29 September 2022

10 Fragen über Resturlaub

Resturlaub

Jeder, der arbeitet, freut sich auf seinen Urlaub, der ihm laut Bundesurlaubsgesetz sogar gesetzlich zusteht. Bei einer Vollzeitstelle sind das bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Tage, bei einer Sechstagewoche sogar 24 Tage. Dieser Urlaubsanspruch bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und in dieser Zeit sollte er dann auch genommen werden. Bei einer Teilzeitstelle ist dieser Urlaubsanspruch etwas anders gelagert und diese Zeit richtet sich nach der Prozentzahl, die die Stelle ausmacht.

Frage 1: Was ist Resturlaub?

Unter dem Resturlaub versteht man denjenigen Urlaub, der bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahrs noch nicht genommen ist, obwohl er gesetzlich oder auf Basis einer vertraglichen oder tariflichen Vereinbarung zusteht.

Generell sind Arbeitnehmer zum Nehmen von Urlaub sogar verpflichtet, weil nur eine ausreichende Erholungszeit auch die Arbeitsfähigkeit auf Dauer sicherstellen kann.

Frage 2: Bis wann musst du deinen Resturlaub nehmen?

Sofern es im Anspruchsjahr nicht möglich war, den Urlaub zu nehmen, musst du ihn bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen haben.

Frage 3: Warum gibt es so strenge Regelungen beim Resturlaub?

Der Urlaubsanspruch existiert, damit Arbeitnehmer arbeitsfähig bleiben. Die früher recht häufige Praxis, dass Mitarbeiter jahrelang keinen nennenswerten Urlaub genommen haben, um dann plötzlich schlagartig wochen- und monatelang auszufallen, war aus vielen Gründen heraus nicht sehr geschickt:

Wer pausenlos arbeitet, macht mehr Fehler und er sorgt für eine buchstäbliche Tiefentladung des eigenen inneren Akkus. Das kann dem Arbeitsergebnis nicht gerade zuträglich sein.

Wenn der Mitarbeiter dann plötzlich wirklich lange abwesend ist, kann auch das nicht im Sinne des Betriebs sein. Denn dann müssen andere Teammitglieder in dieser Zeit den Arbeitsausfall übernehmen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer dann raus aus vielen Prozessen und hat es nach der Urlaubsphase viel schwerer, wieder einzusteigen. Er erzeugt damit eine Situation wie nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit.

Frage 4: Wann verfällt Resturlaub?

Diese Frage wird sehr strittig diskutiert, obwohl die gesetzlichen Regelungen hier sehr klar sind: Urlaub, der bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahrs nicht genommen wurde, verfällt auch genau an diesem Tag.

Aber wo es eine Regelung gibt, existieren natürlich auch Ausnahmen. So sieht das Bundesurlaubsgesetz in §7 vor, dass Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden kann, sofern dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe das rechtfertigen können. Unter dringenden betrieblichen Gründen sind beispielsweise Großaufträge oder ein hoher Krankenstand im Unternehmen zusammengefasst. In der Person des Arbeitnehmers können eigene Krankenphasen, eine Elternzeit oder Mutterschutz liegen.

Letztere Regelung wird in der Praxis oft sehr weit gefasst und auch die Tatsache, dass der Ehepartner keinen Urlaub bekommen hat oder dass sich die Urlaubszeiten nicht synchronisieren ließen, wird meistens anerkannt.

Ob der Resturlaub übertragen werden kann, legt der Arbeitgeber fest und du solltest es auf jeden Fall verschriftlichen lassen, denn sollte es zu einer Streitsituation über dieses Thema kommen, musst du als Arbeitnehmer nachweisen, wie die Regelung war.

In jüngerer Zeit haben es aber Arbeitgeber schwerer, den Urlaub einfach verfallen zu lassen. Das ist laut aktuellen Urteilen nur noch dann möglich, wenn er den Arbeitnehmer im Kalenderjahr auf den vorhandenen Resturlaub aufmerksam gemacht hat und ihn eindeutig und konkret dazu aufgefordert hat, ihn zu nehmen. Außerdem muss explizit auf den drohenden Verfall des Resturlaubs hingewiesen werden.

Im Zweifelsfall sollte es keine Partei auf eine solche Situation ankommen lassen, denn wer möchte sich schon gerne über Urlaub streiten?

Frage 5: Wie wird der Resturlaub bei einer Kündigung berechnet?

Das hängt laut Bundesurlaubsgesetz vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Bei einer Kündigung im ersten Halbjahr steht dem Arbeitnehmer pro voll gearbeiteten Monat des Kalenderjahrs ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs zu. Dieser Urlaub sollte noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses genommen werden.

Wurde das Arbeitsverhältnis erst im zweiten Halbjahr gekündigt, steht der volle Urlaubsanspruch zu, es sei denn, das wurde zuvor schriftlich im Vertrag anders festgehalten.

Frage 6: Kann ich mir den Resturlaub einfach auszahlen lassen?

Anders als es vielerorts behauptet wird, ist das grundsätzlich nicht möglich. Das liegt vor allen Dingen daran, dass der Urlaub ja der persönlichen Erholung dienen sollte. Wenn sich nun Arbeitnehmer den Urlaub nicht nehmen, weil sie mehr Geld bekommen möchten, werden sie häufig enttäuscht, weil der Urlaub einfach ins nächste Jahr übertragen wird.

Die einzige Ausnahme zu dieser Regelung bildet die Kündigung. Dann kann eine sogenannte Urlaubsabgeltung vorgenommen werden. Das ist aber auch nur dann üblich, wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, den Urlaub noch zu nehmen. Diese Auszahlung orientiert sich in der Höhe am Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Frage 7: Wie sieht es mit dem Resturlaub bei Krankheit aus?

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer (Langzeit-) Erkrankung den Urlaub nicht im Anspruchsjahr nehmen kann, kann dieser ins Folgejahr bis zum 31. März übertragen werden. Gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen ist eine Ausdehnung dieser Frist bis zum ersten Quartal des übernächsten Jahrs möglich.

Dieser Übertragungsanspruch kann aber nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub erfolgen. Der darüber hinausgehende Urlaubsanspruch, der (tarif-) vertraglich vereinbart wurde, kann bereits früher verfallen. Wichtig ist allerdings, dass diese beiden Zeiten schriftlich wirksam differenziert wurden.

Frage 8: Wie kann ich meinen Resturlaub einsehen?

Die Regelungen zum Thema Urlaub sind sehr am Arbeitnehmer orientiert. Deshalb findest du deinen grundsätzlichen Urlaubsanspruch natürlich im Vertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Wie viel Urlaubsanspruch du aktuell hast, kannst du in deiner Gehaltsabrechnung einsehen. Dort wird notiert, wie viel Urlaub du überhaupt hast, wie viel davon alter Urlaub ist, wie viel Urlaub du bereits genommen hast und wie viele Tage du noch Resturlaub übrig hast.

Frage 9: Was passiert mit meinem Urlaub bei einem Arbeitgeberwechsel?

Wenn du während des Kalenderjahres den Arbeitgeber wechselst, ist sicherzustellen, dass du keinen Urlaub doppelt nimmst. In diesem Fall stellt dir der alte Arbeitgeber eine Bescheinigung über den bisher genommenen Urlaub aus, der dann auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird.

Frage 10: Muss ich beantragen, wenn ich meinen Urlaub ins Folgejahr übertragen will?

Generell ist Urlaub genehmigungspflichtig. Insofern ist dein Arbeitgeber informiert, wenn du Urlaub übertragen musst. Ein schriftlicher Antrag ist dann nicht nötig. Du solltest dir aber darüber bewusst sein, dass die gesetzliche Regelung lediglich einen Übertrag bis zum 31. März des Folgejahres vorsieht. Du kannst also durch diesen Resturlaub nicht deinen Sommerurlaub künstlich verlänger.

 

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