Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten 2026: rund 21,3 % Arbeitgeberanteil und Insolvenzgeldumlage, dazu U1, U2 und Berufsgenossenschaft. Mit Tabelle von 2.000 bis 6.500 € brutto.
Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die du als Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn deiner Mitarbeitenden trägst. 2026 liegen die gesetzlichen Abgaben bei rund 21,3 % des Bruttolohns, dazu kommen die Umlagen U1 und U2 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Lohnzusatzkosten ist ein anderes Wort für dasselbe.
Welche Lohnnebenkosten zahlst du als Arbeitgeber?
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge teilst du dir mit deinen Mitarbeitenden, in der Regel zur Hälfte. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Umlage U1: Damit sicherst du die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ab. Deine Krankenkasse erstattet dir davon in der Regel 80 %, ihre Satzung kann auch andere Erstattungssätze vorsehen, mindestens aber 40 %. Die U1 zahlst du nur, wenn du nicht mehr als 30 Mitarbeitende beschäftigst.
Umlage U2: Damit sicherst du Kosten bei Mutterschaft ab, etwa den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse erstattet sie dir vollständig. Die U2 zahlen alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe.
Umlage U3: die Insolvenzgeldumlage von 0,15 %. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das Beschäftigte bekommen, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.
Beitrag zur Berufsgenossenschaft: die gesetzliche Unfallversicherung. Du zahlst ihn allein, die Höhe richtet sich nach der Lohnsumme und dem Gefahrtarif deiner Branche.
Die Umlagen und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft trägst du allein, deine Mitarbeitenden zahlen dazu nichts.
Lohnnebenkosten 2026: die Sätze im Überblick
Abgabe | Beitragssatz | Dein Anteil als Arbeitgeber |
|---|---|---|
Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % |
Zusatzbeitrag Krankenversicherung | im Schnitt 2,9 %, je nach Krankenkasse | die Hälfte, im Schnitt 1,45 % |
Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (in Sachsen 1,3 %) |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Insolvenzgeldumlage (U3) | 0,15 % | 0,15 % |
Umlagen U1 und U2 | je nach Krankenkasse | vollständig |
Berufsgenossenschaft | je nach Branche und Lohnsumme | vollständig |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht 2026
Die Beiträge zur Sozialversicherung fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 2026 sind das 5.812,50 € im Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung von 0,6 % zahlen deine Mitarbeitenden allein.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten bei 2.000, 3.000, 4.000 und 6.500 € brutto?
Bruttolohn | Lohnnebenkosten | Anteil am Bruttolohn | Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
2.000 € | 426,00 € | 21,3 % | 2.426,00 € |
3.000 € | 639,00 € | 21,3 % | 3.639,00 € |
4.000 € | 852,00 € | 21,3 % | 4.852,00 € |
6.500 € | 1.311,97 € | 20,2 % | 7.811,97 € |
Gerechnet ist mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und der Insolvenzgeldumlage, ohne U1, U2 und Berufsgenossenschaft. Ab 5.812,50 € brutto steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht weiter, deshalb sinkt der Anteil bei höheren Gehältern.
Wie sich die Summe für 3.000 € Position für Position zusammensetzt, zeigt dir das Beispiel zu den Lohnkosten.
Minijob und Midijob: andere Regeln
Für einen Minijob bis 603 € im Monat zahlst du Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale, insgesamt höchstens 31,17 % des Verdienstes: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 0,8 % für die U1, 0,22 % für die U2, 0,15 % Insolvenzgeldumlage und 2 % Pauschsteuer. Den Beitrag zur Unfallversicherung zahlst du zusätzlich an deine Berufsgenossenschaft.
Im Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, dem Midijob, zahlen deine Mitarbeitenden verringerte Beiträge. Dein Anteil als Arbeitgeber liegt am unteren Ende bei rund 28 % des Entgelts und sinkt bis 2.000 € auf den normalen Anteil.
Freiwillige Lohnnebenkosten
Neben den gesetzlichen Abgaben zählen viele Betriebe auch freiwillige Leistungen zu den Lohnnebenkosten, zum Beispiel Zuschüsse zu Fahrtkosten oder zum Essen. Sie sind nicht vorgeschrieben, gehören aber in deine Kalkulation, sobald du sie zahlst.
Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehören dagegen zum Bruttolohn. Kosten für Recruiting, Einarbeitung oder Weiterbildung zählen zu den Personalkosten.
Lohnnebenkosten im Dienstplan mitdenken
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Häufig gestellte Fragen
Zu den Lohnnebenkosten zählen der Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Umlagen U1, U2 und U3 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Freiwillige Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse kommen dazu, wenn du sie zahlst. Zuschläge und Sonderzahlungen gehören zum Bruttolohn.
Die gesetzlichen Lohnnebenkosten liegen 2026 bei rund 21,3 % des Bruttolohns: 21,15 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, und 0,15 % Insolvenzgeldumlage. Dazu kommen U1, U2 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, deren Sätze von Krankenkasse und Branche abhängen.
Bei 4.000 € brutto zahlst du 2026 rund 852 € Lohnnebenkosten im Monat, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Die Gesamtkosten liegen damit bei rund 4.852 €, bevor U1, U2 und Berufsgenossenschaft dazukommen.
Bei 2.000 € brutto zahlst du 2026 rund 426 € Lohnnebenkosten, insgesamt also rund 2.426 € im Monat, bevor U1, U2 und Berufsgenossenschaft dazukommen. 2.000 € ist die Obergrenze des Übergangsbereichs, hier gilt schon die normale Aufteilung der Beiträge.
Beide Begriffe meinen die Kosten, die du als Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägst. Manche zählen freiwillige Leistungen nur zu den Lohnzusatzkosten, eine feste Abgrenzung gibt es aber nicht.
Für einen Minijob bis 603 € im Monat zahlst du an die Minijob-Zentrale höchstens 31,17 % des Verdienstes: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, die Umlagen U1, U2 und U3 und 2 % Pauschsteuer. Den Beitrag zur Unfallversicherung zahlst du zusätzlich an deine Berufsgenossenschaft.
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