Brückenteilzeit ist für viele Arbeitgeber ein strategisch relevantes Thema der modernen Arbeitszeitgestaltung. Sie erlaubt Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit befristet zu reduzieren und danach automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Was auf den ersten Blick nach Flexibilität klingt, bringt für Unternehmen konkrete rechtliche, organisatorische und personelle Anforderungen mit sich.
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- Gesetzlicher Anspruch seit 2019 (§ 9a TzBfG)
- Befristete Arbeitszeitreduzierung (1 bis 5 Jahre)
- Automatisches Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit
- Anspruch nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitenden
- Ablehnung nur aus klar definierten betrieblichen Gründen
- Versäumte Fristen führen automatisch zur Genehmigung
- Saubere Personal- und Schichtplanung ist erfolgskritisch
Was ist Brückenteilzeit? (Definition für Arbeitgeber)
Brückenteilzeit bezeichnet eine zeitlich befristete Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit mit einem gesetzlich garantierten Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.
--> Rechtsgrundlage: § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Der zentrale Unterschied zur klassischen Teilzeit besteht darin, dass:
- die Dauer der Teilzeit von Beginn an festgelegt wird
- kein erneuter Antrag für die Rückkehr erforderlich ist
- der Arbeitgeber die Rückkehr organisatorisch einplanen muss
Gesetzliche Voraussetzungen für Brückenteilzeit
Betriebliche Voraussetzungen
Ein gesetzlicher Anspruch auf Brückenteilzeit besteht nur unter bestimmten betrieblichen Rahmenbedingungen:
- Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitenden
- In Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitenden gilt eine Zumutbarkeitsgrenze
Zumutbarkeitsgrenze:
Pro angefangene 15 Mitarbeitende kann eine Person Brückenteilzeit in Anspruch nehmen. Wird diese Grenze überschritten, darf der Arbeitgeber weitere Anträge ablehnen.
Betriebe mit 45 oder weniger Mitarbeitenden sind vollständig vom Anspruch ausgenommen.
Persönliche Voraussetzungen der Mitarbeitenden
- Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
- Schriftlicher Antrag mindestens 3 Monate vor Beginn
- Gewünschte Dauer zwischen 1 und 5 Jahren
- Angabe der gewünschten Wochenarbeitszeit
Fristen & Entscheidungslogik für Arbeitgeber
Die Einhaltung von Fristen ist einer der häufigsten Risikofaktoren in der Praxis.
- Antrag: spätestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn
- Antwort des Arbeitgebers: spätestens 1 Monat vor Beginn
- Keine Antwort = automatische Genehmigung
Für Arbeitgeber ist ein verbindlicher Prüf- und Erinnerungsprozess essenziell, um unbeabsichtigte Genehmigungen zu vermeiden.
Wann darf Brückenteilzeit abgelehnt werden?
Eine Ablehnung ist ausschließlich aus betrieblichen Gründen zulässig.
Rechtlich anerkannte Ablehnungsgründe können sein:
- Erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation
- Unverhältnismäßige zusätzliche Kosten
- Gefährdung von Sicherheit oder Arbeitsabläufen
- Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze
Wichtig: Die Ablehnung muss:
- konkret begründet sein
- sachlich nachvollziehbar dokumentiert werden
- fristgerecht erfolgen
Pauschale Aussagen wie „betriebliche Gründe sprechen dagegen“ sind rechtlich angreifbar.
Brückenteilzeit in der Praxis: Ablauf & Verantwortung
Standardprozess für Arbeitgeber
- Antragseingang
- Formale Prüfung (Frist, Dauer, Umfang)
- Rechtliche Prüfung
- Betriebsgröße
- Zumutbarkeitsgrenze
- Organisatorische Bewertung
- Auswirkungen auf Schichten, Teams, Projekte
- Entscheidung & Dokumentation
- Zustimmung oder begründete Ablehnung
- Umsetzung & Rückkehrplanung
- Enddatum verbindlich hinterlegen
ℹ️ Während der Brückenteilzeit ändern sich Wochenarbeitszeit und Einsatzplanung häufig deutlich. Ein Arbeitszeitrechner hilft Arbeitgebern und HR-Verantwortlichen dabei, die reduzierte Arbeitszeit realistisch zu planen und die spätere Rückkehr in Vollzeit frühzeitig zu berücksichtigen.
⏱️ Arbeitszeitrechner
Berechne Brutto-Arbeitszeit, Pausenzeit und Netto-Arbeitszeit (Stunden/Minuten + Kommaschreibweise).
Typische Herausforderungen für Unternehmen
- Reduzierte Planungssicherheit über mehrere Jahre
- Temporäre Doppelbesetzungen oder Know-how-Verlust
- Fehlende Transparenz über Rückkehrtermine
- Ungleichbehandlung bei mehreren Anträgen
- Hoher manueller Koordinationsaufwand
Besonders in schicht- und personalintensiven Branchen wirkt sich Brückenteilzeit direkt auf die operative Leistungsfähigkeit aus.
Branchenspezifische Auswirkungen
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Schichtabdeckung bei Spitzenzeiten
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Anpassung saisonaler Dienstpläne
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Einhaltung von Mindestbesetzungen
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Abstimmung von Schichtsystemen und Übergaben
Brückenteilzeit strategisch steuern mit Software
Digitale Workforce-Management-Lösungen unterstützen Arbeitgeber dabei, Brückenteilzeit kontrolliert und rechtssicher abzubilden.
Mit einer Lösung wie Shiftbase lassen sich:
- befristete Arbeitszeitmodelle strukturiert hinterlegen
- Rückkehrtermine automatisch berücksichtigen
- Schichtpläne vorausschauend anpassen
- HR, Führungskräfte und Mitarbeitende transparent informieren
- Fehler bei Fristen und Dokumentation vermeiden
Fazit: Brückenteilzeit als Bestandteil moderner Personalstrategie
Brückenteilzeit ist kein Sonderfall, sondern ein dauerhaft relevantes Instrument moderner Arbeitsorganisation. Arbeitgeber, die die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und Brückenteilzeit strukturiert planen, können Flexibilität ermöglichen, ohne operative Risiken einzugehen.
Mit klaren Prozessen, sauberer Dokumentation und digitaler Unterstützung wird Brückenteilzeit von einer rechtlichen Pflicht zu einem steuerbaren Bestandteil einer zukunftsfähigen Personalstrategie.
Häufig gestellte Fragen
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Der wichtigste Unterschied: Brückenteilzeit ist zeitlich befristet und enthält ein gesetzliches Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit. Bei klassischer Teilzeit gibt es dieses Rückkehrrecht nicht automatisch. Für Arbeitgeber bedeutet Brückenteilzeit daher eine verbindliche Planungspflicht inklusive Rückkehrtermin.
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Nein. Arbeitgeber müssen Brückenteilzeit nur genehmigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ablehnung ist möglich, wenn betriebliche Gründe vorliegen, etwa eine erhebliche Beeinträchtigung der Organisation oder die Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze in Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitenden.
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Zulässige Ablehnungsgründe sind zum Beispiel unverhältnismäßige Zusatzkosten, Sicherheitsrisiken oder eine nachweislich gestörte Arbeitsorganisation. Wichtig ist: Die Ablehnung muss konkret, sachlich und dokumentiert erfolgen. Pauschale Aussagen reichen rechtlich nicht aus.
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Reagiert der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Brückenteilzeit, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Für Unternehmen ist deshalb eine verlässliche Fristenkontrolle im HR-Prozess essenziell.
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Brückenteilzeit beeinflusst die Einsatzplanung oft über mehrere Jahre. Arbeitgeber müssen sowohl die reduzierte Arbeitszeit als auch die spätere Rückkehr in Vollzeit berücksichtigen. Besonders in Schichtbetrieben ist eine vorausschauende Personalplanung entscheidend, um Engpässe und Überbesetzungen zu vermeiden.
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Ja. Mitarbeitende können Brückenteilzeit erneut beantragen, jedoch frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Arbeitgeber sollten mehrere Anträge transparent und gleichbehandelt prüfen, um Konflikte zu vermeiden.
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Bewährt haben sich klare interne Prozesse, schriftliche Dokumentation und digitale Tools. Workforce-Management-Software wie Shiftbase unterstützt Arbeitgeber dabei, befristete Arbeitszeitmodelle, Fristen und Rückkehrtermine übersichtlich abzubilden und rechtliche Risiken zu minimieren.

