Die Feiertage sind eine besondere Zeit, in der viele Unternehmen eine erhöhte Kundennachfrage verzeichnen. Manche Unternehmen entscheiden sich für einen Feiertagszuschlag, um dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dieser Zuschlag soll dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die dem Unternehmen während der Urlaubszeit entstehen.
Wenn Sie die Einführung eines Feiertagszuschlags in Erwägung ziehen, ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie die Steuer korrekt berechnen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Feiertagszuschlag und die korrekte Berechnung der Steuer. Nach der Lektüre dieses Artikels werden Sie den Feiertagszuschlag besser verstehen und wissen, wie er sich auf Ihr Unternehmen auswirken kann.
Was ist ein Feiertagszuschlag?
Sonn- und Feiertagszuschläge sind gesetzlich nicht geregelt. Dieses Recht gilt nicht generell für Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie an Feiertagen arbeiten oder wie viel Zeit sie an diesen Tagen verbringen. Im Jahr 2006 hat das Bundesarbeitsgericht über diesen Fall entschieden.
Es kann andere Möglichkeiten geben, ein Urlaubsgeld zu erhalten, beispielsweise durch Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen. In Deutschland und Österreich ist es steuerlich absetzbar, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtschichtarbeit Geld zahlt.
Urlaubsregelungen für Teilzeitbeschäftigte
Feiertage gelten im Allgemeinen sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Auch wenn ein Feiertag auf ihren Arbeitstag fällt, erhalten sie trotzdem Lohn. Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte in Branchen wie der Gastronomie und dem Gesundheitswesen, in denen an gesetzlichen Feiertagen gearbeitet wird.
Gleitzeitbeschäftigte (z. B. 20 Stunden pro Woche) können verpflichtet werden, während einer Feiertagswoche Stunden zu arbeiten, wenn es keine ausdrückliche Regelung für die Kernarbeitszeit gibt.
Der Arbeitnehmer muss die Arbeit jedoch nicht nachholen, wenn einer der Tage, an denen er Teilzeit arbeitet, ein Feiertag ist, es sei denn, er hat einen Sondervertrag unterzeichnet.
Der Urlaubsausgleich ist obligatorisch: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag, muss der Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen einen Ersatzurlaubstag gewähren (wenn der Arbeitnehmer normalerweise an einem Sonntag arbeitet).
Teilzeitbeschäftigte brauchen an Feiertagen nicht zu arbeiten, wenn sie ohnehin frei haben, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihnen einen Ausgleich zu gewähren.
Was sind die Rechte des Arbeitnehmers?
Weitere Methoden zur Durchsetzung von Sonn- und Feiertagszuschlägen sind:
Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, tarifvertragliche Regelungen und eine Betriebsvereinbarung, und die Arbeitnehmer können erwarten, dass sie diese Leistung nach Beendigung ihrer Arbeit aufgrund einer wiederholten Zahlung von Zuschlägen durch den Arbeitgeber erneut erhalten. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sowohl Nachtzuschläge als auch Feiertagszuschläge an einen Arbeitnehmer zu zahlen.
Was sind die Pflichten des Arbeitgebers? Ein Arbeitnehmer muss mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben. Ein Arbeitnehmer, der an einem Sonntag arbeitet, kann innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag beantragen. Der Arbeitgeber muss ihm innerhalb von acht Wochen einen freien Tag gewähren, wenn die Arbeit auf einen Feiertag fällt.
Sonn- und Feiertagszuschlag zu den Sozialversicherungsbeiträgen
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Sonn- und Feiertagszuschläge genauso berechnen und abführen wie für die Löhne.
- Sonntagszuschlag: Es werden 50 % des Grundlohns berechnet (gilt auch für Arbeiten, die am Montag nach Mitternacht beginnen).
- Feiertagszuschlag an gesetzlichen Feiertagen: 125 % des Grundlohns (gilt für den folgenden Abend, wenn die Arbeit am Feiertag beginnt). Für steuerfreie Arbeitnehmerzuschläge gelten bestimmte Bedingungen
Der Arbeitgeber muss an Sonn- und Feiertagen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Grundlohn nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt (= Zulage), wie in der Sozialversicherungsentgeltverordnung ( § 1 SvEV ) festgelegt. Sozialversicherungsbeiträge werden nur auf den Teil des Arbeitsentgelts erhoben, der 25 Euro übersteigt.
Zum Grundlohn gehören neben dem Grundgehalt auch steuerlich absetzbare Leistungen wie Fahrtkostenerstattungen und Sachbezüge, Dienstwagen und Schichtzulagen. Für letztere ist ein Stundensatz von 50 Euro zulässig.
Darf man an einem Feiertag oder Sonntag arbeiten?
Nach den grundsätzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und Artikel 139 des Grundgesetzes ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Gesetz dürfen Arbeitnehmer an Feiertagen und Sonntagen von Mitternacht bis 24 Uhr keine Arbeit verrichten.
Wie so oft im Leben gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel. In einigen Fällen können Sie unter bestimmten Bedingungen an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Das deutsche Arbeitsrecht ist eine bemerkenswerte Ausnahme, die es manchmal erlaubt, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. An einem anderen Tag in der Woche dürfen sie das allerdings nicht. Die Sonderregelung würde zum Beispiel gelten für:
- Krankenhauspersonal
- Transportdienste
- Feuerwehr- und Rettungsdienste sowie Not- und Rettungsdienste
- Energie- und Wasserversorgung
- Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe
- Zu den Medien gehören Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsender.
- Tierbehandlungsanlagen und landwirtschaftliche Betriebe
- Anlagen- und Gebäudeschutz
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich lediglich um gängige Beispiele. Die Ladenöffnungsgesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Außerdem ist jedes Bundesland befugt, Ausnahmen zu machen.
Auch bei den 24-stündigen Ruhezeiten gibt es Ausnahmen am Anfang und am Ende. Zum Beispiel wird der Betrieb von Samstag, 18 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, ausgesetzt.
Sie können den Beginn oder das Ende von Feiertagen um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegen, wenn Sie zum Beispiel in einer Branche mit Schichtarbeit tätig sind.
Die Produktion von Waren, die am Montag benötigt werden, beginnt, sobald der Betrieb wieder aufgenommen wird. An Sonn- und Feiertagen können die Fahrer ihre 24-stündige Ruhezeit bis zu zwei Stunden früher beginnen. Es ist also möglich, dass Lkw-Fahrer sonntags nach 22 Uhr wieder Gas geben, wenn sie eine 24-stündige Pause haben.
Ist ein Wochenend- oder Feiertagszuschlag obligatorisch?
Ein Feiertags- oder Sonntagszuschlag kann nach dem Arbeitszeitgesetz nicht rechtmäßig verdient werden. Allerdings besteht hier, anders als beim Nachtzuschlag, eine gesetzliche Zahlungspflicht. Der Nachtzuschlag wird in unserem Artikel "Die Rechtslage bei Nachtzuschlag und Nachtarbeit" ausführlich behandelt.
Gesetzliche Feiertagszuschläge und Sonntagszuschläge werden nicht erhoben. Weihnachten bildet hier keine Ausnahme. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Sonn- oder Feiertagsarbeit durch einen freien Tag ersetzt wird. Zwischen der Sonntagsarbeit und dem Ersatzruhetag müssen zwei Wochen liegen. Fällt Ihre Arbeit auf einen Feiertag, müssen Sie innerhalb von acht Wochen einen Ausgleichstag beantragen.
Nur Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge oder betriebliche Gepflogenheiten erlauben es den Arbeitnehmern, Zuschläge für Feiertags- und Sonntagsarbeit zu erhalten.
Ein Feiertagszuschlag kann in Zukunft gewährt werden, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Zuschlag freiwillig über einen längeren Zeitraum hinweg zahlt. Prüfen Sie außerdem, ob in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche ein Tarifvertrag gilt. Nachstehend finden Sie die Zuschläge und ihre Höhe.
Sie können Feiertage nicht mit Sonntagen kombinieren. Da die Feiertagszuschläge in der Regel höher sind, gibt es nur einen Zuschlag pro Zeitraum. Bei den Nachtzuschlägen verhält es sich anders. Für Nachtschichten an Sonn- oder Feiertagen werden Zuschläge berechnet.
Wie kann ich den Sonn- oder Feiertagszuschlag berechnen?
Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, ein Prozentsatz wird also nicht angegeben. Die Zuschläge sind jedoch manchmal in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Sie können die Zuschläge auch selbst mit Ihrem Chef aushandeln. Das sollten Sie dokumentieren!
Wir gehen davon aus, dass Sie 24 Euro pro Stunde verdienen und für Sonntagsarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent und für Feiertagsarbeit einen Zuschlag von 50 Prozent erhalten. Eine typische Schicht dauert acht Stunden.
Das sind 6 Euro pro Stunde für jede 25-prozentige Erhöhung. An einem Sonntag verdient er 240 Euro oder 30 Euro pro Stunde. Hier ist die Formel für Ihre schnellen Berechnungen (mit einem 25-prozentigen Zuschlag am Sonntag):
Verdienst für Sonntagsarbeit gleich Stundenlohn x Sonntagsstunden x 1,25
Mit der folgenden Formel können Sie Ihren Feiertagszuschlag berechnen, wenn Sie einen 50-prozentigen Zuschlag für Feiertagsarbeit erhalten: Stundenlohn
Arbeit am Feiertag = Lohn x Anzahl der Stunden x 1,50
Bei einem Stundenlohn von 15 Euro erhalten Sie also beispielsweise 180 Euro im Monat:
15 (Euro) x 8 (Stunden) x 1,50 = 180 Euro
Das zählt als Sonntagsarbeit, auch wenn die Schicht in den Montag hineinreicht. Das Gleiche gilt natürlich auch für Feiertage.
Ist der Sonn- oder Feiertagszuschlag steuerfrei?
Sonntagszuschläge sind steuerfrei, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Steuerfrei sind Sonntagszuschläge, die den Grundlohns nicht übersteigt. Der Feiertagszuschlag ist sogar bis zu 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei.
Nehmen wir an, Sie verdienen 20 Euro pro Stunde. Dazu kommen 50 Prozent, also 10 Euro, an Sonntagen. Die 10 Euro, die Sie erhalten, sind steuerfrei. An Feiertagen erhalten Sie einen Zuschlag von 25 Euro auf Ihren Stundenlohn. Für 25 Euro ist der Gesamtbetrag von 45 Euro steuerfrei.
Es ist nicht alles nur Spaß und Spiel! Die Zuschläge werden auf den Teil Ihres Stundenlohns besteuert, der 50 Euro übersteigt.
Wenn Sie zum Beispiel 60 Euro pro Stunde verdienen und jeden Sonntag einen Bonus von 50 % erhalten, sind das 30 Euro mehr. Auf 50 Euro wird ein Aufschlag von 25 Euro erhoben. Darauf gibt es keine Steuer! Auf die restlichen 10 Euro wird ein Zuschlag von 5 Euro erhoben. Die 5 Euro, die Sie erhalten, sind steuerpflichtig.
Für Arbeit an Feiertagen gelten steuerfreie Zuschläge von bis zu 125 Prozent.
Bleiben wir bei dem angenommenen Stundenlohn von 60 Euro:
125% von 50 Euro = 112,50 Euro sind steuerfrei
125% von 10 Euro = 22,50 Euro sind steuerpflichtig
An Heiligabend ab 14 Uhr und an den Weihnachtsfeiertagen sowie am 1. Mai gibt es Steuerbefreiungen von bis zu 150 Prozent.
Es können auch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Obergrenze für den Grundlohn liegt bereits bei 25 Euro brutto pro Stunde.
Nehmen Sie einen Grundlohn von 30 Euro plus 50 Prozent Sonntagszuschlag, also 15 Euro.
50% von 25 Euro = 12,50 sind beitragsfrei
Es gibt Beiträge von 50% von 5 Euro = 2,50 Euro
Zuschläge von 15 Euro sind nur für 2,50 Euro beitragspflichtig.
Sonn- und Feiertagszuschläge in ausgewählten Branchen: Was gilt wo?
Feiertags- oder Sonntagszuschläge sind in vielen Branchen in Tarifverträgen geregelt. Oft wird der Zuschlag auch für bestimmte Tage, wie zum Beispiel Weihnachten, festgelegt.
Für den öffentlichen Dienst sieht der TVöD-Tarifvertrag einen Feiertagszuschlag von 135 Prozent vor. Für Sonntagsarbeit gibt es einen Zuschlag von 25 Prozent.
Die Beschäftigten der Metallindustrie müssen aufpassen. Für die IG Metall gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag. Der Feiertagszuschlag liegt je nach Tarif zwischen 50 und 150 Prozent. Für Sonntagsarbeit gibt es 50 bis 70 Prozent Zuschläge.
Die Gewerkschaft vertritt in der Regel die Beschäftigten im Einzelhandel. Di. Es gibt auch Unterschiede je nach Tarifgebiet. Prüfen Sie unbedingt die allgemeinen Tarifverträge. Der gesetzliche Ausgleichstag steht natürlich jedem Arbeitnehmer zu.
Der Deutsche Caritasverband (AVR) regelt in seinen Einrichtungen die Arbeitsverträge für die Beschäftigten in der Pflege der Caritas (AVR). Für gesetzliche Feiertage gibt es einen Zuschlag von 135 Prozent. Für Sonntage wird ein Zuschlag von 25 Prozent erhoben.
Feiertags- und Sonntagszuschläge gelten nicht einheitlich für Beschäftigte in der Gastronomie oder Taxifahrer. Auch sie haben Anspruch auf einen Ausgleichstag.
Gibt es auch einen Sonn- und Feiertagszuschlag für Kurzarbeit oder einen Minijob?
"Für das Kurzarbeitergeld ist das typische Gehalt des Arbeitnehmers maßgebend." "Um festzustellen, ob Sonn- und Feiertage in die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers einbezogen werden können, muss zunächst ermittelt werden, ob diese Feiertage in die übliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers fallen.
Das Sollgehalt wird aus dem Durchschnitt der drei Vormonate ermittelt. Wenn ein Tarif- oder Arbeitsvertrag Schicht- und Wochenendzuschläge vorsieht, werden diese in den Soll-Lohn eingerechnet".
Für Minijobs gilt das Gleiche wie für Routinejobs. Für Sonn- und Feiertage gibt es keine Zuschläge des Arbeitgebers. Auch für Minijobber wird in der Regel ein Zuschlag gezahlt. Steuerfreie und beitragsfreie Zuschläge sind die gängigsten. Es ist aber auch möglich, über diesen Punkt hinauszugehen.