Gratifikation
Eine Gratifikation ist eine Sonderzahlung aus einem bestimmten Anlass, etwa Weihnachten oder ein Dienstjubiläum, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt.
Geschrieben von: Beke SchoustraAktualisiert am:
Eine Gratifikation ist eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Lohn leistet, zum Beispiel zu Weihnachten, zum Urlaub oder zu einem Dienstjubiläum. Ein Gesetz verlangt sie nicht. Geschuldet ist sie, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, eine Gesamtzusage oder eine betriebliche Übung sie vorsehen.
Wofür die Gratifikation gezahlt wird, entscheidet über fast alles Weitere: ob sie an einen Stichtag geknüpft, nach einer Kündigung zurückverlangt oder wegen Fehlzeiten gekürzt werden darf.
Was eine Gratifikation belohnt
Zweck | Typisches Beispiel | Stichtagsklausel |
|---|---|---|
Betriebstreue | Weihnachtsgratifikation für alle, die am 1. Dezember ungekündigt im Betrieb sind | zulässig, wenn sie klar vereinbart ist |
Entgelt für geleistete Arbeit | 13. Monatsgehalt | in der Regel unwirksam, der Anspruch entsteht anteilig |
Mischcharakter: Arbeit und Treue | Jahressonderzahlung, die beides belohnen soll | im Formularvertrag in der Regel unwirksam |
Welcher Zweck gilt, ergibt sich aus der Vereinbarung. Wer eine Gratifikation nur für die Treue zahlen will, schreibt das ausdrücklich hinein und macht die Höhe nicht von der Arbeitsleistung abhängig. Für eine Zahlung, die auch die laufende Arbeit vergütet, hat das Bundesarbeitsgericht eine Stichtagsklausel zum 31. Dezember verworfen (BAG, 13. November 2013, 10 AZR 848/12). Eine Zahlung allein für die Betriebstreue darf dagegen auch dann entfallen, wenn der Arbeitgeber vor dem Stichtag betriebsbedingt gekündigt hat (BAG, 18. Januar 2012, 10 AZR 667/10).
Anlässe und Formen der Gratifikation
Weihnachten: die häufigste Gratifikation. Was beim Weihnachtsgeld für Anspruch, Kürzung und Minijob gilt, steht dort im Einzelnen.
Urlaub: das Urlaubsgeld als Zusatzzahlung. Es ist etwas anderes als das Urlaubsentgelt, also der Lohn, der während des Urlaubs weiterläuft.
Dienstjubiläum: eine Jubiläumszuwendung, oft gestaffelt nach Jahren der Betriebszugehörigkeit, zum Beispiel nach 10 und 25 Jahren.
Besonderer Einsatz: eine einmalige Anerkennung, etwa nach der Eröffnung einer neuen Filiale oder einer Inventur am Wochenende.
Persönliches Ereignis: ein Sachgeschenk zu Geburt, Hochzeit oder rundem Geburtstag.
Das 13. Monatsgehalt wird umgangssprachlich oft auch Gratifikation genannt, ist rechtlich aber meist Entgelt für die Arbeit im ganzen Jahr. Den Unterschied erklärt der Artikel zum 13. Monatsgehalt. Hängt eine Zahlung an Zielen oder Leistung, ist sie eher eine Bonuszahlung.
Ist eine Gratifikation steuerfrei?
Eine Gratifikation in Geld ist nie steuerfrei. Sie ist Arbeitslohn und wird als sonstiger Bezug versteuert: Der Arbeitgeber rechnet die Jahreslohnsteuer mit und ohne die Zahlung und behält die Differenz ein (§ 39b Abs. 3 EStG). Sozialversicherungsbeiträge fallen als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt an (§ 23a SGB IV). In eine andere Steuerklasse rutscht dadurch niemand, auch wenn der Abzug im Auszahlungsmonat hoch wirkt.
Steuerfrei bleiben nur bestimmte Sachzuwendungen:
Zuwendung | Grenze | Grundlage |
|---|---|---|
Sachgeschenk zu einem persönlichen Ereignis wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt oder Dienstjubiläum | 60 € einschließlich Umsatzsteuer je Anlass | R 19.6 LStR |
Sachbezug oder Warengutschein zusätzlich zum geschuldeten Lohn | 50 € im Monat | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
Betriebsveranstaltung wie die Weihnachtsfeier | 110 € je Veranstaltung und Teilnehmer | § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG |
Sachzuwendung über diesen Grenzen | pauschale Lohnsteuer von 30 %, die der Arbeitgeber übernimmt | § 37b EStG |
Die 60 € und die 50 € sind Freigrenzen: Kostet das Geschenk 61 €, ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Geld zählt auch unter 60 € immer zum Arbeitslohn, selbst ein kleiner Zuschuss zur Hochzeit. Weihnachten und Ostern gelten nicht als persönliches Ereignis, ein Weihnachtspräsent bleibt deshalb nur im Rahmen der 50-€-Grenze für Sachbezüge steuerfrei.
Wie hoch darf eine Gratifikation sein?
Eine Höchst- oder Mindestgrenze für die Gratifikation gibt das Gesetz nicht vor. Die Höhe steht in der Vereinbarung, als fester Betrag, als Prozentsatz vom Monatsgehalt oder gestaffelt nach Jahren im Betrieb. Grenzen setzt die Gleichbehandlung: Wer nach einer Regel zahlt, darf einzelne Mitarbeitende nur aus sachlichem Grund ausnehmen, und Teilzeitkräfte bekommen mindestens den Anteil ihrer Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Ein Hotel zahlt zum zehnjährigen Dienstjubiläum 500 € in bar. Darauf fallen Lohnsteuer und Beiträge an. Ein Warengutschein über 60 € zum selben Jubiläum bleibt steuer- und beitragsfrei. Gibt das Hotel beides, ist nur das Geld steuerpflichtig.
Rückzahlung der Gratifikation nach einer Kündigung
Eine Gratifikation für die Betriebstreue darf der Arbeitgeber zurückverlangen, wenn eine Rückzahlungsklausel vereinbart ist und Mitarbeitende vor einem bestimmten Termin ausscheiden. Den Vorbehalt muss er spätestens mit der Zahlung erklären. Wie lange die Klausel binden darf, hängt von der Höhe ab:
Höhe der Gratifikation | Bindung höchstens bis |
|---|---|
bis 100 € | keine Rückzahlungsklausel möglich |
über 100 €, aber unter einem Monatsgehalt | 31. März des Folgejahres |
ein Monatsgehalt oder mehr | über den 31. März hinaus bis zum nächsten zulässigen Kündigungstermin, in der Regel nicht über den 30. Juni |
Diese Grenzen stammen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, etwa zu einer in zwei Raten gezahlten Gratifikation (BAG, 21. Mai 2003, 10 AZR 390/02); die Merkblätter der Industrie- und Handelskammern fassen sie ebenso zusammen. Eine Klausel, die länger bindet, ist unwirksam.
Eine Verkäuferin mit 2.600 € Monatsgehalt bekommt im November 800 € Weihnachtsgratifikation. Das ist weniger als ein Monatsgehalt, die Rückzahlungsklausel darf sie also nur bis zum 31. März binden. Scheidet sie zum 31. Januar aus, muss sie zurückzahlen, scheidet sie zum 30. April aus, darf sie das Geld behalten.
Für Zahlungen, die geleistete Arbeit vergüten, gibt es keine Rückzahlung, denn das Geld ist verdient. Was das beim Weihnachtsgeld bedeutet, steht im Beitrag Weihnachtsgeld bei Kündigung.
Gratifikation freiwillig zahlen, ohne Anspruch für die Zukunft
Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation jedes Jahr an die ganze Belegschaft, wird sie nach der Rechtsprechung in der Regel nach mindestens drei Zahlungen ohne Vorbehalt verbindlich. Auf diese betriebliche Übung können sich auch neu Eingestellte berufen, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind.
Wer das vermeiden will, erklärt bei jeder Zahlung schriftlich, dass sie freiwillig ist und keinen Anspruch für künftige Jahre begründet. Ein pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag, der alle Leistungen erfasst, reicht dafür nicht, und kombiniert mit einem Widerrufsvorbehalt ist er unwirksam (BAG, 14. September 2011, 10 AZR 526/10).
Wegen Krankheit darf eine Gratifikation nur gekürzt werden, wenn das vereinbart ist, und um höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdiensts je Krankheitstag (§ 4a EFZG).
Jubiläen und Sonderzahlungen vorbereiten
Shiftbase zahlt keine Gratifikation aus und erstellt keine Lohnabrechnung. In der Personalverwaltung von Shiftbase liegen Verträge und Personalakten an einem Ort, mit dem Eintrittsdatum, aus dem sich Jubiläen und Wartezeiten ergeben, und den Vertragsstunden der Teilzeitkräfte.
Krankheitstage für eine vereinbarte Kürzung kommen aus den erfassten Abwesenheiten. Über die Lohnvorbereitung gehen Stunden und Abwesenheiten DATEV-kompatibel an das Lohnbüro, das die Gratifikation abrechnet.
Häufig gestellte Fragen
Gratifikation bedeutet im Arbeitsrecht eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Lohn leistet, etwa zu Weihnachten, zum Urlaub oder zu einem Dienstjubiläum. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Eine Gratifikation ist eine Form der Sonderzahlung: Sie kommt zusätzlich zum laufenden Lohn und hat einen Anlass, etwa Weihnachten, den Urlaub oder ein Dienstjubiläum. Steuerlich ist sie ein sonstiger Bezug, in der Sozialversicherung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
Ein Bonus hängt meist an Leistung oder Zielen, eine Gratifikation an einem Anlass oder an der Treue zum Betrieb. Der Unterschied zählt bei Stichtag und Rückzahlung: Eine Bonuszahlung für Leistung im Jahr steht nach einer Kündigung anteilig zu, eine Gratifikation nur für die Betriebstreue kann an einen Stichtag geknüpft werden.
Eine Gratifikation in Geld ist nicht steuerfrei; sie wird als sonstiger Bezug versteuert und ist beitragspflichtig. Steuerfrei sind nur Sachzuwendungen: ein Geschenk bis 60 € zu einem persönlichen Ereignis wie einem Dienstjubiläum (R 19.6 LStR) oder ein Sachbezug bis 50 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Eine Mitarbeiterprämie von 500 € in Geld ist nicht steuerfrei. Sie wird als sonstiger Bezug versteuert und ist beitragspflichtig. Als Sachzuwendung kann der Arbeitgeber sie pauschal mit 30 % versteuern (§ 37b EStG), steuerfrei sind nur Sachgeschenke bis 60 € zu einem persönlichen Anlass oder Sachbezüge bis 50 € im Monat.
Wie hoch eine Gratifikation ist, legt die Vereinbarung fest, eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Üblich sind feste Beträge, ein Prozentsatz vom Monatsgehalt oder eine Staffel nach Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitgeber muss dabei vergleichbare Mitarbeitende gleich behandeln.
Eine Gratifikation muss nach einer Kündigung nur zurückgezahlt werden, wenn sie die Betriebstreue belohnt und eine Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Bis 100 € ist keine Rückzahlung möglich, unter einem Monatsgehalt bindet die Klausel höchstens bis zum 31. März des Folgejahres (BAG, 10 AZR 390/02).
Einen Anspruch auf eine Gratifikation haben Mitarbeitende, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtzusage sie vorsehen, oder durch betriebliche Übung nach mindestens drei vorbehaltlosen Zahlungen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Verwandte Begriffe
Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.
Alle Begriffe ansehen
- ArbeitslohnArbeitslohn sind im Steuerrecht alle Einnahmen, die Beschäftigte aus ihrem Arbeitsverhältnis bekommen, in Geld oder als Sachleistung; auf ihn behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein.
- Betriebliche ÜbungEine betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber eine Leistung regelmäßig und ohne Vorbehalt gewährt, sodass die Beschäftigten darauf vertrauen dürfen, sie auch künftig zu bekommen; bei jährlichen Sonderzahlungen reicht in der Regel die dritte Zahlung.
- BonuszahlungEine Bonuszahlung ist eine Zahlung zusätzlich zum Lohn, meist abhängig von Leistung oder Zielen; Pflicht wird sie nur durch Vertrag, Zusage oder betriebliche Übung.
- ErschwerniszulageEine Erschwerniszulage ist ein Zuschlag zum Lohn für Arbeit unter außergewöhnlich belastenden Bedingungen wie Gefahr, Hitze, Kälte, Schmutz oder Lärm.
- FTE (Vollzeitäquivalent)FTE steht für Full-Time Equivalent, auf Deutsch Vollzeitäquivalent (VZÄ): Die Kennzahl rechnet die Arbeitszeit aller Beschäftigten in volle Stellen um, 1,0 FTE ist eine Vollzeitstelle.
- GehaltskürzungEine Gehaltskürzung ist die Senkung des vereinbarten Gehalts; einseitig darf der Arbeitgeber sie nicht vornehmen, nötig sind Zustimmung oder eine wirksame Änderungskündigung.
- GKV-MonatsmeldungDie GKV-Monatsmeldung ist eine Entgeltmeldung, die Arbeitgeber bei Mehrfachbeschäftigten auf Anforderung der Krankenkasse abgeben, damit diese prüfen kann, ob die Entgelte zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 SGB IV).
- GratifikationEine Gratifikation ist eine Sonderzahlung aus einem bestimmten Anlass, etwa Weihnachten oder ein Dienstjubiläum, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt.
- NettolohnDer Nettolohn ist der Teil des Bruttolohns, der nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung übrig bleibt.
- ProvisionEine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich nach Umsatz oder abgeschlossenen Geschäften richtet, für Angestellte meist zusätzlich zu einem festen Gehalt.
- Retention Bonus (Halteprämie)Ein Retention Bonus, auf Deutsch Halteprämie oder Bleibeprämie, ist eine Prämie dafür, dass Mitarbeitende bis zu einem vereinbarten Stichtag im Betrieb bleiben.
- RüstzeitRüstzeit ist die Zeit, in der Beschäftigte sich und ihren Arbeitsplatz für die Arbeit vorbereiten oder danach aufräumen, vom Umkleiden bis zum Hochfahren der Kasse.
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