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Vollzeitbeschäftigung: Definition, Vorteile & Pflichten für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 12 Mai 2025
Arbeitsverhältnisses: Mitarbeiter bei der Arbeit in Vollzeitbeschäftigung

Vollzeitkräfte sind das Rückgrat vieler Unternehmen. Doch was gilt rechtlich als Vollzeit? Welche Vorteile bringt die Vollzeitbeschäftigung – und welche Pflichten entstehen für Sie als Arbeitgeber?

Was ist Vollzeitbeschäftigung? - Definition

Vollzeitbeschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem die vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit der in einem Betrieb, Tarifvertrag oder einer Branche üblichen vollen Arbeitszeit entspricht. In Deutschland liegt diese betriebsübliche Vollzeitarbeitszeit meist zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche, abhängig von Branche, Tarifbindung und Unternehmensregelungen.

Vollzeitbeschäftigte gelten rechtlich nicht als Teilzeitkräfte (§ 2 TzBfG) und haben Anspruch auf alle arbeitsrechtlichen Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Mindesturlaub, Sozialversicherungspflicht sowie ggf. tariflich geregelte Zusatzleistungen. Die Vollzeitstelle ist häufig mit einer höheren Verantwortung und einer langfristigen Bindung an das Unternehmen verbunden.

Eine gesetzlich verbindliche Definition der genauen Stundenanzahl gibt es zwar nicht, doch das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) legt eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Werktag – also maximal 48 Stunden pro Woche – fest, was die Obergrenze für reguläre Vollzeitbeschäftigung darstellt.

 📌In der Vollzeitbeschäftigung ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Höchstarbeitszeiten einzuhalten.

 
 
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Ab wann ist Vollzeitbeschäftigung?

Die Einstufung eines Arbeitsverhältnisses als Vollzeitbeschäftigung richtet sich in erster Linie nach der vereinbarten Wochenarbeitszeit. In Deutschland gilt eine Beschäftigung ab etwa 35 und 40 Stunden pro Woche in der Regel als Vollzeit – abhängig von Tarifverträgen, branchenüblichen Regelungen oder betriebsinternen Standards.

Gesetzliche & vertragliche Orientierung

  • Keine starre gesetzliche Grenze: Es existiert kein festgeschriebener Wert im Gesetz, der Vollzeit exakt definiert.

  • Richtwert: In vielen Unternehmen liegt die Vollzeitgrenze bei 40 Stunden wöchentlich, ohne Überstunden.

  • Tarifverträge: In tarifgebundenen Branchen kann die Vollzeitgrenze auch bei 35 Stunden liegen – z. B. in der Metall- und Elektroindustrie.

Arbeitsvertrag als Referenz

Wichtig ist, dass die Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag als Vollzeit definiert wird. Nur dann gelten für deine Mitarbeitenden:

  • Vollständiger Anspruch auf Gehalt und Urlaub

  • Sozialversicherungspflicht

  • Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften

📣 Hinweis für Arbeitgeber

Auch wenn die 40-Stunden-Woche als Standard gilt, solltest du immer den individuellen Arbeitsvertrag oder geltenden Tarifvertrag heranziehen. So stellst du sicher, dass die Arbeitsbedingungen klar geregelt und rechtssicher sind.

 

Welche Vorteile bringt eine Stelle in Vollzeit?

Eine Vollzeitbeschäftigung bietet nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber zahlreiche strategische und wirtschaftliche Vorteile. Im Folgenden sind die wichtigsten Vorteile aus Sicht beider Seiten zusammengefasst:

✅ Vorteile für Arbeitgeber

1. Höhere Verfügbarkeit und Produktivität
Vollzeitkräfte stehen dem Unternehmen in der Regel werktäglich für 7–8 Stunden zur Verfügung, was eine bessere Planung, höhere Effizienz und kontinuierlichere Arbeitsabläufe ermöglicht.

2. Stärkere Bindung ans Unternehmen
Durch die längere tägliche Anwesenheit entsteht meist eine größere Identifikation mit der Unternehmenskultur. Das führt zu mehr Loyalität, geringerer Fluktuation und einer besseren Integration ins Team.

3. Geringerer Koordinationsaufwand
Im Vergleich zu mehreren Teilzeitkräften entfällt ein Großteil des organisatorischen Mehraufwands (z. B. bei Dienstplänen, Übergaben, Kommunikation).

4. Mehr Verantwortung und Entwicklungspotenzial
Vollzeitbeschäftigte übernehmen häufig komplexere Aufgabenbereiche und entwickeln sich stärker fachlich und persönlich weiter. Das kommt langfristig dem Unternehmen zugute.

👥 Vorteile für Arbeitnehmer

1. Finanzielle Sicherheit
Ein Vollzeitgehalt bietet in der Regel höhere und planbare Einkünfte, was finanzielle Stabilität, Altersvorsorge und größere Investitionen ermöglicht.

2. Sozialleistungen
Vollzeitkräfte profitieren vollumfänglich von gesetzlichen und betrieblichen Sozialleistungen, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung und bezahltem Urlaub.

3. Berufliche Entwicklung
Durch die stärkere Einbindung ins Tagesgeschäft ergeben sich bessere Chancen auf Weiterbildung, Aufstieg und Verantwortung.

4. Arbeitsplatzsicherheit
Vollzeitstellen sind häufig unbefristet und werden langfristig geplant – das stärkt das Gefühl von Stabilität und Sicherheit.

5. Soziale Integration im Unternehmen
Regelmäßiger Austausch mit Kollegen fördert den Teamzusammenhalt und verbessert die Einbindung in die Unternehmenskultur.

Minijob bei Vollzeitbeschäftigung

In der Abbildung sind mehrere Personen zu sehen, die in einem Büro arbeiten und Überstunden in ihren Vollzeitjobs leisten. Die Atmosphäre ist geschäftig, während die Arbeitnehmer an ihren Aufgaben sitzen und ihre Arbeitszeiten verlängern, um den Anforderungen ihrer Arbeitgeber gerecht zu werden.

Viele Arbeitnehmer in Vollzeit möchten zusätzlich einen Minijob ausüben, sei es zur finanziellen Aufbesserung oder zur Verwirklichung privater Interessen. Als Arbeitgeber stellt sich dabei oft die Frage: Ist ein Minijob bei bestehender Vollzeitbeschäftigung erlaubt – und unter welchen Voraussetzungen?

Grundsätzlich erlaubt – mit Einschränkungen

Ein Minijob neben einer Vollzeitstelle ist grundsätzlich erlaubt, solange gesetzliche und vertragliche Vorgaben eingehalten werden. Die wichtigsten Punkte:

  • Maximale Arbeitszeit laut Gesetz: Die kombinierte Wochenarbeitszeit aus Haupt- und Nebenbeschäftigung darf 48 Stunden nicht überschreiten (§ 3 Arbeitszeitgesetz). In Ausnahmefällen sind 60 Stunden möglich, wenn Ausgleich erfolgt.

  • Pflicht zur Anzeige der Nebentätigkeit: Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber über den Nebenjob zu informieren. In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen sind entsprechende Zustimmungsklauseln enthalten.

  • Keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber: Der Minijob darf nicht im Wettbewerb mit dem Hauptunternehmen stehen – das betrifft z. B. Tätigkeiten bei einem direkten Mitbewerber oder den Aufbau eines eigenen Geschäfts im gleichen Markt.

  • Erholungspflicht beachten: Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen – das gilt auch bei Kombination aus Vollzeit und Minijob.

Worauf Arbeitgeber achten sollten

Für dich als Arbeitgeber bedeutet das:

  • Du kannst die Zustimmung zur Nebentätigkeit aus betrieblichen Gründen verweigern – z. B. wenn die Leistung des Arbeitnehmers im Hauptjob beeinträchtigt wird.

  • Es empfiehlt sich, im Arbeitsvertrag klare Regelungen zur Ausübung von Nebenjobs aufzunehmen.

  • Kontrollpflichten bestehen nicht aktiv, aber bei Verdacht auf Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder Verstoß gegen Wettbewerbsverbote solltest du handeln.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mitarbeiter arbeitet in deinem Unternehmen 40 Stunden pro Woche als Bürokaufmann. Zusätzlich möchte er am Wochenende 8 Stunden in einem Getränkemarkt aushelfen. Dies wäre nur dann zulässig, wenn:

  • Du als Arbeitgeber zugestimmt hast,

  • die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden,

  • und keine Interessenkonflikte bestehen.

📊 Unterschied zu Teilzeit & Minijob

Merkmal Vollzeit Teilzeit Minijob
Wochenarbeitszeit ca. 35–40 Stunden Unterhalb der Vollzeitgrenze Flexibel, max. 538 € monatlich
Sozialversicherung Voller Beitragspflicht Voller Beitragspflicht Pauschalabgabe durch Arbeitgeber
Urlaubsanspruch Ja, gesetzlich geregelt Ja, anteilig geregelt Ja, anteilig geregelt
Einkommensgrenze Keine Keine Max. 538 € pro Monat
Arbeitsvertrag Erforderlich (§ 2 NachwG) Erforderlich Erforderlich
Zielgruppen Langfristige Mitarbeiter Flexible Teilzeitkräfte Nebenjobber, Rentner, Studierende
 

Arbeitsvertrag & gesetzliche Pflichten

Ein Arbeitsvertrag für eine Vollzeitbeschäftigung ist nicht nur eine formelle Grundlage des Arbeitsverhältnisses – er ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für die rechtssichere Gestaltung des Arbeitsalltags.

Schriftform & Nachweisgesetz

Gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) bist du als Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten – spätestens am ersten Arbeitstag. Seit der Aktualisierung des NachwG zum 1. August 2022 sind zusätzliche Inhalte verpflichtend, z. B.:

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien

  • Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsort bzw. Hinweis auf wechselnde Einsatzorte

  • Tätigkeitsbeschreibung

  • Höhe des Gehalts inklusive Zuschlägen, Prämien oder Sonderzahlungen

  • Arbeitszeitregelung (z. B. 40-Stunden-Woche)

  • Urlaubsdauer

  • Kündigungsfristen

💡 Tipp für Arbeitgeber

Nutzen Sie die Musterverträge, die an die aktuelle Gesetzeslage angepasst sind, um formale Fehler zu vermeiden. Stelle sicher, dass deine Vertragsdokumente professionell und rechtlich abgesichert sind – das spart Zeit, schützt vor Risiken und verbessert deine Personalprozesse nachhaltig.

📥 Jetzt kostenlose Arbeitsvertrag-Vorlage kostenlos herunterladen und direkt anwenden!

 

Gesetzliche Pflichten als Arbeitgeber

Mit Abschluss eines Vollzeitarbeitsvertrags entstehen dir gesetzlich geregelte Pflichten, u. a.:

  • Lohnzahlungspflicht: Zahlung des vereinbarten Entgelts pünktlich zum Fälligkeitsdatum

  • Urlaubsgewährung: Mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • Sozialversicherungspflicht: Anmeldung des Arbeitnehmers bei allen Trägern der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)

  • Arbeitszeiterfassung: Bei Vollzeitbeschäftigten sind laut EuGH-Urteil und § 16 ArbZG alle Arbeitsstunden lückenlos zu dokumentieren

  • Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes: Max. 8 Stunden pro Tag, Ausnahmen bis 10 Stunden möglich mit Ausgleich

Ein professionell formulierter Arbeitsvertrag für Vollzeitmitarbeiter schafft klare Verhältnisse und reduziert Risiken bei Streitfällen oder Betriebsprüfungen. Achte auf die regelkonforme Formulierung der Arbeitszeit, insbesondere bei Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice-Regelungen.

Grenzen & flexible Modelle

Besprechung zwischen Vollzeitmitarbeitern – Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Austausch über Vollzeitbeschäftigung, Tätigkeit, Arbeitszeit und Aufgaben im Arbeitsverhältnis

Die klassische 40-Stunden-Woche im Büro ist längst nicht mehr das einzige Modell der Vollzeitbeschäftigung. Arbeitgeber stehen heute vor der Herausforderung, gesetzliche Grenzen zu beachten und gleichzeitig moderne Arbeitszeitmodelle anzubieten, um wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben.

🔄 Flexible Vollzeitmodelle für moderne Unternehmen

Viele Betriebe setzen heute auf flexible Arbeitszeitmodelle, um die Vollzeitbeschäftigung attraktiver und anpassungsfähiger zu gestalten. Beliebte Optionen:

  • Gleitzeit: Arbeitnehmer können ihre täglichen Arbeitsstunden innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst bestimmen (z. B. zwischen 7:00 und 19:00 Uhr), solange die vereinbarte Wochenarbeitszeit (z. B. 40 Stunden) erreicht wird.

  • Vertrauensarbeitszeit: Hier verzichten Arbeitgeber auf die genaue Zeiterfassung – entscheidend ist allein das Erreichen der Aufgaben und Ziele. Diese Regelung setzt ein hohes Maß an Selbstorganisation und Vertrauen voraus.

  • 4-Tage-Woche: Die 40-Stunden-Woche wird auf vier Arbeitstage verteilt – z. B. Montag bis Donnerstag je 10 Stunden. Beliebt bei qualifizierten Fachkräften, jedoch rechtlich anspruchsvoll (Pausen, Ruhezeiten!).

  • Remote Work & Homeoffice: Auch im Homeoffice kann eine Vollzeitstelle erbracht werden, solange die vereinbarten Arbeitsstunden dokumentiert und erfüllt werden. Wichtig: Datenschutz, Erreichbarkeit und ergonomische Ausstattung müssen geregelt sein.

Vollzeitbeschäftigte bei der Arbeit an Projekten

Fazit: Vollzeitbeschäftigung als stabile Säule im Unternehmen

Die Vollzeitbeschäftigung bleibt auch in Zeiten von Teilzeitmodellen, Remote Work und New Work ein zentraler Baustein moderner Arbeitsverhältnisse. Für Arbeitgeber bietet eine Vollzeitstelle Planungssicherheit, Produktivität und die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

Mit einer vertraglich klar geregelten Wochenarbeitszeit von i. d. R. 35–40 Stunden, umfassendem sozialversicherungsrechtlichen Schutz und klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Arbeitszeitgesetz, Nachweisgesetz) ist die Vollzeitarbeit rechtlich eindeutig verankert – aber auch flexibel gestaltbar.

Wer als Arbeitgeber auf transparente Arbeitsverträge, moderne Arbeitszeitmodelle und die individuelle Lebenssituation der Mitarbeiter eingeht, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern fördert auch Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit im Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen

  • Ein allgemeines Rückkehrrecht gibt es nicht. Nur bei der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) besteht ein Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit – vorausgesetzt, das Unternehmen hat mehr als 45 Mitarbeiter und der Antrag wurde rechtzeitig gestellt. Ansonsten ist eine Rückkehr nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

  • Grundsätzlich ja, aber nur, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit (max. 48 Stunden pro Woche laut § 3 ArbZG) nicht überschritten wird.

  • Ja – laut Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden.

Dienstplan
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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