Digitale Personalakte 2027: Diese Unterlagen musst du digital führen
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Ab dem 1. Januar 2027 müssen Entgeltunterlagen ausschließlich elektronisch geführt werden. Die elektronische Führung ist schon seit 2022 die Regel, bis zum 31. Dezember 2026 konnten Arbeitgeber sich aber auf Antrag davon befreien lassen. Diese Möglichkeit endet jetzt. Wer noch mit Papierakten arbeitet, sollte die Umstellung in den nächsten Wochen angehen: Altakten sichten und scannen, Abläufe festlegen, Rollen und Rechte vergeben, Mitarbeitende einweisen.
Was ändert sich ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine Befreiung mehr: Entgeltunterlagen müssen ausschließlich elektronisch geführt werden. Eine weitere Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Rechtliche Grundlage: Die Pflicht steht in § 8 Abs. 2 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Zu den Entgeltunterlagen gehören vor allem die Angaben, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nötig sind, etwa Arbeitsentgelt und Beitragsgruppe, und Nachweise wie Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse, A1-Bescheinigungen oder der Antrag eines Minijobbers auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wie lange sie aufzubewahren sind, regelt § 28f SGB IV.
Wichtige Unterscheidung: Die digitale Personalakte als Gesamtsystem ist formell nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer die Pflicht zur digitalen Führung von Entgeltunterlagen erfüllen will, braucht in der Praxis eine strukturierte digitale Lösung. Ohne sie ist der Nachweis bei Prüfungen kaum leistbar.
Diese Unterlagen müssen ab 2027 digital vorliegen
Unterlage | Elektronisch ab 2027? | Rechtsgrundlage | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkonto | Ja, als Teil der Entgeltunterlagen | § 8 BVV, § 41 EStG | Lohnkonto 6 Jahre (§ 41 EStG) |
Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise | Ja | § 8 BVV, § 28f SGB IV | bis Ende des Kalenderjahres nach der letzten Betriebsprüfung |
Nachweise zur Sozialversicherung (z. B. Mitgliedsbescheinigung, A1-Bescheinigung) | Ja | § 8 BVV | wie oben |
Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht (Minijob) | Ja | § 8 BVV, § 6 Abs. 1b SGB VI | wie oben |
DEÜV-Meldungen | Laufen ohnehin elektronisch | DEÜV | wie oben |
Nicht ausdrücklich in der BVV genannt, die Form ist frei | § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG, BAG 2022 | mindestens 2 Jahre |
Weitere Unterlagen: sinnvoll, aber nicht verpflichtend
Diese Dokumente musst du nicht elektronisch führen, sie gehören aber aus Prüfungs- und Effizienzgründen in die digitale Personalakte:
eAU-Nachweise (werden bereits seit 2023 digital übermittelt)
Qualifikationsnachweise (HACCP, LG1/LG2, Brandschutz, Datenschutz)
Gefährdungsbeurteilungen
Mit Shiftbase HR Pro landen Verträge und Dokumente deiner Mitarbeitenden schon bei der Einstellung in einem Profil pro Person: Neue Mitarbeitende tragen ihre Daten selbst ein, der Vertrag entsteht aus einer Vorlage und wird digital unterschrieben. Die Entgeltunterlagen im Sinne der BVV führt weiterhin dein Lohnprogramm.
Warum 2027 näher ist als es klingt
Viele Betriebe haben die Umstellung vor sich hergeschoben. Bis Januar bleiben nur noch wenige Wochen, und der Aufwand ist größer, als er aussieht:
Die Umstellung dauert länger als erwartet: Altakten müssen gesichtet, sortiert und digitalisiert werden. Je nach Betriebsgröße und Aktenvolumen sind das Wochen, nicht Tage. Prozesse müssen neu definiert, Rollen und Zugriffsrechte vergeben, Mitarbeitende geschult werden.
Keine Übergangsfrist: Die Unterlagen müssen ab dem 1. Januar 2027 elektronisch vorliegen, nicht irgendwann im Laufe des Jahres. Bei einer Betriebsprüfung im Februar 2027 zählt, was dann elektronisch abrufbar ist.
Branchenspezifische Komplexität braucht Vorlauf: Gastronomie, Pflege und Einzelhandel haben komplexe Zuschlagsmodelle, Minijob-Strukturen und Schichtarbeit. Das korrekte Einrichten von Zeitarten, Zuschlagsregeln und Exporten zum Lohnprogramm braucht Zeit.
Fazit: Wer jetzt startet, schafft die Umstellung bis Januar noch geordnet. Wer bis Dezember wartet, gerät unter Druck.
Risiken ohne digitale Personalakte
Risiko | Konkretes Szenario | Mögliche Konsequenz |
|---|---|---|
Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen bei Prüfung | Zoll prüft den Mindestlohn, die Stundenzettel fehlen | Bußgeld bis 50.000 € (§ 21 MiLoG) |
Fehlende Entgeltunterlagen | Rentenversicherung prüft die Sozialversicherungsbeiträge | Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Schätzung der Beiträge (§ 28f Abs. 2 SGB IV) |
Ablage nicht GoBD-konform | Finanzamt findet Buchungsbelege unvollständig oder veränderbar abgelegt | Schätzung der Steuerlast |
DSGVO-Verstoß | Papierakten ungesichert zugänglich | Bußgeld bis 20 Mio. € / 4 % Jahresumsatz |
Fehlende Löschfristen | Personaldaten nach Ausscheiden nicht gelöscht | DSGVO-Abmahnung |
Überstunden-Streit | Mitarbeitender klagt auf Überstundenvergütung, es gibt keine Nachweise | Kaum Argumente gegen die Angaben des Mitarbeitenden |
Schritt für Schritt: Digitalisierung der Personalakte
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Erstelle eine vollständige Liste aller vorhandenen Dokumente:
Was liegt bereits digital vor?
Was liegt nur auf Papier vor?
Was fehlt ganz?
Starte mit den Pflichtdokumenten (Entgeltunterlagen, Arbeitszeitnachweise), sie haben die höchste Priorität für Januar 2027.
Schritt 2: Struktur und Kategorien definieren
Eine bewährte Ordnerstruktur für die digitale Personalakte:
Kategorie | Enthält |
|---|---|
Vertrag | Arbeitsvertrag, Änderungsverträge, Zusatzvereinbarungen |
Gehalt | Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen |
Arbeitszeiten | Zeitnachweise, Überstundenkonten, Schichtpläne |
Abwesenheiten | Urlaubsanträge, eAU, Elternzeit, Sonderurlaub |
Qualifikationen | Schulungsnachweise, Zertifikate, Unterweisungen |
Sonstiges | Abmahnungen, Zeugnisse, Korrespondenz |
Schritt 3: Rollen und Zugriffsrechte vergeben
Klare Rechtevergabe schützt vor DSGVO-Verstößen:
Rolle | Berechtigung |
|---|---|
HR / Personalverwaltung | Vollzugriff auf alle Dokumente |
Führungskraft | Einsehen + Upload eigene Teamdokumente |
Mitarbeitender (Self-Service) | Eigene Dokumente einsehen und hochladen |
Lohnbuchhaltung / Steuerberater | Nur Entgeltunterlagen und Zeitnachweise |
Schritt 4: Software auswählen
Anforderungen an eine DSGVO-konforme digitale Personalakte:
Unveränderbare Ablage mit Protokoll, für steuerlich relevante Unterlagen nach GoBD
Rollenbasierte Zugriffsrechte
Automatische Löschfristen nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
Verschlüsselte Speicherung
Audit-Log (wer hat wann was gesehen oder geändert)
Export für das Lohnprogramm, zum Beispiel im DATEV-kompatiblen Format
Verknüpfung mit Zeiterfassung und Schichtplanung
Shiftbase verbindet Zeiterfassung, Dienstplanung und den Export für die Lohnabrechnung in einem System. Mit dem Add-on HR Pro kommen Verträge, digitale Unterschrift und die Dokumente pro Person dazu. Das ist besonders relevant für Betriebe mit Schichtarbeit, Minijobs und variablen Zuschlägen.
Schritt 5: Altakten digitalisieren
Prioritätenreihenfolge für die Digitalisierung von Papierakten:
Aktuelle Mitarbeitende: Entgeltunterlagen, die noch aufbewahrt werden müssen
Aktuelle Mitarbeitende: Arbeitsverträge und Zeitnachweise
Ausgeschiedene Mitarbeitende, sofern die Aufbewahrungsfrist noch läuft
Alle anderen Dokumente
Tipp: Für große Aktenvolumen lohnt sich ein spezialisierter Scan-Dienstleister. Das spart interne Kapazität und stellt Lesbarkeit und OCR-Qualität sicher.
Schritt 6: Mitarbeitende einbinden und schulen
Kurze, praxisnahe Schulung für alle Mitarbeitenden:
Wo finde ich meine Dokumente?
Wie lade ich Nachweise hoch (z. B. Krankmeldung, Qualifikationsnachweis)?
Wo sehe ich meine Überstunden und meinen Urlaubssaldo?
Self-Service-Zugang spart HR viele Rückfragen.
Schritt 7: Automatisierungen einrichten
Sobald das System läuft, lassen sich viele Prozesse automatisieren:
eAU automatisch aus der Krankenkassen-Schnittstelle übernehmen
Arbeitszeiten automatisch aus der Zeiterfassung in die Personalakte übertragen
Lohnabrechnungen automatisch nach Erstellung archivieren
Löschfristen automatisch überwachen
Fazit
Die Pflicht zur digitalen Führung von Entgeltunterlagen ab 2027 ist kein optionales Digitalisierungsprojekt, sondern eine gesetzliche Anforderung mit Bußgeldrisiko. Gleichzeitig ist sie eine Chance: Wer jetzt digitalisiert, spart langfristig erheblich Zeit in HR und Lohnbuchhaltung, reduziert Fehler und schafft Transparenz für das Team.
Warum du jetzt starten solltest
Ab 2027 geht es ohne elektronische Entgeltunterlagen nicht mehr. Wer jetzt beginnt, reduziert Risiken, spart Zeit und schafft eine transparente HR-Struktur, egal ob mit 5 oder 500 Mitarbeitenden.
Starte jetzt, damit 2027 kein Risiko wird. Mit Shiftbase hast du Arbeitszeiten, Dienstplan und Lohnexport in einem System. Teste Shiftbase 14 Tage kostenlos.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Entgeltunterlagen ausschließlich elektronisch geführt werden (§ 8 Abs. 2 BVV). Die Möglichkeit, sich auf Antrag davon befreien zu lassen, endet am 31. Dezember 2026. Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche.
Für einen Teil davon. Mit dem Add-on HR Pro legst du Verträge, Ausweise und Nachweise pro Person in Shiftbase ab, und die Zeiterfassung liefert die Arbeitszeitnachweise, die du im DATEV-kompatiblen Format exportieren kannst. Die Entgeltunterlagen im Sinne der BVV, etwa Lohnabrechnungen und Beitragsnachweise, entstehen aber in deinem Lohnprogramm und werden dort elektronisch geführt.
Ja. Die Pflicht macht keine Ausnahme für kleine Betriebe. Gerade Kleinstbetriebe unterschätzen den Umstellungsaufwand oft, deshalb lohnt sich ein früher Start.
Oft nicht. Die Unterlagen müssen geordnet und vollständig sein, bei einer Prüfung schnell elektronisch abrufbar, und der Zugriff muss auf berechtigte Personen beschränkt sein. Ein unstrukturierter Cloud-Ordner erfüllt das in der Regel nicht.
Bei der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung müssen die Entgeltunterlagen ab 2027 elektronisch vorliegen. Fehlen sie, drohen Nachforderungen von Beiträgen, Säumniszuschläge und ein Bußgeld nach § 111 SGB IV. Lässt sich das Arbeitsentgelt nicht feststellen, darf die Rentenversicherung die Beiträge schätzen (§ 28f Abs. 2 SGB IV).
Das hängt von Betriebsgröße, Aktenvolumen und Software ab. Rechne neben den laufenden Kosten mit einmaligem Aufwand für das Scannen von Altakten und das Einrichten von Abläufen und Zugriffsrechten.
Das Lohnkonto 6 Jahre (§ 41 EStG), Buchungsbelege seit 2025 8 Jahre (§ 147 AO), Entgeltunterlagen für die Sozialversicherung bis zum Ende des Kalenderjahres nach der letzten Betriebsprüfung (§ 28f SGB IV) und Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre (§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG). Danach solltest du nicht mehr benötigte personenbezogene Daten löschen, sonst droht ein Verstoß gegen die DSGVO.
Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.
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