Entgeltfortzahlung bedeutet, dass Arbeitgeber Mitarbeitenden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) weiterhin das volle Arbeitsentgelt zahlen müssen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Der Anspruch gilt für Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigte sowie für Mitarbeitende mit Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Voraussetzung sind unter anderem eine mindestens 4-wöchige Betriebszugehörigkeit und eine ordnungsgemäße Krankmeldung (eAU).
Was ist Entgeltfortzahlung?
Entgeltfortzahlung ist die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das regelmäßige Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, wenn ein Mitarbeitender unverschuldet arbeitsunfähig krank ist. Die rechtliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
- Fortzahlung des Arbeitsentgelts trotz Krankheit
- Maximal 6 Wochen je Krankheitsfall
- Danach Übergang zum Krankengeld der Krankenkasse
Warum Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber ein kritisches Thema ist
In Betrieben mit variablen Arbeitszeiten und Schichtmodellen zählt die Entgeltfortzahlung zu den häufigsten Fehlerquellen in der Lohnabrechnung. Unklare Krankmelderegeln, fehlende Zeiterfassung oder falsche Durchschnittsberechnungen führen schnell zu:
- Nachzahlungen und Rückforderungen
- Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden
- Problemen bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger
Anspruch auf Entgeltfortzahlung – Voraussetzungen im Überblick
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen
- Arbeitsunfähigkeit ist krankheitsbedingt
- Keine selbstverschuldete Erkrankung
- Krankmeldung erfolgt unverzüglich
- Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor (eAU)
Wann besteht kein Anspruch?
- Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsunfähigkeit durch grobes Eigenverschulden (z. B. Alkohol, Drogen)
- Nicht oder verspätet gemeldete Krankheit
🏥 Entgeltfortzahlungsrechner (vereinfachte Berechnung)
Hinweis: Vereinfachtes Modell nach EFZG-Grundlogik (Orientierung, keine Rechtsberatung). Tarif-/Arbeitsvertrag, Sonderfälle und Krankenkassenregeln können abweichen.
1) Eingaben
2) Ergebnis
Wer zahlt bei Krankheit – Arbeitgeber oder Krankenkasse?
- Arbeitgeber: Entgeltfortzahlung bis einschließlich Tag 42
- Krankenkasse: Krankengeld ab der 7. Woche
--> Entgeltfortzahlung vs. Krankengeld
| Merkmal | Entgeltfortzahlung | Krankengeld |
|---|---|---|
| Zahler | Arbeitgeber | Krankenkasse |
| Dauer | Bis zu 6 Wochen | Bis zu 78 Wochen (3 Jahre) |
| Höhe | 100 % des regelmäßigen Entgelts | Ca. 70 % Brutto / 90 % Netto |
Wie lange wird Entgeltfortzahlung gezahlt?
Die 6-Wochen-Regel einfach erklärt
Arbeitgeber müssen das Entgelt bis zu 6 Wochen pro Krankheitsfall fortzahlen. Entscheidend ist dabei, ob es sich um dieselbe oder eine neue Erkrankung handelt.
Gleiche Krankheit – erneute Arbeitsunfähigkeit
Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn:
-
Seit der letzten Arbeitsunfähigkeit 6 Monate vergangen sind oder
-
Seit Beginn der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen sind
Neue Krankheit
Bei einer neuen Erkrankung beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erneut – unabhängig von vorherigen Krankheitszeiten.

Gibt es einen Karenztag bei der Entgeltfortzahlung?
Nein. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Karenztag bei der Entgeltfortzahlung. Das bedeutet:
-
Die Entgeltfortzahlung gilt ab dem ersten Krankheitstag
-
Auch eintägige Krankmeldungen sind vergütungspflichtig
Achtung: Abweichungen sind nur möglich, wenn ein Tarifvertrag oder eine zulässige arbeitsvertragliche Regelung dies vorsieht.
Entgeltfortzahlung bei Schichtarbeit, Minijob und Teilzeit
▶️ Minijob & Teilzeit
- Minijobber haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte
- Teilzeitkräfte erhalten das anteilige Entgelt
▶️ Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
- Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst
- Geplante Schichten (inkl. Wochenenden/Feiertage) sind zu berücksichtigen
Häufige Fehler von Arbeitgebern
- Falsche Durchschnittsberechnung bei variablen Stunden
- Keine klare Krankmeldepflicht definiert
- Manuelle Abrechnung ohne Systemlogik
- Unvollständige Dokumentation von Abwesenheiten
Best Practices: Entgeltfortzahlung rechtssicher organisieren
- Klare Krankmelderegeln
- Digitale Zeiterfassung und Schichtplanung
- Lückenlose Dokumentation
- Transparente Kommunikation
Wie Shiftbase Arbeitgeber unterstützt
Shiftbase hilft Arbeitgebern, Arbeitszeiten, Krankmeldungen und Abwesenheiten zentral, digital und revisionssicher zu verwalten. Besonders bei Schichtarbeit profitieren Unternehmen von:
- Automatischer Durchschnittsberechnung
- Übersichtlicher Krankheitsdokumentation
- Nachvollziehbaren Entgeltgrundlagen
- Einfacher Übergabe an die Lohnabrechnung
Häufig gestellte Fragen
-
Der Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
-
Nein, in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
-
Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
-
Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit erneut dieselbe Krankheit auf, besteht kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
-
Ja, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

