In vielen Betrieben müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Arbeitsbestätigung für Mitarbeitende ausstellen. Besonders wenn Behörden, Vermieter oder neue Arbeitgeber kurzfristig Nachweise verlangen, kann fehlende Struktur zu Verzögerungen und Compliance-Risiken führen.
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Eine Arbeitsbestätigung ist ein sachlicher Beschäftigungsnachweis ohne Bewertung.
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Besonders relevant für Gastronomie, Einzelhandel und Produktion aufgrund hoher Fluktuation.
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Pflichtangaben: Zeitraum, Tätigkeiten, Vertragsart, Firmendaten, Unterschrift.
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Typische Anwendungsfälle: Mietverträge, Bewerbungen, Behörden, Banken.
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Häufige Fehler vermeiden: keine Wertungen, keine Kündigungsgründe, keine ungesicherten Daten.
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Einheitliche Prozesse und Vorlagen sorgen für Sicherheit, Schnelligkeit und Compliance.
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Was ist eine Arbeitsbestätigung?
Eine Arbeitsbestätigung ist ein sachliches Dokument, das den reinen Beschäftigungsnachweis eines Mitarbeitenden enthält – ohne Leistungsbewertung. Sie dient häufig zur Vorlage bei Vermietern, Banken, Behörden oder neuen Arbeitgebern.
Wofür wird die Arbeitsbestätigung benötigt?
- Mietanträge
- Bewerbungen bei neuen Arbeitgebern
- Nachweis gegenüber Banken (Kredit, Konto)
- Behördenanträge (z. B. Wohngeld)
Welche Angaben müssen in einer Arbeitsbestätigung stehen?
Pflichtangaben
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Vor- und Nachname des Mitarbeitenden
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Unternehmen + vollständige Geschäftsadresse
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Beschäftigungszeitraum (von/bis)
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Tätigkeitsbeschreibung (nur Aufgaben, keine Bewertung)
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Ansprechpartner (HR, Filial-/Betriebsleitung)
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Datum + rechtsgültige Unterschrift
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Keine Leistungsbeurteilung
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Keine Gründe für Kündigung / Beendigung
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Keine persönlichen Einschätzungen
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Keine sensiblen Daten (Gesundheit, Abmahnungen etc.)
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Diese Klarheit verhindert juristische Risiken und verwechselt die Arbeitsbestätigung nicht mit einem Arbeitszeugnis.
Wie stellen Arbeitgeber eine Arbeitsbestätigung richtig aus?
Schritt-für-Schritt-Workflow für HR-Manager
- 1️⃣ Beschäftigungsdaten prüfen – Daten aus der Zeiterfassung und dem Arbeitsvertrag abgleichen.
- 2️⃣ Tätigkeitsprofil abstimmen – Kurz mit Teamleitung Rücksprache halten, um sachliche Tätigkeiten korrekt zu beschreiben.
- 3️⃣ Vorlage/Muster nutzen – Einheitliche Struktur sorgt für Effizienz und Rechtssicherheit.
- 4️⃣ Korrekte Unterschrift – Je nach Betrieb: HR, Filialleitung oder Geschäftsführung.
- 5️⃣ Archivieren & herausgeben – DSGVO-konform speichern, digitale Kopie bereitstellen.
Branchenspezifische Beispiele & rechtliche Besonderheiten
--> Einzelhandel
Praxisbeispiel:
Eine Filialleiterin stellt einer Minijobberin eine Arbeitsbestätigung aus, da diese eine Wohnung mieten möchte. Wichtig: klare sachliche Aufgaben wie „Kasse, Warenverräumung, Kundenberatung“.
Rechtlicher Kontext:
- Häufig tarifgebunden (HDE – Handelsverband).
- Arbeitszeit muss mit elektronischer Zeiterfassung übereinstimmen (ArbZG).
--> Gastronomie
Praxisbeispiel:
Ein Café beschäftigt Saisonkräfte im Sommer. Nach Saisonende benötigen Studierende oft kurzfristig eine Arbeitsbestätigung für neue Arbeitgeber.
Rechtlicher Kontext:
- Saison- und Kurzzeitbeschäftigungen → erhöhte Nachfragen.
- Pausen- und Höchstarbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) strikt einhalten.
- Häufig DEHOGA-Tarife.
Was ist der Unterschied? - Arbeitsbestätigung vs. Arbeitsbescheinigung
| Arbeitsbestätigung | Arbeitsbescheinigung |
|---|---|
| Sachlicher Nachweis der Beschäftigung | Gesetzlich vorgeschrieben für die Agentur für Arbeit |
| Keine Bewertung | Für Arbeitslosengeld relevant |
| Freiwillig auf Anfrage des Mitarbeitenden | Pflicht gemäß § 312 SGB III |
| Kurz und formlos | Standardisiertes Formular |
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
❌ Verwechslung mit Arbeitszeugnis
→ Keine Wertungen oder Hinweise auf Kündigungsgründe.
❌ Unvollständige Angaben
→ Mindestinhalte beachten.
❌ Abweichungen zur Zeiterfassung
→ Beschäftigungszeitraum stets mit HR-Daten abgleichen.
❌ Fehlende Archivierung
→ Dokument revisionssicher speichern.
Häufig gestellte Fragen
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Pflichtangaben sind Name, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeiten, Vertragsart und Unternehmensdaten. Bewertungen oder Kündigungsgründe gehören nicht hinein.
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Ja. Mitarbeitende haben Anspruch auf eine sachliche Bestätigung ihrer Beschäftigung, unabhängig von Branche oder Vertragsform.
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Ja. Digitale Dokumente sind zulässig, wenn sie korrekt signiert und DSGVO-konform gespeichert sind. HR-Tools wie Shiftbase unterstützen dies.
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Ja. Die Anforderungen gelten für alle Beschäftigungsarten im Einzelhandel, der Gastronomie und der Produktion.
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Es gibt keine gesetzliche Frist, aber empfohlen werden 1–2 Wochen, um Miet-, Bank- oder Bewerbungsprozesse nicht zu verzögern.

