Prämienlohn
Prämienlohn ist eine Form des Leistungslohns: Mitarbeitende bekommen einen festen Grundlohn und zusätzlich eine Prämie, deren Höhe von einer messbaren Leistung wie Menge, Qualität oder Ersparnis abhängt.
Geschrieben von: Beke SchoustraAktualisiert am:
Was ist Prämienlohn?
Prämienlohn ist eine Lohnform, bei der Mitarbeitende einen festen Grundlohn bekommen und zusätzlich eine Prämie, deren Höhe von einer messbaren Leistung abhängt: von der Menge, der Qualität, der Ersparnis an Material oder der Auslastung einer Maschine. Der Grundlohn ist garantiert, nur die Prämie schwankt. Zusammen mit dem Akkordlohn gehört der Prämienlohn zum Leistungslohn, dem Gegenstück zum Zeitlohn.
Im Alltag heißt fast jede Zusatzzahlung Prämie, von der Weihnachtsprämie bis zur Empfehlungsprämie. Prämienlohn meint etwas Engeres: eine Prämie, die laufend, meist jeden Monat, nach einer vorher festgelegten Kennzahl berechnet wird und damit Teil des regulären Lohns ist. Eine einmalige Zahlung für ein Jahresziel ist dagegen eine Bonuszahlung.
Prämienlohn und Akkordlohn: der Unterschied
Beim Akkordlohn bestimmt die Menge den ganzen Verdienst. Wer doppelt so viele Stücke schafft, verdient doppelt so viel, wer langsamer ist, verdient weniger. Beim Prämienlohn bleibt der Grundlohn auch in einem schwachen Monat stehen, und die Prämie setzt erst ab einer vereinbarten Ausgangsleistung ein. Sie kann außerdem an etwas anderes anknüpfen als an das Tempo, etwa an die Fehlerquote. Wie der Stücklohn gerechnet wird und wann er verboten ist, erklärt der Artikel zur Akkordarbeit.
Akkordlohn | Prämienlohn | |
|---|---|---|
Garantiert ist | nur der Mindestlohn oder ein tariflicher Mindestverdienst | der vereinbarte Grundlohn |
Bezugsgröße | Menge: Stück, Kilo, Vorgabeminuten | Menge, Qualität, Ersparnis, Nutzungsgrad oder Termintreue |
Unter der Normalleistung | weniger Lohn | Grundlohn ohne Prämie |
Nach oben | meist offen | oft mit einer Höchstprämie gedeckelt |
Passt zu | gleichförmiger, zählbarer Arbeit | Arbeit, bei der neben der Menge auch die Qualität zählt |
Prämienarten mit Beispielen
Welche Prämie passt, hängt davon ab, was der Betrieb wirklich verbessern will und was die Mitarbeitenden selbst in der Hand haben. Ein Ziel, auf das niemand im Team Einfluss hat, verärgert eher, als dass es motiviert. Diese Prämienarten sind üblich:
Prämienart | Woran sie hängt | Beispiel aus dem Betrieb |
|---|---|---|
Mengenprämie | Leistung über einer Ausgangsmenge | kommissionierte Positionen pro Stunde im Lager eines Lebensmittelhändlers |
Qualitätsprämie (Güteprämie) | niedrige Fehler-, Ausschuss- oder Reklamationsquote | Reinigungsteam mit wenigen Beanstandungen bei den Objektkontrollen |
Ersparnisprämie | weniger Material, Energie oder Abfall als geplant | Küche, die den Wareneinsatz unter der Zielquote hält |
Nutzungsgradprämie | Laufzeit von Maschinen und Anlagen | Backstraße einer Großbäckerei mit wenig Stillstand |
Terminprämie | Fertigstellung bis zu einem Termin | Montage einer Ladeneinrichtung vor der Neueröffnung |
Ideenprämie | umgesetzter Verbesserungsvorschlag | ein Vorschlag, der die Wege beim Auffüllen der Regale verkürzt |
Jede dieser Prämien lässt sich als Einzelprämie oder als Gruppenprämie vereinbaren. Eine Gruppenprämie passt, wenn das Ergebnis nur gemeinsam entsteht, an der Backstraße oder in einer Lagerschicht. Verteilt wird sie nach einem festen Schlüssel, meist nach den Stunden, die jede Person in der Gruppe gearbeitet hat. Ohne die Stunden jeder Person lässt sich eine Gruppenprämie nicht gerecht aufteilen.
Eine Anwesenheits- oder Pünktlichkeitsprämie gehört nicht zum Prämienlohn im engeren Sinn, weil sie keine Leistung misst. Sie ist eine Sondervergütung. Für Krankheitstage darf sie nur gekürzt werden, wenn das vereinbart ist, und um höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt (§ 4a EFZG). Sie kann außerdem dazu führen, dass Mitarbeitende krank zur Arbeit kommen, was unter dem Begriff Präsentismus bekannt ist.
Prämie berechnen: Formel und Beispiel
Für jeden Prämienlohn braucht es vier Festlegungen: die Kennzahl, die Ausgangsleistung, ab der die Prämie beginnt, den Verlauf der Prämie und ihre Obergrenze. Für eine lineare Prämie, die am Leistungsgrad hängt, ergibt sich daraus diese Formel:
Prämienlohn = Grundlohn + Prämie
Prämie = Grundlohn × Prämiensatz je Prozentpunkt × Prozentpunkte über der Ausgangsleistung
Der Leistungsgrad setzt die tatsächliche Leistung ins Verhältnis zur vereinbarten Normalleistung. Wer 118 Positionen pro Stunde schafft, wo 100 als normal gelten, liegt bei 118 %.
Beispiel: Mengenprämie im Lager
Ein Lebensmittelhändler zahlt im Lager 15,50 € pro Stunde. Ab einem Leistungsgrad von 100 % gibt es für jeden Prozentpunkt 0,5 % des Grundlohns als Prämie, höchstens 15 %, also bei 130 %. Eine Kommissioniererin arbeitet in jedem der drei Monate 160 Stunden.
Oktober | November | Dezember | |
|---|---|---|---|
Grundlohn (160 Std. × 15,50 €) | 2.480,00 € | 2.480,00 € | 2.480,00 € |
Leistungsgrad | 118 % | 137 % | 95 % |
Prozentpunkte über 100 | 18 | 30 (Obergrenze) | 0 |
Prämiensatz | 9 % | 15 % | 0 % |
Prämie | 223,20 € | 372,00 € | 0,00 € |
Prämienlohn brutto | 2.703,20 € | 2.852,00 € | 2.480,00 € |
Im Dezember, mit vielen Aushilfen und dem Umbau einer Regalreihe, liegt sie unter der Normalleistung. Im Akkord hätte sie in diesem Monat weniger verdient, im Prämienlohn behält sie ihren Grundlohn. Im November greift die Obergrenze: Mehr als 15 % gibt es auch für 137 % nicht.
Eine Qualitätsprämie rechnet umgekehrt: Je niedriger die Quote, desto höher die Prämie. Ein Reinigungsunternehmen zahlt zum Beispiel 100 € im Monat, wenn höchstens zwei von hundert Objektkontrollen beanstandet werden, und 50 € bei drei oder vier.
Linear, progressiv oder degressiv
Die Prämie muss nicht gleichmäßig steigen. Bei einer progressiven Kurve bringt jeder Prozentpunkt mehr als der vorige. Das belohnt Spitzenleistung und treibt das Tempo. Bei einer degressiven Kurve bringen die ersten Punkte über der Ausgangsleistung am meisten, danach lohnt sich jede weitere Steigerung weniger. Das ist die vorsichtigere Wahl, wenn Qualität oder Sicherheit unter zu viel Tempo leiden würden. Eine Obergrenze gehört zu beiden Kurven, damit die Lohnkosten planbar bleiben.
Was im Vertrag und im Betrieb geregelt sein muss
Einen gesetzlichen Anspruch auf Prämienlohn gibt es nicht. Er entsteht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Im Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen muss der Arbeitgeber Prämien getrennt von den anderen Bestandteilen des Lohns aufführen, mit Fälligkeit und Art der Auszahlung (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG). In die Vereinbarung gehören:
Die Kennzahl: was gemessen wird, woher die Zahl kommt und wer sie prüft
Ausgangsleistung, Verlauf und Obergrenze: als Tabelle oder Formel, die jede Person selbst nachrechnen kann
Der Zeitraum: monatlich, pro Quartal oder pro Saison, und wann die Prämie ausgezahlt wird
Fehlzeiten: was in Monaten mit Urlaub, Krankheit oder Feiertagen gezahlt wird
Änderungen: ob und wie der Betrieb Kennzahl oder Prämiensätze anpassen darf
Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er beim Prämienlohn zweimal mit: bei der Frage, ob und nach welchen Grundsätzen ein Prämiensystem eingeführt oder geändert wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), und bei der Festsetzung der Prämiensätze einschließlich der Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). Einigen sich beide Seiten nicht, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Ohne Betriebsrat regelst du die Prämie im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung und behandelst vergleichbare Mitarbeitende gleich.
Wer nicht nach Tempo bezahlt werden darf
Jugendliche unter 18 dürfen nicht mit Akkordarbeit und nicht mit sonstigen Arbeiten beschäftigt werden, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann (§ 23 Abs. 1 JArbSchG). Eine Mengenprämie, die mit dem Tempo steigt, fällt darunter, eine Qualitäts- oder Ersparnisprämie in der Regel nicht.
Für Schwangere gilt eine ähnliche Regel mit einer Bedingung: Der Arbeitgeber darf sie nicht im Akkord oder mit tempoabhängigem Entgelt arbeiten lassen, wenn die Art der Arbeit oder das Tempo für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 6 Nr. 1 MuSchG). Ob das so ist, klärt die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz.
Weil die Prämie in einem schwachen Monat ganz wegfallen kann, sollte der Grundlohn allein den Mindestlohn erreichen: 13,90 € pro Stunde in 2026 und 14,60 € ab dem 1. Januar 2027 (§ 1 MiLoV5). Steigt zum Mindestlohn 2027 der Stundensatz, hebst du deshalb auch den Grundlohn im Prämiensystem mit an.
Prämienlohn bei Urlaub, Krankheit und Feiertag
Was in Monaten mit Fehlzeiten gezahlt wird, regelt das Gesetz für jeden Fall etwas anders, und genau das macht den Prämienlohn in der Abrechnung aufwendiger als einen reinen Stundenlohn. Das Urlaubsentgelt etwa richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen, die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach dem, was die Person in ihrer regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielen können.
Fehlzeit | Was gezahlt wird | Grundlage |
|---|---|---|
Urlaub | der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub, also Grundlohn und laufende Prämien, ohne Überstundenvergütung | § 11 Abs. 1 BUrlG |
Krankheit | bei einer Vergütung nach dem Ergebnis der Arbeit der Durchschnittsverdienst, der in der regelmäßigen Arbeitszeit erzielbar gewesen wäre | § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG |
Feiertag | das Entgelt, das ohne den Feiertag gezahlt worden wäre | § 2 Abs. 1 EFZG |
Für die Krankheit heißt das: Statt den Ausfall Tag für Tag zu schätzen, rechnest du mit einem Durchschnitt, in der Praxis meist aus den letzten Monaten vor der Erkrankung. Welcher Zeitraum gilt, legst du am besten gleich in der Prämienvereinbarung fest.
Steuer und Sozialversicherung beim Prämienlohn
Eine Prämie ist Arbeitslohn und voll steuer- und beitragspflichtig. Wird sie jeden Monat für diesen Monat gezahlt, ist sie laufender Arbeitslohn und wird zusammen mit dem Grundlohn versteuert. Zahlst du sie für ein Quartal oder eine ganze Saison auf einmal, ist sie ein sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG) und in der Sozialversicherung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Dann gilt für sie alles, was für jede Sonderzahlung gilt, bis hin zur Märzklausel.
Steuerfrei wird ein Prämienlohn auch nicht, wenn du ihn in Gutscheinen auszahlst. Gutscheine und Geldkarten bis 50 € im Monat bleiben nur steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gegeben werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Eine vertraglich zugesagte Prämie ist aber geschuldeter Lohn.
Vor- und Nachteile des Prämienlohns
Für den Betrieb spricht, dass er genau die Kennzahl bezahlt, die er verbessern will, und nicht automatisch das Tempo. Für Mitarbeitende ist der sichere Grundlohn der große Unterschied zum Akkord: Ein schlechter Monat kostet sie die Prämie, der Grundlohn bleibt.
Die Schwierigkeiten liegen in der Messung. Eine Kennzahl, die das Team nicht beeinflussen kann, etwa der Umsatz an einem verregneten Samstag, wird als ungerecht empfunden und verliert ihre Wirkung. Mengenprämien können auf Kosten von Qualität und Sicherheit gehen, Gruppenprämien Streit darüber auslösen, wer wie viel beigetragen hat, und jedes Prämiensystem kostet Zeit für Erfassung und Prüfung. Hilfreich ist, die Prämie zwei oder drei Monate nur zur Probe zu rechnen, ohne sie auszuzahlen, und die Ausgangsleistung erst danach festzulegen.
Stunden und Mengen für den Prämienlohn zusammenbringen
Für jeden Prämienlohn brauchst du zwei Zahlen pro Person: die Leistung, also Stück, Positionen oder eine Quote, und die gearbeiteten Stunden. Die Stunden bestimmen den Grundlohn, sie stehen im Nenner des Leistungsgrads, und sie verteilen eine Gruppenprämie.
In Shiftbase stempeln Mitarbeitende per App oder am Kiosk im Browser ein und aus, und Urlaub, Krankheit und Feiertage stehen an derselben Stelle. Am Ende des Zeitraums schließt du die Tage pro Abteilung ab und gibst die Stunden als DATEV-kompatiblen Export oder als Excel- oder CSV-Datei an dein Lohnbüro, so wie es die vorbereitende Lohnabrechnung vorsieht. Die Prämie selbst rechnet Shiftbase nicht aus: Die Mengen kommen aus deinem Lager- oder Warenwirtschaftssystem, und die Abrechnung macht dein Lohnprogramm.
Häufig gestellte Fragen
Prämienlohn ist ein fester Grundlohn plus eine Prämie, die gezahlt wird, wenn eine messbare Leistung über einem vereinbarten Wert liegt, etwa die Menge, die Qualität oder die Materialersparnis. Der Grundlohn bleibt auch dann, wenn die Prämie in einem Monat ausfällt.
Eine Prämie beim Prämienlohn berechnest du aus Kennzahl, Ausgangsleistung, Prämiensatz und Obergrenze. Bei einer linearen Prämie gilt: Prämie = Grundlohn × Prämiensatz je Prozentpunkt × Prozentpunkte über der Ausgangsleistung. Bei 2.480 € Grundlohn, 0,5 % je Punkt und 118 % Leistungsgrad sind das 223,20 €.
Beim Akkordlohn hängt der ganze Verdienst an der Menge, beim Prämienlohn nur die Prämie, der Grundlohn ist garantiert. Eine Prämie kann außerdem an Qualität, Ersparnis oder Termintreue anknüpfen, die Akkordarbeit nur an Menge oder Vorgabezeit.
Als Teil des Prämienlohns gibt es Mengen-, Qualitäts-, Ersparnis-, Nutzungsgrad-, Termin- und Ideenprämien, jeweils als Einzel- oder Gruppenprämie. Einmalige Prämien wie ein Jahresbonus, eine Halteprämie oder eine Jubiläumsprämie zählen nicht zum Prämienlohn; sie sind eine Sonderzahlung.
Prämienlohn ist nicht steuerfrei. Die Prämie ist Arbeitslohn und unterliegt wie der Grundlohn der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Eine monatliche Prämie wird als laufender Arbeitslohn versteuert, eine Prämie für mehrere Monate als sonstiger Bezug.
Der Betriebsrat bestimmt beim Prämienlohn mit, ob und nach welchen Grundsätzen er eingeführt wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) und wie hoch die Prämiensätze und Geldfaktoren sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
Jugendliche unter 18 dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ein höheres Arbeitstempo mehr Geld bringt (§ 23 Abs. 1 JArbSchG). Eine Mengenprämie, die mit dem Tempo steigt, ist für sie damit ausgeschlossen, eine Qualitätsprämie, die nicht am Tempo hängt, in der Regel nicht.
Verwandte Begriffe
Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.
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- ArbeitslohnArbeitslohn sind im Steuerrecht alle Einnahmen, die Beschäftigte aus ihrem Arbeitsverhältnis bekommen, in Geld oder als Sachleistung; auf ihn behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein.
- ErschwerniszulageEine Erschwerniszulage ist ein Zuschlag zum Lohn für Arbeit unter außergewöhnlich belastenden Bedingungen wie Gefahr, Hitze, Kälte, Schmutz oder Lärm.
- FTE (Vollzeitäquivalent)FTE steht für Full-Time Equivalent, auf Deutsch Vollzeitäquivalent (VZÄ): Die Kennzahl rechnet die Arbeitszeit aller Beschäftigten in volle Stellen um, 1,0 FTE ist eine Vollzeitstelle.
- GehaltskürzungEine Gehaltskürzung ist die Senkung des vereinbarten Gehalts; einseitig darf der Arbeitgeber sie nicht vornehmen, nötig sind Zustimmung oder eine wirksame Änderungskündigung.
- LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Abrechnung in Textform, die Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung erteilen: Sie zeigt den Abrechnungszeitraum, wie sich das Brutto zusammensetzt, welche Abzüge anfallen und welcher Betrag ausgezahlt wird.
- NettolohnDer Nettolohn ist der Teil des Bruttolohns, der nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung übrig bleibt.
- PrämienlohnPrämienlohn ist eine Form des Leistungslohns: Mitarbeitende bekommen einen festen Grundlohn und zusätzlich eine Prämie, deren Höhe von einer messbaren Leistung wie Menge, Qualität oder Ersparnis abhängt.
- ProvisionEine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich nach Umsatz oder abgeschlossenen Geschäften richtet, für Angestellte meist zusätzlich zu einem festen Gehalt.
- Retention Bonus (Halteprämie)Ein Retention Bonus, auf Deutsch Halteprämie oder Bleibeprämie, ist eine Prämie dafür, dass Mitarbeitende bis zu einem vereinbarten Stichtag im Betrieb bleiben.
- RüstzeitRüstzeit ist die Zeit, in der Beschäftigte sich und ihren Arbeitsplatz für die Arbeit vorbereiten oder danach aufräumen, vom Umkleiden bis zum Hochfahren der Kasse.
- SonderzahlungEine Sonderzahlung ist Geld, das der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt und das nicht für einen einzelnen Monat bestimmt ist, etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein Bonus oder eine Zahlung zum Jubiläum.
- VerpflegungsmehraufwandVerpflegungsmehraufwand sind die Mehrkosten für Essen bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; 2026 gelten im Inland Pauschalen von 14 € und 28 € pro Tag (§ 9 Abs. 4a EStG).
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