Stressfreie Schichtplanung

Verfolge Arbeitszeiten und Abwesenheiten an einem Ort

Benutzerfreundliche Software

Ideal für 10 bis 500 Mitarbeitende

Kostenloses Onboarding und Support

Werkvertrag: Wichtige Aspekte, Rechte und Pflichten im Überblick

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 8 Juli 2025
Werklohn: In der Abbildung ist eine Unterschrift unter einem Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Besteller zu sehen, die die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Dienstleistung festlegt. Der Vertrag regelt die Bedingungen für die Herstellung des Werkes.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, was einen Werkvertrag auszeichnet, wie er rechtssicher gestaltet wird und worin er sich von anderen Vertragsarten unterscheidet – kompakt, praxisnah und rechtlich fundiert.

Was ist ein Werkvertrag? - Definition

Ein Werkvertrag ist ein Vertragstyp nach § 631 BGB, bei dem der Unternehmer (Auftragnehmer) sich verpflichtet, ein konkretes Werk herzustellen – also einen messbaren Erfolg. Im Gegensatz zum Dienstvertrag, bei dem die bloße Arbeitsleistung zählt, schuldet der Werkunternehmer das fertige Ergebnis.

Beispiele sind:

  • die Reparatur eines Geräts,

  • die Erstellung einer Website,

  • der Bau eines Hauses.

Der Besteller (Auftraggeber) zahlt dafür eine vereinbarte Vergütung, die meist mit Abnahme des Werks fällig wird.

Wie unterscheiden sich Werkvertrag, Dienstvertrag und Arbeitsvertrag?

Vertragsart Leistungspflicht Erfolg geschuldet? Eingliederung ins Unternehmen Vergütung
Werkvertrag Herstellung eines Werks ✅ Ja ❌ Nein Bei Abnahme
Dienstvertrag Tätigkeit (z. B. Beratung) ❌ Nein ❌ Nein Zeitbezogen
Arbeitsvertrag Tätigkeit mit Weisungen ❌ Nein ✅ Ja Lohn/Gehalt monatlich
 

Wann ist ein Werkvertrag die richtige Wahl?

Ein Werkvertrag ist ideal, wenn:

  • ein klar abgrenzbares Projekt vorliegt (z. B. Logo-Design),

  • die Bezahlung erfolgsbezogen erfolgen soll,

  • keine dauerhafte Eingliederung in Ihr Unternehmen geplant ist (anders als bei einem Arbeitsvertrag).

Gerade bei Freelancern oder externen Projektpartnern sorgt der Werkvertrag für klare Verhältnisse – rechtlich und organisatorisch.

Was bedeutet Vergütung beim Werkvertrag?

Im Rahmen eines Meetings erörtert das Team die Einzelheiten eines Werkvertrags, der eine Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg zum Gegenstand hat. Die Teilnehmer sprechen über Regelungen zur Vergütung und die Pflichten des Unternehmers sowie des Bestellers im Rahmen des Werkvertragsrechts.

Die Zahlung einer Vergütung ist beim Werkvertrag ergebnisorientiert. Der Unternehmer hat erst Anspruch auf sein Geld, wenn das Werk:

  • fertiggestellt ist,

  • und vom Auftraggeber abgenommen wurde (§ 640 BGB).

Das kann ein Vorteil sein – aber auch ein Risiko für den Auftragnehmer. Bei mangelhafter Ausführung hat der Besteller das Recht auf:

  • Nachbesserung,

  • Minderung,

  • oder sogar Kündigung des Vertrags (§ 649 BGB).

Mit Shiftbase behalten Arbeitgeber dabei den Überblick über Leistungsfortschritt, Termine und Budgetierung – alles an einem Ort.

Was sind Sonderformen des Werkvertrags?

Der Werkvertrag nach § 631 BGB tritt in verschiedenen Sonderformen auf, die sich jeweils an den Gegenstand der Leistung oder vertragliche Besonderheiten knüpfen. Als Arbeitgeber sollten Sie diese kennen, um rechtssicher zwischen Werkvertrag, Dienstvertrag und Mischformen zu unterscheiden – insbesondere bei der Beauftragung externer Partner, Freelancer oder technischer Dienstleister.

🔧 Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB)

Ein Werklieferungsvertrag liegt vor, wenn der Werkunternehmer nicht nur ein Werk herstellt, sondern auch die dafür benötigten Materialien liefert. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Tischler ein Möbelstück individuell anfertigt und beim Kunden montiert.

Für Sie bedeutet das:
Der Vertrag unterliegt in vielen Fällen dem Kaufrecht, insbesondere bei der Herstellung beweglicher Sachen, die nicht individuell gefertigt sind. Achten Sie daher auf die Regelungen zur Gefahrtragung, Mängelrechte und Eigentumsübergang.

💡 Werkverträge über geistige Leistungen (z. B. Software, Design)

Sofern ein konkreter, messbarer Erfolg geschuldet wird (z. B. fertige Software, ein funktionierendes Webdesign oder ein vollständiger Text). Die Leistung muss abnahmefähig und als „Werk“ definiert sein.

Besonderheiten:

  • Urheberrechte und Nutzungsrechte sollten vertraglich eindeutig geregelt sein.

  • Eine schriftliche Abnahme ist bei digitalen Leistungen empfehlenswert.

🧱 Teilwerkverträge (Etappenverträge)

Bei umfangreichen Projekten kann es sinnvoll sein, Teilabschnitte vertraglich zu definieren, z. B. beim Bau oder bei IT-Projekten. Jeder Abschnitt wird dabei als eigener Vertragsteil behandelt und nach Abnahme separat vergütet.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Bessere Steuerung von Budgets

  • Frühzeitige Qualitätssicherung

  • Vertragsrisiken werden reduziert

🔧 Werkverträge mit Montageverpflichtung

Wenn der Werkunternehmer ein Produkt liefert und gleichzeitig den Aufbau oder die Inbetriebnahme übernimmt, handelt es sich um einen Werkvertrag mit Montageleistung. Dies ist häufig im Maschinenbau, in der Medizintechnik oder bei IT-Infrastruktur der Fall.

Wichtig: Regeln Sie die Abnahme nach Montage, die Einweisung des Personals sowie etwaige Service- oder Wartungsverpflichtungen klar im Vertrag.

🚫 Abgrenzung zum Dienstvertrag

Ein Werkvertrag liegt nicht vor, wenn keine Erfolgspflicht, sondern lediglich die Ausübung einer Tätigkeit geschuldet ist.
➡ Das ist der Fall bei Beratungsmandaten, Schulungen oder laufender Betreuung – hier handelt es sich um einen Dienstvertrag (§ 611a BGB).

Achtung: Fehlende Abgrenzung kann im Rahmen einer Betriebsprüfung zu einer Neubewertung als Arbeitsverhältnis führen (Stichwort: Scheinselbstständigkeit).

Sonderform Anwendungsfall Relevanz für Arbeitgeber
Werklieferungsvertrag Herstellung inkl. Materiallieferung Kombination aus Werk- und Kaufrecht
Geistige Werke IT, Design, Marketing Abnahme, Urheberrechte & Erfolg entscheidend
Teilwerkverträge Bau, IT-Großprojekte Etappenzahlung, Risikominimierung
Montagevertrag Installation nach Lieferung Technische Abnahme, Gewährleistung, Einweisung
Dienstvertrag (Abgrenzung) Beratungsleistung ohne Erfolgspflicht Gefahr der Scheinselbstständigkeit
 

Welche Rechte gelten für einen Werkvertrag?

Der Werkvertrag ist in den §§ 631–650 BGB geregelt und basiert auf dem Prinzip, dass der Unternehmer einen konkreten Erfolg schuldet – also ein fertiges Werk. Daraus ergeben sich Rechte sowohl für den Besteller (Auftraggeber) als auch für den Unternehmer (Auftragnehmer).

🔎 Ihre Rechte als Auftraggeber (Besteller)

Recht auf mangelfreie Herstellung des Werkes (§ 633 BGB)

Sie haben Anspruch auf ein fehlerfreies, funktionierendes Werk gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
Das Werk muss den vereinbarten Erfolg herbeiführen – egal ob es sich um ein physisches Produkt oder eine Dienstleistung handelt.

Praxisbeispiel: Ein Softwareentwickler liefert Ihnen eine App. Diese muss die im Vertrag beschriebenen Funktionen ohne Fehler erfüllen.

Recht auf Abnahmeverweigerung bei Mängeln (§ 640 BGB)

Sie können die Abnahme des Werkes verweigern, solange es wesentliche Mängel aufweist.
Die Abnahme ist entscheidend, da sie den Zeitpunkt der Fälligkeit der Vergütung und den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert.

Tipp: Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung.

Rechte bei Mängeln nach Abnahme (§§ 634–636 BGB)

Stellt sich nach Abnahme heraus, dass das Werk Mängel aufweist, haben Sie folgende Gewährleistungsrechte:

  • Nacherfüllung verlangen (Nachbesserung oder Neuherstellung)

  • Minderung der Vergütung

  • Rücktritt vom Vertrag

  • Schadensersatz bei schuldhaftem Verhalten

Wichtig: Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a BGB).

Kündigungsrecht ohne Grund (§ 648 BGB)

Sie können den Werkvertrag jederzeit kündigen, auch ohne besonderen Grund.
Allerdings müssen Sie dem Unternehmer die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen sowie einen ggf. entgangenen Gewinn ersetzen.

Vorteil: Flexibilität bei Projektveränderungen oder Budgetanpassungen.

Recht auf Einhaltung des vereinbarten Zeitplans (§ 631 BGB)

Wird das Werk nicht fristgerecht geliefert, haben Sie unter Umständen das Recht auf:

  • Vertragsstrafe (wenn vereinbart)

  • Schadensersatz wegen Verzögerung

  • Rücktritt, wenn ein Fixtermin vereinbart wurde und dieser verstrichen ist

Mit Shiftbase können Sie Fristen digital überwachen und bei Verzug automatisch eskalieren lassen.

Rechte des Unternehmers (Werkunternehmers)

Auch der Auftragnehmer hat Rechte, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten:

  • Recht auf Vergütung bei Abnahme (§ 641 BGB)

  • Anspruch auf Abschlagszahlungen, wenn vertraglich vereinbart (§ 632a BGB)

  • Recht zur Kündigung, wenn der Besteller seine Mitwirkungspflichten verletzt (§ 643 BGB)

  • Zurückbehaltungsrecht, z. B. bei ausstehender Zahlung

Werkunternehmer übergibt abgeschlossenes Projekt an den Besteller

Fazit

Ein Werkvertrag ist weit mehr als nur eine formale Vereinbarung – er ist ein zentrales Instrument für eine rechtssichere, zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Werkunternehmer. Ob bei der Beauftragung externer Dienstleister, Projektarbeiten oder produktbezogenen Leistungen: Der Werkvertrag sorgt für klare Pflichten, nachvollziehbare Ergebnisse und transparente Vergütung.

Wenn Sie als Arbeitgeber die gesetzlichen Grundlagen, die Rechte und Pflichten beider Seiten sowie die Abgrenzung zu anderen Vertragsformen verstehen und berücksichtigen, vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen auch eine belastbare Basis für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen.

Häufig gestellte Fragen

  • Ein Werkvertrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg schuldet – z. B. die Erstellung einer Software, einer Website oder eines Gutachtens. Beim Dienstvertrag hingegen wird lediglich die Tätigkeit an sich geschuldet, ohne Garantie eines bestimmten Ergebnisses – wie etwa bei Beratung oder Schulungen.

  • Nein, laut § 631 BGB ist auch ein mündlicher Werkvertrag wirksam. Aus Gründen der Beweissicherheit und Nachvollziehbarkeit wird jedoch dringend empfohlen, Werkverträge schriftlich zu dokumentieren – insbesondere bei größeren oder komplexen Projekten.

  • Als Auftraggeber haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz (§§ 634–636 BGB). Voraussetzung ist, dass der Mangel nicht nur unerheblich ist und im Rahmen der Abnahme oder innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellt wird.

  • Die Zahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber (§ 641 BGB). In bestimmten Fällen – etwa bei längeren Projekten – können Abschlagszahlungen vertraglich vereinbart werden.

Vorschriften Human Resource
Topic: Vertrag
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

Disclaimer

Bitte beachte, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.

Teste Shiftbase kostenlos

14 Tage Testversion, kostenloser Support

  • Einfache Dienstplanung
  • Übersichtliche Zeiterfassung
  • Einfache Abwesenheitsverwaltung
Use Shiftbase on mobile