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Feiertagszuschlag: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 3 Februar 2026
In ChatGPT zusammenfassen
Ein Kalender mit markierten Feiertagen und hervorgehobenen Zuschlägen zur Veranschaulichung des Feiertagszuschlags

Inhaltsverzeichnis

Ein Feiertagszuschlag ist in Deutschland nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben. Er ergibt sich in der Praxis überwiegend aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Feiertagsarbeit muss nicht nur zulässig sein, sondern auch korrekt geplant, dokumentiert und abgerechnet werden. 

  • Gesetzliche Feiertage gelten arbeitsrechtlich als besondere Tage, an denen grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot besteht. Zahlreiche Branchen sind hiervon ausgenommen. Wichtig ist dabei die klare Trennung zwischen:

    • der Zulässigkeit von Feiertagsarbeit (Arbeitszeitrecht)
    • der Vergütung von Feiertagsarbeit (Tarif-, Betriebs- oder Vertragsrecht)

    Diese Unterscheidung ist zentral, da das Gesetz zwar regelt, wann gearbeitet werden darf, aber nicht automatisch festlegt, wie diese Arbeit vergütet wird.

Was ist ein Feiertagszuschlag?

Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag. Er wird üblicherweise als prozentualer Aufschlag auf den vertraglich vereinbarten Stundenlohn gezahlt.

Zweck des Feiertagszuschlags:

  • Ausgleich für Arbeit an arbeitsfreien Tagen
  • Anreiz zur Übernahme von Feiertagsschichten
  • Wahrung von Fairness und Gleichbehandlung im Betrieb

Wichtig: Ein Feiertagszuschlag entsteht nicht automatisch, sondern basiert meist auf:

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag?

Feiertagsarbeit vs. Feiertagszuschlag

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Feiertagsarbeit in bestimmten Bereichen, zum Beispiel:

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Pflege und Gesundheitswesen
  • Produktion mit kontinuierlichem Betrieb
  • Einzelhandel (abhängig vom Bundesland)

Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.

Rechtliche Kernaussagen

  • Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag
  • Anspruch entsteht nur durch vertragliche oder tarifliche Regelungen
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt innerhalb des Unternehmens
Praxisrelevanz: Wird einzelnen Mitarbeitenden ein Zuschlag gewährt, kann daraus unter Umständen ein Anspruch für vergleichbare Beschäftigte entstehen.

Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?

Übliche Zuschlagssätze

In der Praxis haben sich folgende Spannen etabliert:

  • 50 % bis 100 % Zuschlag auf den Stundenlohn
  • höhere Zuschläge bei Nacht- oder Wechselschichtarbeit
  • abweichende Regelungen je nach Tarifvertrag oder Branche

Typische Branchenwerte

  • Gastronomie & Hotellerie: häufig 50–100 %
  • Pflege & Gesundheitswesen: überwiegend tariflich geregelt
  • Einzelhandel: stark abhängig von Tarifbindung und Landesrecht

Feiertagszuschlag und Steuer

Steuerfreiheit nach § 3b EStG
Feiertagszuschläge können steuerfrei sein, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zahlung zusätzlich zum Grundlohn
  • Einhaltung der gesetzlich zulässigen Höchstsätze
  • nachweislich geleistete Arbeit am Feiertag
  • korrekte und nachvollziehbare Zeiterfassung

Häufige Fehlerquellen

  • Vermischung von Grundlohn und Zuschlag
  • unklare Definition des Feiertags (regional)
  • fehlende oder fehlerhafte Zeitstempel

➡️ Eine digitale Zeiterfassung mit Shiftbase reduziert diese Risiken deutlich.

Wer hat Anspruch auf einen Feiertagszuschlag?

Der mögliche Anspruch ist nicht an die Vertragsart gebunden. Er kann gelten für:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber
  • Werkstudierende
  • Mitarbeitende im Schicht- oder Bereitschaftsdienst

Entscheidend ist allein die im Unternehmen geltende Regelung.

Feiertagszuschlag berechnen

Grundformel

Stundenlohn × Zuschlagsfaktor = Auszahlung pro Stunde

Beispiel

  • Stundenlohn: 15 €
  • Zuschlag: 100 %
  • Auszahlung pro Stunde: 30 €
Stundenlohn Zuschlag Auszahlung
14 € 50 % 21 €
16 € 100 % 32 €

Feiertagszuschläge im Dienstplan korrekt abbilden

Typische Herausforderungen

Dokumentationspflichten

  • exakte Arbeitszeit je Mitarbeitendem
  • eindeutige Zuordnung zum Feiertag
  • revisionssichere Speicherung

➡️ Shiftbase erkennt Feiertage automatisch und wendet hinterlegte Zuschlagsregeln korrekt an.

Feiertagszuschläge effizient verwalten mit Shiftbase

Feiertagszuschläge zählen zu den fehleranfälligsten Bereichen der Personalplanung. Shiftbase unterstützt Arbeitgeber dabei:

  • Feiertage automatisch zu erkennen
  • Zuschläge regelbasiert zu berechnen
  • Arbeitszeiten rechtssicher zu dokumentieren
  • Daten korrekt an die Lohnabrechnung zu übergeben

So behalten Unternehmen auch bei komplexen Schichtmodellen und mehreren Standorten den Überblick.

Häufig gestellte Fragen

  • Nein. Ein Anspruch entsteht nur durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

  • Ja, sofern sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ja, wenn die zugrunde liegende Regelung dies vorsieht.

  • Nein. Ein Ersatzruhetag kann verpflichtend sein, ersetzt aber keinen vertraglich vereinbarten Zuschlag.

Payroll

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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