Ein Änderungsvertrag ist das wichtigste Instrument für Arbeitgeber und HR-Manager, um bestehende Arbeitsbedingungen im gegenseitigen Einvernehmen an neue betriebliche Realitäten anzupassen. Ob Gehaltserhöhungen, die Umstellung auf eine 4-Tage-Woche oder neue Arbeitszeitmodelle – mit dieser Vereinbarung vermeiden Sie langwierige Rechtsstreitigkeiten und sichern die Flexibilität Ihres Unternehmens.
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Definition: Einvernehmliche Anpassung einzelner Vertragskonditionen, während der Restvertrag bestehen bleibt.
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Vorteil: Maximale Flexibilität ohne das Risiko einer langwierigen Änderungskündigung oder eines Rechtsstreits.
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Inhalt: Fokus ausschließlich auf die neuen Konditionen (z. B. Gehalt, Stunden), nicht auf den gesamten Vertragstext.
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Rechte der Arbeitnehmer: Ablehnung, Annahme oder Annahme unter Vorbehalt (gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit).
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Folge bei Ablehnung: Der ursprüngliche Arbeitsvertrag gilt unverändert weiter.
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Form: Durch das BEG IV (2026) ist die Textform oft ausreichend, Dokumentation ist jedoch Pflicht.
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Was ist ein Änderungsvertrag im Detail?
Im Kern handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag, durch den ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich abgeändert wird. Im Gegensatz zur einseitigen Änderungskündigung, die oft vor dem Arbeitsgericht endet, setzen Sie beim Änderungsvertrag auf Kooperation.
Änderungsvertrag vs. Änderungskündigung
| Merkmal | Änderungsvertrag | Änderungskündigung |
|---|---|---|
| Einvernehmen | Beidseitige Zustimmung erforderlich | Einseitige Maßnahme des Arbeitgebers |
| Rechtsrisiko | Sehr gering | Hoch (Kündigungsschutzklage möglich) |
| Dauer | Sofortige Einigung möglich | Kündigungsfristen müssen beachtet werden |
| Verfahren | Formlos oder Textform (BEG IV) | Strenge Schriftform notwendig |
Kernkonzept: Warum ein Änderungsvertrag?
In der Praxis ist ein Änderungsvertrag oft die effizientere Alternative zum Neuvertrag. Wenn sich lediglich einzelne Konditionen ändern – etwa die Zuweisung eines neuen Dienstwagens oder eine Anpassung der Schichtzulagen –, ist ein kompletter Neuabschluss unnötig bürokratisch. Der Änderungsvertrag konzentriert sich ausschließlich auf die neu vereinbarten Bedingungen und verweist für alles Übrige auf das bestehende Dokument.
Die drei Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitnehmer
Arbeitgeber sollten wissen, dass Mitarbeiter nicht zur Unterschrift verpflichtet sind. Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Optionen:
- Annahme: Die neuen Konditionen werden akzeptiert und treten zum vereinbarten Datum in Kraft.
- Ablehnung: Der Mitarbeiter verweigert die Änderung. In diesem Fall bleibt das bisherige Arbeitsverhältnis zu den alten Konditionen bestehen.
- Annahme unter Vorbehalt: Dies ist eine taktische Option. Der Arbeitnehmer akzeptiert die neuen Bedingungen zwar vorerst, lässt aber gerichtlich prüfen, ob die Änderungen (insbesondere bei einer drohenden Änderungskündigung) rechtens sind.
Rechtliche Anforderungen und Pflichtangaben 2026
Damit die Ergänzungsvereinbarung rechtssicher ist, müssen bestimmte Formalien eingehalten werden. Dank des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) ist die Abwicklung 2026 deutlich digitaler geworden, doch der Inhalt bleibt entscheidend.
Was muss ein Änderungsvertrag enthalten?
Ein präziser Änderungsvertrag sollte folgende Eckpunkte klar definieren:
- Identifikation der Parteien: Vollständige Namen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Bezug zum Altvertrag: Das exakte Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrags.
- Geltungsbeginn: Das konkrete Datum, ab dem die neuen Regeln greifen.
- Katalog der Änderungen: Eine detaillierte Aufzählung nur der Punkte, die sich ändern (z. B. „Die Vergütung steigt auf 13,90 € pro Stunde“).
- Bestätigung: Ein Hinweis, dass alle nicht genannten Punkte des Hauptvertrags unverändert bleiben.
- Abschluss: Unterschriften beider Parteien (analog oder per qualifizierter elektronischer Signatur).
Anwendungsbereiche: Wann ist eine Anpassung nötig?
Es gibt typische Szenarien im Workforce Management, bei denen ein Änderungsvertrag die sauberste Lösung darstellt:
- Arbeitszeitänderungen: Wenn Mitarbeiter von Vollzeit in Teilzeit wechseln oder flexible Schichtmodelle einführen.
- Gehaltsanpassungen: Notwendig etwa durch die neue Mindestlohn-Grenze von 13,90 € (seit 01.01.2026) oder leistungsbezogene Boni.
- Homeoffice & Remote Work: Festlegung von Präsenztagen und Kostenerstattungen für das mobile Arbeiten.
- Tätigkeitswechsel: Beförderungen oder die Zuweisung eines komplett neuen Aufgabenbereichs, der über das Direktionsrecht hinausgeht.
Sonderfall: Die Schnittstelle zur Änderungskündigung
Wenn eine einvernehmliche Lösung scheitert, greifen Arbeitgeber oft zur Änderungskündigung. Hierbei wird das alte Verhältnis gekündigt und gleichzeitig ein neues zu geänderten Bedingungen angeboten.
Wichtige Frist: Arbeitnehmer müssen bei einer Änderungskündigung schnell reagieren. Innerhalb von drei Wochen muss eine Entscheidung fallen. Erfolgt keine Reaktion, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist automatisch.
Im modernen Workforce Management mit Shiftbase empfehlen wir, diesen harten Weg zu vermeiden. Transparente Kommunikation über anstehende Änderungen in der Personalplanung führt meist zu einer einvernehmlichen Lösung via Änderungsvertrag, was das Betriebsklima schont und die Fluktuation senkt.
Häufige Fallstricke im Workforce Management
Viele Fehler passieren nicht bei der Formulierung, sondern bei der Umsetzung. Wenn Sie beispielsweise die Arbeitszeit erhöhen, müssen Sie prüfen, ob die gesetzlichen Ruhezeiten von 11 Stunden gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) weiterhin eingehalten werden können. Ein System wie Shiftbase warnt Sie automatisch bei der Dienstplanung, falls vertragliche Änderungen mit dem Arbeitsschutz kollidieren.
Ein weiterer Punkt ist die Entgelttransparenz. Seit 2026 müssen Unternehmen noch genauer dokumentieren, warum bestimmte Gehaltsanpassungen vorgenommen werden, um Diskriminierung vorzubeugen. Ein transparenter Änderungsvertrag ist hier Ihr wichtigster Beweis.
Fazit: Schnelligkeit durch digitale Prozesse
Der Änderungsvertrag ist 2026 das Werkzeug für agile Unternehmen. Durch die Lockerungen des BEG IV können Sie Anpassungen schneller denn je vornehmen. Wer hierbei auf digitale Unterstützung setzt, spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch Compliance-Risiken.
Häufig gestellte Fragen
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Nein. Ein Änderungsvertrag beruht immer auf Freiwilligkeit. Verweigert der Mitarbeiter die Zustimmung, bleibt Ihnen nur das Direktionsrecht (bei kleinen Änderungen) oder die risikoreichere Änderungskündigung.
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Mündliche Verträge sind zwar theoretisch wirksam, aber wegen des Nachweisgesetzes extrem riskant. Spätestens nach einem Monat müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich oder in Textform niedergelegt werden.
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Bei Versetzungen oder grundlegenden Änderungen der Arbeitszeitordnung hat der Betriebsrat nach § 99 BetrVG bzw. § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Informieren Sie das Gremium frühzeitig.
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Das legen Sie im Vertrag fest. Meist wird der erste Tag des Folgemonats gewählt. Denken Sie daran, die Stammdaten in Ihrer Lohnabrechnungssoftware zeitnah zu aktualisieren.
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Nur durch einen erneuten Änderungsvertrag oder wenn im ursprünglichen Vertrag ein wirksamer Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde (was rechtlich hohen Hürden unterliegt).
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Wird die Anzahl der Arbeitstage pro Woche geändert, muss der Urlaubsanspruch pro rata umgerechnet werden. Das ist ein klassischer Punkt, den viele im Änderungsvertrag vergessen.

