In der Personaleinsatzplanung – etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Pflege – werden Sonderzahlungen, Zulagen und Benefits häufig als flexible Motivationselemente eingesetzt. Aus arbeitsrechtlicher Sicht bergen diese Leistungen jedoch ein erhebliches Risiko: Werden sie regelmäßig und ohne klaren Vorbehalt gewährt, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Die Folge ist ein einklagbarer Anspruch der Arbeitnehmer, selbst wenn der Arbeitgeber die Leistung ursprünglich freiwillig gemeint hat.
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- 3-Mal-Regel: Wird eine Leistung dreimal hintereinander ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gewährt, entsteht regelmäßig ein Anspruch für zukünftige Jahre.
- Kein Vertrag notwendig: Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Entscheidend ist das tatsächliche Verhalten des Arbeitgebers.
- Typische Risikoleistungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Tankgutscheine, Sachbezüge, feste Schichteinteilungen.
- Hohe Hürde zur Beendigung: Ein entstandener Anspruch kann nur durch Vertragsänderung oder Änderungskündigung beseitigt werden.
- Dokumentation ist entscheidend: Ohne nachweisbaren Vorbehalt liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.
Was ist eine betriebliche Übung?
Eine betriebliche Übung ist eine stillschweigende Vertragsänderung. Sie entsteht, wenn Arbeitgeber durch gleichförmiges, wiederholtes Verhalten den berechtigten Eindruck erwecken, eine bestimmte Leistung solle dauerhaft gewährt werden. Rechtsgrundlage ist der Vertrauensschutz nach § 242 BGB (Treu und Glauben).
Die drei Voraussetzungen der betrieblichen Übung
- Regelmäßigkeit: Meist genügt eine dreimalige, vorbehaltlose Gewährung in gleicher zeitlicher Abfolge.
- Gleichförmigkeit: Art, Umfang und Bedingungen der Leistung bleiben im Wesentlichen gleich.
- Kein wirksamer Vorbehalt: Weder mündlich noch schriftlich wurde klar kommuniziert, dass die Leistung freiwillig und einmalig ist.
Was ausdrücklich keine betriebliche Übung begründet
- Einmalige Sonderzahlungen mit klar dokumentiertem Freiwilligkeitsvermerk.
- Leistungen, die jedes Jahr ausdrücklich neu angekündigt und begründet werden.
- Variierende Leistungen ohne erkennbare Regelmäßigkeit oder Gleichförmigkeit.
- Zahlungen unter wirksamem Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalt.
Der rechtliche Rahmen: § 242 BGB und BAG-Rechtsprechung
Die betriebliche Übung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Sie beruht auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Entscheidend ist, ob Arbeitnehmer aus objektiver Sicht darauf vertrauen durften, dass der Arbeitgeber sich auch künftig so verhalten wird.
Typische Stolperfallen in schichtintensiven Branchen
1. Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Wird ein „freiwilliges“ Weihnachtsgeld drei Jahre in Folge ohne Hinweis auf die Freiwilligkeit ausgezahlt, gilt es im vierten Jahr als geschuldeter Entgeltbestandteil – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
2. Übergesetzliche Zulagen
Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge, die über das gesetzliche Maß hinausgehen und dauerhaft gezahlt werden, können sich zu einem festen Lohnbestandteil verfestigen.
3. Sachbezüge und Benefits
Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder Fitness-Mitgliedschaften gelten arbeitsrechtlich als Vergütung. Regelmäßige Gewährung ohne Vorbehalt führt häufig zur betrieblichen Übung.
Arbeitszeiten und Konkretisierung des Direktionsrechts
Auch Arbeitszeiten können Gegenstand einer betrieblichen Übung sein. Wird ein Mitarbeiter über Jahre hinweg ausschließlich in einer bestimmten Schicht eingesetzt, kann sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers konkretisieren. Änderungen sind dann nur noch eingeschränkt möglich.
HR-Workflow zur Risikominimierung
| Schritt | Ziel | Praxismaßnahme |
|---|---|---|
| Analyse | Risikoleistungen erkennen | Historie von Zahlungen und Benefits prüfen |
| Vorbehalt | Vertrauensschutz verhindern | Schriftlicher Freiwilligkeitsvermerk bei jeder Auszahlung |
| Dokumentation | Beweislast absichern | Ablage in digitaler Personalakte |
| Monitoring | Neue Risiken vermeiden | Jährlicher HR- und Compliance-Check |
✅ Checkliste: Wann besteht Handlungsbedarf?
Haken setzen – Sie sehen live, ob akuter Klärungsbedarf besteht und was Sie als Nächstes tun sollten.
niedrig
Wiederholung erhöht das Risiko, dass ein Anspruch entsteht.
Ohne Nachweis wird „Freiwilligkeit“ schwer belegbar.
Je relevanter, desto eher wird eine Erwartungshaltung angenommen.
Fehlende Klarstellung führt schnell zu „betrieblicher Übung“.
Auswertung
Setzen Sie Haken, um Ihre Einordnung zu sehen.
Als Nächstes
- Haken Sie Punkte ab, um konkrete Schritte zu sehen.
Häufig gestellte Fragen
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In der Regel nach der dritten vorbehaltlosen Gewährung, wenn Arbeitnehmer berechtigterweise von einer Fortsetzung ausgehen durften.
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Nein. Pauschale Freiwilligkeitsklauseln sind häufig unwirksam. Der Vorbehalt muss konkret, transparent und bei jeder Auszahlung erneut erklärt werden.
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Durch klare Kommunikation, konsequente Freiwilligkeitsvorbehalte, wechselnde Ausgestaltung von Leistungen und saubere Dokumentation in der Personalakte.

