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Mitarbeiter bespricht Weihnachtsgeld bei Neueinstellung.

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 1 Dezember 2025
Ein Mitarbeiter diskutiert die Regelungen zum Weihnachtsgeld bei Neueinstellungen, einschließlich der Ansprüche und Höhe der Sonderzahlungen, die ein Arbeitnehmer erwarten kann. Diese Besprechung findet in einem Büro statt und betont die Bedeutung des Weihnachtsgeldes als Teil der betrieblichen Übung und der Jahresendvergütung.

Zum Jahresende stellen viele Unternehmen kurzfristig neue Mitarbeitende ein. Damit entsteht eine häufige HR-Frage: Haben neue Mitarbeitende Anspruch auf Weihnachtsgeld – und wenn ja, in welcher Höhe? Für Arbeitgeber hängt daran nicht nur Fairness, sondern auch Compliance, Budgetplanung und Motivation der Belegschaft.

Das Wichtigste vorab

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld (BGB – Vertragsfreiheit).
  • Anspruch kann sich vertraglich, tariflich, über Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übung ergeben.
  • Neue Mitarbeitende erhalten Weihnachtsgeld nur, wenn dies vereinbart oder tariflich vorgesehen ist.
  • Bei spätem Eintritt erfolgt in der Regel eine zeitanteilige Berechnung (pro-rata).
  • Branchen mit hoher Saisonalität (Retail, Gastro, Hotel) haben besondere Risiken bei Ungleichbehandlung.

Gibt es Weihnachtsgeld bei Neueinstellungen?

--> Gesetzliche Grundlage

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Weihnachtsgeld zu zahlen. Laut BGB (Vertragsfreiheit) entscheiden Arbeitgeber frei, ob, wie viel und unter welchen Bedingungen Weihnachtsgeld gewährt wird.

--> Vertragliche Regelungen

Ein Anspruch entsteht, wenn im Arbeitsvertrag festgelegt ist:

  • Höhe oder Berechnungsgrundlage
  • Stichtagsregelung (z. B. „Anspruch nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 01.12.“)
  • Voraussetzung wie Betriebszugehörigkeit (z. B. 6 Monate)

❗Wichtig: Unklare oder widersprüchliche Vertragsklauseln führen häufig zu Streitfällen.

--> Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen

Je nach Branche gelten unterschiedliche Tarifregeln:

  • Einzelhandel: Viele regionale Tarifverträge (ver.di) enthalten klare Regelungen zur Zahlung von Weihnachtsgeld.
  • Gastronomie & Hotellerie: DEHOGA-Tarife variieren je nach Bundesland – teils fixe Prozentsätze des Monatsentgelts.
  • Pflege/Gesundheitswesen: Starke Tarifbindung (TVöD, AVR). Weihnachtsgeld ist meist garantiert, aber oft abhängig von Beschäftigungsdauer.

--> Betriebliche Übung

Zahlt ein Unternehmen mindestens 3 Jahre in Folge Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt, entsteht ein rechtlicher Anspruch für alle – auch Neueinstellungen.

⚡Besonderes Risiko in Retail & Gastro:
Hohe Fluktuation + traditionell großzügige Weihnachtsgeldpraxis = schnell betriebliche Übung.

Weihnachtsgeld in der Probezeit

Neue Mitarbeitende in der Probezeit haben nur dann Anspruch, wenn:

  • der Tarifvertrag dies vorsieht,
  • der Arbeitsvertrag dies regelt, oder
  • eine betriebliche Übung besteht.

HR-Praxisfall aus dem Einzelhandel:

Eine Mitarbeiterin beginnt am 15. November in einer Filiale.
→ Tarifvertrag sieht 100% Weihnachtsgeld vor, aber erst ab drei Monaten Betriebszugehörigkeit.
→ Kein Anspruch im Eintrittsjahr.

Hotellerie-Beispiel:

Betriebsvereinbarung: „Weihnachtsgeld pro-rata ab erstem Monat.“
→ Anspruch trotz Probezeit.

Zeitanteilige Berechnung (Pro-rata)

Viele Arbeitgeber zahlen Weihnachtsgeld anteilig basierend auf der Beschäftigungszeit im Kalenderjahr.

Formel: Monatsgehalt × (Beschäftigungsmonate / 12)
Beispiel: Eintritt am 1. September, Monatsgehalt 2.500 €.
→ 4 Beschäftigungsmonate (Sep–Dez)

2.500 € × (4/12) = 833,33 € Weihnachtsgeld

Branchenrelevanz:

  • Einzelhandel: Viele Neueinstellungen im Oktober–Dezember
  • Gastronomie/Hotellerie: Saisonkräfte → oft pro-rata
  • Pflege: Tariflich definierte Beschäftigungsdauer entscheidet
Benchmark: Unternehmen in Retail & Hotellerie zahlen durchschnittlich 45–75 % eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld. In der Pflege liegt der Durchschnitt bei 50–90 %, abhängig vom Tarif.

Branchenbesonderheiten - Schnell-Checkliste

    • Spitzen-Rekrutierung im November/Dezember
    • Hohe Zahl an Teilzeit & Minijobs
    • Risiko: Ungleichbehandlung zwischen Stamm- und Saisonkräften
    • Viele Tarifverträge enthalten eindeutige Regeln → unbedingt prüfen
    • Kurzfristige Neueinstellungen vor Feiertagen
    • Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle → Viele pro-rata Fälle
    • Manche Tarifbereiche zahlen gar kein Weihnachtsgeld
    • Häufig internationale Mitarbeitende → klare Kommunikation wichtig
    • Betriebliche Übung sehr häufig (historische Zahlungen)
    • Weihnachtsgeld oft Bestandteil der Arbeitgebermarke
    • Tarifbindung hoch → Weihnachtsgeld meist sicher
    • Anspruch abhängig von Dauer + Qualifikation
    • Offenlegung gegenüber Mitarbeitenden entscheidend für Vertrauen
Trendprognose 2025: Im Einzelhandel und der Gastronomie ist 2025 mit einem Anstieg kurzfristiger Neueinstellungen um 12–18 % im November/Dezember zu rechnen. Betriebe, die pro-rata Regeln früh kommunizieren und digital dokumentieren, reduzieren Rückfragen um bis zu 35 %.


Häufige Fallstricke & wie man sie vermeidet

1. Unklare Vertragsklauseln

→ Führen zu Konflikten & hohen Kosten
Tipp: Stichtag, Höhe & Ausnahmen immer eindeutig formulieren.

2. Unbeabsichtigte betriebliche Übung

→ Einmalige Zahlung = kein Problem
→ Mehrjährige Zahlung = Anspruch für alle
Tipp: Immer mit Freiwilligkeitsvorbehalt.

3. Ungleichbehandlung zwischen Mitarbeitendengruppen

→ Besonders relevant im Einzelhandel & Gastro
Tipp: Einheitliche Kriterien definieren.

4. Pro-rata falsch berechnet

→ Gefahr von Rückforderungen
Tipp: Berechnung automatisieren (z. B. über Shiftbase).

HR-Workflow: So gehen deutsche HR-Manager vor

  • Tarifvertrag prüfen
  • Arbeitsvertrag & Leistungsvereinbarungen checken
  • Beschäftigungsart bestimmen (VZ/TZ/Minijob)
  • Pro-rata berechnen
  • Gleichbehandlungsgrundsatz prüfen
  • HR-Software aktualisieren
  • Transparente Kommunikation an Mitarbeitende
  • Dokumentation (digital) archivieren

✅ Kompakt-Check: Weihnachtsgeld bei Neueinstellung

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Dann unterstützen wir dich gern.


Wie Shiftbase Arbeitgeber unterstützt

Shiftbase hilft Unternehmen im Retail, der Gastronomie, Hotellerie und Pflege durch:

Dies reduziert Fehler bei pro-rata Berechnungen und sorgt für klare, nachvollziehbare HR-Prozesse.

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Häufig gestellte Fragen

  • Nein. Nur wenn es vertraglich, tariflich oder per betrieblicher Übung geregelt ist.

  • Nur bei klarer Regelung oder tariflichem Anspruch.

  • Pro-rata ist üblich und rechtlich zulässig, aber nicht verpflichtend.

  • Ja – wenn sie unter dieselben Regelungen fallen wie andere Mitarbeitende.

  • Ja, sofern Arbeitsvertrag/Tarifvertrag dies vorsieht.

  • Stichtagsklauseln können den Anspruch ausschließen.

 

Human Resource

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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