Tausch einverstanden.
Unterschriften: [Mitarbeiter/in 1], [Mitarbeiter/in 2]
Freigegeben am [Datum] durch [Name, Funktion]
Typische Fehler beim Schichttausch
Fehler | Folge |
|---|---|
Tausch per WhatsApp ohne Freigabe | niemand weiß, wer tatsächlich arbeitet; Lücken und Doppelbesetzungen |
Ruhezeit nicht geprüft | Verstoß gegen § 5 ArbZG, für den der Arbeitgeber haftet |
Dienstplan nicht aktualisiert | falsche Stunden und Zuschläge in der Abrechnung |
Qualifikation übersehen | zum Beispiel keine Fachkraft oder kein Ersthelfer in der Schicht |
Minijob-Stunden nicht im Blick | die Verdienstgrenze wird überschritten |
Schichten tauschen in Shiftbase
In Shiftbase veröffentlichst du offene Schichten und lässt sie dein Team übernehmen. Kann jemand nicht, schlägt er einen Tausch vor und du gibst ihn mit einem Tipp frei. In der App kann dein Team eine Schicht tauschen oder übernehmen, wenn sich Pläne ändern. Nach deiner Freigabe aktualisiert sich der Dienstplan für alle.
Häufig gestellte Fragen
Ein Schichttausch ist der gegenseitige Tausch von Schichten zwischen zwei Mitarbeitenden. Einer übernimmt die Schicht des anderen und gibt dafür eine eigene ab. Der Arbeitgeber muss zustimmen, weil er die Lage der Arbeitszeit bestimmt.
Der Arbeitgeber darf einen Schichttausch ablehnen, zum Beispiel wenn die Qualifikation nicht passt oder die Ruhezeit nicht eingehalten wird. Einen Anspruch auf einen Tausch gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen.
Diensttausch und Schichttausch meinen dasselbe: Zwei Mitarbeitende tauschen ihre Dienste. Der Begriff Diensttausch ist häufig im Gesundheitswesen und im öffentlichen Dienst zu hören.
Der Betriebsrat bestimmt über den Dienstplan und die Regeln für den Tausch mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), meist in einer Betriebsvereinbarung. Ein einzelner Tausch auf Wunsch zweier Mitarbeitender braucht in der Regel keine eigene Zustimmung des Betriebsrats.
Beim Schichttausch bekommt den Nachtzuschlag, wer die Nachtschicht tatsächlich arbeitet. Zuschläge folgen der geleisteten Arbeit, nicht dem ursprünglichen Dienstplan.
Wer nach einem freigegebenen Schichttausch krank wird, bekommt Entgeltfortzahlung für die Schicht, die nach dem geänderten Dienstplan angesetzt war. Die abgegebene Schicht muss der Tauschpartner trotzdem arbeiten.
Einen Schichttausch dokumentiert man im Dienstplan und in der Zeiterfassung, damit beide mit den richtigen Stunden abgerechnet werden. Auf Papier reicht ein Protokoll mit Namen, getauschten Schichten, Unterschriften und Freigabe.
Alle Begriffe ansehen
- 48-Stunden-WocheDie 48-Stunden-Woche ist die Obergrenze für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach § 3 ArbZG. In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn der Schnitt im Ausgleichszeitraum stimmt.
- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- Direktionsrecht (§ 106 GewO)Das Direktionsrecht nach § 106 GewO erlaubt dem Arbeitgeber, Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit festzulegen, soweit Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung und Gesetz Raum lassen und die Weisung billigem Ermessen entspricht.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- ErsatzruhetagDer Ersatzruhetag ist der freie Werktag nach Sonntags- oder Feiertagsarbeit (§ 11 Abs. 3 ArbZG): innerhalb von zwei Wochen nach einem Sonntag, acht Wochen nach einem Feiertag, ein ganzer Kalendertag.
- ProbearbeitenProbearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag: unbezahlt, solange die Person nur mitläuft, und ein Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn, sobald sie richtig mitarbeitet.
- RuhezeitZwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wann sie kürzer sein darf, was sie unterbricht und Beispiele aus dem Schichtplan.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- VerdienstbescheinigungDie Verdienstbescheinigung ist der Vordruck, auf dem du einem Amt den Verdienst bestätigst. Welcher Zeitraum zählt und wohin Zuschläge gehören.
- Weiterbeschäftigung nach RenteneintrittWeiterbeschäftigung nach Renteneintritt: wie der Vertrag weiterläuft, was für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt und wann die Aktivrente greift.
- WerkstudentWerkstudenten sind Studierende, die in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und dafür nur in die Rentenversicherung einzahlen.
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