29 September 2022

Wiedereingliederung: Das musst du wissen

Wiedereingliederung

Wer längere Zeit arbeitsunfähig krank war, soll nach dieser Zeit stufenweise wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Diese Wiedereingliederung nach Krankheit erfolgt in der Regel nach dem sogenannten Hamburger Modell und ist nach §74 Sozialgesetzbuch V geregelt. Über die konkrete Dauer der Wiedereingliederung entscheidet der behandelnde Arzt im Einzelfall. Rechtlich heißt die Zeit der Wiedereingliederung auch Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).

Diese Wiedereingliederung ist allerdings eine freiwillige Maßnahme. Als gesetzlich geregelter Gegenspieler ist das sogenannte „betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM) zu sehen. Dieses verpflichtet Unternehmen nach einem Ausfall von mehr als sechs Wochen, den Mitarbeiter schrittweise wieder einzuführen. In diesem Beitrag soll es aber um die Wiedereingliederung gehen.

Wofür gibt es eine Wiedereingliederung?

Die gegenwärtige Situation zeigt, dass es in Deutschland noch nie so viele Ausfalltage durch psychische Erkrankungen gab, wobei diese Ausfälle auch dreimal so lange andauern wie andere Krankheiten. Schon 2016 betrug die Zahl der Ausfalltage aufgrund psychischer Erkrankungen durchschnittlich 36 Tage. Ohne eine  Vorbereitung die schrittweise erfolgt, ist es für Betroffene kaum möglich, überhaupt wieder in den Job zu starten.

Es sind aber nicht nur die psychischen Erkrankungen, die eine schrittweise steigende Belastung nötig machen können. Denke etwa an Rückenbeschwerden oder auch den Zustand nach einer Operation. Hier ist es sinnvoll, langsam zum gewohnten Pensum zurückzukehren, denn sonst würde alle erzielte Verbesserung der Situation ja wieder zunichtegemacht werden.

Das Ziel der Wiedereingliederung ist aber nicht nur die stufenweise Mehrbelastung, sondern vielmehr auch eine strukturierte und möglichst schnelle Zurückholung ins Team.

Wie verläuft eine Wiedereingliederung?

Das Hamburger Modell, nach dem üblicherweise wieder eingegliedert wird, sieht einen Stufenplan vor. Dieser beginnt zu einem Zeitpunkt, wenn der Mitarbeiter noch gar nicht wieder arbeitsfähig ist. Die Spanne der Wiedereingliederungsdauer richtet sich natürlich nach dem Grund der Arbeitsunfähigkeit und dann auch nach der Dauer derselben. Jemand, der gerade einmal sechs Wochen nicht gearbeitet hat und der vielleicht noch dazu einen wenig schwerwiegenden Grund für die Arbeitsunfähigkeit hatte, ist schneller wieder eingegliedert als jemand, der ein halbes Jahr wegen einer schwerwiegenden Erkrankung, verbunden mit Operationen und Therapien ausgefallen ist. Dabei ist es nicht nur der körperliche, sondern selbstverständlich auch der psychische Faktor, der zu berücksichtigen ist.

Welche Bedingungen müssen für eine Wiedereingliederung erfüllt sein?

Damit überhaupt eine Wiedereingliederung angedacht wird, muss der Mitarbeiter weiterhin arbeitsunfähig sein. Denn wer einfach wieder arbeiten kann, der kann auch direkt voll belastet werden. Der Maßnahme müssen nicht nur der Mitarbeiter und die Unternehmensleitung, sondern auch die Krankenkasse des Mitarbeiters zustimmen. Außerdem benötigt man eine Bescheinigung des Arztes, dass die Arbeit zumindest teilweise wieder aufgenommen werden kann. Damit die Wiedereingliederungsmaßnahme finanziert ist, muss der Mitarbeiter einen Geldleistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse oder einem Rehabilitationsträger wie etwa Kranken- oder Übergangsgeld haben. Eine Wiedereingliederung kommt nur für gesetzlich Versicherte in Frage. Privat Versicherte können lediglich das BEM in Anspruch nehmen.

Die Wiedereingliederung erfolgt nach einem Plan, der klar strukturiert ist. Er definiert Anfang und Ende der Maßnahme, Informationen zu den einzelnen Stufen wie Tätigkeiten und Belastungen, die zum entsprechenden Zeitpunkt zu vermeiden sind. Wie ist die Maßnahme am Arbeitsplatz zu begleiten? Müssen bestimmte Dinge erfüllt sein? Welche Möglichkeiten gibt es, aus dem Plan auszusteigen? Welche Rechte und Gründe kann es hierfür geben?

Was ist, wenn die Wiedereingliederung nicht klappt?

Eine Wiedereingliederung kann wegen gesundheitlicher Probleme des Mitarbeiters für maximal 7 Tage unterbrochen werden. Diese Unterbrechung muss aber im Stufenplan festgehalten werden. Wer länger als 7 Tage aus der Wiedereingliederung aussteigt, der erklärt damit die Wiedereingliederung für gescheitert.

In diesem Fall würde der behandelnde Arzt den Mitarbeiter wieder krankschreiben und die Wiedereingliederung abbrechen. Der Mitarbeiter bekommt dann weiter Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld.

Ab wann gibt es eine Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung gibt es ab einem krankheitsbedingten Ausfall von mindestens 6 Wochen. Diese 6 Wochen müssen am Stück stattgefunden haben.

Wer zahlt die Wiedereingliederung?

Die Kosten für die Wiedereingliederung trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Sie wird als Krankengeld in voller Höhe ausgezahlt und nennt sich Entgeltfortzahlung. Falls die Wiedereingliederung nach einer Reha-Maßnahme erfolgen soll, zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Das gilt aber nur, wenn die Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen nach der Reha startet. Dem Arbeitgeber steht es natürlich frei, dem Mitarbeiter freiwillig ein Gehalt zu zahlen, was dann aber zu einer Kürzung des Krankengeldes führen kann. Hier lohnt es sich, wenn du klare Absprachen darüber triffst, wie es für beide Parteien günstig ist. Das Gehalt kürzt sich natürlich auch um die gekürzte Arbeitszeit, denn es ist nicht zumutbar, dass du volles Gehalt bekommst, wenn du beispielsweise nur 50% arbeitest.

Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?

Die generellen Arbeitsstunden während der Wiedereingliederung bestimmt der Arzt, meist in Absprache mit dem Patienten. Über die genauen Arbeitszeiten darf weiterhin der Arbeitgeber bestimmen. Natürlich sollten diese Zeiten nicht extrem ausfallen. In der Regel gilt es hier, das Gespräch zu suchen. Denn es bringt ja niemandem etwas, wenn der Mitarbeiter direkt wieder überfordert ist. Gleichzeitig sollte sich der Arbeitnehmer schon auch willig zeigen, was die Wiedereingliederung angeht.

Wie gelingt eine gute Wiedereingliederung?

Bei der Wiedereingliederung geht es nicht nur um die stufenweise Mehrbelastung des Mitarbeiters. Es geht auch darum, diesen Menschen wieder ins Team zu integrieren. Denn während der Abwesenheit haben alle anderen Teammitglieder Mehrarbeit geleistet und auch das ist zu würdigen. Die Übergabe erfolgt also schrittweise und der Belastbarkeit angepasst, aber auch den Abläufen entsprechend. Mit einigen Maßnahmen ist es möglich, die Wiedereingliederung positiv zu gestalten:

  • Miteinander sprechen: In solchen Gesprächen sollten alle Beteiligten ehrlich sein. Wie stellt sich der Mitarbeiter den Wiedereinstieg vor? Was erwartet der Arbeitgeber? Wie kann ein erneuter Ausfall verhindert werden? Wenn es beispielsweise um ein Burnout ging, sollte geklärt werden, wie es dazu kam und wer was tun kann, damit die Überlastung nicht direkt wieder losgeht.

  • Optimistisch sein: Es handelt sich um einen Neueinstieg und der gibt immer auch die Chancen, Dinge neu zu gestalten. Wenn sich beide Parteien in Optimismus üben, wird es auch für alle leichter.

  • Mit Feedback arbeiten: Es sollte sich keine permanente Kritikkultur etablieren. Aber es sollten regelmäßige Feedbackgespräche stattfinden, die es allen leichter machen und die eine Rückkehr in die schädlichen Strukturen verhindern. Diese Kommunikation sollte auch nach der Wiedereingliederung aufrechterhalten werden.