Would you like to view this website in another language?

Stressfreie Schichtplanung

Verfolge Arbeitszeiten und Abwesenheiten an einem Ort

Benutzerfreundliche Software

Ideal für 10 bis 500 Mitarbeitende

Kostenloses Onboarding und Support

Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber: Pflichten, Berechnung & FAQs

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 27 Januar 2026
In ChatGPT zusammenfassen
Grafik, die die Entgeltfortzahlung gemäß EntgFG darstellt, mit einer Angestellten, die ihre Arbeitsleistung erbringt und dabei von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmende profitiert.

Inhaltsverzeichnis

Entgeltfortzahlung bedeutet, dass Arbeitgeber Mitarbeitenden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) weiterhin das volle Arbeitsentgelt zahlen müssen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Der Anspruch gilt für Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigte sowie für Mitarbeitende mit Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Voraussetzung sind unter anderem eine mindestens 4-wöchige Betriebszugehörigkeit und eine ordnungsgemäße Krankmeldung (eAU).

Was ist Entgeltfortzahlung?

Entgeltfortzahlung ist die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das regelmäßige Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, wenn ein Mitarbeitender unverschuldet arbeitsunfähig krank ist. Die rechtliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

  • Fortzahlung des Arbeitsentgelts trotz Krankheit
  • Maximal 6 Wochen je Krankheitsfall
  • Danach Übergang zum Krankengeld der Krankenkasse

Warum Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber ein kritisches Thema ist

In Betrieben mit variablen Arbeitszeiten und Schichtmodellen zählt die Entgeltfortzahlung zu den häufigsten Fehlerquellen in der Lohnabrechnung. Unklare Krankmelderegeln, fehlende Zeiterfassung oder falsche Durchschnittsberechnungen führen schnell zu:

  • Nachzahlungen und Rückforderungen
  • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden
  • Problemen bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger

Anspruch auf Entgeltfortzahlung – Voraussetzungen im Überblick

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen
  • Arbeitsunfähigkeit ist krankheitsbedingt
  • Keine selbstverschuldete Erkrankung
  • Krankmeldung erfolgt unverzüglich
  • Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor (eAU)

Wann besteht kein Anspruch?

  • Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsunfähigkeit durch grobes Eigenverschulden (z. B. Alkohol, Drogen)
  • Nicht oder verspätet gemeldete Krankheit

🏥 Entgeltfortzahlungsrechner (vereinfachte Berechnung)

Hinweis: Vereinfachtes Modell nach EFZG-Grundlogik (Orientierung, keine Rechtsberatung). Tarif-/Arbeitsvertrag, Sonderfälle und Krankenkassenregeln können abweichen.

1) Eingaben

Arbeitsbeginn/Vertragsstart (Datum).
Erster Tag der AU (Datum).
Voreinstellung dient als Plausibilitäts-Check.
Anspruchsdauer kann abweichen (Tarif/Vertrag).
Inaktiv
Status
Bereit
Wenn hier beim Klick etwas steht, läuft das Script.

2) Ergebnis

Schichten planen, Ausfälle im Blick behalten
Mit Shiftbase koordinierst du Dienstpläne, Abwesenheiten und Zeiterfassung an einem Ort.
Jetzt Shiftbase kennenlernen

Wer zahlt bei Krankheit – Arbeitgeber oder Krankenkasse?

  • Arbeitgeber: Entgeltfortzahlung bis einschließlich Tag 42
  • Krankenkasse: Krankengeld ab der 7. Woche

--> Entgeltfortzahlung vs. Krankengeld

Merkmal Entgeltfortzahlung Krankengeld
Zahler Arbeitgeber Krankenkasse
Dauer Bis zu 6 Wochen Bis zu 78 Wochen (3 Jahre)
Höhe 100 % des regelmäßigen Entgelts Ca. 70 % Brutto / 90 % Netto


Wie lange wird Entgeltfortzahlung gezahlt?

Die 6-Wochen-Regel einfach erklärt

Arbeitgeber müssen das Entgelt bis zu 6 Wochen pro Krankheitsfall fortzahlen. Entscheidend ist dabei, ob es sich um dieselbe oder eine neue Erkrankung handelt.

Gleiche Krankheit – erneute Arbeitsunfähigkeit

Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn:

  • Seit der letzten Arbeitsunfähigkeit 6 Monate vergangen sind oder

  • Seit Beginn der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen sind

Neue Krankheit

Bei einer neuen Erkrankung beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erneut – unabhängig von vorherigen Krankheitszeiten.

Entgeltfortzahlung auf einen Blick  Shiftbase

Gibt es einen Karenztag bei der Entgeltfortzahlung?

Nein. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Karenztag bei der Entgeltfortzahlung. Das bedeutet:

  • Die Entgeltfortzahlung gilt ab dem ersten Krankheitstag

  • Auch eintägige Krankmeldungen sind vergütungspflichtig

Achtung: Abweichungen sind nur möglich, wenn ein Tarifvertrag oder eine zulässige arbeitsvertragliche Regelung dies vorsieht.

Entgeltfortzahlung bei Schichtarbeit, Minijob und Teilzeit

▶️ Minijob & Teilzeit

  • Minijobber haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte
  • Teilzeitkräfte erhalten das anteilige Entgelt

▶️ Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

  • Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst
  • Geplante Schichten (inkl. Wochenenden/Feiertage) sind zu berücksichtigen
Praxis-Hinweis: Fehlende oder ungenaue Zeiterfassung ist eine der häufigsten Ursachen für falsche Entgeltfortzahlung.

Häufige Fehler von Arbeitgebern

  • Falsche Durchschnittsberechnung bei variablen Stunden
  • Keine klare Krankmeldepflicht definiert
  • Manuelle Abrechnung ohne Systemlogik
  • Unvollständige Dokumentation von Abwesenheiten

Best Practices: Entgeltfortzahlung rechtssicher organisieren

Wie Shiftbase Arbeitgeber unterstützt

Shiftbase hilft Arbeitgebern, Arbeitszeiten, Krankmeldungen und Abwesenheiten zentral, digital und revisionssicher zu verwalten. Besonders bei Schichtarbeit profitieren Unternehmen von:

  • Automatischer Durchschnittsberechnung
  • Übersichtlicher Krankheitsdokumentation
  • Nachvollziehbaren Entgeltgrundlagen
  • Einfacher Übergabe an die Lohnabrechnung

Häufig gestellte Fragen

  • Der Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

  • Nein, in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

  • Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

  • Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit erneut dieselbe Krankheit auf, besteht kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

  • Ja, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Payroll

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

Disclaimer

Bitte beachte, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.

Teste Shiftbase kostenlos

14 Tage Testversion, kostenloser Support

  • Einfache Dienstplanung
  • Übersichtliche Zeiterfassung
  • Einfache Abwesenheitsverwaltung
Use Shiftbase on mobile