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Stundenbasis einfach erklärt: Arbeitszeit & Bezahlung flexibel managen

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 13 Mai 2026
Arbeitgeberin und Mitarbeiterin besprechen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis

Inhaltsverzeichnis

Stundenbasis bedeutet, dass du als Arbeitgeber deine Mitarbeitenden nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergütest, nicht nach einem festen Monatsgehalt. Der Lohn ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn multipliziert mit den gearbeiteten Stunden. Diese Beschäftigungsform ist besonders flexibel und eignet sich für saisonale Schwankungen, Teilzeit, Minijobs und projektbezogene Einsätze.

    • Stundenbasis = Vergütung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
    • Pflicht: schriftlicher Arbeitsvertrag mit Stundenlohn, Arbeitszeit und Überstundenregelung.
    • Mindestlohn gilt auch hier: aktuell 13,90 EUR pro Stunde (Stand Januar 2026).
    • Urlaubsanspruch, Feiertagsvergütung und Entgeltfortzahlung gelten auch bei Stundenbasis.
    • Seit dem BAG-Urteil 2022 bist du als Arbeitgeber zur vollständigen Zeiterfassung verpflichtet.
    • Mit Shiftbase erfasst, planst und abrechnest du Stunden automatisch und rechtssicher.

Was bedeutet Stundenbasis?

Eine Beschäftigung auf Stundenbasis bedeutet: Der Lohn einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters richtet sich ausschließlich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es gibt kein festes Monatsgehalt. Stattdessen vereinbarst du einen Stundenlohn, der am Ende des Monats mit den gearbeiteten Stunden multipliziert wird.

Beispiel: Stundenlohn 15,00 EUR x 80 geleistete Stunden = 1.200 EUR Bruttogehalt im Monat.

Diese Vergütungsform ist im deutschen Arbeitsrecht als Zeitlohn geregelt und vollständig zulässig, solange der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.

Merkmale der stundenbasierten Beschäftigung

  • Stundenlohn statt Festgehalt: Der Lohn variiert monatlich je nach geleisteten Stunden.
  • Flexible Arbeitszeit: Die Arbeitszeit richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf deines Unternehmens.
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag: Du brauchst einen klaren Vertrag, der Stundenlohn, Arbeitszeit und Vergütungsregeln festlegt.
  • Monatliche Stundenabrechnung: Die Stundenabrechnung erfolgt meist zum Monatsende und bildet die Grundlage für die Lohnzahlung.
  • Volle Arbeitnehmerrechte: Auch auf Stundenbasis haben deine Mitarbeitenden Anspruch auf Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wo lohnt sich Arbeit  auf Stundenbasis  - Shiftbase

Arbeitsvertrag auf Stundenbasis: Das muss drin stehen

Ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis ist Pflicht, seit das Nachweisgesetz (NachwG) 2022 verschärft wurde. Seit Januar 2025 ist auch die Textform (z.B. per E-Mail) ausreichend, ein Papiervertrag ist nicht mehr zwingend erforderlich. Dennoch empfiehlt sich immer ein klares, schriftliches Dokument.

Dein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis muss mindestens folgende Punkte regeln:

  1. Stundenlohn (mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR, Stand Januar 2026)
  2. Wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit (oder: Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG)
  3. Arbeitsort
  4. Beginn des Arbeitsverhältnisses
  5. Überstundenregelung: Wenn und wie Mehrarbeit vergütet oder ausgeglichen wird
  6. Urlaubsanspruch (mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig bei weniger Tagen)
  7. Kündigungsfrist (gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende)
  8. Regelung zu Feiertagen und Krankheit

Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG: Sonderfall beachten

Wenn du keine feste Stundenzahl pro Woche vereinbarst, sondern nur "bei Bedarf" rufst, fällt das unter "Arbeit auf Abruf" nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Wichtig:

  • Fehlt eine Stundenangabe im Vertrag, gelten automatisch 20 Stunden pro Woche als vereinbart.
  • Du musst deine Mitarbeitenden mindestens 4 Tage im Voraus über den Einsatz informieren.
  • Jeder Abrufeinsatz muss mindestens 3 aufeinanderfolgende Stunden umfassen.

Tipp: Lege immer eine Mindest- und Höchststundenzahl im Vertrag fest, um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen.

Stundenbasis oder Festgehalt? Ein direkter Vergleich

Welches Modell passt besser zu deinem Unternehmen? Die Antwort hängt vom Arbeitsbedarf, der Planbarkeit und der Art der Tätigkeit ab.

Vorteile der Stundenbasis für Arbeitgeber

  • Du vergütest nur tatsächlich geleistete Arbeit, was die Lohnkosten direkt an den Umsatz koppelt.
  • Dein Personaleinsatz bleibt flexibel, besonders bei saisonalen Spitzen oder kurzfristigen Ausfällen.
  • Du kannst schnell auf Veränderungen im Arbeitsvolumen reagieren, ohne Fixkosten zu erhöhen.

Wann ein Festgehalt besser passt

  • Bei dauerhaften Positionen mit klar definierten Aufgaben und gleichmäßiger Auslastung.
  • Wenn du Mitarbeitende langfristig binden möchtest, wirkt ein verlässliches Festgehalt als Stabilitätssignal.
  • Die monatliche Lohnabrechnung ist einfacher, da kein Stundennachweis variiert.

Vergleichstabelle: Stundenbasis, Festgehalt und Minijob

Merkmal Stundenbasis Festgehalt Minijob
Vergütung Pro geleisteter Stunde Monatlich fix Max. 603 EUR/Monat (2026)
Flexibilität Sehr hoch Gering Mittel
Planungssicherheit Arbeitgeber Mittel Hoch Mittel
Sozialversicherung Voll pflichtversichert Voll pflichtversichert Pauschalbeitrag durch AG
Urlaubsanspruch Ja, anteilig Ja, voll Ja, anteilig
Zeiterfassungspflicht Ja Ja Ja
Abrechnungsaufwand Höher (variabel) Gering (fix) Mittel


Abrechnung auf Stundenbasis: So rechnest du korrekt ab

Eine korrekte Abrechnung schützt dich vor rechtlichen Risiken und schafft Vertrauen bei deinen Mitarbeitenden.

Stundenlohn berechnen: Schritt-für-Schritt

  1. Halte alle geleisteten Stunden des Monats fest (Beginn, Ende, Pausen).
  2. Multipliziere die Gesamtstunden mit dem vereinbarten Stundenlohn.
  3. Addiere Zuschläge (z.B. Sonn- und Feiertagszuschläge, Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge).
  4. Ziehe Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab.
  5. Erstelle die Lohnabrechnung und stelle sie deiner Mitarbeiterin oder deinem Mitarbeiter zu.

Beispielrechnung:

  • Stundenlohn: 15,50 EUR
  • Geleistete Stunden: 92
  • Sonntagszuschlag (25%): 2 Stunden x 15,50 EUR x 0,25 = 7,75 EUR
  • Bruttogehalt gesamt: (92 x 15,50 EUR) + 7,75 EUR = 1.433,75 EUR

Überstunden und Plusstunden richtig erfassen

Plusstunden entstehen, wenn deine Mitarbeitenden mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Vergütung: Plusstunden werden zum Stundenlohn ausgezahlt, ggf. mit Zuschlag.
  • Freizeitausgleich: Plusstunden werden als Freizeit gutgeschrieben.

Beide Varianten müssen im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Ohne Regelung gilt: Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten. Mit Shiftbase Zeiterfassung werden Plusstunden automatisch erfasst und im Zeitkonto angezeigt.

Arbeitsrecht: Was du bei Stundenbasis unbedingt beachten musst

Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für stundenbasierte Beschäftigte:

  • Maximal 8 Stunden täglich, ausnahmsweise 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
  • Mindestpause: 30 Minuten bei 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten ab 9 Stunden.
  • Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen erlaubt und muss gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Verstöße gegen das ArbZG können Bußgelder bis zu 15.000 EUR pro Verstoß nach sich ziehen.

Urlaubsanspruch anteilig berechnen

Auch Mitarbeitende auf Stundenbasis haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die Berechnung:

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.
  • Bei unregelmäßiger Arbeitszeit gilt der Urlaubsanspruch anteilig auf Basis der durchschnittlich pro Woche gearbeiteten Tage.

Formel: (Vereinbarte Arbeitstage pro Woche / 5) x 20 Urlaubstage = Urlaubsanspruch

Beispiel: 3 Tage pro Woche: (3 / 5) x 20 = 12 Urlaubstage.

Du möchtest wissen, wie viel deine Mitarbeiterin oder dein Mitarbeiter am Ende des Monats auf Stundenbasis verdient? Mit unserem Rechner berechnest du das Bruttogehalt schnell und einfach. Gib einfach den Stundenlohn und die geleisteten Stunden ein.

Monatsgehalt Rechner Brutto berechnen
Reguläres Bruttogehalt
Überstundenzuschlag
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Mindestlohn, Feiertage und Entgeltfortzahlung

  • Mindestlohn: Jede geleistete Stunde muss mit mindestens 13,90 EUR (Stand Januar 2026) vergütet werden. Das gilt auch für Minijobber.
  • Feiertage: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem deine Mitarbeiterin oder dein Mitarbeiter regulär gearbeitet hätte, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, also Lohnzahlung ohne Arbeitspflicht.
  • Krankheit: Bei Arbeitsunfähigkeit besteht ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen, auch bei stundenbasierter Beschäftigung.

Kündigung bei stundenbasierter Beschäftigung

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist gilt auch hier: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen für den Arbeitgeber gemäß § 622 BGB. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss eine vollständige Abrechnung aller offenen Stunden erfolgen.

Stundenbasis und Minijob: Was ist der Unterschied?

Beide Beschäftigungsformen können auf Stundenbasis abgerechnet werden, unterliegen aber unterschiedlichen Regeln:

Der Minijob (603-Euro-Job, Stand 2026) ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer festen Verdienstgrenze. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben zur Sozialversicherung, die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zahlt in der Regel keine eigenen Beiträge. Die Stundenbasis beschreibt dagegen das Vergütungsmodell, nicht die Beschäftigungsart. Ein Minijob kann auf Stundenbasis abgerechnet werden, ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeitverhältnis ebenso.

Zeiterfassung auf Stundenbasis: Pflicht seit BAG-Urteil 2022

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 bist du als Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit deiner Mitarbeitenden zu erfassen. Das gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße, und betrifft besonders Mitarbeitende auf Stundenbasis, da jede geleistete Stunde die Grundlage für den Lohn bildet.

Deine Zeiterfassung muss dokumentieren:

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Dauer der Pausen
  • Gesamtarbeitszeit pro Tag


Digitale Zeiterfassung mit Shiftbase

Mit Shiftbase Zeiterfassung erfassen deine Mitarbeitenden ihre Stunden bequem per App, Stempeluhr oder Online-Terminal. Alle Daten fließen automatisch in den Dienstplan und direkt in die Gehaltsabrechnung. So sparst du Zeit, vermeidest Fehler und erfüllst deine gesetzliche Dokumentationspflicht ohne manuellen Aufwand.

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Häufig gestellte Fragen

  • Ja. Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt auch bei stundenbasierter Beschäftigung. Er wird anteilig berechnet: Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 12 Urlaubstage pro Jahr (statt 20 bei Vollzeit). Urlaub muss im Arbeitsvertrag geregelt sein und wird auf Basis der durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche ermittelt. 

  •  Ja, unbedingt. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde, unabhängig von der Beschäftigungsform. Der aktuelle Mindestlohn beträgt 13,90 EUR pro Stunde (Stand Januar 2026). Unterschreitest du diesen Wert, riskierst du empfindliche Bußgelder. 

  •  Dein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis muss mindestens folgende Punkte enthalten: Stundenlohn, Arbeitszeit (Stunden pro Woche oder Monat), Arbeitsort, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Überstundenregelung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist sowie Regelungen zu Feiertagen und Krankheit. Seit 2025 ist die Textform (z.B. per E-Mail) ausreichend, ein handschriftlich unterschriebener Papiervertrag ist nicht mehr zwingend. 

  •  Der Minijob ist eine Beschäftigungsform mit einer Verdienstgrenze (aktuell 603 EUR/Monat) und Pauschalabgaben durch den Arbeitgeber. Stundenbasis beschreibt dagegen das Abrechnungsmodell: Du zahlst für jede geleistete Stunde. Ein Minijob kann auf Stundenbasis abgerechnet werden, ebenso wie ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeit- oder Vollzeitverhältnis. Beide Varianten unterliegen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Urlaubsanspruch. 

  •  Ja. Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 bist du als Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aller Mitarbeitenden vollständig zu dokumentieren. Bei stundenbasierter Beschäftigung ist das besonders wichtig, da die Zeiterfassung direkt die Grundlage für die Lohnabrechnung bildet. Digitale Tools wie Shiftbase helfen dir, diese Pflicht effizient und rechtssicher zu erfüllen. 

  •  Überstunden müssen entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Die konkrete Regelung muss im Arbeitsvertrag stehen. Gibt es keine Vereinbarung, hast du als Arbeitgeber trotzdem eine Vergütungspflicht. Viele Unternehmen zahlen einen Überstundenzuschlag von 25% oder 50% auf den Stundenlohn. Halte alles schriftlich fest, um Streitigkeiten zu vermeiden. 

Zeiterfassung Arbeitsrecht

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

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